Cover_AussenpolitikEin Einblick in das Corporate Governance- und Public Affairs-Managementbuch von Ronny Kaufmann und Andreas Hugi

Wir verstehen Public Affairs und Corporate Governance als zwei Seiten einer Medaille. Sie sind die Innen- und die Aussenpolitik eines Unternehmens. Zu diesem Thema wollten wir schon seit längerem ein Buch publizieren und nun scheint es, dass es wie geplant Ende Februar 2014 als Managementbuch beim Stämpfli Verlag (Bern) erscheinen wird.

Public Affairs-Management und Best Practice in Corporate Governance haben seit einigen Jahren Konjunktur. Spezielle Symposien, Diskussionsveranstaltungen und neu geschaffene Ausbildungslehrgänge sind Ausdruck eines gesteigerten Interesses von Verwaltungsräten, Geschäftsleitungsmitgliedern und Kommunikationsfachleuten. Seitens der Wirtschaftsmedien werden die Themen aber noch oft isoliert betrachtet. Einerseits wird die Managementpraxis Public Affairs als ein eher undurchsichtiges und demokratietheoretisch diskutables Lobbying missverstanden, andererseits beschränkt sich die Debatte über eine moderne Corporate Governance auf aktienrechtliche Aspekte und reflektiert das Public Affairs-Management im Sinne einer systematischen Praxis der Unternehmensverantwortung nur unzureichend. Erschwert wird die Diskussion zur Bedeutung des Public Affairs-Managements durch die vielfältigen Schnittstellen dieser Managementdisziplin mit dem Regulierungs- und Risikomanagement, den Rechtsabteilungen, den Strategieteams und mit der internen und externen Kommunikation. Mit dieser Publikation wollen wir das Public Affairs-Management vom Klischee des plumpen Lobbyings befreien und dank unterschiedlicher Perspektiven von Fachleuten, Praktikern und Führungskräften mit einem modernen Corporate Governance-Verständnis stimmig zusammenführen. Public Affairs wird als Instrument der Unternehmensführung und als Teil der Aussenpolitik einer Organisation beschrieben, die im Sinne der Sorgfaltspflicht von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen innenpolitisch unverzichtbar ist.

Das Buch richtet sich an Verwaltungsräte, CEOs, Kader und Kommunikationsleitende. Es hat den Anspruch, Impulse für die organisatorische und institutionelle Professionalisierung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungspflege zu geben und versteht sich als praxistaugliches Nachschlagewerk. Wir haben das Buch in vier Teile gegliedert:

Im ersten Teil eröffnen sieben Analysebeiträge von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Juristen, Wirtschaftsethikerinnen, Regulierungsökonomen, Kommunikationsmanagern und Public Affairs-Beratern ein vertieftes Verständnis für die These der Publikation.

  • Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt stellt fest, dass Unternehmen Politik betreiben und Ziele verfolgen, die nicht unmittelbar mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängen, da sie ein Interesse daran haben, als «good corporate citizens» dazustehen. Der Autor erklärt, wie das Public Affairs-Management zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung organisiert sein sollte und welchen Stellenwert es für die Oberleitung des Unternehmens haben muss. Dabei legt er die Zusammenhänge von Corporate Governance und Public Affairs dar.
  • Im Beitrag von Dr. Dorothea Baur wird der Begriff des Unternehmensinteresses dem Verantwortungsverständnis moderner Gesellschaften und Unternehmen gegenübergestellt. Aussenpolitik wird dann von Unternehmen betrieben, wenn sie sich für Standards und Rahmenbedingungen engagieren, die über die eigenen betrieblichen Grenzen hinaus Geltung haben sollen. Gemäss der Autorin schützt nur eine angemessene Integration von Public Affairs- und Corporate Responsibility-Aktivitäten die Glaubwürdigkeit eines Unternehmens in deren Aussenpolitik.
  • Prof. Dr. Peter Stücheli-Herlach und Simon Grand führen aus, dass sich die Politik von Unternehmen in kollektiven Kontroversen bewähren muss und beschreiben, wie Unternehmenspolitik und Kommunikationspolitik zusammenwirken. Für die Autoren geht es darum, das Innen mit dem Aussen von Unternehmen zu verbinden und sie vertreten den Standpunkt, dass diese Verbindung die notwendige Folge freiheitlicher Verfassungen und der Dynamik der Kommunikationsgesellschaft sei.
  • Dr. Martin Mägli und Dr. Christian Jaag legen dar, welchen Stellenwert das Regulierungsmanagement für die Entwicklung aussenpolitischer Positionen von Unternehmen hat. Die Autoren beschreiben die drei grundsätzlichen Disziplinen des integrierten Regulierungsmanagements und vertreten die Ansicht, dass eine aussenpolitische Aktivität von Unternehmen im Rahmen des politisch institutionellen Diskurses legitimiert wird. Die Autoren verorten ein modernes Regulierungsmanagement als Chefsache im Dreieck Strategie, Risikomanagement und Public Affairs.
  • Rudolf Blankschön skizziert anhand strukturierter Situationsanalysen die Verantwortung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung in der Markenführung. Dabei dokumentiert er, dass die Definition von Werthaltungen des Unternehmens die Voraussetzung einer modernen Markenführung ist. Diese Werthaltungen müssen ein legitimes Verantwortungsverständnis erfüllen. Der Autor hält fest, dass sich im Rahmen einer guten Corporate Governance das Public Affairs-Management an den Aufgaben der Markenführung orientieren kann.
  • Roman Geiser beschreibt, ausgehend von komplexen Demokratiesystemen und vielfältigen politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen, die Rolle und Funktion von externen Beratern in der Ausübung der Innen- und Aussenpolitik von Unternehmen. Dabei konzentriert er sich auf die Dienstleistungen, die Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen von externen Beraterinnen und Beratern in Anspruch nehmen können und zeigt anhand von zehn konkreten Rollenbeschreibungen auf, welchen Nutzen eine Berater-Aussensicht für Führungspersonen haben kann.
  • Mark A. Saxer beleuchtet den oft erhobenen Vorwurf, dass die Verwaltung selbst lobbyiert, also Einfluss auf das Parlament nimmt. Nach Ansicht des Autors ist diese Einflussnahme der Verwwaltung und der Exekutive auf die Legislative in unserem politischen System eine Selbstverständlichkeit. Er führt aus, dass die Grenzen aber dort erreicht sind, wo die Verwaltung Aufträge an sich selbst verhindert. Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht des Autors zwingend, dass Unternehmen und Organisationen im Rahmen ihrer Governance deshalb festlegen, wer in welcher Form die Beziehungen mit der Verwaltung pflegt.

Im zweiten Teil wird in Form von Fallbeispielen und Erfolgsgeschichten aus unterschiedlichen Industriezweigen und dem Dienstleistungssektor beispielhaft die Wirkung guter Public Affairs und eingespielter Corporate Governance dargestellt. Mit den Beiträgen bieten die Autoren profunde Einblicke in das Management an der Schnittstelle von Politik und Unternehmen.

  • Dr. Hans R. Sprenger öffnet den Blick in die ICT- Landschaft Schweiz und deren Entwicklungsfelder für eine weitere Effizienzsteigerung der Governance in der politischen Interessenvertretung der Branche. Gleichzeitig skizziert der Autor die Rolle, den Aufgabenbereich und die betrieblich-organisatorischen Voraussetzungen für ein wirksames Public Affairs-Management. Der Beitrag schildert das Selbstverständnis von IBM als politische Akteurin und die Notwendigkeit, als Unternehmen politisch achtsam zu sein.
  • Ursula Fraefels Beitrag führt in die aktuellen Herausforderungen des Dachverbandes der Schweizer Wirtschaft in deren politischer Positionierung ein. Dabei erklärt die Autorin, wann und wie sich economiesuisse engagieren sollte. Die Autorin führt aus, dass der regelmässige Dialog von Wirtschaftsführern mit dem Verband und mit politischen Entscheidungsträgern gerade aktuell verstärkt werden müsse, um der von ihr beobachteten Entfremdung von Politik und Wirtschaft zu begegnen.
  • Stefan Kilchenmann beschreibt anhand einer Fallstudie die politischen Entscheidungsmechanismen des Bundesparlaments und erklärt entlang konkreter Managementaufgaben die Rolle und die Aufgaben des Public Affairs-Managements der Swisscom. Dabei beschreibt er die konkrete Arbeitsweise von Lobbyisten und zeigt auf, wie zur unternehmensinternen Meinungsbildung über mögliche Konsequenzen bundesparlamentarischer Entscheide die Geschäftsleitung, Divisionsverantwortliche und das Public Affairs-Team zusammenarbeiten müssen, um aussenpolitische Positionen zu entwickeln und erfolgreich zu vertreten.
  • Harry Graf öffnet einen tiefen Einblick in die konkrete politische Arbeit städtischer Energieversorger und analysiert anhand konkreter Arbeitserfahrungen die Erfolgsfaktoren des Public Affairs-Managements beim ewz. Dabei legt der Autor besonderes Augenmerk auf die Eigenheiten der politischen Prozesse und Verantwortlichkeiten auf kommunaler Ebene.
  • Bruno Henggi liefert einen Erfahrungsbericht über die Abstimmungen zur Humanforschung und dokumentiert die Arbeitsweise des Public Affairs-Managements der Pharmaindustrie. Der Autor zeigt, dass eine effiziente Corporate Governance einer Organisation Voraussetzung dafür ist, zur rechten Zeit die richtigen Instrumente einzusetzen und dokumentiert die Bedeutung von Stakeholder-Gesprächen für die politische Entscheidungsfindung.
  • Matthias Dietrich skizziert die aktuelle politische Debatte zum öffentlichen Verkehr und zeigt auf, welche Formen der Zusammenarbeit von Public Affairs-Management und der Medienarbeit berücksichtigt werden müssen. Der Autor geht auf die spezifischen Eigenheiten der politischen Meinungsbildung in der Schweiz ein und liefert einen Erfahrungsbericht hinsichtlich der prägenden Rolle des föderalen Systems der Schweiz und der vielfältigen Stakeholder-Interessen.
  • Dr. Andreas Jäggi beschreibt die aktuelle Debatte über die Evaluation geeigneter Standorte zur Endlagerung radioaktiver Abfälle. Der Autor hält fest, dass Partizipation strukturelle Ungleichgewichte der politischen Akteure ausgleichen kann und somit dazu beiträgt, das Vertrauen in politische Entscheide zu stärken. Der Erfahrungsbericht zum «Sachplan geologisches Tiefenlager» legt nahe, dass Organisationen und Unternehmen für ihre eigene Governance lernen könnten, wie ein hochgradig strukturiertes partizipatives Verfahren im Stakeholder-Management eingesetzt werden kann.

Im dritten Teil stellen wir die Optik von Verwaltungsrats- und Verbandspräsidenten sowie CEOs ins Zentrum. Die folgenden Führungspersönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft vermitteln in Interviews ihr Verständnis und den persönlichen Umgang mit der Innen-und Aussenpolitik ihres Unternehmens:

  • Prof. Dr. Patrick Aebischer, Präsident EPFL
  • Dr. Ulrich Gygi, Verwaltungsratspräsident der Schweizerischen Bundesbahnen SBB
  • Susanne Ruoff, Konzernleiterin der Schweizerischen Post
  • Hanspeter Lebrument, Verwaltungsratspräsident und Verleger der Südostschweiz Medien AG
  • Nicole Loeb, Präsidentin des Verwaltungsrates der Loeb Holding AG
  • Christian Keller, Vorsitzender der Geschäftsleitung der IBM Schweiz
  • Dr. Suzanne Thoma, CEO der BKW Gruppe

Der vierte Teil des Buches versteht sich als Tool-Box für Public Affairs-Experten und Kommunikationsspezialisten. Dieser Praxisteil liefert konkrete Vorschläge für die methodische Bearbeitung des Public Affairs-Managements und ist mit seinen Checklisten und Grafiken als Werkzeugkasten zu verstehen.

Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen, die mit ihrem Beitrag diese Publikation möglich gemacht haben, ganz herzlich. Eure Bereitschaft, trotz hoher Arbeitsbelastung bei diesem Nachschlagewerk mitzuwirken, hat uns riesig gefreut! Ein grosser Dank gilt den sieben Führungspersönlichkeiten, die sich für ein Interview zur Verfügung gestellt haben. Uns hat die grosse Sensibilität für das Thema und Ihre Unterstützung, die Sie uns entgegengebracht haben, beeindruckt. Wir danken auch unseren Kolleginnen und Kollegen bei der Schweizerischen Post und bei Furrer.Hugi&Partner herzlich. Es ist nicht selbstverständlich, dass wir von Euch diesen Freiraum erhalten haben, uns einem Thema ausführlich widmen zu können. Schliesslich danken wir dem Stämpfli Verlag. Ohne zu zögern hat der Verlag grosses Interesse für unsere Buchidee gezeigt.

Angeregte Lektüre wünschen allen interessierten Leserinnen und Lesern ab Ende Februar 2014: Ronny Kaufmann und Andreas Hugi

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Ein Gedankenspiel: Gehen wir davon aus, dass die Journalistinnen und Journalisten, welche über die Bundespolitik berichten, nur dank eines Ausweises, den sie von einem Parlamentarier erhalten haben, Zutritt zum Bundeshaus erhalten. Ein Parlamentarier stört sich an dieser Regelung, fordert eine transparente Akkreditierungs-Lösung und reicht eine entsprechende parlamentarische Initiative ein. Die zuständige Ständeratskommission lehnt die Initiative mit folgender Begründung ab:

Keine Akkreditierung von Bundeshaus-Journalisten

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates befürchtet, dass noch mehr Journalisten in das Parlamentsgebäude drängen würden, wenn sie sich akkreditieren könnten. Sie spricht sich deshalb gegen eine entsprechende parlamentarische Initiative aus.

Mit 8 zu 3 Stimmen und einer Enthaltung spricht sich die SPK des Ständerates gegen die parlamentarische Initiative aus, welche den Zugang der Journalisten zum Parlamentsgebäude neu regeln will. Die Kommission bezweifelt, dass es möglich ist, brauchbare Kriterien für die Zulassung von Journalisten zu finden. Es müsste eine rechtliche Definition des „Journalisten“ gefunden werden, was nahezu unmöglich erscheint. Die Vergabe und Kontrolle der Zutrittsberechtigungen wäre mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Die Schaffung einer neuen Kategorie von zutrittsberechtigten Personen bringt zudem die Gefahr mit sich, dass die Zahl der Journalisten im Bundeshaus weiter zunimmt. Die heute geltende Regelung, welche auf der Selbstverantwortung des einzelnen Ratsmitglieds für die Abgabe seiner zwei Gästekarten aufbaut, ist praktikabel und gewährleistet eine genügende Transparenz: Die Funktionen der Gäste müssen sowohl im Register als auch auf den Badges angegeben werden.

Absurd? Leider nein. Der obige Text entspricht wörtlich der Medienmitteilung der SPK-S, lediglich die Begriffe “Lobbyisten” und “Journalisten” wurden ausgetauscht. Zur Erinnerung: Medienschaffende werden seit Jahren als Bundeshausjournalisten akkreditiert, wenn sie “hauptberuflich im Umfang von mindestens 60 Prozent einer Vollzeitstelle über das Geschehen im Bundeshaus berichten und diese journalistische Tätigkeit für Medien ausüben, die einem breiten Publikum zugänglich sind”. Die Medienakkreditierungs-Verordnung verliert kein Wort über eine mengenmässige Beschränkung der Bundeshausjournalisten und auch von Seiten Parlamentarier sind keine diesbezüglichen Wortmeldungen bekannt.

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Enttäuschender Entscheid der staatspolitischen Kommission des Ständerates: Die Kommission will – anders als ihre nationalrätliche Schwesterkommission – kein Transparenz-Register für Lobbyisten. Eine Akkreditierung für Lobbyisten, welche das bisherige Badgesystem ablösen würde, wäre ein Garant für Transparenz. So müssten akkreditierte Lobbyisten ihre Mandate resp. ihre Auftraggeber offenlegen. Die Kommission befürchtet einmal mehr eine Lobbyistenschwemme und bezweifelt, dass es möglich ist, „brauchbare Kriterien für die Zulassung von Lobbyisten zu finden“. Damit ist die parlamentarische Initiative von Andrea Caroni (FDP) noch nicht gescheitert, hat jedoch einen empfindlichen Dämpfer erlitten.

Zu diesem Entscheid passt auch die Ablehnung einer weiteren Initiative, welche noch mehr Transparenz beim Interessenregister der Räte schaffen wollte. Der Ständerat scheint nach wie vor kein allzu grosses Musikgehör bei Fragen der Transparenz in der Politik zu haben.

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bundeshaus1_187kDie staatspolitische Kommission des Ständerates beugt sich morgen Montag über die Lobbytransparenz-Initiative von Nationalrat Andrea Caroni, welche ein Akkreditierungssystem für Lobbyisten samt Offenlegung deren Mandate fordert. Die Vorbehalte der Ständerätinnen und Ständeräte gegenüber dieser Initiative werden gross sein, hat sich die kleine Kammer doch noch nie als besondere Befürworterin von progressiven Transparenzbemühungen gezeigt.

Die staatspolitische Schwester-Kommission des Nationalrates (SPK-N) unterstützte die Initiative Caroni bereits im Mai mit 16 zu 6 Stimmen deutlich und befürwortete damit eine offizielle Akkreditierung für Lobbyisten. In ihrer Medienmitteilung schrieb die Kommission damals, sie anerkenne „den Lobbyismus als legitimes Element einer funktionierenden Demokratie“. Allerdings müsse er in geregelten Bahnen stattfinden und transparenter werden. Sowohl der Berufsverband SPAG als auch der Branchenverband BPRA haben im Vorfeld namens der Public Affairs-Branche die Unterstützung der parlamentarischen Initiative Caroni empfohlen und sich damit für ein Akkreditierungssystem ausgesprochen.

Nun darf man gespannt sein, wie sich morgen die ständerätliche Kommission entscheidet. Die Vorteile einer Akkreditierungslösung, wie sie die Initiative Caroni fordert, liegen eigentlich auf der Hand:

  1. Transparenz über Auftraggeber und/oder Arbeitgeber
  2. Unabhängigkeit des Ratsmitglieds resp. der Lobbyisten (Entkoppelung vom Göttisystem)
  3. Professionalisierung des Systems (Transparenz, Zulassungsbedingungen, Sanktionsmöglichkeiten)

Sollten beide staatspolitischen Kommissionen die parlamentarische Initiative Caroni unterstützen, könnte die federführende Kommission des Nationalrates direkt mit dem Gesetzgebungsprozess beginnen, resp. der Verwaltung oder den Parlamentsdiensten Aufträge erteilen, um anschliessend ihrem Rat einen Erlassentwurf vorlegen zu können.

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Nov
06

Aus den Schützengräben!

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Im Schweizer Medienportal medienwoche.ch fordert Journalist Ronnie Grob von Medienschaffenden, sich um jeden Preis von PR-Leuten und Lobbyisten fernzuhalten. In der Realität arbeiten die beiden Seiten pragmatisch zusammen: Die einen brauchen die Informationen, die anderen die Veröffentlichung. Die folgende Replik von Andreas Hugi ist am 6.11.13 auf medienwoche.ch publiziert worden.

Im Schweizer Medienportal medienwoche.ch beklagt Journalist Ronnie Grob, dass „immer ärmere und gestresstere Journalisten (…) unter dem Druck von immer besser ausgestatteten Kommunikationsabteilungen und Lobbyisten“ stünden. In 10 Thesen nagelt Grob die PR-Gilde an die Wand: Journalisten fühlen sich offenbar von PR-Leuten belästigt und obwohl es diese Branche eigentlich gar nicht bräuchte, gäbe es immer mehr davon. Immerhin trügen Journalisten eine Mitschuld an der „PR-Offensive“, weil sie von „Kommunikationsarbeitern“ gesteckte Stories, die für den Journalismus schädlich seien, verbreiten. Er kommt zum Schluss, dass man sehr gut Journalismus betreiben könne, ohne je mit Kommunikationsleuten zu kommunizieren. Die „Abwehrschild“-Haltung der PR-Leute sei zudem gänzlich unnötig, da wahre Journalisten keine Unwahrheiten verbreiten würden.

Dieser und ähnliche Beiträge lassen den Schluss zu, dass sich in der Medienbranche anscheinend eine Garde junger, enthusiastischer Journalisten etabliert, welche den Gang in die Schützengräben postuliert, auf dass die Journalisten, welche als Einzige in unserem Staatswesen nach dem Guten, Schönen und Wahren trachten, sich von böswilligen Verwedlern und Verhinderern abgrenzen können. Ich mach‘ mir die Welt, wie sie mir gefällt: Hier der here Journalist, der im Auftrag und auf der Seite des „Volkes“ und ohne Interessenbindungen das Dickicht auf der dunklen Seite der Macht durchforstet. Auf der anderen Seite der bezahlte Informationsverwedler und Journalismus-Verhinderer. Einerseits bewundere ich dieses kompromisslose Berufsverständnis, anderseits würde ich mir als Kommunikationsberater nie anmassen, im Namen einer ungefragten und schweigenden Mehrheit zu sprechen: Ich spreche und handle für eine Interessengruppe, für ein Partikularinteresse oder für eine Unternehmung. Aber das transparent und offen.

So wie es auf Seiten der PR-Branche Verhinderer und Verwedler gibt, gibt es bei den Journalisten primeurhungrige Zuspitzer, Stümper und Falschspieler. Keine Branche ohne schwarze Schafe. Die negativen Beispiele auf beiden Seiten dürften sich die Waage halten. Aber die Welt ausserhalb der Schützengräben ist unaufgeregter, als es Ronnie Grob wahrhaben will: Die grosse Mehrheit der Interaktionen zwischen Journalisten und ihren Gegenüber laufen einigermassen fair und auf der Basis des Gebens und Nehmens ab: Die einen brauchen die Informationen, die anderen die Veröffentlichung. In unserer arbeitsteiligen Gesellschaft darf ein Journalist lediglich nicht beleidigt sein, wenn er nicht jedes Mal direkt mit dem Präsidenten oder dem CEO sprechen kann, sondern ab und zu auch mit dem PR-Verantwortlichen vorlieb nehmen muss.

Eine enge „Partnerschaft“ zwischen Journalisten und Kommunikationsleuten herbeizureden, wie es bisweilen in unserer Branche geschieht, ist natürlich Mumpitz: Ein konstruktives Geben und Nehmen und damit eine professionelle Zusammenarbeit basiert auf einer gegenseitigen, kritischen Distanz. Und wenn diese kritische Distanz auch in der kleinräumigen Schweiz gewahrt werden kann, erübrigt es sich, in die Schützengräben zu steigen.

Nachwort:

Kurz nach der gestrigen Lektüre der Grobschen Thesen erreichten mich zwei Medienanfragen: Ein Interview zum Wert der Netzwerke in der Politik und eine Frage zur besseren Vermarktung Zwinglis in der Stadt Zürich (sic!). Natürlich hätte ich frei nach Grob kontern können, kein PR-Bösewicht sei verpflichtet mit einem Journalisten zu reden. Aber ich hab’s gemacht, obwohl ich weder von Huldrich Zwingli noch von der Stadt Zürich mandatiert bin. Vielleicht, weil es in den Standesregeln meines Verbandes heisst: „Die Mitglieder erfüllen nach Möglichkeit Informationswünsche von Parlamentsmitgliedern und weiterer interessierter Stellen“. Oder weil ich es langweilig finde, im Schützengraben zu sitzen.

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Quelle: Parlamentsdienste 3003 Bern

Quelle: Parlamentsdienste 3003 Bern

Der Ständerat wird ab Frühling 2014 elektronisch abstimmen -  über 20 Jahre nach Einführung der ersten Anlage im Nationalratssaal. Die in den Medien breit ausgewalzten Zählpannen der vergangenen Session generierten einen derartigen Druck auf die kleine Kammer, dass dieser Entscheid im Frühling dieses Jahres unausweichlich wurde.

Wie im Nationalratssaal wird ab nächstem Frühling jedes Ratsmitglied von seinem Pult aus abstimmen. Die Ergebnisse werden auf drei Bildschirmen im Saal angezeigt. Wie beim Nationalrat werden die Daten nach den Abstimmungen in Form von Namenslisten auf der Website des Parlamentes veröffentlicht, wie das Büro des Ständerates gestern mitteilte.

Offenbar lässt sich die Installation aus dem Nationalratssaal nicht einfach duplizieren. Gemäss Mitteilung des Büros des Ständerates müssen „sämtliche Elemente“ der 600‘000 Franken teuren Anlage „spezifisch entwickelt“  werden.

Auch wenn sich trefflich darüber streiten lässt, ob Transparenz (k)ein Selbstzweck sei oder ob die politische Kultur jetzt leide oder nicht : Es ist nicht einzusehen, weshalb die Abstimmungsergebnisse der kleinen Kammer nicht elektronisch erhoben und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen. Es handelt sich dabei ja durchaus nicht um ein neumodisches Experiment, sondern um eine Abstimmungsmethode, welche seit 1993 in der grossen Kammer ohne Konflikte und Widersprüche praktiziert wird. Mit diesem Entscheid wird der Ständerat lediglich zum europäischen Normalfall – nichts mehr, aber auch nichts weniger.

Noch ein Wort zur speziellen politischen Kultur im Ständerat: Die viel beschworene “chambre de réflexion” verändert sich immer mehr zu einer “normalen zweiten Kammer”: Der Ständerat ist in der schweizerischen Ausprägung des Zweikammersystems eine gleichwertige zweite Kammer mit denselben Aufgaben wie der Nationalrat, im Gegensatz zum Beispiel zu Österreich, wo die kleine Kammer primär bei Verfassungsgesetzen oder Staatsverträgen in Erscheinung tritt. Aus dieser Optik mag man dem Ständerat eine qualitativ hochwertige “Reflexions”-Funktion weiterhin wünschen, ein Grund für eine gesonderte Behandlung bei der Abstimmungsmethode ist das jedoch nicht. Die Reflexion ist durchaus auch elektronisch möglich.

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Der Bundesrat will keine “Abkühlungsphase” für ehemalige Magistraten, wie es die staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) fordert: “Bundesräte üben vor ihrer Wahl und Amtsaufnahme einen Beruf aus und sollen dies auch nach der Amtsniederlegung wieder tun können”, meint die Landesregierung und erteilt dem Ansinnen nach einer “cooling off-”Phase eine deutliche Abfuhr.

Ex-Bundesräte sollen nach Ansicht der SPK-N während zwei Jahren keine bezahlten Auftrags- und Arbeitsverhältnisse mit Kapitalgesellschaften eingehen dürfen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat zwei parlamentarische Initiativen von links und rechts aufgenommen und ein Bundesgesetz über die Karenzfrist für ehemalige Bundesratsmitglieder und oberste Kader der Bundesverwaltung ausgearbeitet. Die vorgeschlagene zweijährige “Abkühlungsphase” bezieht sich jedoch nur auf Firmen, deren Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben des betroffenen Departementsvorsteher steht oder die während der letzten vier Jahre für mehr als vier Millionen Franken Aufträge des Bundes erhalten haben.

Der Bundesrat hat nun in einem Bericht mit deutlichen Worten Stellung zu diesem Gesetzgebungsprojekt genommen: Die Annahme von einzelnen Mandaten durch ehemalige Mitglieder des Bundesrates oder hohe Kaderangestellte  habe in den vergangenen Jahren für Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit gesorgt. Diese Einzelfälle rechtfertigen nach Ansicht des Bundesrates aber “keine gesetzgeberische Aktivität. Weder Moral noch Ethik kann gesetzlich verankert werden. Das Vertrauen in die Bundesbehörden ist in der Schweiz weiterhin hoch. Der Bundesrat beantragt deshalb, auf die Vorlage nicht einzutreten oder sie gegebenenfalls abzulehnen.”

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Beispiel eines Sessionsanlasses: Die parlamentarische Gruppe "ePower für die Schweiz" führt jede Session einen Anlass zum Thema ICT durchDie Nationalräte Andrea Caroni und Balthasar Glättli haben genug von der unübersichtlichen Papierflut, welche die weit über 100 Einladungen zu Sessions-Anlässen, -Essen und -Apéros verursachen. Zum Ende der vergangenen Sommersession forderten Sie in einem Brief an die Verwaltungsdelegation des Parlamentes einen offenen Online-Kalender für Sessions-Veranstaltungen. Die Forderung fand praktischerweise auch ihren Weg zum Blick, der das Vorhaben, dass alle Interessierten ihre Sessions-Anlässe in einem Kalender publizieren sollen, flugs „Bundeshaus-Facebook“ taufte.

In der Tat ist es sowohl für Parlamentarier als auch für Veranstalter von Sessionsanlässen ein oft erwähntes Manko, dass kein zentraler Sessionsanlass-Kalender existiert: Jede Session fragen sich unzählige Parteien, Verbände, NPO und Firmen von neuem, wann allenfalls welche anderen Anlässe Friktionen und Kollisionen verursachen. Trotz dem eindeutigen Vorteil direkter, bilateraler Kaffee-Gespräche erfreut sich der klassische Sessionsanlass über Mittag oder abends nach wie vor grosser Beliebtheit.

Auch unsere Agentur organisiert jede Session mehrere Sessionsanlässe: Teils sind dies etablierte Veranstaltungen, welche seit Jahren am selben Abend einer Session stattfinden, teils einmalig oder erstmalig stattfindende Anlässe, bei welchen aufwändig das am wenigsten unpassende Datum gefunden werden muss. Wir haben deshalb Ende letzter Woche unter www.furrerhugi.ch/Sessions-Kalender einen frei zugänglichen Sessions-Kalender online gestellt und alle Organisatoren von Sessionsanlässen eingeladen, ihre Veranstaltungen zu publizieren: Mit wenigen Klicks, ohne Login und kostenlos. Nun sind wir gespannt, wie dieses Angebot in der Branche ankommt und freuen uns auf ein für Alle nützliches Tool. Die ersten Reaktionen sind vielversprechend.

Vielleicht wird das “Bundeshaus-Facebook” von Andrea Caroni und Balthasar Glättli nicht tel-quel umgesetzt, aber ein zentraler online-Kalender aller Sessionsanlässe wäre für Lobbyisten und Parlamentarier schon sehr praktisch. Und nebenbei wird hier auch noch etwas Transparenz geschaffen.

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Aus Anlass einer Diskussion mit Parlamentariern zum Thema Lobbying und Transparenz habe ich vier Thesen zum Thema Lobbying und Transparenz niedergeschrieben, welche Widerspruch, Zuspruch und Diskussionen wecken sollen:

These 1: Lobbying bleibt ein Wachstumsmarkt, der sich weiter professionalisiert

Der „Lobbying Survey Switzerland 2011“ von Burson-Marsteller formuliert vier Trends im Geschäft der politischen Interessenvertretung in der Schweiz:

  1. Die Differenzierung der politischen Rollen nimmt weiter zu. Daraus entsteht ein erhöhter Be-darf an Lobbying.
  2. Es gibt einen Trend hin zur Standardisierung des Lobbying-Angebots.
  3. Die ethischen und politischen Grenzen des Lobbyings werden zum Thema.
  4. Lobbying wird immer mehr nachgefragt und immer stärker professionalisiert.

Die in der Schweiz noch relativ junge Branche der politischen Interessenvertretung wird also weiter wachsen und wird sich weiter professionalisieren. Dazu gehört auch, sich den ethischen und politischen Fragen zu Transparenz, Korruption und eigenem Rollenverständnis zu stellen.

These 2: Transparenz wird zum Selbstzweck und ist nicht aufzuhalten

Neben generellen Transparenz-Themen wie Offenlegung der Politikereinkünfte und der Parteienbudgets konzentriert sich die aktuelle Transparenz-Diskussion vor allem um Transparenzbemühungen bei den Lobbyisten. Diese Debatte und die damit verbundenen Forderungen können infrage gestellt werden (wie viel Transparenz braucht es überhaupt?), die Debatte und die Tendenz sind aber nicht aufzuhalten. Transparenz ist politisch zu einem Selbstzweck geworden, der nicht hinterfragt wird.

These 3: Die Lobbyisten wollen Transparenz, um Ruhe zu haben und das Parlament hat Angst vor einer „Lobbyisten-Schwemme“

Sowohl der PR-Branchenverband (BPRA) als auch der Lobbyisten-Berufsverband (SPAG) setzen sich für eine transparente und professionelle Interessenvertretung von Firmen, Verbänden und NPO ein. Beide befürworten eine offizielle Akkreditierung für Lobbyisten. Die Parlamentarier hingegen haben Angst, dass eine offizielle Akkreditierung eine eigentliche „Lobbyistenschwemme“ auslösen würde.

These 4: Der Zutritt zur Wandelhalle muss geregelt werden. Dies ist das vordergründig dringendste, aber nicht das wichtigste Anliegen

Die parlamentarische Initiative Caroni (12.430), welche am 28. Mai in der SPK-N unterstützt wurde, hat folgende Eckwerte:

  • Einbezug von allen Interessenvertretern (Lobbyisten, alt Parlamentarier, usw.)
  • Ablösung der Zutrittskarten durch ein Akkreditierungssystem für Interessenvertreter
  • Transparenz über die Mandanten und Arbeitgeber von Interessenvertretern
  • Klare Verhaltensregeln für Interessenvertreter im Bundeshaus, inkl. Sanktionsmöglichkeiten
  • Einbezug der Möglichkeit der Selbstregulierung durch die Branche

Es scheint politischer Konsens zu herrschen, dass das bestehende Badgesystem abgelöst werden muss. Ebenso klar ist aber, dass Lobbytransparenz nicht (nur) über den Zugang zur Wandelhalle geregelt werden kann. Es wird hier eine Stellvertreterdiskussion geführt. Die spannendere und relevantere Diskussion wäre, die Frage des Lobbyings durch die Verwaltung, die Grenzen zur Korruption oder die Transparenz im vorparlamentarischen Prozess (Anhörungen etc.) zu führen.

Kategorien : Lobbying
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Die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) befürwortet erwartungsgemäss eine offizielle Akkreditierung für Lobbyisten und möchte das heute geltende Badge-System ersetzen. Sie hat an ihrer heutigen Sitzung einer entsprechenden Initiative von FDP-Nationalrat Andrea Caroni mit 16 zu 6 Stimmen Folge gegeben. Die Initiative wird nun durch die ständerätliche Schwesterkommission behandelt, wo sie aber voraussichtlich einen schwereren Stand haben wird.

In ihrer heutigen Medienmitteilung schreibt die Kommission, sie anerkenne „den Lobbyismus als legitimes Element einer funktionierenden Demokratie“. Allerdings müsse er in geregelten Bahnen stattfinden und transparenter werden. Sowohl der Berufsverband SPAG als auch der Branchenverband BPRA haben im Vorfeld namens der Public Affairs-Branche die Unterstützung der parlamentarischen Initiative Caroni empfohlen und sich damit für ein Akkreditierungssystem ausgesprochen.

Kategorien : Lobbying
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