Nov
04

Lobbying und Transparenz im Bundeshaus

von

Gastbeitrag von Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG)

Die Interessenvertretung ist ein legitimes Element in einem demokratischen Land. Die heutige Regelung für den Zugang von Lobbyisten zum Bundeshaus ist jedoch unbefriedigend und nicht transparent. Mit meiner Parlamentarischen Initiative 09.486 – “Lobbying und Transparenz im Bundeshaus”- möchte ich für klare Verhältnisse sorgen.

Die parlamentarische Initiative verlangt:

Es sind die gesetzlichen Bestimmungen zu schaffen, wie der Zugang von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude und die Akkreditierung von Lobbyisten neu zu regeln sind, damit folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es ist eine eigene Akkreditierung für Lobbyisten zu schaffen (analog Bundeshausjournalisten), gekoppelt an ein öffentliches Register (z.B. auf der Parlamentswebsite, mit Foto);
  2. Es sind Kritierien zu definieren, nach welchen die Lobbyisten akkreditiert werden können. Sie sind gesetzlich zu verpflichten, ihre Mandate offenzulegen respektive ihre Arbeitgeber (Verband, NPO, Firma) anzugeben;
  3. Mit der Definition, wer als Lobbyist oder Lobbyistin zu akkreditieren ist, muss gleichzeitig eine verbindliche Regelung geprüft werden, wie mit Rechtsanwälten zu verfahren ist, die Mandate betreuen und sich auf ihr Anwaltsgeheimnis berufen.
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Kategorien : Lobbying

Kommentare

  1. Beat Schlumpf sagt:

    Ich verstehe nicht, warum man nur die externen Lobbyisten im Fokus hat. Beispielsweise ein NR Kurt Fluri hat als Arbeitgeber nicht nur die Stadt Solothurn deren Stadtpräsident er ist, sondern gem. Artikel Moneyhouse vom 16.11.2009 weitere 29 (neunundzwanzig) Arbeitgeber in Form von Mandaten. Diese Mandatgeber wollen ja dafür auch eine Gegenleistung sehen.

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