Archiv für Lobbying

Feb
08

“Piacere, sono un lobbista”

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Dieses Interview zu den neusten Lobbytransparenz-Versuchen des Ständerates erschien am 8. Februar 2018 in der Tessiner Tageszeitung “Giornale di Popolo”. Übersetzung: Angelo Geninazzi

gdp furrerhugi 080218Eine neue parlamentarische Initiative zur Lobby-Transparenz verlangt, dass jedem Mitglied der Bundesversammlung nur ein Badge für die Lobbyisten zur Verfügung steht, und dass dieser die Mandate sowie die Auftraggeber offen legen muss. Was meinen Sie zu dieser Initiative und dessen Inhalten?

Wir setzen uns für transparentes Lobbying ein, publizieren alle unsere politischen Mandate auf der Website unserer Agentur  und fordern schon seit Jahren ein transparentes Lobbyregister: Wir möchten, dass sich Lobbyisten offiziell im Bundeshaus akkreditieren können und dafür alle ihre Mandate offenlegen müssen. Der aktuelle Vorschlag des Ständerates ist aber ein mutloses Festhalten am bisherigen intransparenten System, verbunden mit dem Versuch, die Anzahl Lobbyisten zu begrenzen, obwohl wir gar kein Mengenproblem haben.

Die Initiative verlangt letztlich mehr Transparenz im Lobbying im Bundeshaus. Sind Sie mit dieser Vision einverstanden?

Absolut. Dass Firmen, Verbände und Stiftungen ihre Interessen via Lobbying im politischen Prozess wahrnehmen ist fester Teil unseres politischen Systems und wir erachten das als wichtig und richtig. Die Öffentlichkeit hat aber ein Anrecht darauf zu erfahren, wer in die politischen Entscheidungsprozesse involviert ist. Darum würden wir ein öffentliches Lobbyregister begrüssen, nicht zuletzt auch, um dem notorisch schlechten Ruf der Lobbyisten etwas entgegen zu setzen: Dabei gibt es aber wohl kaum eine Dienstleistungsbranche, die mehr im Rampenlicht steht und transparenter ist, als die Lobbyisten: Am Ort mit der wohl höchsten Mediendichte der Schweiz – in der Wandelhalle in Bern – arbeitet die überwiegende Mehrheit nach den Verhaltensgrundsätzen der Branche, legt gegenüber den Parlamentarieren ihre Kunden offen und arbeitet moralisch integer. Dies gilt für sowohl für die inhouse-Lobbyisten der Firmen, Verbände und NGO als auch für die Agenturlobbyisten, die im Auftrag ihrer Kunden unterwegs sind.

Unter den Gegner der Interessenvertreter (Lobbyisten) im Parlament ist man der Meinung, dass die Parlamentarier zu den notwendigen Informationen kommen via Internet oder durch den direkten Kontakt mit Interessengruppen, jederzeit und ortsunabhängig. Sind sie einverstanden?

Ja, natürlich und eben dieser „direkte Kontakt mit Interessengruppen“ nennt man Lobbying: Lobbying wird nicht nur von Grosskonzernen betrieben, sondern auch von Gewerkschaften, Umweltverbänden, Bauernverbänden, Kantonen und Sportorganisationen. Sie alle sorgen dafür, dass unsere Politiker die unterschiedlichen Positionen zu politischen Geschäften erfahren um diese dann gegeneinander abwägen zu können. Wer die Lobbyisten verteufeln und aus dem Bundeshaus werfen will, der bedenke: Viele parlamentarische Geschäfte wären für unsere Milizpolitiker ohne die Übersetzungsarbeit und Komplexitätsreduktion durch Lobbyisten gar nicht mehr zu bewältigen. Lobbyisten üben eine wichtige Aufgabe im politischen Prozess aus. Diese Arbeit in der Nähe der Macht bedingt aber verantwortungsvolles Handeln und Transparenz.

Es gibt noch einen weiteren Grund, der gegen die Verlagerung des Lobbying ausserhalb des Bundeshauses spricht. Lobbying kann man nicht verbieten – und es ist auch nicht wünschenswert – und genau aus Transparenzgründen ist es für alle gut, wenn dieses stattfindet wo auch Medien und weitere Akteuren dabei sind. Falls das nicht mehr möglich sein wird, werden Lobbying Aktivitäten ausserhalb des Bundehauses stattfinden, in Orten die „wenig kennen und niemand sieht“. Unter dem Argument der Transparenz wäre das sicherlich ein Rückschritt.

Apr
01

Heiteres Lobbyistenzählen…

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Statt Lobbytransparenz mit einer Akkreditierungslösung zu schaffen, lässt die ständerätliche Kommission (SPK) zuerst einmal in der nächsten Session die Lobbyisten zählen – und zählt Journalisten und persönliche Mitarbeiter gleich mit. Den diesbezüglichen Auftrag an die Verwaltung publizierte auf Twitter gestern der persönliche Mitarbeiter von Ständerat, SPK-Mitglied und Lobbyisten-Kritiker Thomas Minder.

Das Vorgehen hat zwei Vorteile: 1. muss man bis mindestens Ende Juni nichts machen und 2. kann man dann trefflich über die “Lobbyistenschwemme” jammern und das Geschäft weiter vertagen. Man darf gespannt sein, ob sich diese News von gestern als verfrühter April-Scherz entpuppen wird, oder ob es wirklich ernst gemeint ist.

 

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Die Schweizerische Public Affairs – Vereinigung (SPAG) hat heute an einer ausserordentlichen Generalversammlung die Definition, was sie unter Lobbying versteht, geschärft und zudem in den Standesregeln definiert, welche Mandate ihre Mitglieder offenzulegen haben. Damit beendet sie eine im Verband seit längerer Zeit schwelende Diskussion zwischen Agenturvertretern, welche eine klare Beschränkung der offenzulegenden Mandate auf Lobbymandate forderten und Anhängern einer sehr weitgehenden und schwammigen Definition, dass ein SPAG-Mitglied jede Form von Kommunikationsmandaten offenzulegen habe.

Die SPAG definiert neu in ihren Statuten Lobbying wie folgt:

«Lobbying oder Lobby-Mandate sind alle Tätigkeiten, die direkt oder indirekt politische Meinungsbildungs- bzw. Entscheidungsprozesse während der gesamten Phase der Gesetzgebung oder im Vollzug beeinflussen sollen.»

Damit verfügt nun auch der Schweizer Lobbyistenverband über eine adäquate Lobbying-Definition, die von sämtlichen, an der heutigen Generalversammlung anwesenden, Mitgliedern mitgetragen wird.

In den Standesregeln hingegen leistet sich der Verband eine eher extensive Auslegung der Beschreibung der Tätigkeiten resp. Mandate, welche SPAG-Mitglieder ab 1. Januar 2017 auf der Verbandsseite offenlegen müssen: Unbestritten war, dass jede Form von Informationsvermittlung und Einflussnahme bei Parlamentariern, Regierungsvertretern und Verwaltung offenzulegen ist (resp. die Mandate, welche diese Tätigkeit auslösen).

Diskussionen löste der Passus aus, wonach auch “Medienarbeit mit dem Ziel der Beeinflussung von Akteuren” neu zu den Offenlegungskriterien gezählt werden. Nach Ansicht verschiedener Verbands- und Agenturvertreter öffnet der Verband damit Grauzonen und Unklarheiten unnötig Tür und Tor. Die Versammlung folgte aber in diesem Passus ebenso dem Vorschlag des Vorstandes, wie beim Vorschlag, dass auch die Unterstützung von Wahl- und Abstimmungskämpfen offenzulegen seien. Vergeblich versuchten Verbandsmitglieder darauf hin zu weisen, dass es nicht Aufgabe des Lobbyistenverbandes sei, eine künftige politische Diskussion um die Transparenz von Wahlkampffinanzierungen vorwegzunehmen.

Positiv ist zu vermerken, dass die SPAG nun über eine adäquate und scharfe Lobbying-Definition verfügt und sich auf verbindliche Offenlegungskriterien geeinigt hat. Ob es dem Verband dienlich sein wird, dass letztere deutlich erweitert worden sind, wird die Zukunft zeigen.

 

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Nach jahrelangem Stillstand geht es in den eidgenössischen Räten in Sachen Lobbytransparenz plötzlich Schlag auf Schlag: Nachdem im April sowohl der Ständerat als auch die staatspolitische Kommission des Nationalrates die Schaffung eines Lobbyregisters, welches den Zugang der Lobbyisten zum Parlament regelt (PaIv Berberat), erstaunlich deutlich unterstützt hatten, hat heute die staatspolitische Kommission des Ständerates nachgelegt: Die parlamentarische Initiative Caroni (PaIv Caroni), welche die Offenlegung von Lobby-Mandaten als Voraussetzung zum Zugang zur Wandelhalle fordert, wurde mit erstaunlichen 10 zu 1 Stimmen unterstützt, nachdem ähnliche Vorstösse in früheren Jahren chancenlos waren. Die ständerätliche Kommission wird nun, basierend auf diesen beiden Initiativen, eine “Vorlage mit Gesetzesbestimmungen betreffend Lobbytätigkeit im Parlamentsgebäude” ausarbeiten, wie es in einer Mitteilung von heute heisst.

Damit rückt eine vom Parlament verordnete Lösung eines Lobbyregisters, welche den Zugang von Agentur- und Firmenlobbyisten ins Bundeshaus regelt und die Bedingungen dazu definiert, in greifbare Nähe. Nach Auskunft des Kommissionssekretariates (SPK-S) ist bis Mitte 2017 mit einem Gesetzesentwurf (Änderung Parlamentsgesetz) zu rechnen, der in die Vernehmlassung geschickt werden kann, so dass mutmasslich die neue Lobbytransparenz-Lösung Mitte 2018 in Kraft gesetzt werden könnte.

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Wie die Debatten sich gleichen: Der deutsche Bundestag hat am 10. Juni die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters abgelehntDie links-grünen Oppositionsfraktionen sind mit ihren Anträgen (Linksfraktion: 18/3842, Bündnis 90/Die Grünen:18/3920) an den Stimmen der Koalitionsfraktionen gescheitert. Im Bundestag wurde über das Geschäft gewohnt heftig debattiert. Vonseiten der CDU wurde kritisiert, die Anträge befeuerten ein verzerrtes „Bild eines undurchsichtigen Parlamentes mit von Lobbyisten gesteuerten Abgeordneten“. Vergeblich versuchte die Ratslinke, die Vorteile eines Transparenzregisters herauszustreichen und die Tatsache, dass auch der deutsche Lobbyistenverband degepol eine solches Lobbyregister befürworte.

Auch auf EU-Ebene, wo ein freiwilliges Lobbyregister existiert, kommt die seit mehreren Jahren geführte Debatte um Einführung eines verbindlichen Registers nicht vom Fleck: Zahlreiche Mitgliedsstaaten leisten hier starken Widerstand.

Vielleicht erleben wir ja noch den Tag, wo die Schweizerische Bundesversammlung als europäische Vorreiterin vor allen anderen Parlamenten ein verpflichtendes Lobbyregister einführt.

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Apr
15

Lobbyregister nimmt zweite Hürde

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Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Was niemand erwartet hat, ist doch noch eingetreten: Nachdem am 14. März der Ständerat sein (knappes) Ja zu einem Lobbyregister gegeben hat, hat heute auch die nationalrätliche Kommission einer solchen Akkreditierungslösung für Lobbyisten zugestimmt - und zwar überraschend deutlich mit 14 zu 9 Stimmen.

Die parlamentarische Initiative von Didier Berberat, welche nun die beiden entscheidenden Hürden genommen hat (siehe grafische Darstellung zur history einer parlamentarischen Initiative), fordert ein Lobbyregister, welches den Zugang der Lobbyisten zum Parlament regelt und Transparenz bei den Mandaten schafft. Sowohl der PR-Agenturenverband BPRA als auch der Lobbyisten-Berufsverband SPAG unterstützen eine solche Akkreditierungslösung.

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Mit der Unterstützung durch beide Kommissionen geht die parlamentarische Initiative nun zurück an die ständerätliche Kommission zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfes. Danach beginnt der ordentliche Gesetzgebungsprozess: Es werden also noch viele Hürden zu nehmen sein, bis man dereinst eventuell eine saubere und für unser Staatswesen sinnvolle Akkreditierungslösung für Lobbyisten haben wird.

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Der im vorangegangenen Blogbeitrag von heute erwähnte Vorstoss zur Einführung eines Lobbyregisters hat heute Nachmittag mit knappen 17 zu 20 Stimmen im Ständerat  die erste Hürde genommen.

Die Argumente in der Ratsdebatte verliefen in den bekannten Bahnen (Kurzbericht Tages-Anzeiger). Das Geschäft geht nun in die vorberatende Kommission des Nationalrates.

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Die Schweizerischen Public Affairs Gesellschaft SPAG ruft den Ständerat auf, heute Nachmittag mit einer modernen Akkreditierungsregelung endlich ein Lobbyregister zu schaffen, welches den Zugang der Lobbyisten zum Parlament regelt und Transparenz bei den Mandaten schafft. Dies fordert eine parlamentarische Initiative von Ständerat Berberat. Auch der PR-Agenturenverband BPRA fordert seit 2012 eine solche offizielle Akkreditierungslösung durch das Parlament.

Die Gründe für eine solche Akkreditierungslösung wurden schon vielfach erläutert. Zudem liegt mit der Masterarbeit von Sabine Etter bereits eine detaillierte Auslegeordnung vor, welche Punkte dabei berücksichtigt werden müssen. Zusammengefasst geht es um das Folgende:

  1. Interessenvertretung ist ein Fakt. Es geht darum, dies transparent und professionell vorzunehmen
  2. BPRA und SPAG befürworten eine durch die Parlamentsdienste oder die Bundeskanzlei geführte Akkreditierung für Lobbyisten. Diese soll in einem Transparenz- oder Lobbyregister öffentlich gemacht werden.
  3. Interessenvertreter erhalten bei einer solchen Lösung eine Akkreditierung und damit einen Zutrittsausweis zur Wandelhalle, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
    • Eintrag in ein öffentliches Register auf der Basis der Selbstdeklaration
    • Unterzeichnung eines Verhaltens-Codex
    • Offenlegung der Arbeitgeber und Mandate, in dessen Auftrag man den Zutritt zum Parlament benötig

Die Selbstregulierung durch den Lobbyistenverband SPAG enthebt das Parlament nicht, eine Regelung für den Zugang zum Parlamentsgebäude zu treffen: Die SPAG-Standesordnung kann als private Abmachung unter Gleichgesinnten nicht mehr als spezifische Anstandsregeln kodifizieren, soweit diese von der überwiegenden Mehrheit der Beteiligten verinnerlicht und somit auch wie selbstverständlich gelebt werden. So ergibt sich auch eine natürliche Autorität, diese privaten Regeln durchzusetzen und generell Dritten gegenüber glaubwürdig zu vertreten.

Beim Parlament hingegen als öffentliche Institution gelten dessen Regeln, begründet im öffentlichen Recht. Es mag Standesregeln Zutrittswilliger wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Bestimmen muss und kann aber nur das Parlament selbst, was auf seinem Territorium gilt. Es allein bestimmt somit, wer für den Zutritt welchen Transparenzbestimmungen zu genügen hat.

Man darf auf die heutige Debatte im Ständerat gespannt sein.

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Der Schweizer Lobbyisten-Verband SPAG diskutiert am Dienstag an seiner Generalversammlung Anpassungen der Statuten und Standesregeln. Wie es sich für einen Verband in der Kommunikationsbranche gehört, passiert dies in der Öffentlichkeit der (sozialen) Medien und zwar derart, dass der „Tages-Anzeiger“ seine neuste Geschichte dazu mit „Spaltung“, „Showdown“ und anderen klickträchtigen Hochwertworten anreichern konnte.

Im Zentrum der geplanten Änderungen steht die Frage, inwieweit die Tätigkeit des Lobbyings klarer definiert werden muss, respektive welche Kommunikationsmandate ein SPAG-Mitglied auf der Verbandsseite offenlegen muss. Der bis anhin gültige Passus, dass die „Namen aller Auftraggeber, die durch das jeweilige SPAG-Mitglied direkt betreut werden“ offengelegt werden müssen, ist zu unklar und zu offen formuliert, weshalb der SPAG-Vorstand eine Einschränkung vorschlägt, wonach Mandate „ohne Kontakte mit Dritten (insbesondere Politik, Verwaltung und Medien“ nicht offengelegt werden müssten. Diese leider nicht sehr verständliche und nicht auf den üblichen Methoden-Definitionen abstützende Formulierung hat offenbar zu derartigen Missverständnissen geführt, dass nun das Wort der „Verwässerung“ der Standesregeln die Runde in der Community macht. Wieder sind die bösen Agentur-Lobbyisten im Fokus, welche nun verdächtigt werden, die Transparenz-Bemühungen der SPAG verwedeln zu wollen, weil sie sich dagegen wehren, alle ihre PR-, Marketingskommunikations-, Werbe- oder Kampagnen-Mandate offenlegen zu müssen.

Dabei wäre alles relativ einfach zu regeln: Mitglieder der Schweizerischen Public Affairs-Gesellschaft sind Lobbyisten. Diese betreiben Lobbying und müssen in einem Lobby-Register ihre Lobbying-Mandate offenlegen. Und zwar nur diese. Keine Marketing-, keine PR- und keine sonstigen Beratungsmandate, bei denen sowieso kein gesellschaftliches Interesse nach Transparenz herrscht. Was ist nun Lobbying genau? In der Literatur finden sich zwar unzählige Definitionen von Lobbying. Im Kern ist ihnen aber allen gemein, dass sie Lobbying als Prozess der Artikulation von Interessen zur Beeinflussung politischer Entscheide beschreiben, wie Sabine Etter in ihrer Masterarbeit zu einem Lobbyregister gut zusammenfasst. Meine liebste Lobbying-Definition stammt nach wie vor von Peter Köppl: «Lobbying ist die beabsichtigte Beeinflussung von politischen Entscheidungen durch Personen, die nicht an diesen Entscheidungen beteiligt sind.» (in: Schmid, Beat. Unternehmenskommunikation. 2006, S: 183ff.). Nach Köppl ist Lobbying zudem gemäss der «Triple Eye»-Regel durch folgende drei Kernaspekte gekennzeichnet:

  • punktuelle und systematische Vertretung der Interessen des Auftraggebers (Interest Representation),
  • Informationsaustausch in Verbindung mit den legitimen Interessen zum Vorteil des Entscheidungsträgers und des Auftraggebers (Information Exchange)
  • sowie informelles, d.h. nicht öffentliches Vorgehen (Informal Operations) (zusammengefasst durch Etter).

Natürlich kann in der Praxis eine Abgrenzung von Lobbying zu anderen Kommunikationsdisziplinen nie ganz messerscharf gezogen werden. Doch eine klare Differenz gibt es so gut wie immer: PR-Massnahmen richten sich an die Öffentlichkeit oder an Teilöffentlichkeiten, während sich Lobbying an politische Entscheidungsträger richtet und zumindest teilweise diskret und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Übrigens: Auch unsere österreichischen Kollegen regeln in ihrem Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz aus dem Jahre 2013 die Verhaltens- und Registrierungspflichten „bei Tätigkeiten, mit denen auf bestimmte Entscheidungsprozesse in der Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände unmittelbar Einfluss genommen werden soll”, wählen also auch den Weg einer relativ engen und präzisen Lobbying-Definition. Nur eine solche garantiert ein klar fassbares Lobbyregister welche mehr Fragen beantwortet als aufwirft.

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Das ist eine Meldung ganz nach dem Gusto des “Blick”: Lobbyisten im US-Staat Missouri müssen künftig öffentlich deklarieren, wenn sie Sex mit einem Politiker oder einem Mitarbeiter eines Abgeordneten hatten, da das Parlament von Missouri Sex neu als «Geschenk» behandelt. In Missouri ist es Vorschrift, Geschenke an Politiker und deren Mitarbeiter in einem öffentlichen Register auszuweisen. Das Gesetz definiert knochentrocken: For purposes of subdivision (2) of this subsection, the term ‘gift’ shall include sexual relations between a registered lobbyist and a member of the general assembly or his or her staff”

Die Meldung wurde am Donnerstag im “Kansas City Star” aufgemacht, vom nationalen US-Blatt “USA Today” flugs übernommen und fand via virale Verbreitung seinen Weg in die heutige Ausgabe des “Blick”. Man darf gespannt sein, ob hiesige Transparenzwächter diesen Input aufnehmen. Unser deutscher Lobbyisten-Kollege Daniel Florian twitterte schon mal vorsorglich aus Berlin: “OMG, wenn das in Berlin kommt!”…

P.S. Leider ist der Link auf den Parlamentsbeschluss zurzeit nicht erreichbar – vielleicht ist der Parlaments-Server aufgrund der vielen Anfragen schlicht und einfach zusammengebrochen.

The Missouri House began the 2016 legislative session Wednesday in Jefferson City. File photo by Orlin Wagner The Associated Press

The Missouri House began the 2016 legislative session Wednesday in Jefferson City. File photo by Orlin Wagner The Associated Press

 

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