Jan
16

Wenn der Lobbyisten-Weihnachtsmann kommt

von

aline tredeEin verspäteter Rückblick auf die weihnächtliche Zeit des Schenkens: Ein Romanisch-Buch, Salz, Schokolade, eine Flasche Rotwein der US-Botschaft in Bern und einen Cava der katalanischen Nationalversammlung. Dies die soweit unspektakulären Lobbyisten-Geschenke, welche die grüne Nationalrätin Aline Trede auf ihrem Youtube-Kanal zur Weihnachtszeit präsentiert hatte. Auch bei unseren deutschen Kollegen lief es zum Jahresende nicht spektakulärer ab: „Tinnef-Alarm im Bundestagsbüro“ titelte kurz vor Weihnachten der SPIEGEL: In Berlin bekamen die Abgeordneten Jojos, Kugelschreiber und – origineller Höhepunkt – eine kleine Vodoo-Puppe geschenkt.

Der Deutsche Bundestag hat die „geldwerten Zuwendungen“ an die Parlamentarier detaillert festgelegt: Geschenke müssen dem Präsidenten angezeigt und ausgehändigt werden, soweit ihr materieller Wert 200 Euro übersteigt. Das „Vademecum“ der eidgenössischen Bundesversammlung bleibt da vager und setzt auf die Eigenverantwortung der Parlamentarier: „Die Büros beider Räte fordern die Ratsmitglieder dazu auf, bei der Annahme von Vorteilen grösste Sensibilität und Zurückhaltung zu wahren.“

Im Parlamentsbetrieb ist die Usanz zu beobachten, dass Einladungen zu Essen (zum Beispiel an Sessionsanlässen) oder zu Sportveranstaltungen als unproblematisch gelten (das Strafgesetzbuch spricht hier von der „Annahme geringfügiger, sozial üblicher Vorteile“). Einladungen zu Informationsreisen gelten als akzeptabel, sofern die Parlamentarier die Reisekosten selbst übernehmen.

Die Chlaussäcke der Lobbyisten sind also kleiner, als vielfach kolportiert. Ob dafür die Transparenz- und Offenlegungsvorschriften genügen, wird mutmasslich in der neuen Legislatur wieder zu reden geben.

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