Archiv für Politik & Wirtschaft

​Ex-Bundesräte sollen inskünftig während zwei Jahren keine bezahlten Auftrags- und Arbeitsverhältnisse mit Kapitalgesellschaften eingehen dürfen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat Nägel mit Köpfen gemacht: Nachdem sie im Januar zwei parlamentarische Initiativen von links und rechts aufgenommen hatte, legt sie nun ein Bundesgesetz über die Karenzfrist für ehemalige Bundesratsmitglieder und oberste Kader der Bundesverwaltung vor.

Die vorgeschlagene zweijährige “Abkühlungsphase” bezieht sich jedoch nur auf Firmen, deren Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben des betroffenen Departementsvorsteher steht oder die während der letzten vier Jahre für mehr als vier Millionen Franken Aufträge des Bundes erhalten haben.

Die Tatsache, dass Beamte oder Regierungsmitglieder in die Privatwirtschaft wechseln wird in den USA seit Längerem mit dem Schlagwort “revolving door” bezeichnet: Dieser sog. “Drehtüreffekt” wird nicht erst seit alt Bundesrat Leuenbergers Einsitz im Implenia-Verwaltungsrat auch in der Schweiz kritisch beobachtet. In Deutschland wird das Thema spätestens seit Gerhard Schröders Ablösung als Bundeskanzler und seinem Einstieg an die Spitze des Aufsichtsrates einer Tochterfirma der Firma Gasprom im Jahr 2005 heiss diskutiert. Eine Karenz-Regelung existiert hingegen nicht. Die lobbykritische Plattform LobbyPedia führt eine Übersicht der wichtigsten “Seitenwechsler” und plädiert für eine dreijährige “Abkühlphase” (Karenzfrist).

Comments (0)

Der Deutsche Bundestag hat gestern das bisherige System der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte seiner Abgeordneten verschärft: Ab der nächsten Wahlperiode müssen Nebeneinkünfte viel detaillierter als bisher offengelegt werden.

Mit der Verfeinerung des Systems von drei auf 10 Einkommensstufen müssen die deutschen Abgeordneten künftig genauer angeben, welche Nebeneinkünfte sie neben ihrem Bundestagsmandat erhalten. Keine Mehrheit fanden Anträge von SPD und Grüne, die Branchen der Mandate von Rechtsanwälten oder anderen „Berufsgeheimnisträger“ offenzulegen. Ebenso abgelehnt wurden Anträge auf vollständige Offenlegung der Nebeneinkünfte “auf Euro und Cent“.

Das deutsche Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Parlaments-Mandats „im Mittelpunkt der Tätigkeit“ eines Mitglieds des Bundestages steht, berufliche Tätigkeiten neben dem Mandat jedoch grundsätzlich zulässig sind.

Comments (0)

Die Tatsache, dass Beamte oder Regierungsmitglieder in die Privatwirtschaft wechseln wird in den USA seit Längerem mit dem Schlagwort “revolving door” bezeichnet: Dieser sog. “Drehtüreffekt” wird nicht erst seit alt Bundesrat Leuenbergers Einsitz im Implenia-Verwaltungsrat auch in der Schweiz kritisch beobachtet.

Die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat nun zwei parlamentarische Initiativen von links und rechts aufgenommen und schlägt eine Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) vor: Ehemalige Mitglieder des Bundesrates sollen während zwei Jahren nach Ausscheiden aus ihrem Amt keine bezahlten Mandate von Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren Unternehmen übernehmen dürfen. Diese Regelung soll jedoch nur für zurückgetretene, nicht jedoch für nicht wiedergewählte Mitglieder des Bundesrates gelten. Zudem soll eine solche “Karenzfrist” auch auch für die Angehörigen des obersten Kaders der Bundesverwaltung gelten.

In Deutschland wird das Thema spätestens seit Gerhard Schröders Ablösung als Bundeskanzler und seinem Einstieg an die Spitze des Aufsichtsrates einer Tochterfirma der Firma Gasprom im Jahr 2005 heiss diskutiert. Eine Karenz-Regelung existiert hingegen nicht. Die lobbykritische Plattform LobbyPedia führt eine Übersicht der wichtigsten “Seitenwechsler” und plädiert für eine dreijährige “Abkühlphase” (Karenzfrist).

Comments (0)

„Die Top Ten Mandatsträger“ titelt der Tagesanzeiger und auch die NZZ publiziert seit längerer Zeit auf ihrer Website stolz eine Liste der „Interessenverbindungen“ der Schweizer Parlamentarier. Die Daten beziehen beide Medien vom „Wirtschaftsinformationsdienst“ Credita AG, der mit den erhobenen Daten über die eidgenössischen Parlamentarier reichlich freihändig umgeht: da  werden ehrenamtliche Mandate und Verwaltungsratsmandate von Parlamentariern bunt gewürfelt und in einem Topf zusammengezählt und so kommt Ständerat Felix Gutzwiller auf stolze 21 Mandate, wovon aber lediglich 4 kommerziell sind (Verwaltungsräte). 19 Mandate Gutzwillers sind ehrenamtliche Tätigkeiten für die Krebsliga des Kantons Zürich oder das Alzheimer Forum Schweiz. Zum anderen wird auf der Website der NZZ das „Kapital“ zusammengezählt, welches Parlamentarier „vertreten“, was unter anderem zur Topplatzierung des Zürcher glp-Nationalrates Thomas Maier führt, der in der Zürcher Kantonalbank als Teamleiter für die Unix-Systeme zuständig ist und deshalb natürlich das gesamte Kapital der Bank in Bern „vertritt“. Solche windigen „Studien“, die vor allem eine knackige Liste produzieren wollen, tragen natürlich überhaupt nichts zu den berechtigten Transparenzbemühungen verschiedenster Organisationen und Politiker bei. Im Gegenteil. (Anmerkung: Der Autor und seine Agentur arbeiten weder für Ständerat Gutzwiller noch für Nationalrat Maier).

Comments (1)

68% der Österreicher glauben, dass Lobbying vor allem den grossen Konzernen nützt. Nur 27% sehen einen Lobbying-Nutzen für Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU). Dies ergab die jährliche Befragung der österreichischen KMU durch Lusak Consulting und des österreichischen Gewerbevereins (ögv). Bei den befragten KMU-Führungskräften sind die Einschätzungen noch dramatischer: sie sehen zu 93% die Konzerne, zu 75% die internationale Finanzwirtschaft und zu 68% „Politik/Regierung“ als primäre Lobby-Nutznießer und die KMU mit 38% als „unterversorgt“ bezüglich Lobbying.  Bevölkerung und KMU-Führungskräfte wünschen sich laut dieser Umfrage, dass die KMU mehr Lobbying betreiben sollen. Dramatisch ist die Entwicklung im 3-Jahresvergleich: Waren es 2008 noch 56% der Österreicher, die glauben, dass für die KMU zu wenig Lobbying betrieben wird, so waren es 2010 schon 64%. Bei den KMU-Führungskräften waren es 2010 bei diesem Punkt sogar 92%.

Der österreichische Gewerbeverein (ögv) titelt auf seiner Website: „Klein- und Mittelbetriebe werden immer ohnmächtiger und verärgerter“. Der Verein, der gemäss seiner byline „Interessensvertretung für Industrie, Gewerbe, Handel und freie Berufe“ betreibt und das „unabhängig seit 1839“ sieht Handlungsbedarf: Gemeinsam mit verschiedenen KMU-Partnerorganisationen will er nun mit speziellen Lobbying-Workshops, Coachings und Projekten „dem Wirtschafts-Mittelstand sowie deren Kommunal/Regionalpartnern zu vermehrtem individuellen Erfolg“ verhelfen. So will der KMU-Verband „den Lobbyisten das Lobbying wegnehmen“, ohne genauer zu präzisieren, was damit gemeint ist.

Wie sieht das in der Schweiz aus? Mit den österreichischen Umfrageergebnissen konfrontiert, äussert sich Hans-Ulrich Bigler, der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv) mit einem positiven Fazit für die schweizerischen KMU: Der sgv überprüfe laufend die Zielerreichung ihrer Lobbying-Bemühungen anhand von qualitativen Auswertungen von Vorlagen sowie mittels eines verbandseigenen „KMU-Rankings“. Gemessen werden dabei die gewichteten Positionen aller während der laufenden Legislatur für den sgv wichtigen 400 Vorlagen und inwiefern die Parlamentarier diese Position in der Abstimmung übernommen haben. Dabei zeigt sich laut Bigler, dass FDP und SVP die sgv-Positionen in über 75% aller Vorlagen übernommen haben. Die EDU mit 73% und die BDP mit über 63% bzw. die CVP mit knapp 60%. sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler zeigt sich zufrieden: „Diese Werte zeigen die Effektivität des sgv-Lobbyings“.

Anscheinend kann das KMU-Lobbying in der Schweiz – zumindest was den institutionellen Teil über den Verband betrifft – eine grössere Wirkung im Ziel zu entfalten, als bei unseren Nachbarn.

Comments (0)

Das Wahljahr 2011 hat eine weitere Volksinitiative: Die “Transparenzinitiative” fordert die Offenlegung sämtlicher Parlamentariereinkünfte. Sämtliche Einkünfte, Nebeneinkünfte und Spenden sollen durch die Parlamentarier offen gelegt und durch die Parlamentsdienste kontrolliert werden. Zudem soll jeder Parlamentarier in den Rats- und Kommissionsberatungen seine allfälligen Interessenbindungen zum besprochenen Geschäft offenlegen. Lanciert wurde die Initiative gemäss Sonntagsblick durch Ostschweizer Exponenten der Jungen SVP, allen voran Nationalrat Lukas Reimann (SVP/SG). Auf der offiziellen Website der Initiative gibt sich das Komitee hingegen bedeckt und kommuniziert lediglich eine Postfachadresse in Wil sowie den Namen des Vizepräsidenten des Komitees.

Nationalrat Lukas Reimann lässt sich in der Sonntagszeitung zitieren, die Initiative verbiete niemandem das Lobbying. “Das Volk hat aber ein Recht zu wissen, welche Beschlüsse aufgrund von welchen Beratungen und Bezahlungen zustande kommen”. Die schweizerischen National- und Ständeräte sind heute verpflichtet, im “Register der Interessenbindungen” ihre Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten und ähnlichen Gremien von schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts anzugeben. Zudem müssen sie Beratungs- oder Expertentätigkeiten für Bundesstellen, dauernden Leitungs- oder Beratungstätigkeiten für schweizerische und ausländische Interessengruppen sowie ihre Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes angeben. Nicht erfasst werden mit dieser Regelung Mandate als Berater oder Rechtsanwalt. Ebenfalls nicht erfasst wird die Höhe der Saläre resp. Vergütungen.

Die politisch interessierte Öffentlichkeit in der Schweiz scheint zunehmend für Fragen der Transparenz in unserem politischen System sensibilisiert zu sein. Es wird interessant werden, diese politische Debatte weiterzuverfolgen. Die Transparenzinitiative rüttelt an bisher unangetasteten Freiheiten unserer Milizparlamentariern, blendet aber gleichzeitig das Thema der Parteienfinanzierung aus, für die es in der Schweiz keine Regelung gibt.

Comments (0)

Ein Fachpolitiker mit Expertenwissen zieht weniger Lobbyisten an, die hochwertige Informationen liefern. Das kann zu schlechteren politischen Entscheidungen führen, während der nur oberflächlich informierte Generalist unter den Politikern die Lobbyisten vorrangig zur Informationsgewinnung nutzt und am Ende einen besseren Informationsstand hat und darüber zu besseren Entscheidungen kommt.

Der obige Absatz wurde nicht aus einer Lobbyisten-Präsentation kopiert, sondern ist das Fazit eines Papers des Mannheimer Ökonomen Mike Felgenhauer (“Informational and monetary lobbying: expert politicians, good decisions?”). Der deutsche Blog “Public Affairs Manager” hat dazu verdankenswerterweise eine süffig zu lesende Zusammenfassung verfasst – ein Prädikat, welches dem Paper von Felgenhauer nicht erteilt werden kann.

Felgenhauer postuliert (rein formaltheoretisch), dass politische Generalisten (Parlamentarier, Minister) politisch-strategisch denken, alle relevanten Interessengruppen anhören, die besten Argumente zusammentragen und dann relativ rasch einen (guten) Entscheid fällen können. Dies bedeute, dass die politischen Generalisten in der Regel eine recht überzeugende Performance an den Tag legen können. Um die ausgwiesenen Fachexperten in der Politik würden die Interessenvertreter und Lobbyisten hingegen einen grossen Bogen machen, so dass diese “Fachpolitiker” unter umständen relevante Entscheidungsgrundlagen nicht bekämen.

Das Paper und die abgeleiteten Thesen sind sehr theoretisch. Der im Politumfeld heimische Leser wird aber durchaus den einen oder anderen Bezug zur Realität feststellen können.

Comments (0)

Ruedi Noser und Johannes Schneider-AmmannDer “Beobachter” listet in seiner neusten Ausgabe sämtliche Mandate auf, welche die neun Bundesratskandidaten von SP und FDP auf sich vereinen. Davon sind einige Mandate nicht auf der offiziellen Liste der Interessenbindungen der Parlamentarier (NR / SR) zu finden – ein Versäumnis, aber mit Blick auf die “vergessen gegangenen” Mandate kein schwerwiegendes: Zwar hat Favorit Schneider-Ammann ganze neun Mandate, welche er nicht offiziell angegeben hat, doch darunter findet sich kein einziges, welches auch nur annährend politisch heikel wäre. Die gut aufgearbeitete Liste des Beobachters zeigt hingegen den recht legeren und “unkomplizierten” Umgang unserer Milizparlamentarier mit Interessenbindungen: Eine Tatsache, die für unser Milizsystem spricht, in der heutigen Zeit aber auch nicht mehr ganz adäquat zu sein scheint. Mehr professionell gepflegte Transparenz wäre sicherlich zu begrüssen.

Beobachter-Redaktor Thomas Angeli hat übrigens die Gelegenheit benützt, um im Zuge seiner Recherchen zu den Interessenbindung der Bundesrats-”Papabili” wieder einmal die berühmte “Lobbyliste” zu aktualisieren (Liste der Personen, welche von einem Mitglied der eidgenössischen Räte einen Zugangsausweis zur Wandelhalle erhalten haben).

Comments (0)

Die FDP-Fraktion forderte in der letzte Woche zu Ende gegangenen Sommersession mehr Transparenz des Bundes bei Vergabe von PR-Mandaten. Dazu hat sie ein Postulat eingereicht, in welchem sie vom Bundesrat eine regelmässige Berichterstattung bei der Vergabe von Mandaten an PR-Agenturen fordert.

Die PR-Tätigkeiten und Informationskampagnen des Bundes seien – so die FDP-Fraktion in ihrem Postulat – immer wieder Gegenstand der Medienberichterstattung – leider fehle die Transparenz vollkommen. Weil bisher offenbar keine Daten zur Zusammenarbeit mit PR-Firmen erhoben würde, möchte die FDP-Fraktion den Bundesrat mit der regelmässigen Berichterstattung über die nachfolgenden Punkte beauftragen:

  • Wie viele Mandate werden vergeben, und was ist deren Inhalt? Welche Firmen werden berücksichtigt? Wie erfolgt das Auswahlverfahren? Weshalb werden externe Kommunikationsspezialisten beigezogen?
  • Existiert eine einheitliche Vergütungspraxis? Wie hoch sind die Saläre, und wie gross ist die Bandbreite zwischen geringstem und höchstem Stunden- resp. Tagesansatz?

Ursprung dieser parlamentarischen Intervention ist die Hörgeräte-Kampagne des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), welche viel medialen Wirbel erzeugt hatte.Die FDP-Fraktion schreibt in ihrer Begründung, dass angesichts der grossen Kommunikationsstäbe in der Verwaltung „der Beizug von Fachleuten (…) auf ein Minimum reduziert werden (soll)“.

Mrz
10

Die gläserne Parteikasse?

Posted by: | Comments (0)

Der Nationalrat hat gestern drei parlamentarische Initiativen aus der linken Ratshälfte abgelehnt, mit denen die Parteien gezwungen worden wären, ihre Finanzen und Spenden offenzulegen. Die SP wollte, dass Parteien, Kandidierende und Abstimmungskomitees gesetzlich zur Finanz-Transparenz verpflichtet werden, die Grünen hingegen wollten dies nur von den Parteien fordern. Einfallsreich war der Vorschlag von Nationalrat Andreas Gross, der vorschlug, der Bund solle alle Parteispenden von Schweizer Bürgern verdoppelt, wenn die Parteien während eines Wahljahrs alle finanziellen Zuwendungen offenlegen.

Von all diesen Vorschlägen wollten die bürgerlichen Parteien nichts wissen. Zu leicht könnten solche Transparenz-Regeln umgangen werden, erläuterte Roberto Schmidt (CVP/VS) im Namen der vorberatenden Kommission. Als besonders problematisch erachtet werde die Offenlegung der Spender-Namen. Der Rat folgte dem Antrag seiner Kommission, das Thema “endlich zu begraben” (Schmidt).

Es ist offensichtlich: Wer über Transparenz in der politischen Kommunikation und im Lobbying spricht, muss das Thema auch auf die Parteien ausdehnen und landet unweigerlich beim Thema Parteienfinanzierung. Es darf hier aber nicht von der Lobbying-Transparenzdebatte die falsche Analogie zu den Parteien und Komitees gezogen werden: Da wir in unserem Land keine Parteienfinanzierung kennen, gibt es auch keinen Grund, die Finanzen von Vereinen (was Parteien und Komitees ja sind) offenzulegen. Bei der Verpflichtung zur “gläsernen Parteikasse” gäbe es keinen Grund, mit dieser Transparenz vor Verbänden, NPO’s, Interessenvereinigungen und Abstimmungs- sowie Wahl-Komitees Halt zu machen. Wollen wir das? Macht das wirklich Sinn?