Die Politik wurstelt sich durch, die Konjunktur schleppt sich mehr schlecht als recht dahin, das Finanzsystem könnte jederzeit kippen. Dauerhafte Abhilfe ist nicht in Sicht. Angesichts dieser schleichenden Apokalypse bleibt nur eines: Die Gesellschaft muss lernen, mit der Krise zu leben, die Systeme müssen “fehlertolerant” werden resp. deren Widerstandskräfte müssen gestärkt werden.
Dies das Fazit einer Studie unserer Wiener Kollegen von Kovar&Köppl, die seit 2006 jährlich die sog. “Arena-Analyse” durchführen, in welcher sie im Sinne der “Früherkennung” politischer Issues österreichische und deutsche Experten aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft befragen, was in den kommenden Jahren wichtig wird. Die aktuelle Arena-Analyse 2012 steht dabei ganz im Zeichen der Resilienz (download der Analyse als pdf).
Dieses Wort ist in der politischen Debatte relativ neu: Es lässt sich am ehesten noch mit „Widerstandsfähigkeit“ oder “Fehlertoleranz” übersetzen – in dem Sinne, dass Systeme so beschaffen sein sollten, dass sie Schocks, Störungen von außen oder Katastrophen besser überstehen können. Dieser Gedanke zeige sich in einer bestimmten Herangehensweise an Risiken, schreiben die Studienautoren: „Im Mittelpunkt stehen weniger die Vorkehrungen, die verhindern können, dass eine ungünstige Entwicklung eintritt. Es geht vielmehr darum, mit den Folgen fertig zu werden.
Die Dichte und Komplexität der Studie verlangt auch dem geneigten Leser einiges ab. Jedem, der sich mit “emerging issues” beschäftigen will, sei die Lektüre dennoch wärmstens empfohlen.
Klare Lobbyisten-Akkreditierung oder “unsaubere” Liste?
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Die seit Mitte Dezember online gestellte “Lobbyliste” ist auf reges Interesse der Medien gestossen. Dabei wurden auch schon die ersten Ungereimtheiten entdeckt. Wie kam es dazu?
Jeder Parlamentarier konnte zu Beginn der neuen Legislatur zwei Besucherausweise vergeben, welche zum Zutritt zur Wandelhalle berechtigen. Theoretisch wären 492 Ausweise zu vergeben gewesen. Tatsächlich vergeben wurden lediglich 273. Es wurden drei Kategorien an Ausweisen vergeben: 69 Ausweise gingen an “Gäste” (also Familienmitglied, Freund/in, Lebenspartner/in usw.) und “persönliche Mitarbeiter”. 204 Ausweise wurden an “Interessenvertreter”, also Lobbyisten im eigentlichen Sinne vergeben, wobei diese Personen gehalten waren, ihren Auftrags- bzw. Arbeitgeber, den Verband, ihre Agentur oder ihre politische Organisation anzugeben.
Als wir anfangs November diese Neuerung ankündigten, kündigten wir an, man dürfe gespannt sein, welche Früchte diese auf Selbstdeklaration basierende Kategorisierung tragen werde und welche Kollegen es sich nicht verkneifen könnten, als “Gäste” durchzugehen. In der Tat kam es, wie es kommen musste: Bereits eine knappe Woche nach Veröffentlichung der Lobbyliste wurden die ersten “unsauberen Einträge auf der Lobbyisten-Liste” (20 Minuten) enttarnt.
Auch wenn wir also noch nicht das perfekte System haben: Nationalrätin Edith Graf-Litscher und ihrer Initiative ist es zu verdanken, dass dieser erste Schritt in Richtung Lobbytransparenz überhaupt möglich wurde. Und möglich wurde er nur gegen erbitterten Widerstand – und zwar nicht der Lobbyisten sondern des Parlamentes, welches den Vorstoss Graf-Litscher in den Kommissionen zuerst zweimal ablehnte, bevor der Kompromissvorschlag mit dem online-Register und den drei Kategorien aus dem Hut gezaubert wurde.
Was müsste denn für eine adäquate Lobbytransparenz getan werden? Zuallererst müsste dem Parlament die Angst vor einer “Lobbyistenschwemme”, hervorgerufen durch eine Institutionalisierung, genommen werden. Wenn die für den Vorstoss Graf-Litscher zuständige Nationalratskommission verlauten lässt, “der Lobbyismus habe im Übrigen im Parlamentsgebäude eine viel geringere Bedeutung, als die Öffentlichkeit und die Lobbyisten selbst glauben”, dann spricht dies Bände – und zwar eher für den Psychiater als den Politologen. Diese (nach aussen propagierte) Haltung des unbeeinflussbaren Parlamentariers, der in vollkommener Unabhängigkeit und nur der Staatsraison folgend entscheidet, ist sicher redlich. Aber sie stimmt einerseits nicht mit der Realität unseres schweizerischen Politsystems überein, welches Politik als Ausgleich verschiedener Interessen versteht. Und anderseits widerspricht sie auch nicht der tagtäglichen konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Lobbyisten und Parlamentariern.
Es wäre an der Zeit, professionelle politische Interessenvertretung in der Schweiz als Faktum anzuerkennen, welches keineswegs die Position und das Ansehen des Politsystems und der “belobbyierten” Parlamentarier schmälert, sondern einen wichtigen Beitrag zur politischen Debatte beitragen kann, wenn sie transparent und offen erfolgt. Was ist zu tun? Anstelle lediglich einer öffentlichen Liste von Ausweisinhabern braucht es eine formale Akkreditierung für Lobbyisten (analog Bundeshausjournalisten), die in einem Transparenz- oder Lobbyregister öffentlich gemacht wird. Interessenvertreter gelten dann als akkreditierte Lobbyisten, wenn sie sich in das Register eintragen und einen Verhaltenskodex unterzeichnen. Akkreditierte Lobbyisten erhalten dann einen Zutrittsausweis zur Wandelhalle. Das Register soll neben Veränden auch Lobbyarbeit betreibende Unternehmen, NGOs, Agenturen und Anwaltskanzleien umfassen und listet Angaben zur Organisation, zu Auftraggebern und Aufgabengebieten und allenfalls auch zu Finanzen auf. Bei falschen oder unvollständigen Angaben droht die Streichung aus dem Register.
Man darf gespannt sein, ob das neue Parlament diesen Ball aufnehmen will, oder mit der heutigen Regelung gut leben kann. Die Lobbyisten könnten damit leben, unsere Branche würde hingegen ein Mehr an Transparenz ganz ausdrücklich begrüssen. Es würde unserem System gut anstehen.
Deutlich weniger Lobbyisten als Parlamentarier
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Die Inhaber der “Lobbypässe” (Ausweise, welche zum Zutritt zur Wandelhalle berechtigen) sind seit heute auf der Parlamentswebsite online verfügbar. Wobei “online” ein grosses Wort ist für die zwei pdf-Dokumente, die lieblos auf die Startseite von parlament.ch gestellt worden sind. Erste Erkenntnis beim Durchblättern: Die “Tausenden von Lobbyisten” (Nationalrat Lukas Reimann) sind bei Lichte besehen gerade einmal 204.
Jedes Ratsmitglied kann gemäss Parlamentsgesetz zwei Personen nach Wahl eine Zutrittskarte zum “nichtöffentlichen Teil des Parlamentsgebäudes”, also zur Wandelhalle, ausstellen lassen. Theoretisch wären also 492 Ausweise zu vergeben gewesen. Tatsächlich vergeben wurden lediglich 273 (224 von Nationalrätinnen und Nationalräten, 49 von Ständerätinnen und Ständeräten). Davon sind 69 Ausweise für persönliche Mitarbeiter und Familienmitglieder.
Es bleiben bescheidene 204 Lobbyisten mit einem Zutrittsausweis. Diese vertreten zum Beispiel den Schweizerischen Anwaltsverband, Travail.Suisse, die Stiftung für Konsumentenschutz, die Privatkliniken Schweiz, die Aktion Medienfreiheit, den Schweizerischen Bauernverband, verschiedene Städte und Kantone vor allem der Westschweiz, economiesuisse, die fédération suisse des vignerons oder Kommunikationsagenturen wie Burson-Marsteller, Dynamics Group oder Farner PR (Auszug aus der online verfügbaren Liste). Offenlegung in eigener Sache: Auch der Autor dieses Beitrages sowie zwei Kollegen seiner Agentur sind im Besitz eines Ausweises.
Die viel beklagte “Lobbyistenschwemme” sieht bei Lichte betrachtet viel nüchternen aus – eigentlich echt schweizerisch.
Strengerer Verhaltenskodex für EU-Abgeordnete
von · KommentareDer Ausschuss des Europäischen Parlaments zu Konstitutionellen Fragen stimmte kürzlich dem neuen Verhaltenskodex zu, der mehr Transparenz über Nebentätigkeiten von EU-Abgeordneten und Einschränkungen bei Geschenken vorsieht. Dies ist der direkte Ausfluss des sogenannten “cash-for-law”-Skandals. Abgeordnete dürfen kein Geld oder indirekte Belohnungen für die Einflussnahme auf Entscheidungen des Parlaments annehmen. Das bedeutet de facto ein Verbot von Lobby-Nebentätigkeiten, soweit sie das Europaparlament betreffen. Die neuen Regeln sind die Konsequenz aus den Skandalen um bestechliche EU-Abgeordnete. Dabei hatten Journalisten sich als Lobbyisten ausgegeben und Abgeordneten Geld für Gesetzesänderungen angeboten – und einige hatte angenommen.
Neues Parlament, neue Lobbypässe und ein bisserl Transparenz
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Die eidgenössischen Räte sind (fast) gewählt, bestehen zu einem Drittel aus neuen Parlamentariern und treten am 5. Dezember zur ersten Session in der neuen Legislatur zusammen. Nun kommt für Lobbyisten wieder die Jagdzeit: Einer der zwei Besucherausweise (“Lobbypässe”), die jeder Parlamentarier vergeben kann und den freien Zugang zur Wandelhalle ermöglichen, muss her.
Nach wie vor gibt es nämlich keine Akkreditierungslösung für Lobbyisten, das etwas seltsame System der 2 Besucherausweise pro Parlamentarier wird auch in der neuen Legislatur weitergeführt. Ein bisserl Transparenz wird aber trotzdem geschaffen: Neu wird die Liste der Inhaber dieser Besucherausweise ab Wintersession 2011 auf der Website des Parlamentes veröffentlicht – bis dato konnte man diese nur physisch vorhandene Liste zwar einsehen, durfte sie aber nicht kopieren (abschreiben war erlaubt!). Zudem wird künftig auf dem Besucherausweis und im Interneintrag vermerkt (und das ist neu!), zu welcher der folgenden drei Kategorien der Besitzer gehört:
- “Gast” (Familienmitglied, Freund/in, Lebenspartner/in usw.)
- “Persönliche/r Mitarbeiter/in”
- “Interessenvertreter/in”: ……………… (wobei die Interessenvertreter gehalten sind, ihren Auftrags- bzw. Arbeitgeber, den Verband oder die politische Organisation anzugeben. Public Affairs-Berater weisen sich mit ihrem Firmennamen aus)
Man darf gespannt sein, welche Früchte diese auf Selbstdeklaration basierende Kategorisierung tragen wird und welche Kollegen es sich nicht verkneifen können, als “Gäste” durchzugehen…
Österreichs neues Lobbyinggesetz: Manche sind gleicher…
von · KommentareVon Feri Thierry, Wien.
Der Fall des österreichischen Europa-Abgeordneten Ernst Strasser im März dieses Jahres hatte enorme Auswirkungen auf die Innenpolitik des Landes: Neben dem Rücktritt des ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament und den Turbulenzen für die Volkspartei hat die Justizministerin rasch den Entwurf eines “Lobbying-Transparenz-Gesetz” zur Diskussion gestellt, das die verpflichtende Eintragung aller Lobbyisten und Interessenvertreter vorsieht. Wenn es so auch tatsächlich beschlossen wird, dann wäre es, abgesehen von den USA, die strengste Regulierung für Lobbying weltweit. Erfreulich ist jedenfalls, dass wir nun über Interessenvertretung und ihren demokratiepolitischen Stellenwert grundsätzlich diskutieren. Die Vertretung von Interessen ist aus meiner Sicht eine legitime Form gesellschaftlichen Engagements. Sie ist auf verfassungsrechtlichen Prinzipien begründet und trägt zur Abschätzung möglicher Folgen von politischen Entscheidungen bei. Mehr Transparenz ist sinnvoll, um als Bürgerin/Bürger nachvollziehen zu können, wer auf welche politische Entscheidung Einfluss übt. Daher ist die Idee eines Interessenvertretungs-Registers (IVR) grundsätzlich zu begrüßen. Es soll alle Lobbyisten und ihre Aktivitäten abbilden.
Der Entwurf des Justizministeriums für dieses IVR bleibt indes auf halbem Weg stehen: Umfasst sind zwar alle Organisationen und Personen, die Interessen vertreten – also Unternehmen gleichermaßen wie Verbände, Kammern, Lobbyingagenturen und NGOs – allerdings gibt es in der Frage der Offenlegung von Informationen dann doch welche, die gleicher sind. Denn nach dem aktuellen Entwurf müssen nur Lobbyingagenturen angeben, in welchen Themen sie tätig werden, alle anderen vorher genannten müssen das nicht tun. Dieser Teil des IVR soll zwar nicht allen Menschen zugänglich sein, die Regelungen für die Einsichtnahme lassen aber breiten Missbrauch befürchten – und damit wären diese Informationen ohnehin wieder öffentlich.
Überdies soll es laut Entwurf des Justizministerium “Funktionsträgern”, also vereinfacht gesagt Politikern und Beamten, nicht erlaubt sein, während ihrer Tätigkeit als gewerbliche Interessenvertreter tätig zu sein. Für Unternehmen, Verbände, Kammern und NGOs dürfen sie aber sehr wohl lobbyieren und gleichzeitig ihre Funktion ausüben. Warum diese Unterscheidung? Wenn es problematisch erscheint, dass ein Abgeordneter oder eine Beamtin gleichzeitig in einer Lobbyingagentur beschäftigt ist, warum ist es dann in Ordnung, wenn die gleiche Person Chef-Lobbyist eines Telekom-Unternehmens oder Lobbyistin eines Pharma-Verbandes ist? Nicht zuletzt wäre aus meiner Sicht neben den Geldstrafen und der Streichungs-Androhung auch ein positives Element im IVR essenziell: Mit der Eintragung ins Register sollte auch die Ausstellung von Zugangsberechtigung zu Parlament und Ministerien sowie die gezielte Berücksichtigung bei Begutachtungsprozessen von Gesetzen verbunden sein. Das würde nicht nur das Register attraktiver machen, sondern auch einen weiteren Beitrag zur Transparenz der Tätigkeit von Interessenvertretern leisten.
Das IVR kann einen wertvollen demokratiepolitischen Beitrag leisten und für mehr Sensibilität in einer politisch bedeutsamen Branche sorgen. Nur eine Gleichbehandlung aller Interessenvertreter bringt tatsächlich Transparenz von politischen Entscheidungen. Und ein Register ist mit Sicherheit keine Antwort auf Problemfälle politischer Korruption. Daher kann dieses Gesetz nur ein Element von einem Maßnahmenbündel sein, die sich insbesondere der Unvereinbarkeit von politischen Funktionen und Nebentätigkeiten, der Parteienfinanzierung und der Korruptionsbekämpfung widmen.


