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Das Parlament tut sich schwer mit der Lobbytransparenz
Posted by: | CommentsWollen sie oder wollen sie nicht? National- und Ständerat und ihre staatspolitischen Kommissionen diskutieren seit vielen Jahren die Frage, ob ein Akkreditierungssystem für Lobbyisten geschaffen werden soll. Seit 2013 hat sich die Haltung vom knappen nein zu einem knappen ja verschoben:
- Am 17. November 2015 sagt die staatspolitische Kommission des Ständerates äusserst knapp nein zu einem Akkreditierungssystem für Lobbyisten, ist aber dafür “ein Zeichen” zu setzen. Welches sagt sie nicht. Damit bestätigt sie ihre ablehnende Haltung aus dem Jahr 2013
- Am 14. März 2016 sagt der Ständerat knapp ja zu einem Lobbyregister
- Am 15. April 2016 sagt auch die staatspolit. Kommission des Nationalrates (SPK-N) ja zur parlamentarischen Initiative Berberat, welche ein Lobbyregister fordert. Damit unterstützen beide Kommissionen diese Initiative, die nun ausgearbeitet wird: Die Verwaltung erhält den Auftrag, einen Vorschlag auszuarbeiten.
- Am 26. August 2016 sagt die SPK des Ständerates auch ja zur parlamentarischen Initiative Caroni, welche die Offenlegung von Lobbymandaten als Voraussetzung zum Zugang zur Wandelhalle fordert.
- Genau ein Jahr nach dem knappen ja zum Lobbyregister sagt der Ständerat am 16. März 2017 erneut knapp ja dazu: Seine Kommission lehnte den konkreten Umsetzungsvorschlag zur Schaffung eines Lobbyregister ab, da er zu kompliziert sei und wollte die gesamt Initiative beerdigen. Die Ständeräte erinnerten sich in der Plenumsdebatte dann aber daran, dass sie sich ja selbst Aufträge erteilen können und beauftragte ihre Kommission damit, die Flinte nicht ins Korn zu werfen, sondern einen praktikableren Vorschlag auszuarbeiten. Morgen Freitag, 31. März 2017 werden wir erfahren, wie die staatspolitische Kommission des Ständerates gedenkt, hier weiter vorzugehen.
In der Zwischenzeit festigt die Schweizerische Public Affairs – Gesellschaft SPAG ihr Selbstregulierungsmodell weiter und die SPAG-Lobbyistinnen und -Lobbyisten sind die einzigen Berater in der Schweiz, die offensiv ihre Mandate offenlegen.
Sport, Musik und Lobbythemen: Parlamentariergruppen als wichtige Plattformen
Posted by: | CommentsDie informellen “Parlamentariergruppen” im schweizerischen Parlament (nicht zu verwechseln mit den Fraktionen!) führen ein weitgehend unbeachtetes Eigenleben, sind aber wichtig für den sozialen Zusammenhalt der Parlamentsmitglieder und den informellen Austausch unter den Fraktionen zu einzelnen Themen. Weitgehend unbeachtet sind sie, weil sie einerseits einen informellen Charakter haben und anderseits, weil es zurzeit ganze 128 solcher Gruppen gibt, welche – transparent auf der Parlamentswebsite publiziert – vom Artenschutz über die Feuerwehr oder die Pfadfinder bis zu aussenpolitischen Beziehungen Themen besprechen, zusammen Sport betreiben oder in der Bundeshaus-Band Musik machen. Die Bundeshaus-Band war heute auch der Aufhänger in einem Sonntagsblick-Artikel über die Parlamentariergruppen.
Das Parlamentswörterbuch definiert die parlamentarischen Gruppen wie folgt: “Ratsmitglieder, die sich für einen bestimmten Sachbereich interessieren, können sich zu parlamentarischen Gruppen zusammenschliessen. Gruppen müssen allen Ratsmitgliedern offen stehen. Die Parlamentsdienste führen ein öffentliches Register dieser Gruppen.” Trotz ihres informellen Charakters sind sie wichtige Plattformen für den interfraktionellen Austausch zu Themen und üben hier durchaus die Funktion von advocacy groups aus. Daneben ist, gerade in Zeiten der zunehmenden politischen Polarisierung, die soziale Funktion und der informelle Austausch neben dem täglichen Parlamentsbetrieb eine nicht zu unterschätzende Rolle der Parlamentariergruppen.
Ständeratskommission gegen Lobbyisten-Akkreditierung und für ein “Zeichen”
Posted by: | CommentsNichts Neues in der zu Ende gehenden Legislatur: die staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat sich kürzlich, wie schon früher, gegen ein offizielles Akkreditierungssystem für Lobbyisten ausgesprochen – diesmal jedoch äusserst knapp mit 5 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung sowie dem Stichentscheid der Präsidentin, Ständerätin Verena Diener (glp/zh).
Die Argumente der ständerätliche Kommission gegen eine Akkreditierungslösung haben sich in den letzten Jahren nicht geändert: Schon 2013 befürchtete die Kommission, eine Akkreditierung würde eine Zunahme der Lobbyisten in der Wandelhalle nach sich ziehen. Neu ist hingegen das Argument, von einer Akkreditierungslösung sei „nur ein geringer Gewinn an Transparenz zu erwarten.“
Die ständerätliche Kommission hält hingegen fest, dass es vor dem Hintergrund der Diskussionen um die Kasachstan-Affäre im Frühling dieses Jahres durchaus „Massnahmen“ brauche, „um das Vertrauen in die Institution des Parlamentes zu stärken“. Die Kommission hält sich aber nicht nur mit dem Ruf nach “Massnahmen” auf, sie erachtet es sogar als „notwendig, ein Zeichen für mehr Transparenz zu setzen“. Der geneigte Leser darf wohl davon ausgehen, dass mit der aktuellen Medienmitteilung dieses Zeichen gesetzt worden ist.
Lobbytransparenz und güldene Datentöpfe
Posted by: | CommentsDie NZZ sitzt seit offenbar geraumer Zeit auf einem güldenen Datentopf, aus welchem sie zwischen Januar und heute mehrere Geschichten zum “Kasachstan-Lobbying” generiert hat und die geneigte Leserschaft darf wohl noch auf viele weitere Geschichten hoffen. Im Zentrum steht dabei die Arbeit von uns Lobbyistinnen und Lobbyisten. Wenn man Nebengeschichten zu rauchenden und Party feierenden Parlamentarierinnen ausblendet, geht es im Wesentlichen für unsere Branche um das Folgende:
- Ist politische Interessenvertretung durch Kommunikationsagenturen, die für ihre Arbeit Geld erhalten, legitim? Wenn ja:
- Im Rahmen welcher Vorschriften und Kodizes hat sich diese Arbeit zu bewegen?
Unsere Arbeit als Lobbyisten besteht unter anderem darin, im Auftrag von Kunden das Gespräch mit Parlamentariern zu suchen. Zum Verhaltenskodex unserer Branche (“Kodex von Lissabon“) gehört es, dem Gesprächspartner die Auftraggeber und deren Interessen transparent zu machen. Zudem müssen Zahlen und Fakten stimmen, mit denen Lobbyisten für ein Anliegen werben. Natürlich liefern Agentur-Lobbyisten, Verbände, Gewerkschaften und andere Interessenvertreter den Parlamentariern unter Anderem Grundlagenmaterialien und Vorlagen, um Vorstösse oder Anträge zu formulieren. Aber am Schluss muss der Parlamentarier die Vorstösse schreiben, einreichen und für diese verantwortlich zeichnen. Der Lobbyist selbst – und diese Bescheidenheit sei uns gestattet – ist am Ende des Tages ein “Informationsbroker” und um einiges weniger wichtig, als zurzeit wieder einmal kolportiert wird.
In der laufenden Sondersession war diese Woche das Thema Lobbytransparenz natürlich wieder in aller Munde und es fehlt nicht an Forderungen nach Transparenz. Hoffentlich geht dabei nicht ganz vergessen, dass sich unsere National- und Ständeräte in den vergangenen sechs Jahren standhaft geweigert haben, eine saubere Akkreditierung für Lobbyisten einzuführen, so dass unser Berufsverband selbst aktiv geworden ist. Wer mag, kann hier nachlesen, wer 2014 den letzten entsprechenden Vorstoss (nicht) unterstützt hat.
Masterarbeit zur Lobbytransparenz in der Schweiz
Posted by: | CommentsDie Masterarbeit “Lobbytransparenz – Möglichkeiten und Grenzen einer Regelung in der Schweiz” von Sabine Etter ist nun verfügbar und kann hier heruntergeladen werden. Die Autorin hat diese im Dezember 2013 als Abschlussarbeit im Master of Advanced Studies in Communication and Leadership an der ZHAW in Winterthur eingereicht.
Transparenzregelungen im Lobbying haben in der Schweiz einen schweren Stand. Dies kommt nicht von ungefähr: Die besonderen politischen Bedingungen mit direktdemokratischen Elementen und Vernehmlassungsverfahren garantieren den Interessenausgleich und stärken das Vertrauen ins Politsystem. Die Lobbybranche ist vergleichsweise überschaubar und im Parlament hoch angesehen – Lobbyisten treten transparent und professionell auf. Zudem ist die Schweiz im Gegensatz zu anderen Staaten bisher von Lobbyskandalen verschont geblieben. Dennoch ist ein eigenes Akkreditierungssystem für den Zutritt zum Bundeshaus gegenüber einer Selbstregulierung der Branche vorzuziehen. Dies hat eine qualitative Befragung von Parlamentariern und Lobbyisten ergeben, die Sabine Etter im Rahmen ihrer Masterarbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) durchgeführt hat. Die Ergebnisse der Befragung zeigen eine weitgehende Übereinstimmung mit den Forderungen der – mittlerweile leider gescheiterten – parlamentarischen Initiative von Andrea Caroni (FDP).
Akkreditierung und Transparenzregister
In Orientierung an die Akkreditierung für Medienschaffende sollte ein abgestuftes Akkreditierungssystem für Interessenvertreter geschaffen werden. Eine permanente Akkreditierung für die Dauer einer Legislatur könnten diejenigen beantragen, die sich im Umfang von mindestens 60 Prozent mit der Bundespolitik beschäftigen. Interessenvertreter würden für eine Session akkreditiert, wenn sie Interessen bezüglich in der Session behandelter Geschäfte vertreten. Einen Tagesausweis schliesslich könnten sporadische Interessenvertreter sowie Mitarbeiter permanenter Interessenvertreter beantragen. Voraussetzung für die Akkreditierung müsste in allen Kategorien die Verpflichtung zur Einhaltung des Verhaltenskodex sowie der Eintrag ins Transparenzregister unter Angabe von Name und Arbeitgeber sein. Agenturen und Selbstständige hätten zudem sämtliche Mandate offenzulegen, für welche die Akkreditierung gewünscht wird. Das Register würde im Internet publiziert.
Akteure
In das Akkreditierungssystem sollten sämtliche Akteure aufgenommen werden, welche spezifische Interessen vertreten – neben Unternehmens-, Verbands- und Agenturlobbyisten auch Vertreter von NGOs und Institutionen sowie ehemalige Parlamentarier, sofern sie sich in Funktion der Interessenvertretung im Bundeshaus aufhalten. Ausgenommen von der Akkreditierung wären Ratsmitglieder, deren persönliche Mitarbeiter und Gäste sowie Vertreter der Bundesverwaltung und Kantone. Der Einbezug von Anwaltskanzleien und Rechtsanwälten in nicht anwaltschaftlicher Funktion könnte geprüft werden.
Umsetzung und Kontrolle
Für die Ausarbeitung des Verhaltenskodex – im Wesentlichen „Hausregeln“ und Ehrenkodex – sowie die Prüfung der Akkreditierungsanträge könnten Berufs- und Branchenverbände einbezogen werden. Fehlverhalten würde schriftlich verwarnt und im Wiederholungsfall der Entzug der Akkreditierung drohen. Auf Basis einer Auswertung der tatsächlich erfolgten Zutritte bliebe ein durch die Parlamentsdienste verfügter Kategorienwechsel vorbehalten, ebenso die Verpflichtung von Gästen und ehemaligen Parlamentariern zur Eintragung ins Transparenzregister. Nicht zu empfehlen ist eine zahlenmässige Beschränkung der Interessenvertreter. Lobbying ist zwar ein wachsender Trend, eine Lobbyistenflut aufgrund des eigenen Akkreditierungssystems ist hingegen kaum denkbar. Vielmehr ist ein deutlicher Rückgang bei der Vergabe von Gästebadges und bei den Tagesgästen zu erwarten.
Eine solche Regelung würde dem Trend zur Professionalisierung des Lobbyings Rechnung tragen und dürfte zweifelsohne der Reputation der Branche dienen. Die Auflösung der Abhängigkeiten über den Gästebadge käme aber auch dem Ansehen der Parlamentarier zugute und würde – auch ohne vorgängigen Skandal – die Prozesse der politischen Entscheidfindung in der Schweiz transparenter gestalten.
Lobbytransparenz der Branche als "Inspiration" für den Ständerat?
Posted by: | CommentsStänderat Didier Berberat (NE/SP) schlägt seinem Rat vor, die “Regeln der SPAG als Inspirationsquelle” zu nutzen und die Transparenzvorschriften der Schweizerischen Public Affairs-Gesellschaft in gesetzliche Bestimmungen zu übernehmen, wie er in einer Interpellation vorschlägt. Damit würden die SPAG-Standesregeln betr. Lobbytransparenz und Offenlegung der Mandate vom Status der Selbstregulierung in eine verbindliche gesetzliche Grundlage, zum Beispiel im Parlamentsgesetz, transferiert.
Die SPAG begrüsst in einer Mitteilung “die mit diesem Vorstoss angestrebte Transparenz und die Zusammenarbeit zwischen gewählten Mitgliedern der Bundesversammlung und Lobbyisten”.
Ob sich der Ständerat hingegen von den SPAG-Transparenzvorschriften tatsächlich “inspirieren” lassen will, darf angesichts des Schicksals früherer Vorstösse betreffend Lobby-Transparenz bezweifelt werden.
“Innen- und Aussenpolitik von Unternehmen”
Posted by: | CommentsEin Einblick in das Corporate Governance- und Public Affairs-Managementbuch von Ronny Kaufmann und Andreas Hugi
Wir verstehen Public Affairs und Corporate Governance als zwei Seiten einer Medaille. Sie sind die Innen- und die Aussenpolitik eines Unternehmens. Zu diesem Thema wollten wir schon seit längerem ein Buch publizieren und nun scheint es, dass es wie geplant Ende Februar 2014 als Managementbuch beim Stämpfli Verlag (Bern) erscheinen wird.
Public Affairs-Management und Best Practice in Corporate Governance haben seit einigen Jahren Konjunktur. Spezielle Symposien, Diskussionsveranstaltungen und neu geschaffene Ausbildungslehrgänge sind Ausdruck eines gesteigerten Interesses von Verwaltungsräten, Geschäftsleitungsmitgliedern und Kommunikationsfachleuten. Seitens der Wirtschaftsmedien werden die Themen aber noch oft isoliert betrachtet. Einerseits wird die Managementpraxis Public Affairs als ein eher undurchsichtiges und demokratietheoretisch diskutables Lobbying missverstanden, andererseits beschränkt sich die Debatte über eine moderne Corporate Governance auf aktienrechtliche Aspekte und reflektiert das Public Affairs-Management im Sinne einer systematischen Praxis der Unternehmensverantwortung nur unzureichend. Erschwert wird die Diskussion zur Bedeutung des Public Affairs-Managements durch die vielfältigen Schnittstellen dieser Managementdisziplin mit dem Regulierungs- und Risikomanagement, den Rechtsabteilungen, den Strategieteams und mit der internen und externen Kommunikation. Mit dieser Publikation wollen wir das Public Affairs-Management vom Klischee des plumpen Lobbyings befreien und dank unterschiedlicher Perspektiven von Fachleuten, Praktikern und Führungskräften mit einem modernen Corporate Governance-Verständnis stimmig zusammenführen. Public Affairs wird als Instrument der Unternehmensführung und als Teil der Aussenpolitik einer Organisation beschrieben, die im Sinne der Sorgfaltspflicht von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen innenpolitisch unverzichtbar ist.
Das Buch richtet sich an Verwaltungsräte, CEOs, Kader und Kommunikationsleitende. Es hat den Anspruch, Impulse für die organisatorische und institutionelle Professionalisierung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungspflege zu geben und versteht sich als praxistaugliches Nachschlagewerk. Wir haben das Buch in vier Teile gegliedert:
Im ersten Teil eröffnen sieben Analysebeiträge von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Juristen, Wirtschaftsethikerinnen, Regulierungsökonomen, Kommunikationsmanagern und Public Affairs-Beratern ein vertieftes Verständnis für die These der Publikation.
- Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt stellt fest, dass Unternehmen Politik betreiben und Ziele verfolgen, die nicht unmittelbar mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängen, da sie ein Interesse daran haben, als «good corporate citizens» dazustehen. Der Autor erklärt, wie das Public Affairs-Management zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung organisiert sein sollte und welchen Stellenwert es für die Oberleitung des Unternehmens haben muss. Dabei legt er die Zusammenhänge von Corporate Governance und Public Affairs dar.
- Im Beitrag von Dr. Dorothea Baur wird der Begriff des Unternehmensinteresses dem Verantwortungsverständnis moderner Gesellschaften und Unternehmen gegenübergestellt. Aussenpolitik wird dann von Unternehmen betrieben, wenn sie sich für Standards und Rahmenbedingungen engagieren, die über die eigenen betrieblichen Grenzen hinaus Geltung haben sollen. Gemäss der Autorin schützt nur eine angemessene Integration von Public Affairs- und Corporate Responsibility-Aktivitäten die Glaubwürdigkeit eines Unternehmens in deren Aussenpolitik.
- Prof. Dr. Peter Stücheli-Herlach und Simon Grand führen aus, dass sich die Politik von Unternehmen in kollektiven Kontroversen bewähren muss und beschreiben, wie Unternehmenspolitik und Kommunikationspolitik zusammenwirken. Für die Autoren geht es darum, das Innen mit dem Aussen von Unternehmen zu verbinden und sie vertreten den Standpunkt, dass diese Verbindung die notwendige Folge freiheitlicher Verfassungen und der Dynamik der Kommunikationsgesellschaft sei.
- Dr. Martin Mägli und Dr. Christian Jaag legen dar, welchen Stellenwert das Regulierungsmanagement für die Entwicklung aussenpolitischer Positionen von Unternehmen hat. Die Autoren beschreiben die drei grundsätzlichen Disziplinen des integrierten Regulierungsmanagements und vertreten die Ansicht, dass eine aussenpolitische Aktivität von Unternehmen im Rahmen des politisch institutionellen Diskurses legitimiert wird. Die Autoren verorten ein modernes Regulierungsmanagement als Chefsache im Dreieck Strategie, Risikomanagement und Public Affairs.
- Rudolf Blankschön skizziert anhand strukturierter Situationsanalysen die Verantwortung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung in der Markenführung. Dabei dokumentiert er, dass die Definition von Werthaltungen des Unternehmens die Voraussetzung einer modernen Markenführung ist. Diese Werthaltungen müssen ein legitimes Verantwortungsverständnis erfüllen. Der Autor hält fest, dass sich im Rahmen einer guten Corporate Governance das Public Affairs-Management an den Aufgaben der Markenführung orientieren kann.
- Roman Geiser beschreibt, ausgehend von komplexen Demokratiesystemen und vielfältigen politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen, die Rolle und Funktion von externen Beratern in der Ausübung der Innen- und Aussenpolitik von Unternehmen. Dabei konzentriert er sich auf die Dienstleistungen, die Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen von externen Beraterinnen und Beratern in Anspruch nehmen können und zeigt anhand von zehn konkreten Rollenbeschreibungen auf, welchen Nutzen eine Berater-Aussensicht für Führungspersonen haben kann.
- Mark A. Saxer beleuchtet den oft erhobenen Vorwurf, dass die Verwaltung selbst lobbyiert, also Einfluss auf das Parlament nimmt. Nach Ansicht des Autors ist diese Einflussnahme der Verwwaltung und der Exekutive auf die Legislative in unserem politischen System eine Selbstverständlichkeit. Er führt aus, dass die Grenzen aber dort erreicht sind, wo die Verwaltung Aufträge an sich selbst verhindert. Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht des Autors zwingend, dass Unternehmen und Organisationen im Rahmen ihrer Governance deshalb festlegen, wer in welcher Form die Beziehungen mit der Verwaltung pflegt.
Im zweiten Teil wird in Form von Fallbeispielen und Erfolgsgeschichten aus unterschiedlichen Industriezweigen und dem Dienstleistungssektor beispielhaft die Wirkung guter Public Affairs und eingespielter Corporate Governance dargestellt. Mit den Beiträgen bieten die Autoren profunde Einblicke in das Management an der Schnittstelle von Politik und Unternehmen.
- Dr. Hans R. Sprenger öffnet den Blick in die ICT- Landschaft Schweiz und deren Entwicklungsfelder für eine weitere Effizienzsteigerung der Governance in der politischen Interessenvertretung der Branche. Gleichzeitig skizziert der Autor die Rolle, den Aufgabenbereich und die betrieblich-organisatorischen Voraussetzungen für ein wirksames Public Affairs-Management. Der Beitrag schildert das Selbstverständnis von IBM als politische Akteurin und die Notwendigkeit, als Unternehmen politisch achtsam zu sein.
- Ursula Fraefels Beitrag führt in die aktuellen Herausforderungen des Dachverbandes der Schweizer Wirtschaft in deren politischer Positionierung ein. Dabei erklärt die Autorin, wann und wie sich economiesuisse engagieren sollte. Die Autorin führt aus, dass der regelmässige Dialog von Wirtschaftsführern mit dem Verband und mit politischen Entscheidungsträgern gerade aktuell verstärkt werden müsse, um der von ihr beobachteten Entfremdung von Politik und Wirtschaft zu begegnen.
- Stefan Kilchenmann beschreibt anhand einer Fallstudie die politischen Entscheidungsmechanismen des Bundesparlaments und erklärt entlang konkreter Managementaufgaben die Rolle und die Aufgaben des Public Affairs-Managements der Swisscom. Dabei beschreibt er die konkrete Arbeitsweise von Lobbyisten und zeigt auf, wie zur unternehmensinternen Meinungsbildung über mögliche Konsequenzen bundesparlamentarischer Entscheide die Geschäftsleitung, Divisionsverantwortliche und das Public Affairs-Team zusammenarbeiten müssen, um aussenpolitische Positionen zu entwickeln und erfolgreich zu vertreten.
- Harry Graf öffnet einen tiefen Einblick in die konkrete politische Arbeit städtischer Energieversorger und analysiert anhand konkreter Arbeitserfahrungen die Erfolgsfaktoren des Public Affairs-Managements beim ewz. Dabei legt der Autor besonderes Augenmerk auf die Eigenheiten der politischen Prozesse und Verantwortlichkeiten auf kommunaler Ebene.
- Bruno Henggi liefert einen Erfahrungsbericht über die Abstimmungen zur Humanforschung und dokumentiert die Arbeitsweise des Public Affairs-Managements der Pharmaindustrie. Der Autor zeigt, dass eine effiziente Corporate Governance einer Organisation Voraussetzung dafür ist, zur rechten Zeit die richtigen Instrumente einzusetzen und dokumentiert die Bedeutung von Stakeholder-Gesprächen für die politische Entscheidungsfindung.
- Matthias Dietrich skizziert die aktuelle politische Debatte zum öffentlichen Verkehr und zeigt auf, welche Formen der Zusammenarbeit von Public Affairs-Management und der Medienarbeit berücksichtigt werden müssen. Der Autor geht auf die spezifischen Eigenheiten der politischen Meinungsbildung in der Schweiz ein und liefert einen Erfahrungsbericht hinsichtlich der prägenden Rolle des föderalen Systems der Schweiz und der vielfältigen Stakeholder-Interessen.
- Dr. Andreas Jäggi beschreibt die aktuelle Debatte über die Evaluation geeigneter Standorte zur Endlagerung radioaktiver Abfälle. Der Autor hält fest, dass Partizipation strukturelle Ungleichgewichte der politischen Akteure ausgleichen kann und somit dazu beiträgt, das Vertrauen in politische Entscheide zu stärken. Der Erfahrungsbericht zum «Sachplan geologisches Tiefenlager» legt nahe, dass Organisationen und Unternehmen für ihre eigene Governance lernen könnten, wie ein hochgradig strukturiertes partizipatives Verfahren im Stakeholder-Management eingesetzt werden kann.
Im dritten Teil stellen wir die Optik von Verwaltungsrats- und Verbandspräsidenten sowie CEOs ins Zentrum. Die folgenden Führungspersönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft vermitteln in Interviews ihr Verständnis und den persönlichen Umgang mit der Innen-und Aussenpolitik ihres Unternehmens:
- Prof. Dr. Patrick Aebischer, Präsident EPFL
- Dr. Ulrich Gygi, Verwaltungsratspräsident der Schweizerischen Bundesbahnen SBB
- Susanne Ruoff, Konzernleiterin der Schweizerischen Post
- Hanspeter Lebrument, Verwaltungsratspräsident und Verleger der Südostschweiz Medien AG
- Nicole Loeb, Präsidentin des Verwaltungsrates der Loeb Holding AG
- Christian Keller, Vorsitzender der Geschäftsleitung der IBM Schweiz
- Dr. Suzanne Thoma, CEO der BKW Gruppe
Der vierte Teil des Buches versteht sich als Tool-Box für Public Affairs-Experten und Kommunikationsspezialisten. Dieser Praxisteil liefert konkrete Vorschläge für die methodische Bearbeitung des Public Affairs-Managements und ist mit seinen Checklisten und Grafiken als Werkzeugkasten zu verstehen.
Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen, die mit ihrem Beitrag diese Publikation möglich gemacht haben, ganz herzlich. Eure Bereitschaft, trotz hoher Arbeitsbelastung bei diesem Nachschlagewerk mitzuwirken, hat uns riesig gefreut! Ein grosser Dank gilt den sieben Führungspersönlichkeiten, die sich für ein Interview zur Verfügung gestellt haben. Uns hat die grosse Sensibilität für das Thema und Ihre Unterstützung, die Sie uns entgegengebracht haben, beeindruckt. Wir danken auch unseren Kolleginnen und Kollegen bei der Schweizerischen Post und bei Furrer.Hugi&Partner herzlich. Es ist nicht selbstverständlich, dass wir von Euch diesen Freiraum erhalten haben, uns einem Thema ausführlich widmen zu können. Schliesslich danken wir dem Stämpfli Verlag. Ohne zu zögern hat der Verlag grosses Interesse für unsere Buchidee gezeigt.
Angeregte Lektüre wünschen allen interessierten Leserinnen und Lesern ab Ende Februar 2014: Ronny Kaufmann und Andreas Hugi
Keine Akkreditierung von Bundeshaus-Journalisten
Posted by: | CommentsEin Gedankenspiel: Gehen wir davon aus, dass die Journalistinnen und Journalisten, welche über die Bundespolitik berichten, nur dank eines Ausweises, den sie von einem Parlamentarier erhalten haben, Zutritt zum Bundeshaus erhalten. Ein Parlamentarier stört sich an dieser Regelung, fordert eine transparente Akkreditierungs-Lösung und reicht eine entsprechende parlamentarische Initiative ein. Die zuständige Ständeratskommission lehnt die Initiative mit folgender Begründung ab:
Keine Akkreditierung von Bundeshaus-Journalisten
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates befürchtet, dass noch mehr Journalisten in das Parlamentsgebäude drängen würden, wenn sie sich akkreditieren könnten. Sie spricht sich deshalb gegen eine entsprechende parlamentarische Initiative aus.
Mit 8 zu 3 Stimmen und einer Enthaltung spricht sich die SPK des Ständerates gegen die parlamentarische Initiative aus, welche den Zugang der Journalisten zum Parlamentsgebäude neu regeln will. Die Kommission bezweifelt, dass es möglich ist, brauchbare Kriterien für die Zulassung von Journalisten zu finden. Es müsste eine rechtliche Definition des „Journalisten“ gefunden werden, was nahezu unmöglich erscheint. Die Vergabe und Kontrolle der Zutrittsberechtigungen wäre mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Die Schaffung einer neuen Kategorie von zutrittsberechtigten Personen bringt zudem die Gefahr mit sich, dass die Zahl der Journalisten im Bundeshaus weiter zunimmt. Die heute geltende Regelung, welche auf der Selbstverantwortung des einzelnen Ratsmitglieds für die Abgabe seiner zwei Gästekarten aufbaut, ist praktikabel und gewährleistet eine genügende Transparenz: Die Funktionen der Gäste müssen sowohl im Register als auch auf den Badges angegeben werden.
Absurd? Leider nein. Der obige Text entspricht wörtlich der Medienmitteilung der SPK-S, lediglich die Begriffe “Lobbyisten” und “Journalisten” wurden ausgetauscht. Zur Erinnerung: Medienschaffende werden seit Jahren als Bundeshausjournalisten akkreditiert, wenn sie “hauptberuflich im Umfang von mindestens 60 Prozent einer Vollzeitstelle über das Geschehen im Bundeshaus berichten und diese journalistische Tätigkeit für Medien ausüben, die einem breiten Publikum zugänglich sind”. Die Medienakkreditierungs-Verordnung verliert kein Wort über eine mengenmässige Beschränkung der Bundeshausjournalisten und auch von Seiten Parlamentarier sind keine diesbezüglichen Wortmeldungen bekannt.