Ständerat: Heute bitte Lobbyregister beschliessen!
von Andreas HugiDie Schweizerischen Public Affairs Gesellschaft SPAG ruft den Ständerat auf, heute Nachmittag mit einer modernen Akkreditierungsregelung endlich ein Lobbyregister zu schaffen, welches den Zugang der Lobbyisten zum Parlament regelt und Transparenz bei den Mandaten schafft. Dies fordert eine parlamentarische Initiative von Ständerat Berberat. Auch der PR-Agenturenverband BPRA fordert seit 2012 eine solche offizielle Akkreditierungslösung durch das Parlament.
Die Gründe für eine solche Akkreditierungslösung wurden schon vielfach erläutert. Zudem liegt mit der Masterarbeit von Sabine Etter bereits eine detaillierte Auslegeordnung vor, welche Punkte dabei berücksichtigt werden müssen. Zusammengefasst geht es um das Folgende:
- Interessenvertretung ist ein Fakt. Es geht darum, dies transparent und professionell vorzunehmen
- BPRA und SPAG befürworten eine durch die Parlamentsdienste oder die Bundeskanzlei geführte Akkreditierung für Lobbyisten. Diese soll in einem Transparenz- oder Lobbyregister öffentlich gemacht werden.
- Interessenvertreter erhalten bei einer solchen Lösung eine Akkreditierung und damit einen Zutrittsausweis zur Wandelhalle, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Eintrag in ein öffentliches Register auf der Basis der Selbstdeklaration
- Unterzeichnung eines Verhaltens-Codex
- Offenlegung der Arbeitgeber und Mandate, in dessen Auftrag man den Zutritt zum Parlament benötig
Die Selbstregulierung durch den Lobbyistenverband SPAG enthebt das Parlament nicht, eine Regelung für den Zugang zum Parlamentsgebäude zu treffen: Die SPAG-Standesordnung kann als private Abmachung unter Gleichgesinnten nicht mehr als spezifische Anstandsregeln kodifizieren, soweit diese von der überwiegenden Mehrheit der Beteiligten verinnerlicht und somit auch wie selbstverständlich gelebt werden. So ergibt sich auch eine natürliche Autorität, diese privaten Regeln durchzusetzen und generell Dritten gegenüber glaubwürdig zu vertreten.
Beim Parlament hingegen als öffentliche Institution gelten dessen Regeln, begründet im öffentlichen Recht. Es mag Standesregeln Zutrittswilliger wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Bestimmen muss und kann aber nur das Parlament selbst, was auf seinem Territorium gilt. Es allein bestimmt somit, wer für den Zutritt welchen Transparenzbestimmungen zu genügen hat.
Man darf auf die heutige Debatte im Ständerat gespannt sein.