Keine Akkreditierung von Bundeshaus-Journalisten
vonEin Gedankenspiel: Gehen wir davon aus, dass die Journalistinnen und Journalisten, welche über die Bundespolitik berichten, nur dank eines Ausweises, den sie von einem Parlamentarier erhalten haben, Zutritt zum Bundeshaus erhalten. Ein Parlamentarier stört sich an dieser Regelung, fordert eine transparente Akkreditierungs-Lösung und reicht eine entsprechende parlamentarische Initiative ein. Die zuständige Ständeratskommission lehnt die Initiative mit folgender Begründung ab:
Keine Akkreditierung von Bundeshaus-Journalisten
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates befürchtet, dass noch mehr Journalisten in das Parlamentsgebäude drängen würden, wenn sie sich akkreditieren könnten. Sie spricht sich deshalb gegen eine entsprechende parlamentarische Initiative aus.
Mit 8 zu 3 Stimmen und einer Enthaltung spricht sich die SPK des Ständerates gegen die parlamentarische Initiative aus, welche den Zugang der Journalisten zum Parlamentsgebäude neu regeln will. Die Kommission bezweifelt, dass es möglich ist, brauchbare Kriterien für die Zulassung von Journalisten zu finden. Es müsste eine rechtliche Definition des „Journalisten“ gefunden werden, was nahezu unmöglich erscheint. Die Vergabe und Kontrolle der Zutrittsberechtigungen wäre mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Die Schaffung einer neuen Kategorie von zutrittsberechtigten Personen bringt zudem die Gefahr mit sich, dass die Zahl der Journalisten im Bundeshaus weiter zunimmt. Die heute geltende Regelung, welche auf der Selbstverantwortung des einzelnen Ratsmitglieds für die Abgabe seiner zwei Gästekarten aufbaut, ist praktikabel und gewährleistet eine genügende Transparenz: Die Funktionen der Gäste müssen sowohl im Register als auch auf den Badges angegeben werden.
Absurd? Leider nein. Der obige Text entspricht wörtlich der Medienmitteilung der SPK-S, lediglich die Begriffe “Lobbyisten” und “Journalisten” wurden ausgetauscht. Zur Erinnerung: Medienschaffende werden seit Jahren als Bundeshausjournalisten akkreditiert, wenn sie “hauptberuflich im Umfang von mindestens 60 Prozent einer Vollzeitstelle über das Geschehen im Bundeshaus berichten und diese journalistische Tätigkeit für Medien ausüben, die einem breiten Publikum zugänglich sind”. Die Medienakkreditierungs-Verordnung verliert kein Wort über eine mengenmässige Beschränkung der Bundeshausjournalisten und auch von Seiten Parlamentarier sind keine diesbezüglichen Wortmeldungen bekannt.