Archiv für Transparenz
Ein neues Lobbytransparenz-Projekt in Brüssel ist aufgetaucht: Die Internettplattform Lobbycloud hat es sich zum Ziel gesetzt, die politische Einflussnahme in Brüssel transparent zu machen. Dazu will sie tausende Dokumente von Lobbyisten veröffentlichen, die bei den EU-Parlamentariern eingehen. Sie ruft Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, ihnen zugesandte Dokumente, Positionspapiere und Briefe von Lobbyorganisationen auf die Lobbycloud-Plattform zu laden.
Das Ziel der Plattform, welche von den europäischen Grünen unterstützt wird, ist es, “das bessere Transparenzregister zu schaffen”. An der Netzkonferenz re:publica 14 anfangs Mai in Berlin haben die Macher von Lobbycloud ihr Projekt vorgestellt.
Man könnte sagen, dem Berufsverband der Lobbyisten sei der Kragen geplatzt: Nach sechsjähriger Nicht-Debatte im Parlament und mehreren parlamentarischen Nicht-Entscheiden in Sachen Lobbytransparenz ist die Schweizerische Public Affairs-Gesellschaft SPAG selbst aktiv geworden und hat gestern an ihrer Mitgliederversammlung ein Selbstregulierungsmodell verabschiedet (siehe auch NZZ-Beiträge vom 11.3. und 12.3. dazu). Zentrales Element ist dabei ein öffentliches online-Register der SPAG-Mitglieder, in welchem die inhouse-Lobbyisten den Namen ihres Arbeitgebers resp. die Agenturlobbyisten “alle Auftraggeber, die durch das jeweilige SPAG-Mitglied direkt betreut werden” offenlegen müssen.
Die frisch überarbeitete Website der SPAG sieht im Mitgliederbereich bereits die Möglichkeit vor, Auftraggeber aufführen zu können. In der praktischen Umsetzung wird die SPAG gar nicht anders können, als auf das Prinzip der Selbstdeklaration zu setzen und wird wohl ihre Mitglieder regelmässig auffordern, ihre Kundenliste à jour zu halten. Untenstehender Prinscreen zeigt, wie das Transparenzregister am Beispiel des Autors dieses Beitrages aussehen könnte.
Geregelt ist das Transparenzregister in den am Dienstag verabschiedeten neuen Standesregeln des Verbandes. Diese formulieren auch klar und eindeutig, dass die Angaben im Transparenzregister (also auch die Offenlegung der Mandate) “Voraussetzung einer Mitgliedschaft” sind.
Diese Initiative des Berufsverbandes der Lobbyisten ist zu begrüssen und die klare Verabschiedung der neuen Standesregeln ist ein starkes Signal der Branche – vor allem gegenüber dem sich in dieser Frage windenden Parlament. Trotzdem wäre es nach wie vor wünschbar, dass das Parlament selbst mit einem Transparenzregister vorwärts macht und damit den unseligen “Badge-Basar” durch eine saubere Akkreditierungslösung ersetzt. Man darf gespannt sein, ob die Selbstregulierung durch die Branche hier Tempo in diesen Prozess bringt.
Gastbeitrag von Sabine Etter
Die Autorin hat Ende Dezember 2013 ihre Masterarbeit zum Thema “Lobbytransparenz – Möglichkeiten und Grenzen einer Regelung in der Schweiz” als Abschlussarbeit im Master of Advanced Studies in Communication and Leadership an der ZHAW in Winterthur eingereicht.
Transparenzregelungen im Lobbying haben in der Schweiz einen schweren Stand. Dies kommt nicht von ungefähr: Die besonderen politischen Bedingungen mit direktdemokratischen Elementen und Vernehmlassungsverfahren garantieren den Interessenausgleich und stärken das Vertrauen ins Politsystem. Die Lobbybranche ist vergleichsweise überschaubar und im Parlament hoch angesehen – Lobbyisten treten transparent und professionell auf. Zudem ist die Schweiz im Gegensatz zu anderen Staaten bisher von Lobbyskandalen verschont geblieben. Dennoch ist ein eigenes Akkreditierungssystem für den Zutritt zum Bundeshaus gegenüber einer Selbstregulierung der Branche vorzuziehen. Dies hat eine qualitative Befragung von Parlamentariern und Lobbyisten ergeben, die ich im Rahmen meiner Masterarbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) durchgeführt habe. Die Ergebnisse der Befragung zeigen eine weitgehende Übereinstimmung mit den Forderungen der parlamentarischen Initiative von Andrea Caroni (FDP) und ermöglichen deren Konkretisierung.
Akkreditierung und Transparenzregister
In Orientierung an die Akkreditierung für Medienschaffende sollte ein abgestuftes Akkreditierungssystem für Interessenvertreter geschaffen werden. Eine permanente Akkreditierung für die Dauer einer Legislatur könnten diejenigen beantragen, die sich im Umfang von mindestens 60 Prozent mit der Bundespolitik beschäftigen. Interessenvertreter würden für eine Session akkreditiert, wenn sie Interessen bezüglich in der Session behandelter Geschäfte vertreten. Einen Tagesausweis schliesslich könnten sporadische Interessenvertreter sowie Mitarbeiter permanenter Interessenvertreter beantragen. Voraussetzung für die Akkreditierung müsste in allen Kategorien die Verpflichtung zur Einhaltung des Verhaltenskodex sowie der Eintrag ins Transparenzregister unter Angabe von Name und Arbeitgeber sein. Agenturen und Selbstständige hätten zudem sämtliche Mandate offenzulegen, für die die Akkreditierung gewünscht wird. Das Register würde im Internet publiziert.
Akteure
In das Akkreditierungssystem sollten sämtliche Akteure aufgenommen werden, welche spezifische Interessen vertreten – neben Unternehmens-, Verbands- und Agenturlobbyisten auch Vertreter von NGOs und Institutionen sowie ehemalige Parlamentarier, sofern sie sich in Funktion der Interessenvertretung im Bundeshaus aufhalten. Ausgenommen von der Akkreditierung wären Ratsmitglieder, deren persönliche Mitarbeiter und Gäste sowie Vertreter der Bundesverwaltung und Kantone. Der Einbezug von Anwaltskanzleien und Rechtsanwälten in nicht anwaltschaftlicher Funktion könnte geprüft werden.
Umsetzung und Kontrolle
Für die Ausarbeitung des Verhaltenskodex – im Wesentlichen „Hausregeln“ und Ehrenkodex – sowie die Prüfung der Akkreditierungsanträge könnten Berufs- und Branchenverbände einbezogen werden. Fehlverhalten würde schriftlich verwarnt und im Wiederholungsfall der Entzug der Akkreditierung drohen. Auf Basis einer Auswertung der tatsächlich erfolgten Zutritte bliebe ein durch die Parlamentsdienste verfügter Kategorienwechsel vorbehalten, ebenso die Verpflichtung von Gästen und ehemaligen Parlamentariern zur Eintragung ins Transparenzregister. Nicht zu empfehlen ist eine zahlenmässige Beschränkung der Interessenvertreter. Lobbying ist zwar ein wachsender Trend, eine Lobbyistenflut aufgrund des eigenen Akkreditierungssystems ist hingegen kaum denkbar. Vielmehr ist ein deutlicher Rückgang bei der Vergabe von Gästebadges und bei den Tagesgästen zu erwarten.
Eine solche Regelung würde dem Trend zur Professionalisierung des Lobbyings Rechnung tragen und dürfte zweifelsohne der Reputation der Branche dienen. Die Auflösung der Abhängigkeiten über den Gästebadge käme aber auch dem Ansehen der Parlamentarier zugute und würde – auch ohne vorgängigen Skandal – die Prozesse der politischen Entscheidfindung in der Schweiz transparenter gestalten.
Enttäuschender Entscheid der staatspolitischen Kommission des Ständerates: Die Kommission will – anders als ihre nationalrätliche Schwesterkommission – kein Transparenz-Register für Lobbyisten. Eine Akkreditierung für Lobbyisten, welche das bisherige Badgesystem ablösen würde, wäre ein Garant für Transparenz. So müssten akkreditierte Lobbyisten ihre Mandate resp. ihre Auftraggeber offenlegen. Die Kommission befürchtet einmal mehr eine Lobbyistenschwemme und bezweifelt, dass es möglich ist, „brauchbare Kriterien für die Zulassung von Lobbyisten zu finden“. Damit ist die parlamentarische Initiative von Andrea Caroni (FDP) noch nicht gescheitert, hat jedoch einen empfindlichen Dämpfer erlitten.
Zu diesem Entscheid passt auch die Ablehnung einer weiteren Initiative, welche noch mehr Transparenz beim Interessenregister der Räte schaffen wollte. Der Ständerat scheint nach wie vor kein allzu grosses Musikgehör bei Fragen der Transparenz in der Politik zu haben.
Die staatspolitische Kommission des Ständerates beugt sich morgen Montag über die Lobbytransparenz-Initiative von Nationalrat Andrea Caroni, welche ein Akkreditierungssystem für Lobbyisten samt Offenlegung deren Mandate fordert. Die Vorbehalte der Ständerätinnen und Ständeräte gegenüber dieser Initiative werden gross sein, hat sich die kleine Kammer doch noch nie als besondere Befürworterin von progressiven Transparenzbemühungen gezeigt.
Die staatspolitische Schwester-Kommission des Nationalrates (SPK-N) unterstützte die Initiative Caroni bereits im Mai mit 16 zu 6 Stimmen deutlich und befürwortete damit eine offizielle Akkreditierung für Lobbyisten. In ihrer Medienmitteilung schrieb die Kommission damals, sie anerkenne „den Lobbyismus als legitimes Element einer funktionierenden Demokratie“. Allerdings müsse er in geregelten Bahnen stattfinden und transparenter werden. Sowohl der Berufsverband SPAG als auch der Branchenverband BPRA haben im Vorfeld namens der Public Affairs-Branche die Unterstützung der parlamentarischen Initiative Caroni empfohlen und sich damit für ein Akkreditierungssystem ausgesprochen.
Nun darf man gespannt sein, wie sich morgen die ständerätliche Kommission entscheidet. Die Vorteile einer Akkreditierungslösung, wie sie die Initiative Caroni fordert, liegen eigentlich auf der Hand:
- Transparenz über Auftraggeber und/oder Arbeitgeber
- Unabhängigkeit des Ratsmitglieds resp. der Lobbyisten (Entkoppelung vom Göttisystem)
- Professionalisierung des Systems (Transparenz, Zulassungsbedingungen, Sanktionsmöglichkeiten)
Sollten beide staatspolitischen Kommissionen die parlamentarische Initiative Caroni unterstützen, könnte die federführende Kommission des Nationalrates direkt mit dem Gesetzgebungsprozess beginnen, resp. der Verwaltung oder den Parlamentsdiensten Aufträge erteilen, um anschliessend ihrem Rat einen Erlassentwurf vorlegen zu können.
Aus Anlass einer Diskussion mit Parlamentariern zum Thema Lobbying und Transparenz habe ich vier Thesen zum Thema Lobbying und Transparenz niedergeschrieben, welche Widerspruch, Zuspruch und Diskussionen wecken sollen:
These 1: Lobbying bleibt ein Wachstumsmarkt, der sich weiter professionalisiert
Der „Lobbying Survey Switzerland 2011“ von Burson-Marsteller formuliert vier Trends im Geschäft der politischen Interessenvertretung in der Schweiz:
- Die Differenzierung der politischen Rollen nimmt weiter zu. Daraus entsteht ein erhöhter Be-darf an Lobbying.
- Es gibt einen Trend hin zur Standardisierung des Lobbying-Angebots.
- Die ethischen und politischen Grenzen des Lobbyings werden zum Thema.
- Lobbying wird immer mehr nachgefragt und immer stärker professionalisiert.
Die in der Schweiz noch relativ junge Branche der politischen Interessenvertretung wird also weiter wachsen und wird sich weiter professionalisieren. Dazu gehört auch, sich den ethischen und politischen Fragen zu Transparenz, Korruption und eigenem Rollenverständnis zu stellen.
These 2: Transparenz wird zum Selbstzweck und ist nicht aufzuhalten
Neben generellen Transparenz-Themen wie Offenlegung der Politikereinkünfte und der Parteienbudgets konzentriert sich die aktuelle Transparenz-Diskussion vor allem um Transparenzbemühungen bei den Lobbyisten. Diese Debatte und die damit verbundenen Forderungen können infrage gestellt werden (wie viel Transparenz braucht es überhaupt?), die Debatte und die Tendenz sind aber nicht aufzuhalten. Transparenz ist politisch zu einem Selbstzweck geworden, der nicht hinterfragt wird.
These 3: Die Lobbyisten wollen Transparenz, um Ruhe zu haben und das Parlament hat Angst vor einer „Lobbyisten-Schwemme“
Sowohl der PR-Branchenverband (BPRA) als auch der Lobbyisten-Berufsverband (SPAG) setzen sich für eine transparente und professionelle Interessenvertretung von Firmen, Verbänden und NPO ein. Beide befürworten eine offizielle Akkreditierung für Lobbyisten. Die Parlamentarier hingegen haben Angst, dass eine offizielle Akkreditierung eine eigentliche „Lobbyistenschwemme“ auslösen würde.
These 4: Der Zutritt zur Wandelhalle muss geregelt werden. Dies ist das vordergründig dringendste, aber nicht das wichtigste Anliegen
Die parlamentarische Initiative Caroni (12.430), welche am 28. Mai in der SPK-N unterstützt wurde, hat folgende Eckwerte:
- Einbezug von allen Interessenvertretern (Lobbyisten, alt Parlamentarier, usw.)
- Ablösung der Zutrittskarten durch ein Akkreditierungssystem für Interessenvertreter
- Transparenz über die Mandanten und Arbeitgeber von Interessenvertretern
- Klare Verhaltensregeln für Interessenvertreter im Bundeshaus, inkl. Sanktionsmöglichkeiten
- Einbezug der Möglichkeit der Selbstregulierung durch die Branche
Es scheint politischer Konsens zu herrschen, dass das bestehende Badgesystem abgelöst werden muss. Ebenso klar ist aber, dass Lobbytransparenz nicht (nur) über den Zugang zur Wandelhalle geregelt werden kann. Es wird hier eine Stellvertreterdiskussion geführt. Die spannendere und relevantere Diskussion wäre, die Frage des Lobbyings durch die Verwaltung, die Grenzen zur Korruption oder die Transparenz im vorparlamentarischen Prozess (Anhörungen etc.) zu führen.
Lobbyismus: “Legitimes Element einer funktionierenden Demokratie“
Posted by: Andreas Hugi | Comments (0)Die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) befürwortet erwartungsgemäss eine offizielle Akkreditierung für Lobbyisten und möchte das heute geltende Badge-System ersetzen. Sie hat an ihrer heutigen Sitzung einer entsprechenden Initiative von FDP-Nationalrat Andrea Caroni mit 16 zu 6 Stimmen Folge gegeben. Die Initiative wird nun durch die ständerätliche Schwesterkommission behandelt, wo sie aber voraussichtlich einen schwereren Stand haben wird.
In ihrer heutigen Medienmitteilung schreibt die Kommission, sie anerkenne „den Lobbyismus als legitimes Element einer funktionierenden Demokratie“. Allerdings müsse er in geregelten Bahnen stattfinden und transparenter werden. Sowohl der Berufsverband SPAG als auch der Branchenverband BPRA haben im Vorfeld namens der Public Affairs-Branche die Unterstützung der parlamentarischen Initiative Caroni empfohlen und sich damit für ein Akkreditierungssystem ausgesprochen.
Lobbyparlamentarier, lobbyierende Verwaltung und die bösen Lobbyisten
Posted by: Andreas Hugi | Comments (2)Der politische Druck, den Zugang der Lobbyisten zum Parlamentsgebäude formal zu regeln, steigt. Die tatsächlichen Herausforderungen sind jedoch andere: Lobbyisten und Parlamentarier müssen – gerade in unserem Milizsystem – bezüglich Transparenz gleich geregelt werden. Und: Das stärkste Lobbying betreibt sowieso die Verwaltung. Dies das Fazit einer wissenschaftlichen Tagung zum Lobbyismus in der Schweiz.
Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsetzung (SGG) hat ihre diesjährige Jahrestagung am 23. Mai dem Thema „Lobbyismus“ gewidmet. Ein bunter Reigen von 12 Referenten sprach vor den 120 Teilnehmern aus Verwaltung, Wissenschaft und Kommunikationsbranche.
Von „Schleppern“ im „Badgebasar“
FDP-Nationalrat Andrea Caroni, Verfasser einer chancenreichen Lobbytransparenz-Initiative, schlug zu Beginn gleich einige markige Pfosten ein, als er die Parlamentarier als „Schlepper der Lobbyisten“ bezeichnete, da diese ihre Zutrittsbadges für den Zugang zur Wandelhalle an Lobbyisten abgeben. Dieses System (Caroni: „Badgebasar“) müsse schleunigst durch ein sauberes Akkreditierungssystem ersetzt werden. Die Herausforderung dabei sei, dass in unserem System eine “Einswerdung zwischen Politikern und Lobbyisten” herrsche. Caroni sprach auch vom „Lobbyparlamentarier“.
Die Verwaltung auf Lobbypfaden
Salome von Greyerz vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) wagte sich in der Folge auf das heikle Terrain des Umgangs der Verwaltung mit der Lobbyarbeit. Sie stellte zwar unmissverständlich klar, dass sie nicht darüber sprechen werde, ob und wie die Verwaltung selbst lobbyiere, es wurde im Verlaufe ihrer Ausführungen jedoch unmissverständlich klar, dass die Verwaltung teilweise tatsächlich das Selbstverständnis hat, direkten Einfluss im Parlament wahrzunehmen. Interessant waren ihre Ausführungen zu den immer öfter stattfindenden informellen Anhörungen durch die Verwaltung (vor der eigentlichen Vernehmlassung), in welchen Verbände und Kantone frühzeitig „abgeholt“ werden sollen. Dass dieses Vorspuren nicht immer erfolgreich ist, zeigte die Referentin am Beispiel des Präventionsgesetzes auf. Von Greyerz: “Der frühzeitige Einbezug der Interessenvertreter ist keine Garantie für den Erfolg in der parlamentarischen Phase”.
Lobbyisten in direkter Konkurrenz zu den Medien
Lobbyst Stefan Wyer (Dr. Schenker Kommunikation) positionierte die Lobbyisten als direkte Konkurrenten der Medien, welche unter Umgehung der “vierten Macht” direkt mit den Politikern sprechen. Diese absolut zutreffende Analyse erklärt das bisweilen äusserst gespannte Verhältnis zwischen den Interessenvetretern und den Medienschaffenden. Wyer plädierte zudem für klare Lobbying-Spielregeln, sprach sich aber gegen eine staatliche Regulierung aus.
„Die Verwaltung macht die Gesetze“
Ueli Stückelberger, Direktor des Verbandes öffentlicher Verkehr (VöV) und ehemaliger Mitarbeiter der Bundesverwaltung, räumte brutal mit einigen liebgewordenen Illusionen in unserem Staatswesen auf: Die Verwaltung mache die Gesetze, nicht Parlament oder Bundesrat. Zudem lese lediglich ein Drittel der Parlamentarier die Gesetzesnovellen/Botschaften und Anträge dazu schrieben nicht die Parlamentarier, sondern die Verbände und wieder die Verwaltung. Die anwesenden Verwaltungsvertreter schwankten zwischen diskret-zustimmendem Nicken und leichter Empörung. François Baur, ständiger Delegierter der economiesuisse in Brüssel widerlegte die Vermutung, die Schweiz und deren Wirtschaft sei auf EU-Ebene nicht präsent. Sie ist es, wenn auch nur mit einer einzigen Person. Caroline Hess-Klein vom centre Egalité Handicap stellte zum Schluss des Vormittages die koordinierten Lobbyingaktivitäten der Behindertenorganisationen in der Schweiz vor.
In einer nachmittäglichen „carte blanche“ stellte Guy Krneta Lobbyingaktivitäten aus dem Kunstbereich vor und stellte en passant die spannende Frage, ob Michael Steiners Flüchtlings-Film in den Medien ebenso skandalisiert worden wäre, wenn er diesen Film für Amnesty International und nicht für economiesuisse gedreht hätte. Eine bemerkenswerte Aussage von jemandem, der nicht im Verdacht steht, economieuisse nahe zu stehen.
Schmiermittel des politischen Systems
Lorenz Bösch (BHP Hanser und Partner) bezeichnete – als ehemaliger Regierungsrat und heutiger Lobbyist – die Lobbyarbeit als „Schmiermittel des politischen Systems“ und attestierte dieser, dass sie zu guten Lösungen beitragen kann. Der aktuellen Transparenzdebatte und der oftmals postulierten Angst vor zu starken Lobbyisten kann er nicht viel abgewinnen, da die Politiker und die Verwaltung ja selbst entscheiden, von welchen Lobbyisten sie sich beeinflussen lassen.
Lobbyisten: Eine gute Quelle für Journalisten
Markus Häfliger, Chef der NZZ-Bundeshausredaktion gestand, dass er mit Lobbyisten spreche – eine Aussage, welche ihn in den Augen so mancher „ethisch reiner“ Kollegen wohl komplett desavuiert. Als Journalist nehme er Informationen, woher er sie kriegen könne, meinte Häfliger – auch von Lobbyisten. Die Frage, wem diese Information nütze oder schade, dürfe ihn als Journalisten nicht interessieren, sofern die Information verifiziert sei. Er schob indes gleich ein „aber” nach: Der Lobbyist sei sehr wohl eine potentielle journalistische Quelle, aber eine die möglicherweise vergiftet sei.
Selbstregulierung durch die Branche?
Thomas Sägesser, Generalsekretär des Zuger Innendepartementes und Mitglied einer Arbeitsgruppe des Lobbyverbandes SPAG votierte für eine Selbstregulierung durch die Lobbyistenbranche: Die Branche habe ein ureigenes Interesse an Regeln. Nötig sei ein öffentlich einsehbares Register, ein Verhaltenskodex sowie Sanktionsmöglichkeiten (Zusammenfassung des Referates). Verwaltungsrechtler Felix Uhlmann, Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, unterstützte diese Haltung: Eine staatliche und somit strenge(re) Regulierung sei kein Garant für eine bessere Demokratie und der “interessanteste” Teil des Rechtsetzungsverfahrens, nämlich die vorparlamentarische Phase, sei weder in den „Vorbildern“ USA und EU noch in den Plänen bezüglich Lobbytransparenz in der Schweiz berhaupt nicht geregelt. Vor allem müsse vorab die Frage geklärt werden, wen man überhaupt regeln wolle: Die Lobbyisten oder die Belobbyierten (Parlamentarier)?
Das Fazit aus dieser Tagung: Der politische Druck, den Zugang der Lobbyisten zum Parlamentsgebäude formal zu regeln steigt. Die tatsächliche Herausforderungen sind jedoch andere: Die Transparenz bei Lobbyisten und Parlamentarier muss – gerade in unserem Milizsystem – analog geregelt werden. Und: Das stärkste Lobbying betreibt sowieso die Verwaltung.
Ex-Bundesräte sollen inskünftig während zwei Jahren keine bezahlten Auftrags- und Arbeitsverhältnisse mit Kapitalgesellschaften eingehen dürfen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat Nägel mit Köpfen gemacht: Nachdem sie im Januar zwei parlamentarische Initiativen von links und rechts aufgenommen hatte, legt sie nun ein Bundesgesetz über die Karenzfrist für ehemalige Bundesratsmitglieder und oberste Kader der Bundesverwaltung vor.
Die vorgeschlagene zweijährige “Abkühlungsphase” bezieht sich jedoch nur auf Firmen, deren Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben des betroffenen Departementsvorsteher steht oder die während der letzten vier Jahre für mehr als vier Millionen Franken Aufträge des Bundes erhalten haben.
Die Tatsache, dass Beamte oder Regierungsmitglieder in die Privatwirtschaft wechseln wird in den USA seit Längerem mit dem Schlagwort “revolving door” bezeichnet: Dieser sog. “Drehtüreffekt” wird nicht erst seit alt Bundesrat Leuenbergers Einsitz im Implenia-Verwaltungsrat auch in der Schweiz kritisch beobachtet. In Deutschland wird das Thema spätestens seit Gerhard Schröders Ablösung als Bundeskanzler und seinem Einstieg an die Spitze des Aufsichtsrates einer Tochterfirma der Firma Gasprom im Jahr 2005 heiss diskutiert. Eine Karenz-Regelung existiert hingegen nicht. Die lobbykritische Plattform LobbyPedia führt eine Übersicht der wichtigsten “Seitenwechsler” und plädiert für eine dreijährige “Abkühlphase” (Karenzfrist).
Der Deutsche Bundestag hat gestern das bisherige System der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte seiner Abgeordneten verschärft: Ab der nächsten Wahlperiode müssen Nebeneinkünfte viel detaillierter als bisher offengelegt werden.
Mit der Verfeinerung des Systems von drei auf 10 Einkommensstufen müssen die deutschen Abgeordneten künftig genauer angeben, welche Nebeneinkünfte sie neben ihrem Bundestagsmandat erhalten. Keine Mehrheit fanden Anträge von SPD und Grüne, die Branchen der Mandate von Rechtsanwälten oder anderen „Berufsgeheimnisträger“ offenzulegen. Ebenso abgelehnt wurden Anträge auf vollständige Offenlegung der Nebeneinkünfte “auf Euro und Cent“.
Das deutsche Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Parlaments-Mandats „im Mittelpunkt der Tätigkeit“ eines Mitglieds des Bundestages steht, berufliche Tätigkeiten neben dem Mandat jedoch grundsätzlich zulässig sind.