Archiv für Politik & Wirtschaft

Nov
27

Die Verwaltung als Lobbying-Akteur

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avenir suisseDass die Verwaltung selbst lobbyiert, also Einfluss auf das Parlament nimmt, wird oft beklagt. Es ist indes eine Selbstverständlichkeit und – zumindest teilweise – nachvollziehbar. Die Grenzen scheinen aber dort erreicht, wo die Verwaltung Aufträge an sich selbst erteilt oder verhindert.

Der ehemalige economiesuisse-Chefökonom Rudolf Walser stellt in einem aktuellen avenir suisse – Blogbeitrag fest, dass es “gegenüber den Regulierungsaktivitäten der Verwaltung bisher keine Waffen” gebe, während Lobbyisten von Firmen und Verbänden über Standesregeln, Lobbyregister und die Offenlegung von Interessenbindungen unter Kontrolle gebracht werden sollen.

Das ist wohl richtig, wir müssen uns aber von der zu einfachen Sichtweise lösen, die Verwaltung sei lediglich ein ausführendes Organ der Regierung und habe keinen Einfluss auszuüben: Die Verwaltung ist seit Beginn des 20. Jahrhunderts nicht mehr nur eine Eingriffsverwaltung, sondern eine Leistungsverwaltung, die sich mit Aufgaben der Daseinsvorsorge befasst. Entsprechend ist sie auch ein Hort von teilweise hoch spezialisiertem Expertenwissen. Ergo spielt sie im Diskurs um politische Lösungen notwendigerweise eine wichtige Rolle. Umgekehrt sind Anspruchsgruppen, die aus der Optik von Wirtschaft oder Gesellschaft politische Ideen entwickeln, gut beraten, den Dialog auch mit der Verwaltung zu suchen. Kurz: Wirtschaft und Gesellschaft haben alles Recht, ihre Ideen geltend zu machen und mit der Verwaltung verhält es sich genau gleich. Mark A. Saxer hat diese Gedanken in einem lesenswerten Analysebeitrag im Buch “Innen- und Aussenpolitik von Unternehmen” im Detail ausgeführt.

Im Fazit ist Rudolf Walser zuzustimmen: “Lobbying ist kein Privileg der Wirtschaft”. Die Beteiligung von Interessengruppen ausserhalb von Verwaltung und Politik am Lösungs-Diskurs eine Frage maximaler Organisation und Beharrlichkeit bei gleichzeitig kluger Kompromissfähigkeit. Das heisst: Eine gute Governance von Unternehmen und Organisationen hat die Aufgabe, den kontinuierlichen Dialog mit der Verwaltung inhaltlich, organisatorisch und prozessual zu organisieren.

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aline tredeEin verspäteter Rückblick auf die weihnächtliche Zeit des Schenkens: Ein Romanisch-Buch, Salz, Schokolade, eine Flasche Rotwein der US-Botschaft in Bern und einen Cava der katalanischen Nationalversammlung. Dies die soweit unspektakulären Lobbyisten-Geschenke, welche die grüne Nationalrätin Aline Trede auf ihrem Youtube-Kanal zur Weihnachtszeit präsentiert hatte. Auch bei unseren deutschen Kollegen lief es zum Jahresende nicht spektakulärer ab: „Tinnef-Alarm im Bundestagsbüro“ titelte kurz vor Weihnachten der SPIEGEL: In Berlin bekamen die Abgeordneten Jojos, Kugelschreiber und – origineller Höhepunkt – eine kleine Vodoo-Puppe geschenkt.

Der Deutsche Bundestag hat die „geldwerten Zuwendungen“ an die Parlamentarier detaillert festgelegt: Geschenke müssen dem Präsidenten angezeigt und ausgehändigt werden, soweit ihr materieller Wert 200 Euro übersteigt. Das „Vademecum“ der eidgenössischen Bundesversammlung bleibt da vager und setzt auf die Eigenverantwortung der Parlamentarier: „Die Büros beider Räte fordern die Ratsmitglieder dazu auf, bei der Annahme von Vorteilen grösste Sensibilität und Zurückhaltung zu wahren.“

Im Parlamentsbetrieb ist die Usanz zu beobachten, dass Einladungen zu Essen (zum Beispiel an Sessionsanlässen) oder zu Sportveranstaltungen als unproblematisch gelten (das Strafgesetzbuch spricht hier von der „Annahme geringfügiger, sozial üblicher Vorteile“). Einladungen zu Informationsreisen gelten als akzeptabel, sofern die Parlamentarier die Reisekosten selbst übernehmen.

Die Chlaussäcke der Lobbyisten sind also kleiner, als vielfach kolportiert. Ob dafür die Transparenz- und Offenlegungsvorschriften genügen, wird mutmasslich in der neuen Legislatur wieder zu reden geben.

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lobbywatch-eye-transparent-bg-cut-75px-tinyDie Plattform lobbywatch.ch ist nach neun Monaten zum Leben erwacht: Ein webbasiertes Recherchetool für Medienschaffende sowie ein Online-Magazin sollen Transparenz bei den Interessenbindungen der Bundesparlamentarier sowie ihren Gästen (Badgeinhabern) schaffen. Zum heutigen Auftakt wurden die Verbindungen der Mitglieder der Gesundheitskommissionen (SGK) von National- und Ständerat aufgeführt. 

Nach eigenen Angaben will der hinter lobbywatch.ch stehende gleichnamige Verein ein “publizistisches Medium zur Förderung des Diskurses über das Zusammenspiel zwischen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren durch periodische redaktionelle Beiträge” sein. Vorstandsmitglieder und Redaktoren sind Journalisten des “Beobachter” und von SRF. Der Verein hat zudem eine Ombudsstelle eingerichtet.

Ähnliche Projekte werden zurzeit mit lobbyFacts.eu auf EU-Ebene, mit lobbycontrol.de in Deutschland oder mit lobbywatch.org in Grossbritannien aufgebaut.

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Aug
14

Die Bling-Bling-Lobbyisten

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Heute eröffnen wir ein neues methodisches Kapitel in der Public Affairs-Landschaft: Es gilt, den sogenannten Bling-Bling-Lobbyisten zu definieren. Gefunden hat ihn die schweizerische “Handelszeitung” bei furrerhugi. Gemäss diesem Axel Springer-Blatt (Artikel von heute, online nicht verfügbar) haben ein zwinglianischer Zürcher und ein Party-Berner mit gütiger Unterstützung von Freunden in den letzten Jahren einen steilen Aufstieg als „Bling-Bling-Lobbyisten“ hingelegt. Der Erfolg kam sozusagen von alleine und fusst – so nicht genannt sein wollende Mitkonkurrenten – ausschliesslich auf Parties und Connections –  eben auf bling bling, wie die Romands und die Franzosen die leichtfüssige, reiche und sich mit viel Schmuck zur Schau stellende Partyszene bezeichnen. Die Rede ist von furrerhugi und seinen beiden Gründern Lorenz Furrer und Andreas Hugi.

Mitkonkurrenten und Neider bei einem Firmenportrait zu Wort kommen lassen, gehört sicherlich zur journalistischen Basisarbeit. Die Qualifizierung als „Bling-Bling-Lobyisten“ in Grundidee und Titel dieses Artikels hat uns heute Vormittag zuerst verärgert, dann etwas ratlos gemacht und zuletzt belustigt. Klar ist: Wir stehen mit Stolz zu unserem grossen Netzwerk, zu unserer offenen (und in der Schweiz vielleicht neuen) Art, mit dem Thema Lobbying transparent und offen umzugehen und ja, auch zu unseren schönen und stilvollen Netzwerkanlässen.

Aber furrerhugi ist natürlich viel mehr, wie unsere langjährigen, anspruchsvollen und zufriedenen Kunden beweisen: Die “Bling-Bling-Lobbyisten” haben als erste Agentur das Thema Lobbytransparez offensiv vorangetrieben, als erste und einzige Agentur ein online-Politmonitoring Tool (politoscope) entwickelt, als erste und einige Schweizer Agentur ein Büro in Brüssel eröffnet und haben eine eigene Public Affairs-Methodik entwickelt, wenden diese erfolgreich an und vermitteln sie in unzähligen Vorlesungen inklusiv eigenem Buch.

Vor allem: Die Bling-Bling-Lobbyisten arbeiten in anspruchsvollen Branchen auf Augehöhe mit ihre Kunden, indem sie auch bei komplexen Themen inhaltlich sattelfest sind. En bref: Die Bling-Bling-Lobbyisten sind nicht ein Sündenstall von Party-Lobbyisten sondern primär ein kompetentes Team, das von unseren Kunden sehr geschätzt wird.

Im Lead des Artikels wird angerissen, furrerhugi „wolle mehr“. Zumindest das stimmt. Und es wäre schön gewesen, wenn auch der Handelszeitungs-Journalist etwas „mehr“ gewollt hätte. Aber wir ärgern uns ja schon bereits nicht mehr. Wie hat heute ein Branchenkollege aufmunternd auf Facebook gepostet: “Nicht ärgern, freuen! Du weisst ja: Hauptsache, sie schreiben Eure Namen richtig!”

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Der Bundesrat will keine “Abkühlungsphase” für ehemalige Magistraten, wie es die staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) fordert: “Bundesräte üben vor ihrer Wahl und Amtsaufnahme einen Beruf aus und sollen dies auch nach der Amtsniederlegung wieder tun können”, meint die Landesregierung und erteilt dem Ansinnen nach einer “cooling off-”Phase eine deutliche Abfuhr.

Ex-Bundesräte sollen nach Ansicht der SPK-N während zwei Jahren keine bezahlten Auftrags- und Arbeitsverhältnisse mit Kapitalgesellschaften eingehen dürfen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat zwei parlamentarische Initiativen von links und rechts aufgenommen und ein Bundesgesetz über die Karenzfrist für ehemalige Bundesratsmitglieder und oberste Kader der Bundesverwaltung ausgearbeitet. Die vorgeschlagene zweijährige “Abkühlungsphase” bezieht sich jedoch nur auf Firmen, deren Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben des betroffenen Departementsvorsteher steht oder die während der letzten vier Jahre für mehr als vier Millionen Franken Aufträge des Bundes erhalten haben.

Der Bundesrat hat nun in einem Bericht mit deutlichen Worten Stellung zu diesem Gesetzgebungsprojekt genommen: Die Annahme von einzelnen Mandaten durch ehemalige Mitglieder des Bundesrates oder hohe Kaderangestellte  habe in den vergangenen Jahren für Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit gesorgt. Diese Einzelfälle rechtfertigen nach Ansicht des Bundesrates aber “keine gesetzgeberische Aktivität. Weder Moral noch Ethik kann gesetzlich verankert werden. Das Vertrauen in die Bundesbehörden ist in der Schweiz weiterhin hoch. Der Bundesrat beantragt deshalb, auf die Vorlage nicht einzutreten oder sie gegebenenfalls abzulehnen.”

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​Ex-Bundesräte sollen inskünftig während zwei Jahren keine bezahlten Auftrags- und Arbeitsverhältnisse mit Kapitalgesellschaften eingehen dürfen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat Nägel mit Köpfen gemacht: Nachdem sie im Januar zwei parlamentarische Initiativen von links und rechts aufgenommen hatte, legt sie nun ein Bundesgesetz über die Karenzfrist für ehemalige Bundesratsmitglieder und oberste Kader der Bundesverwaltung vor.

Die vorgeschlagene zweijährige “Abkühlungsphase” bezieht sich jedoch nur auf Firmen, deren Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben des betroffenen Departementsvorsteher steht oder die während der letzten vier Jahre für mehr als vier Millionen Franken Aufträge des Bundes erhalten haben.

Die Tatsache, dass Beamte oder Regierungsmitglieder in die Privatwirtschaft wechseln wird in den USA seit Längerem mit dem Schlagwort “revolving door” bezeichnet: Dieser sog. “Drehtüreffekt” wird nicht erst seit alt Bundesrat Leuenbergers Einsitz im Implenia-Verwaltungsrat auch in der Schweiz kritisch beobachtet. In Deutschland wird das Thema spätestens seit Gerhard Schröders Ablösung als Bundeskanzler und seinem Einstieg an die Spitze des Aufsichtsrates einer Tochterfirma der Firma Gasprom im Jahr 2005 heiss diskutiert. Eine Karenz-Regelung existiert hingegen nicht. Die lobbykritische Plattform LobbyPedia führt eine Übersicht der wichtigsten “Seitenwechsler” und plädiert für eine dreijährige “Abkühlphase” (Karenzfrist).

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Der Deutsche Bundestag hat gestern das bisherige System der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte seiner Abgeordneten verschärft: Ab der nächsten Wahlperiode müssen Nebeneinkünfte viel detaillierter als bisher offengelegt werden.

Mit der Verfeinerung des Systems von drei auf 10 Einkommensstufen müssen die deutschen Abgeordneten künftig genauer angeben, welche Nebeneinkünfte sie neben ihrem Bundestagsmandat erhalten. Keine Mehrheit fanden Anträge von SPD und Grüne, die Branchen der Mandate von Rechtsanwälten oder anderen „Berufsgeheimnisträger“ offenzulegen. Ebenso abgelehnt wurden Anträge auf vollständige Offenlegung der Nebeneinkünfte “auf Euro und Cent“.

Das deutsche Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Parlaments-Mandats „im Mittelpunkt der Tätigkeit“ eines Mitglieds des Bundestages steht, berufliche Tätigkeiten neben dem Mandat jedoch grundsätzlich zulässig sind.

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Die Tatsache, dass Beamte oder Regierungsmitglieder in die Privatwirtschaft wechseln wird in den USA seit Längerem mit dem Schlagwort “revolving door” bezeichnet: Dieser sog. “Drehtüreffekt” wird nicht erst seit alt Bundesrat Leuenbergers Einsitz im Implenia-Verwaltungsrat auch in der Schweiz kritisch beobachtet.

Die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat nun zwei parlamentarische Initiativen von links und rechts aufgenommen und schlägt eine Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) vor: Ehemalige Mitglieder des Bundesrates sollen während zwei Jahren nach Ausscheiden aus ihrem Amt keine bezahlten Mandate von Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren Unternehmen übernehmen dürfen. Diese Regelung soll jedoch nur für zurückgetretene, nicht jedoch für nicht wiedergewählte Mitglieder des Bundesrates gelten. Zudem soll eine solche “Karenzfrist” auch auch für die Angehörigen des obersten Kaders der Bundesverwaltung gelten.

In Deutschland wird das Thema spätestens seit Gerhard Schröders Ablösung als Bundeskanzler und seinem Einstieg an die Spitze des Aufsichtsrates einer Tochterfirma der Firma Gasprom im Jahr 2005 heiss diskutiert. Eine Karenz-Regelung existiert hingegen nicht. Die lobbykritische Plattform LobbyPedia führt eine Übersicht der wichtigsten “Seitenwechsler” und plädiert für eine dreijährige “Abkühlphase” (Karenzfrist).

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„Die Top Ten Mandatsträger“ titelt der Tagesanzeiger und auch die NZZ publiziert seit längerer Zeit auf ihrer Website stolz eine Liste der „Interessenverbindungen“ der Schweizer Parlamentarier. Die Daten beziehen beide Medien vom „Wirtschaftsinformationsdienst“ Credita AG, der mit den erhobenen Daten über die eidgenössischen Parlamentarier reichlich freihändig umgeht: da  werden ehrenamtliche Mandate und Verwaltungsratsmandate von Parlamentariern bunt gewürfelt und in einem Topf zusammengezählt und so kommt Ständerat Felix Gutzwiller auf stolze 21 Mandate, wovon aber lediglich 4 kommerziell sind (Verwaltungsräte). 19 Mandate Gutzwillers sind ehrenamtliche Tätigkeiten für die Krebsliga des Kantons Zürich oder das Alzheimer Forum Schweiz. Zum anderen wird auf der Website der NZZ das „Kapital“ zusammengezählt, welches Parlamentarier „vertreten“, was unter anderem zur Topplatzierung des Zürcher glp-Nationalrates Thomas Maier führt, der in der Zürcher Kantonalbank als Teamleiter für die Unix-Systeme zuständig ist und deshalb natürlich das gesamte Kapital der Bank in Bern „vertritt“. Solche windigen „Studien“, die vor allem eine knackige Liste produzieren wollen, tragen natürlich überhaupt nichts zu den berechtigten Transparenzbemühungen verschiedenster Organisationen und Politiker bei. Im Gegenteil. (Anmerkung: Der Autor und seine Agentur arbeiten weder für Ständerat Gutzwiller noch für Nationalrat Maier).

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68% der Österreicher glauben, dass Lobbying vor allem den grossen Konzernen nützt. Nur 27% sehen einen Lobbying-Nutzen für Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU). Dies ergab die jährliche Befragung der österreichischen KMU durch Lusak Consulting und des österreichischen Gewerbevereins (ögv). Bei den befragten KMU-Führungskräften sind die Einschätzungen noch dramatischer: sie sehen zu 93% die Konzerne, zu 75% die internationale Finanzwirtschaft und zu 68% „Politik/Regierung“ als primäre Lobby-Nutznießer und die KMU mit 38% als „unterversorgt“ bezüglich Lobbying.  Bevölkerung und KMU-Führungskräfte wünschen sich laut dieser Umfrage, dass die KMU mehr Lobbying betreiben sollen. Dramatisch ist die Entwicklung im 3-Jahresvergleich: Waren es 2008 noch 56% der Österreicher, die glauben, dass für die KMU zu wenig Lobbying betrieben wird, so waren es 2010 schon 64%. Bei den KMU-Führungskräften waren es 2010 bei diesem Punkt sogar 92%.

Der österreichische Gewerbeverein (ögv) titelt auf seiner Website: „Klein- und Mittelbetriebe werden immer ohnmächtiger und verärgerter“. Der Verein, der gemäss seiner byline „Interessensvertretung für Industrie, Gewerbe, Handel und freie Berufe“ betreibt und das „unabhängig seit 1839“ sieht Handlungsbedarf: Gemeinsam mit verschiedenen KMU-Partnerorganisationen will er nun mit speziellen Lobbying-Workshops, Coachings und Projekten „dem Wirtschafts-Mittelstand sowie deren Kommunal/Regionalpartnern zu vermehrtem individuellen Erfolg“ verhelfen. So will der KMU-Verband „den Lobbyisten das Lobbying wegnehmen“, ohne genauer zu präzisieren, was damit gemeint ist.

Wie sieht das in der Schweiz aus? Mit den österreichischen Umfrageergebnissen konfrontiert, äussert sich Hans-Ulrich Bigler, der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv) mit einem positiven Fazit für die schweizerischen KMU: Der sgv überprüfe laufend die Zielerreichung ihrer Lobbying-Bemühungen anhand von qualitativen Auswertungen von Vorlagen sowie mittels eines verbandseigenen „KMU-Rankings“. Gemessen werden dabei die gewichteten Positionen aller während der laufenden Legislatur für den sgv wichtigen 400 Vorlagen und inwiefern die Parlamentarier diese Position in der Abstimmung übernommen haben. Dabei zeigt sich laut Bigler, dass FDP und SVP die sgv-Positionen in über 75% aller Vorlagen übernommen haben. Die EDU mit 73% und die BDP mit über 63% bzw. die CVP mit knapp 60%. sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler zeigt sich zufrieden: „Diese Werte zeigen die Effektivität des sgv-Lobbyings“.

Anscheinend kann das KMU-Lobbying in der Schweiz – zumindest was den institutionellen Teil über den Verband betrifft – eine grössere Wirkung im Ziel zu entfalten, als bei unseren Nachbarn.

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