Die Politik wurstelt sich durch, die Konjunktur schleppt sich mehr schlecht als recht dahin, das Finanzsystem könnte jederzeit kippen. Dauerhafte Abhilfe ist nicht in Sicht. Angesichts dieser schleichenden Apokalypse bleibt nur eines: Die Gesellschaft muss lernen, mit der Krise zu leben, die Systeme müssen “fehlertolerant” werden resp. deren Widerstandskräfte müssen gestärkt werden.

Dies das Fazit einer Studie unserer Wiener Kollegen von Kovar&Köppl, die seit 2006 jährlich die sog. “Arena-Analyse” durchführen, in welcher sie im Sinne der “Früherkennung” politischer Issues österreichische und deutsche Experten aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft befragen, was in den kommenden Jahren wichtig wird. Die aktuelle Arena-Analyse 2012 steht dabei ganz im Zeichen der Resilienz (download der Analyse als pdf).

Dieses Wort ist in der politischen Debatte relativ neu: Es lässt sich am ehesten noch mit „Widerstandsfähigkeit“ oder “Fehlertoleranz” übersetzen – in dem Sinne, dass Systeme so beschaffen sein sollten, dass sie Schocks, Störungen von außen oder Katastrophen besser überstehen können. Dieser Gedanke zeige sich in einer bestimmten Herangehensweise an Risiken, schreiben die Studienautoren: „Im Mittelpunkt stehen weniger die Vorkehrungen, die verhindern können, dass eine ungünstige Entwicklung eintritt. Es geht vielmehr darum, mit den Folgen fertig zu werden.

Die Dichte und Komplexität der Studie verlangt auch dem geneigten Leser einiges ab. Jedem, der sich mit “emerging issues” beschäftigen will, sei die Lektüre dennoch wärmstens empfohlen.

 

 

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Die seit Mitte Dezember online gestellte “Lobbyliste” ist auf reges Interesse der Medien gestossen. Dabei wurden auch schon die ersten Ungereimtheiten entdeckt. Wie kam es dazu?

Jeder Parlamentarier konnte zu Beginn der neuen Legislatur zwei Besucherausweise vergeben, welche zum Zutritt zur Wandelhalle berechtigen. Theoretisch wären 492 Ausweise zu vergeben gewesen. Tatsächlich vergeben wurden lediglich 273. Es wurden drei Kategorien an Ausweisen vergeben: 69 Ausweise gingen an “Gäste” (also Familienmitglied, Freund/in, Lebenspartner/in usw.) und “persönliche Mitarbeiter”. 204 Ausweise wurden an “Interessenvertreter”, also Lobbyisten im eigentlichen Sinne vergeben, wobei diese Personen gehalten waren, ihren Auftrags- bzw. Arbeitgeber, den Verband, ihre Agentur oder ihre politische Organisation anzugeben.

Als wir anfangs November diese Neuerung ankündigten, kündigten wir an, man dürfe gespannt sein, welche Früchte diese auf Selbstdeklaration basierende Kategorisierung tragen werde und welche Kollegen es sich nicht verkneifen könnten, als “Gäste” durchzugehen. In der Tat kam es, wie es kommen musste: Bereits eine knappe Woche nach Veröffentlichung der Lobbyliste wurden die ersten “unsauberen Einträge auf der Lobbyisten-Liste” (20 Minuten) enttarnt.

Auch wenn wir also noch nicht das perfekte System haben: Nationalrätin Edith Graf-Litscher und ihrer Initiative  ist es zu verdanken, dass dieser erste Schritt in Richtung Lobbytransparenz überhaupt möglich wurde. Und möglich wurde er nur gegen erbitterten Widerstand – und zwar nicht der Lobbyisten sondern des Parlamentes, welches den Vorstoss Graf-Litscher in den Kommissionen zuerst zweimal ablehnte, bevor der Kompromissvorschlag mit dem online-Register und den drei Kategorien aus dem Hut gezaubert wurde.

Was müsste denn für eine adäquate Lobbytransparenz getan werden? Zuallererst müsste dem Parlament die Angst vor einer “Lobbyistenschwemme”, hervorgerufen durch eine Institutionalisierung, genommen werden. Wenn die für den Vorstoss Graf-Litscher zuständige Nationalratskommission verlauten lässt, “der Lobbyismus habe im Übrigen im Parlamentsgebäude eine viel geringere Bedeutung, als die Öffentlichkeit und die Lobbyisten selbst glauben”, dann spricht dies Bände – und zwar eher für den Psychiater als den Politologen. Diese (nach aussen propagierte) Haltung des unbeeinflussbaren Parlamentariers, der in vollkommener Unabhängigkeit und nur der Staatsraison folgend entscheidet, ist sicher redlich. Aber sie stimmt einerseits nicht mit der Realität unseres schweizerischen Politsystems überein, welches Politik als Ausgleich verschiedener Interessen versteht. Und anderseits widerspricht sie auch nicht der tagtäglichen konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Lobbyisten und Parlamentariern.

Es wäre an der Zeit, professionelle politische Interessenvertretung in der Schweiz als Faktum anzuerkennen, welches keineswegs die Position und das Ansehen des Politsystems und der “belobbyierten” Parlamentarier schmälert, sondern einen wichtigen Beitrag zur politischen Debatte beitragen kann, wenn sie transparent und offen erfolgt. Was ist zu tun? Anstelle lediglich einer öffentlichen Liste von Ausweisinhabern braucht es eine formale Akkreditierung für Lobbyisten (analog Bundeshausjournalisten), die in einem Transparenz- oder Lobbyregister öffentlich gemacht wird. Interessenvertreter gelten dann als akkreditierte Lobbyisten, wenn sie sich in das Register eintragen und einen Verhaltenskodex unterzeichnen. Akkreditierte Lobbyisten erhalten dann einen Zutrittsausweis zur Wandelhalle. Das Register soll neben Veränden auch Lobbyarbeit betreibende Unternehmen, NGOs, Agenturen und Anwaltskanzleien umfassen und listet Angaben zur Organisation, zu Auftraggebern und Aufgabengebieten und allenfalls auch zu Finanzen auf. Bei falschen oder unvollständigen Angaben droht die Streichung aus dem Register.

Man darf gespannt sein, ob das neue Parlament diesen Ball aufnehmen will, oder mit der heutigen Regelung gut leben kann. Die Lobbyisten könnten damit leben, unsere Branche würde hingegen ein Mehr an Transparenz ganz ausdrücklich begrüssen. Es würde unserem System gut anstehen.

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Die Inhaber der “Lobbypässe” (Ausweise, welche zum Zutritt zur Wandelhalle berechtigen) sind seit heute auf der Parlamentswebsite online verfügbar. Wobei “online” ein grosses Wort ist für die zwei pdf-Dokumente, die lieblos auf die Startseite von parlament.ch gestellt worden sind. Erste Erkenntnis beim Durchblättern: Die “Tausenden von Lobbyisten” (Nationalrat Lukas Reimann) sind bei Lichte besehen gerade einmal 204.

Jedes Ratsmitglied kann gemäss Parlamentsgesetz zwei Personen nach Wahl eine Zutrittskarte zum “nichtöffentlichen Teil des Parlamentsgebäudes”, also zur Wandelhalle, ausstellen lassen. Theoretisch wären also 492 Ausweise zu vergeben gewesen. Tatsächlich vergeben wurden lediglich 273 (224 von Nationalrätinnen und Nationalräten, 49 von Ständerätinnen und Ständeräten). Davon sind 69 Ausweise für persönliche Mitarbeiter und Familienmitglieder.

Es bleiben bescheidene 204 Lobbyisten mit einem Zutrittsausweis. Diese vertreten zum Beispiel den Schweizerischen Anwaltsverband, Travail.Suisse, die Stiftung für Konsumentenschutz, die Privatkliniken Schweiz, die Aktion Medienfreiheit, den Schweizerischen Bauernverband, verschiedene Städte und Kantone vor allem der Westschweiz, economiesuisse, die fédération suisse des vignerons oder Kommunikationsagenturen wie Burson-Marsteller, Dynamics Group oder Farner PR (Auszug aus der online verfügbaren Liste). Offenlegung in eigener Sache: Auch der Autor dieses Beitrages sowie zwei Kollegen seiner Agentur sind im Besitz eines Ausweises.

Die viel beklagte “Lobbyistenschwemme” sieht bei Lichte betrachtet viel nüchternen aus – eigentlich echt schweizerisch.

 

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Der Ausschuss des Europäischen Parlaments zu Konstitutionellen Fragen stimmte kürzlich dem neuen Verhaltenskodex zu, der mehr Transparenz über Nebentätigkeiten von EU-Abgeordneten und Einschränkungen bei Geschenken vorsieht. Dies ist der direkte Ausfluss des sogenannten “cash-for-law”-Skandals. Abgeordnete dürfen kein Geld oder indirekte Belohnungen für die Einflussnahme auf Entscheidungen des Parlaments annehmen. Das bedeutet de facto ein Verbot von Lobby-Nebentätigkeiten, soweit sie das Europaparlament betreffen. Die neuen Regeln sind die Konsequenz aus den Skandalen um bestechliche EU-Abgeordnete. Dabei hatten Journalisten sich als Lobbyisten ausgegeben und Abgeordneten Geld für Gesetzesänderungen angeboten – und einige hatte angenommen.

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Bestellung ZutrittskartenDie eidgenössischen Räte sind (fast) gewählt, bestehen zu einem Drittel aus neuen Parlamentariern und treten am 5. Dezember zur ersten Session in der neuen Legislatur zusammen. Nun kommt für Lobbyisten wieder die Jagdzeit: Einer der zwei Besucherausweise (“Lobbypässe”), die jeder Parlamentarier vergeben kann und den freien Zugang zur Wandelhalle ermöglichen, muss her.

Nach wie vor gibt es nämlich keine Akkreditierungslösung für Lobbyisten, das etwas seltsame System der 2 Besucherausweise pro Parlamentarier wird auch in der neuen Legislatur weitergeführt. Ein bisserl Transparenz wird aber trotzdem geschaffen: Neu wird die Liste der Inhaber dieser Besucherausweise ab Wintersession 2011 auf der Website des Parlamentes veröffentlicht – bis dato konnte man diese nur physisch vorhandene Liste zwar einsehen, durfte sie aber nicht kopieren (abschreiben war erlaubt!). Zudem wird künftig auf dem Besucherausweis und im Interneintrag vermerkt (und das ist neu!), zu welcher der folgenden drei Kategorien der Besitzer gehört:

  • “Gast” (Familienmitglied, Freund/in, Lebenspartner/in usw.)
  • “Persönliche/r Mitarbeiter/in”
  • “Interessenvertreter/in”: ……………… (wobei die Interessenvertreter gehalten sind, ihren Auftrags- bzw. Arbeitgeber, den Verband oder die politische Organisation anzugeben. Public Affairs-Berater weisen sich mit ihrem Firmennamen aus)

Man darf gespannt sein, welche Früchte diese auf Selbstdeklaration basierende Kategorisierung tragen wird und welche Kollegen es sich nicht verkneifen können, als “Gäste” durchzugehen…

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Gestern Dienstag, wurde in den Räumlichkeiten des Österreichischen Parlaments in Wien der Sammelband “Politikberatung in Österreich – Herausforderungen. Strategien. Perspektiven” vorgestellt. Herausgeber Feri Thierry veröffentlicht mit dem Fachbuch ein Standardwerk, das sich zum ersten Mal mit der Politikberatungsszene in Österreich beschäftigt und auch Autoren aus den USA, Grossbritannien, Ungarn, Deutschland und der Schweiz zu Wort kommen lässt (Youtube-Video des Abends, Quelle: pressetext.at).

Auf 300 Seiten zeigen Experten und Berater welche Leistungen Politikberatung umfasst, in welchen Bereichen sie zum Einsatz kommt und welche internationalen Trends den Markt prägen. Die Bandbreite der Themen reicht von Strategiefragen über Meinungsforschung, Spin Doctoring und Lobbying bis zu Organisationsentwicklung und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Das Werk ermöglicht Einblicke in eine junge Beratungsindustrie mit einem vielfältigen und hochdifferenzierten Leistungsportfolio. “Politikberatung in Österreich” reflektiert aber auch Entwicklungen, zeigt Hintergründe auf und macht Qualitätsstandards für eine auch in Österreich dynamisch wachsende Branche deutlich. Während die Wirtschaft schon seit langem professionelle Beratungsdienstleistungen in Anspruch nimmt, steigt nun auch im öffentlichen Sektor die Nachfrage nach strategischer Politikberatung.

Laut Thierry erlebt Österreichs Politikberatungs-Szene einen grundlegenden Umbruch. Neben traditionellen “Einflüsterern”, “Ratgebern” und sonstigen “alten Hasen” hat eine neue Generation von Beratern die Bühne betreten. Mehr als 1.000 professionelle Politikberater bieten in Österreich bereits Beratungsleistungen im politischen Bereich an.

Das Buch richtet sich an Akteure und Kunden von Politikberatungsleistungen, für Studierende in entsprechenden Ausbildungen (zum Beispiel Kommunikationsberufe, Public-Management-Ausbildungen) und für die interessierte Öffentlichkeit, die erfährt, wie Politikberatung ihre Wahrnehmung von öffentlichen Institutionen, Politikern und NGOs verändert. Wir durften das Kapitel “Politikberatung in der Schweiz” beisteuern und freuen uns, zu einem interessanten und lesenswerten Standardwerk einen Beitrag leisten zu können. (Quelle: pressetext.at / ah).

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(ah.) Journalisten der Wochenzeitung The Sunday Times machten im März 2011 publik, dass sie als vorgebliche Lobbyisten dem österreichischen Europa-Abgeordneten Ernst Strasser angeboten hatten, ihn dafür zu bezahlen, wenn er in ihrem Sinne Änderungen bei geplanten EU-Richtlinien einbringen würde und dass Strasser und weitere Abgeordnete auf diesen vermeintlichen Deal eingestiegen seien. Der Rücktritt Strassers erfolgte gleichentags und setzte in Oesterreich eine politische Diskussion um Lobbying und Transparenz in Gang, die in einer Lobbyisten-Gesetzesnovelle mündete, über die noch diesen Herbst im Parlament debattiert werden soll. Wandelhalle.ch hat Feri Thierry, der als Lobbyist und Kommunikationsberater sowie Geschäftsführer der Thierry Politikberatung in Wien tätig ist, angefragt, das im Entstehen begriffene Lobbyinggesetz zu kommentieren. Feri Thierry leitet einen Lehrgang zu Public Affairs und ist Vortragender an verschiedenen Bildungsinstitutionen.

Von Feri Thierry, Wien.

Der Fall des österreichischen Europa-Abgeordneten Ernst Strasser im März dieses Jahres hatte enorme Auswirkungen auf die Innenpolitik des Landes: Neben dem Rücktritt des ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament und den Turbulenzen für die Volkspartei hat die Justizministerin rasch den Entwurf eines “Lobbying-Transparenz-Gesetz” zur Diskussion gestellt, das die verpflichtende Eintragung aller Lobbyisten und Interessenvertreter vorsieht. Wenn es so auch tatsächlich beschlossen wird, dann wäre es, abgesehen von den USA, die strengste Regulierung für Lobbying weltweit. Erfreulich ist jedenfalls, dass wir nun über Interessenvertretung und ihren demokratiepolitischen Stellenwert grundsätzlich diskutieren. Die Vertretung von Interessen ist aus meiner Sicht eine legitime Form gesellschaftlichen Engagements. Sie ist auf verfassungsrechtlichen Prinzipien begründet und trägt zur Abschätzung möglicher Folgen von politischen Entscheidungen bei. Mehr Transparenz ist sinnvoll, um als Bürgerin/Bürger nachvollziehen zu können, wer auf welche politische Entscheidung Einfluss übt. Daher ist die Idee eines Interessenvertretungs-Registers (IVR) grundsätzlich zu begrüßen. Es soll alle Lobbyisten und ihre Aktivitäten abbilden.

Der Entwurf des Justizministeriums für dieses IVR bleibt indes auf halbem Weg stehen: Umfasst sind zwar alle Organisationen und Personen, die Interessen vertreten – also Unternehmen gleichermaßen wie Verbände, Kammern, Lobbyingagenturen und NGOs – allerdings gibt es in der Frage der Offenlegung von Informationen dann doch welche, die gleicher sind. Denn nach dem aktuellen Entwurf müssen nur Lobbyingagenturen angeben, in welchen Themen sie tätig werden, alle anderen vorher genannten müssen das nicht tun. Dieser Teil des IVR soll zwar nicht allen Menschen zugänglich sein, die Regelungen für die Einsichtnahme lassen aber breiten Missbrauch befürchten – und damit wären diese Informationen ohnehin wieder öffentlich.

Überdies soll es laut Entwurf des Justizministerium “Funktionsträgern”, also vereinfacht gesagt Politikern und Beamten, nicht erlaubt sein, während ihrer Tätigkeit als gewerbliche Interessenvertreter tätig zu sein. Für Unternehmen, Verbände, Kammern und NGOs dürfen sie aber sehr wohl lobbyieren und gleichzeitig ihre Funktion ausüben. Warum diese Unterscheidung? Wenn es problematisch erscheint, dass ein Abgeordneter oder eine Beamtin gleichzeitig in einer Lobbyingagentur beschäftigt ist, warum ist es dann in Ordnung, wenn die gleiche Person Chef-Lobbyist eines Telekom-Unternehmens oder Lobbyistin eines Pharma-Verbandes ist? Nicht zuletzt wäre aus meiner Sicht neben den Geldstrafen und der Streichungs-Androhung auch ein positives Element im IVR essenziell: Mit der Eintragung ins Register sollte auch die Ausstellung von Zugangsberechtigung zu Parlament und Ministerien sowie die gezielte Berücksichtigung bei Begutachtungsprozessen von Gesetzen verbunden sein. Das würde nicht nur das Register attraktiver machen, sondern auch einen weiteren Beitrag zur Transparenz der Tätigkeit von Interessenvertretern leisten.

Das IVR kann einen wertvollen demokratiepolitischen Beitrag leisten und für mehr Sensibilität in einer politisch bedeutsamen Branche sorgen. Nur eine Gleichbehandlung aller Interessenvertreter bringt tatsächlich Transparenz von politischen Entscheidungen. Und ein Register ist mit Sicherheit keine Antwort auf Problemfälle politischer Korruption. Daher kann dieses Gesetz nur ein Element von einem Maßnahmenbündel sein, die sich insbesondere der Unvereinbarkeit von politischen Funktionen und Nebentätigkeiten, der Parteienfinanzierung und der Korruptionsbekämpfung widmen.

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Der erstmals 2011 von Burson Marsteller Schweiz und dem Forschungsinstitut gfs.Bern publizierte „Lobbying Survey Switzerland“ formuliert sechs Trends zur Zukunft der Public Affairs-Beratung in der Schweiz, die wir als sehr lesenswert und beachtenswert beurteilen:
  1. Differenzierung der politischen Rollen: An verschiedensten Orten in der Gesellschaft entstehen Organisationseinheiten, die sich speziell mit dem Lobbying beschäftigen.
  2. Tendenz zur Etablierung von Standards, was Lobbyisten tun und lassen sollten, was ihre Kunden von ihnen erwarten dürfen und wo der Staat Grenzen der Einflussnahme setzt.
  3. Professionalisierung des Berufsstandes: Lobbying wird immer mehr zur zielorientierten und periodischen Tätigkeit.
  4. Lobbying wird zu einer normalen politischen Tätigkeit zwischen Intervention und Steuerung.
  5. Lobbying wird vermehrt von Interessenverbänden und Behörden betrieben.
  6. Funktion von Lobbying als Motor der Politik: Lobbying kann sehr wohl auch Initiierungs- und Thematisierungsprozesse in der Politik auslösen.
Diese sechs Trends decken sich weitgehend mit den Beobachtungen, welche der Branchenverband der führenden PR-Agenturen (bpra) in seinen jährlichen Markterhebungen seit zwei Jahren bei seinen Mitgliedern beobachtet: Neben dem klaren Trend zur Professionalisierung und zur Spezialisierung der Agenturtätigkeit wird zudem ein Trend zur Grösse bei den Schweizer Agenturen beobachtet.
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Im Anhang von Berichten zu EU-Gesetzestexten soll künftig ein sogenannter “legislative Fussabdruck” ausgewiesen werden. Dieser besteht aus einer Liste der Lobbyisten, mit denen ein Abgeordneter bei seiner Arbeit zum Gesetz Kontakt hatte. So sieht es die verschärfte Transparenzregelung des EU-Parlamentes vor. Konkret soll in jedem Gesetzesentwurf ausgewiesen werden, wenn ein Parlamentarier Informationen von einem Lobbyisten übernimmt, damit ersichtlich ist, welche Idee und welcher Vorschlag von welchem Lobbyisten stammt. Am Ende des Dokuments sollen diejenigen Lobbyisten, die angehört und deren Ideen übernommen wurden, offengelegt werden, damit die Transparenz erhöht wird und Interessenskonflikte verhindert werden können.

Das EU-Parlament hat zudem beschlossen, dass Lobbyisten in Parlament und Kommission nur noch dann einen Zutritts-Ausweis ausgestellt bekommen, wenn sie im gemeinsamen Register von Kommission und Parlament aufgeführt sind. Dieses gemeinsame Lobbyregister soll – so der Wille von Parlament und Kommission – aus der Zusammenführung der bis dato getrennten Register entstehen. Das gemeinsame Lobby- und Transparenzregister umfasst Informationen zur Person, dem Budget, den Gesprächspartnern sowie dem Tätigkeitsfeld auf Ebene der Gesetzgebung. Das Register erfasst erstmals auch Einzelpersonen und sieht bei Verstössen gegen den Verhaltenskodex oder Falschangaben Sanktionen bis zur Streichung aus der Liste vor.
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Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG) hat mit ihrer heute im Nationalrat behandelten parlamentarischen Initiative „Lobbying und Transparenz“ (09.486) ein transparentes Lobbyregister gefordert. Sie verlangte bereits 2009, dass mittels Änderung des Parlamentsgesetzes die Akkreditierung für Lobbyisten einzuführen sei, gekoppelt an ein öffentlich einsehbares Register und dem Zugangsrecht zur Wandelhalle. In diesem öffentlichen Lobbyregister wären dann zwingend die Mandate der akkreditierten Lobbyisten inklusive Mandatshöhe anzugeben.
Nach kontroversen Debatten in den vorberatenden Kommissionen der beiden Räte plant nun die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte, die bestehende Gästeliste der Parlamentarier (auch bekannt als „Lobbyliste”), welche bisher nur bei den Parlamentsdiensten an Ort und Stelle eingesehen werden konnte, ab Beginn der nächsten Legislaturperiode im Internet aufzuschalten. Zudem soll auf den Zutrittskarten dieser Gäste von Ratsmitgliedern künftig deren Funktion eingetragen werden.
Nachdem dieser mehrheitsfähige Zwischenschritt erreicht worden ist, hat Edith Graf-Litscher heute im Rahmen der Behandlung im Nationalrat ihre Initiative zurückgezogen. Sie zeigt sich über diesen „Schritt in die richtige Richtung“ teilweise befriedigt: „Die öffentliche Publikation der sogenannten Lobbyliste ist eine Selbstverständlichkeit, die nun endlich realisiert wird. Ich hoffe auf weitere Schritte in Richtung eines echten Lobbyregisters. In der Zwischenzeit setze ich darauf, dass die Lobbyisten selbst aktiv werden und freiwillig ihre Mandate gegenüber dem Parlament und der interessierten Öffentlichkeit offenlegen.“
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