„Mehr Transparenz aber nicht mehr Lobbyisten“
von Andreas HugiDie Staatspolitische Kommission des Nationalrates will ohne Gesetzesänderung mehr Transparenz bei den Lobbyisten schaffen. Die Angst vor der Lobbyistenschwemme bleibt aber bestehen.
Die in diesem Blog bereits mehrfach vorgestellte parlamentarische Initiative „Lobbying und Transparenz“ von SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher verlangt, dass mittels Änderung des Parlamentsgesetzes die Akkreditierung für Lobbyisten einzuführen sei, gekoppelt an ein öffentlich einsehbares Register und dem Zugangsrecht zur Wandelhalle. In diesem öffentlichen Lobbyregister wären dann zwingend die Mandate der akkreditierten Lobbyisten inklusive Mandatshöhe anzugeben.
Letzte Woche hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) die Initiative erneut behandelt, nachdem sie im Januar die Initiative bereits unterstützt hat und im März die ständerätliche Kommission die Initiative hingegen abgelehnt hat. Die SPK-N hat sich dafür entschieden, durch Massnahmen auf Verwaltungsebene mehr Transparenz bei den Lobbyisten herzustellen, ohne dabei bestehende Gesetze ändern zu müssen. Zu diesem Zweck sucht die Kommission nun das Gespräch mit der Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte, welche die Geschäftsführung der Parlamentsdienste überwacht.
SPK-Sekretär Martin Graf bestätigte gegenüber wandelhalle.ch, dass die Kommission durchaus mehr Transparenz bei den Lobbyisten wünsche, aber prüfen möchte, ob dies ohne Gesetzesänderung erreicht werden kann: „Die Kommission will mehr Transparenz, aber nicht mehr Lobbyisten“, so Graf. Damit schliesst sich die nationalrätliche Kommission der Argumentation ihrer ständerätlichen Schwesterkommission an, welche im März die Initiative abgelehnt hat und der Befürchtung Ausdruck gegeben hat, dass sich mit einem Lobbyregister die Zahl der Lobbyisten deutlich erhöhen könnte. Gleichzeitig hielt die ständerätliche Kommission im März fest, es bleibe zu prüfen, “ob eine grössere Transparenz nicht auch ohne Gesetzesrevision erreicht werden kann, indem z.B. die Ausweise für den Zutritt zum Parlamentsgebäude mit genaueren Angaben über die Funktion ihrer Trägerinnen und Träger versehen werden.” Über diesen Weg scheint nun Konsens zu herrschen.