Zweijährige “Abkühlungsphase” für Ex-Bundesräte?
vonEx-Bundesräte sollen inskünftig während zwei Jahren keine bezahlten Auftrags- und Arbeitsverhältnisse mit Kapitalgesellschaften eingehen dürfen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat Nägel mit Köpfen gemacht: Nachdem sie im Januar zwei parlamentarische Initiativen von links und rechts aufgenommen hatte, legt sie nun ein Bundesgesetz über die Karenzfrist für ehemalige Bundesratsmitglieder und oberste Kader der Bundesverwaltung vor.
Die vorgeschlagene zweijährige “Abkühlungsphase” bezieht sich jedoch nur auf Firmen, deren Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben des betroffenen Departementsvorsteher steht oder die während der letzten vier Jahre für mehr als vier Millionen Franken Aufträge des Bundes erhalten haben.
Die Tatsache, dass Beamte oder Regierungsmitglieder in die Privatwirtschaft wechseln wird in den USA seit Längerem mit dem Schlagwort “revolving door” bezeichnet: Dieser sog. “Drehtüreffekt” wird nicht erst seit alt Bundesrat Leuenbergers Einsitz im Implenia-Verwaltungsrat auch in der Schweiz kritisch beobachtet. In Deutschland wird das Thema spätestens seit Gerhard Schröders Ablösung als Bundeskanzler und seinem Einstieg an die Spitze des Aufsichtsrates einer Tochterfirma der Firma Gasprom im Jahr 2005 heiss diskutiert. Eine Karenz-Regelung existiert hingegen nicht. Die lobbykritische Plattform LobbyPedia führt eine Übersicht der wichtigsten “Seitenwechsler” und plädiert für eine dreijährige “Abkühlphase” (Karenzfrist).