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Ex-Bundesräte sollen inskünftig während zwei Jahren keine bezahlten Auftrags- und Arbeitsverhältnisse mit Kapitalgesellschaften eingehen dürfen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat Nägel mit Köpfen gemacht: Nachdem sie im Januar zwei parlamentarische Initiativen von links und rechts aufgenommen hatte, legt sie nun ein Bundesgesetz über die Karenzfrist für ehemalige Bundesratsmitglieder und oberste Kader der Bundesverwaltung vor.
Die vorgeschlagene zweijährige “Abkühlungsphase” bezieht sich jedoch nur auf Firmen, deren Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben des betroffenen Departementsvorsteher steht oder die während der letzten vier Jahre für mehr als vier Millionen Franken Aufträge des Bundes erhalten haben.
Die Tatsache, dass Beamte oder Regierungsmitglieder in die Privatwirtschaft wechseln wird in den USA seit Längerem mit dem Schlagwort “revolving door” bezeichnet: Dieser sog. “Drehtüreffekt” wird nicht erst seit alt Bundesrat Leuenbergers Einsitz im Implenia-Verwaltungsrat auch in der Schweiz kritisch beobachtet. In Deutschland wird das Thema spätestens seit Gerhard Schröders Ablösung als Bundeskanzler und seinem Einstieg an die Spitze des Aufsichtsrates einer Tochterfirma der Firma Gasprom im Jahr 2005 heiss diskutiert. Eine Karenz-Regelung existiert hingegen nicht. Die lobbykritische Plattform LobbyPedia führt eine Übersicht der wichtigsten “Seitenwechsler” und plädiert für eine dreijährige “Abkühlphase” (Karenzfrist).
Der Deutsche Bundestag hat gestern das bisherige System der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte seiner Abgeordneten verschärft: Ab der nächsten Wahlperiode müssen Nebeneinkünfte viel detaillierter als bisher offengelegt werden.
Mit der Verfeinerung des Systems von drei auf 10 Einkommensstufen müssen die deutschen Abgeordneten künftig genauer angeben, welche Nebeneinkünfte sie neben ihrem Bundestagsmandat erhalten. Keine Mehrheit fanden Anträge von SPD und Grüne, die Branchen der Mandate von Rechtsanwälten oder anderen „Berufsgeheimnisträger“ offenzulegen. Ebenso abgelehnt wurden Anträge auf vollständige Offenlegung der Nebeneinkünfte “auf Euro und Cent“.
Das deutsche Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Parlaments-Mandats „im Mittelpunkt der Tätigkeit“ eines Mitglieds des Bundestages steht, berufliche Tätigkeiten neben dem Mandat jedoch grundsätzlich zulässig sind.
Der Ständerat führt die elektronische Abstimmung ein – 20 Jahre nach Einführung der ersten Anlage im Nationalratsaal. Die in den Medien breit ausgewalzten Zählpannen generierten einen derartigen Druck auf die kleine Kammer, dass dieser Entscheid unausweichlich wurde. Mit sichtbarem Unbehagen beugten sich die Damen und Herren Ständeräte gestern dem Transparenz-Imperativ.
Auch wenn sich trefflich darüber streiten lässt, ob Transparenz (k)ein Selbstzweck sei oder ob die politische Kultur jetzt leide oder nicht : Es ist nicht einzusehen, weshalb die Abstimmungsergebnisse der kleinen Kammer nicht elektronisch erhoben und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen. Es handelt sich dabei ja durchaus nicht um ein neumodisches Experiment, sondern um eine Abstimmungsmethode, welche seit 1993 in der grossen Kammer ohne Konflikte und Widersprüche praktiziert wird. Mit diesem Entscheid wird der Ständerat lediglich zum europäischen Normalfall – nichts mehr, aber auch nichts weniger.
Noch ein Wort zur speziellen politischen Kultur im Ständerat: Die viel beschworene “chambre de réflexion” verändert sich immer mehr zu einer “normalen zweiten Kammer”: Der Ständerat ist in der schweizerischen Ausprägung des Zweikammersystems eine gleichwertige zweite Kammer mit denselben Aufgaben wie der Nationalrat, im Gegensatz zum Beispiel zu Österreich, wo die kleine Kammer primär bei Verfassungsgesetzen oder Staatsverträgen in Erscheinung tritt. Aus dieser Optik mag man dem Ständerat eine qualitativ hochwertige “Reflexions”-Funktion weiterhin wünschen, ein Grund für eine gesonderte Behandlung bei der Abstimmungsmethode ist das jedoch nicht. Die Reflexion ist durchaus auch elektronisch möglich.
Die Tatsache, dass Beamte oder Regierungsmitglieder in die Privatwirtschaft wechseln wird in den USA seit Längerem mit dem Schlagwort “revolving door” bezeichnet: Dieser sog. “Drehtüreffekt” wird nicht erst seit alt Bundesrat Leuenbergers Einsitz im Implenia-Verwaltungsrat auch in der Schweiz kritisch beobachtet.
Die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat nun zwei parlamentarische Initiativen von links und rechts aufgenommen und schlägt eine Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) vor: Ehemalige Mitglieder des Bundesrates sollen während zwei Jahren nach Ausscheiden aus ihrem Amt keine bezahlten Mandate von Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren Unternehmen übernehmen dürfen. Diese Regelung soll jedoch nur für zurückgetretene, nicht jedoch für nicht wiedergewählte Mitglieder des Bundesrates gelten. Zudem soll eine solche “Karenzfrist” auch auch für die Angehörigen des obersten Kaders der Bundesverwaltung gelten.
In Deutschland wird das Thema spätestens seit Gerhard Schröders Ablösung als Bundeskanzler und seinem Einstieg an die Spitze des Aufsichtsrates einer Tochterfirma der Firma Gasprom im Jahr 2005 heiss diskutiert. Eine Karenz-Regelung existiert hingegen nicht. Die lobbykritische Plattform LobbyPedia führt eine Übersicht der wichtigsten “Seitenwechsler” und plädiert für eine dreijährige “Abkühlphase” (Karenzfrist).
Der Ständerat packt heute Nachmittag ein heisses Eisen an: Ehemalige Ratsmitglieder, welche einen Lobby-Auftrag wahrnehmen, sollen diese Mandate in “das Register der Lobbyisten mit Parlamentszugang” eintragen, wie eine Motion von Alt-Nationalrat J. Alexander Baumann (SVP) fordert. Die Motion wurde von SVP-Nationalrat Lukas Reimann übernommen und vom Nationalrat oppositionslos unterstützt. Auch die ständerätliche Kommission (SPK) unterstützt das Anliegen, allerdings in leicht modifizierter Form: Sie ist der Ansicht, dass die ehemaligen Ratsmitglieder nur “bezahlte Lobbytätigkeiten in das Register eintragen müssen”.
Man darf auf die Debatte gespannt sein, liegt doch sowohl im Motionstext als auch in den Ausführungen der ständerätlichen Kommission ein gut versteckter aber relevanter Irrtum begraben: Das geforderte “Register der Lobbyisten” ist nach wie vor lediglich eine Liste der Träger eines Zutrittsausweises zum Bundeshaus. Die darin aufgeführten Lobbyisten legen dabei lediglich ihren Arbeitgeber, nicht aber ihre Mandate offen. Man darf gespannt sein, ob heute in der kleinen Kammer dieser kleine, aber feine Unterschied diskutiert wird.
Nachtrag von Dienstag, 27. November 2012:
Der Ständerat hat heute Vormittag mit 17 zu 22 Stimmen knapp dagegen votiert, dass ehemalige Parlamentarier ihre Lobbymandate offenlegen müssen. Trotz klaren Bekenntnissen aus der Branche und aus dem Nationalrat blockt die kleine Kammer beim Thema Lobbytransparenz weiterhin alle Vorschläge ab.
Die jungen Ostschweizer Nationalräte Andrea Caroni (FDP) und Lukas Reimann (SVP) gründen eine politisch breit abgestützte „Parlamentarische Gruppe Ostschweiz“ um den regionalen Anliegen der Ostschweiz mehr Gewicht in Bundesbern zu verleihen, wie heute verschiedenen Tagesmedien zu entnehmen ist. Sie sind mit der Verstärkung des Kantons-Lobbyings nicht alleine, wenn auch die meisten kantonalen Bemühungen bis jetzt von den kantonalen Regierungen und Verwaltungen ausgegangen sind:
Seit mehreren Jahren ist der Kanton Genf in Bern mit einem Team von Lobbyisten präsent. Auch der Kanton Basel Stadt hat seit diesem Sommer einen eigenen Lobbyisten in Bern und der Tessin, das Wallis sowie der Kanton Jura nehmen regelmässig ihre Interessen vor Ort mit eigenen Interessenvertretern in Bundesbern wahr. Diese Kantonslobbyisten sind in der Regel Angestellte der Kantonsverwaltung, die vor Ort Kontakte zu Parlament und Verwaltung pflegen. Es scheint kein Zufall zu sein, dass sich bis jetzt vor allem die „Randregionen“ um eine aktive Vorort-Präsenz bei den eidgenössischen Räten und der Bundesverwaltung bemüht haben. Seit aber sogar der einflussreiche (aber in Bundesbern oft ungeliebte) Kanton Zürich auf der Suche nach einem eigenen Interessenvertreter in Bern ist (NZZaS vom 28.10.12), scheint das Kantonslobbying eine neue Dimension bekommen zu haben.
Die Verwaltungsdelegation des Parlamentes hat Ende letzten Jahres beschlossen, parallel zur bestehenden Zutrittsregelung, pro Kanton einem Interessenvertreter Zugang zur Wandelhalle zu gewähren. Damit wurden die Kantons-Lobbyisten quasi offizialisiert. Im Zuge der zunehmenden Zentralisierung verschiedener Politikbereiche scheint den Kantonen die verstärkte Präsenz in Bundesbern ein immer wichtigere Anliegen zu werden – je weiter weg von Bern desto wichtiger.
In Österreich tritt 2013 ein Lobbying-Gesetz in Kraft, das sowohl in- als auch ausländische Organisationen unter bestimmten Voraussetzungen zur Registrierung in einem vom österreichischen Justizministerium geführten Verzeichnis verpflichtet. Betroffen sind auch Unternehmen, die ihren Sitz ausserhalb von Österreich haben und in Österreich Lobbying betreiben. Zu beachten ist, dass auch Kontakte zur ständigen Vertretung Österreichs in Brüssel unter diese Registrierungspflicht fallen. Die renommierte österreichische Public Affairs-Agentur Kovar & Köppl hat dazu ein White Paper verfasst, welches die praktische Umsetzung in Unternehmen und Vereinen unterstützen soll.
Der Bund Schweizer Public Relations Agenturen (BPRA) bekennt sich zur Transparenz beim Lobbying und befürwortet eine offizielle Akkreditierung für Lobbyisten mit Offenlegung der beim Lobbying vertretenen Mandate. Der Verband hat dazu erstmals ein Positionspapier verabschiedet.
Der Bund Schweizer Public Relations Agenturen (BPRA) setzt sich für eine transparente und professionelle Interessenvertretung von Firmen, Verbänden und NPO ein. Anlässlich ihrer letzten Mitgliederversammlung haben die 25 im BPRA zusammengefassten Agenturen einstimmig ein Positionspapier verabschiedet, welches ein klares Bekenntnis zur Transparenz beim Lobbying ablegt: Der BPRA befürwortet darin eine offizielle Akkreditierung für Lobbyisten, ein öffentlich einsehbares Lobbyisten-Register sowie die Offenlegung der beim Lobbying vertretenen Mandate.
“Die Lobbying-Unterstützung durch Kommunikationsagenturen wird durch Unternehmen und Verbände in der Schweiz immer mehr nachgefragt”, sagt Roman Geiser, Präsident des BPRA und CEO von Farner Consulting. “Gleichzeitig ist der Trend zu Standardisierung und Professionalisierung des Lobbying-Angebotes feststellbar. Dazu gehört auch, dass sich die Kommunikationsbranche den ethischen und politischen Fragen zur eigenen Rolle und zur Transparenz stellt”.
Zudem ist es – so die Meinung des BPRA – an der Zeit, professionelle politische Interessenvertretung in der Schweiz als Realität anzuerkennen. Diese schmälert keineswegs die Position und das Ansehen des politischen Systems. Sie leistet vielmehr, wenn sie transparent und offen erfolgt, einen wichtigen Beitrag zur politischen Debatte und Meinungsbildung.
Das BPRA-Positionspapier zur Lobbytransparenz konzentriert sich auf Transparenzmassnahmen in der politischen Interessenvertretung durch externe Berater auf eidgenössischer Ebene. Im Detail setzt sich der Verband für folgende Regelungen ein:
- Der BPRA setzt sich für eine transparente und professionelle Interessenvertretung von Firmen, Verbänden und NPO ein, sei dies durch diese Organisationen selbst oder mittels Unterstützung durch Agenturen.
- Der BPRA befürwortet eine durch die Parlamentsdienste oder die Bundeskanzlei geführte Akkreditierung für Lobbyisten. Diese soll in einem Transparenz- oder Lobbyregister öffentlich gemacht werden.
- Interessenvertreter erhalten eine Akkreditierung und damit einen Zutrittsausweis zur Wandelhalle, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Eintrag in ein öffentliches Register auf der Basis der Selbstdeklaration
- Unterzeichnung eines Verhaltens-Codex
- Offenlegung derjenigen Public Affairs – Mandate des Arbeitgebers (Agentur), in dessen Auftrag man den Zutritt zum Parlament benötigt
- Offenlegung des Arbeitgebers bei Public Affairs-Mitarbeitern von Firmen, Verbänden und NPO
(Der Autor ist Vorstandmitglied des BPRA und leitet dessen Public Affairs Chapter).

Wer auf ein Medienmonitoring mit den Begriffen “Lobbying” und “Lobbyisten” abbonniert ist, staunte in den vergangenen Monaten: Von den üblichen 8 bis 10 Beiträgen pro Monat über Lobbyisten stieg die Berichterstattung von 40 pro Monat im Sommer auf über 70 im September an. Die Ursachen dieses medialen “hypes” zeigt das folgende Kurzprotokoll:
Im Mai wurde Nationalrat Martin Landolt zum BDP-Präsidenten gewählt und viele Beiträge widmeten sich der Frage, ob UBS-Mann Landolt gleichzeitig Parteipräsident, Nationalrat und “Bankenlobbyist” sein könne. Im Juni wurde in verschiedenen Schweizer Medien das neue österreichische Lobbygesetz thematisiert. Zudem begann die verstärkte Berichterstattung über die Abzockerinitiative und Ständerat Minders Kampf gegen die Abzocker und Lobbyisten. Im Juli entschied die staatspolitische Kommission des Ständerates gegen eine Initiative von Ständerat Minder, welche die heutige Zutrittsregelung zum Bundeshaus für Lobbyisten aufheben wollte. Kurz vor der Sommerpause sorgte Nationalrat Blocher für medialen Wirbel, indem er einen seiner Zutrittsausweise zum Bundeshaus an den Rockmusiker Chris von Rohr vergab. Das mediale Sommerloch war damit gerettet: Sonntags- und Tagespresse überboten sich tagelang mit Beiträgen über die “Macht der Lobbyisten in Bern”.
Im August wurde der ehemalige österreichische Innenminister und EU-Parlamentarier Ernst Grasser wegen Bestechlichkeit angeklagt: Er liess gegenüber einem undercover-Journalistenteam verlauten, er könne durchaus als Lobbyist tätig werden. Im September sorgte die Behandlung der parlamentarischen Initiative von Ständerat Minder im Ratsplenum erneut für eine grosse Berichterstattungswelle (“Minder knüpft sich die Lobbyisten vor”). Ende September rollte schliesslich die Themenwelle “Berufsparlament” an, worin die Lobbyisten ebenfalls regelmässig prominente Erwähnung fanden.
Man darf gespannt sein, ob diese Intensität der Berichterstattung anhält: Spätestens wenn die staatspolitische Kommission des Nationalrates (im Januar 2013?) über die parlamentarische Initiative von Nationalrat Andrea Caroni befindet, welche ein Lobbyistenregister fordert, dürfte die Kurve weiter ansteigen.
(Quelle: Medienmonitoring unseres Partners bluereport.net)
Aus aktuellem Anlass werfen wir uns wieder einmal für unsere Branche in die Bresche: Ein Plädoyer für die Nützlichkeit, ja Notwendigkeit der Lobbyisten (Auszug aus dem Artikel “Politikberatung in der Schweiz” von Andreas Hugi, erschienen in: “Politikberatung in Oesterreich“).
Im Gegensatz zum generellen Misstrauen gegenüber Lobbyisten in der breiten Öffentlichkeit geniessen professionelle Interessenvertreter im Polit-Establishment der Schweiz seit jeher eine grosse Akzeptanz. Dies hängt eng mit dem Verhältnis der Schweizerinnen und Schweizer zu ihrem Staat zusammen, der in der Regel als etwas Einzuschränkendes angesehen wird. Die amerikanische Verfassung, die 1848 der schweizerischen Bundesverfassung als Vorlage gedient hatte, atmet das Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen und das schweizerische Staatsverständnis geht in die gleiche Richtung. Ein schönes Beispiel dafür ist das Vernehmlassungssystem (ein vorparlamentarisches Anhörungsverfahren), welches es allen Interessengruppierungen (Verbände, Parteien, Vereine, aber auch Kommunen und Kantone) erlaubt, zu einem neuen Gesetz vor dem parlamentarischen Prozess Stellung zu nehmen und damit das Gesetzgebungsverfahren zu beeinflussen. Auch das schweizerische Referendums- und Initiativrecht ist eine starke Interventionsmöglichkeit, wie geschaffen für politische Lobbygruppierungen. In der Schweiz wird der politische Prozess als Abgleich von unterschiedlichen Interessen gesehen und nicht als Führung durch eine politischen Elite.
Dass Parlamentarier im schweizerischen Milizsystem gleichzeitig Verbandssekretäre, Unternehmer, Angestellte, Gewerkschafter oder Bauernvertreter sind, wird in der Schweiz nicht als Problem, sondern als Chance gesehen. Die Schweizer Parlamentarier vertreten eigene Interessen, die sie sorgsam in einer Liste der Interessensbindungen offenlegen, und das ist für die Mehrzahl der Bürger dieses Landes auch in Ordnung. Dies bedeutet aber auch, dass die Schweizerinnen und Schweizer an die Politik nicht den Anspruch haben, dass sie „das Allgemeinwohl“ vollumfänglich erkennen und vertreten kann. Und hier kommen wir zur Akzeptanz der Lobbyisten durch das politische Establishment: Der Schweizer Publizist Beat Kappeler hat dies in seiner unvergleichlichen Art wie folgt formuliert (Referat an der SPAG-Generalversammlung vom 9. März 2004 in Bern):
„Denn wenn es in der Politik keine direkt einleuchtenden, allgemeinen Vernunftzustände nach Art von Rousseau oder Hegel gibt, dann kann nur das Wechselspiel der Interessen und ihr Abgleichen den Weg des politischen Prozesses darstellen und zum legitimen Resultat führen. In dieses Abwägen aber dürfen alle gesellschaftlichen Kräfte eingreifen, sie sind geradezu aufgerufen. Lobbyisten öffnen diesen demokratischen Meinungsbildungsprozess auch gegenüber den Organisationen, Firmen und Gruppen, die nicht bereits fest im politischen System verankert sind“.