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Die Mitglieder der schweizerischen Bundesversammlung sollen nach Ansicht der staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) ihre Einkünfte und Entschädigungen nicht öffentlich angeben müssen. Die Kommission ist der Ansicht, dass dies ein zu grosser Eingriff in die Privatsphäre der Parlamentsmitglieder darstellen würde.

Mit einer parlamentarischen Initiative verlangten Nationalrat Jean-Charles Rielle (SP/Genf) und 27 Mitunterzeichner, dass die Mitglieder der Bundesversammlung ihre Einkünfte aus beruflichen und anderen Tätigkeiten angeben müssen. Die SPK lehnte an ihrer letzten Sitzung vom 20. August diese Initiative mit 15 zu 10 Stimmen ab.

Die Initiative gehe gemäss Ansicht der Kommission “von der falschen Auffassung aus, dass sich ein Ratsmitglied umso mehr einem bestimmten Unternehmen oder einer bestimmten Organisation verpflichtet fühlt, je mehr Geld es von dort bezieht. Die Parlamentsmitglieder müssen sich jedoch ihren Wählerinnen und Wählern zur Wiederwahl stellen und nicht ihren Geldgebern. Somit steht die Interessensvertretung der Wählerschaft im Vordergrund.” (aus der Medienmitteilung der SPK-N).

Dieser Satz ist seiner Stringenz nicht zu übertreffen, doch ob damit der Kern des Problems erkannt wurde, bleibe dahingestellt. Es ist sicherlich wenig zielführend, Milizparlamentarier zur Offenlegung ihrer Saläre und Honorare zu verpflichten. Gleichzeitig ist aber auch je länger je offensichtlicher, dass die heute exisitierende Liste der Interessenbindungen der Parlamentarier den heutigen Transparenzanforderungen nicht genügt.

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Nachdem die nationalrätliche Kommission am 14. Januar die parlamentarischen Initiative Graf-Litscher “Lobbying und Transparenz im Bundeshaus” unterstützte, hat im März die ständerätliche Kommission die Initiative deutlich mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit der Befürchtung, dass sich mit einem Lobbyregister und der Pflicht zur Offenlegung von Lobbymandaten die Zahl der Lobbyisten, welche sich künftig im Bundeshaus tummeln könnten, deutlich erhöhen könnte. Die Initiative gelangt nun wieder in den Nationalrat. wandelhalle.ch hat dazu Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG) befragt.

wandelhalle.ch: Frau Graf-Litscher, seit neun Jahren ist Ihre parlamentarische Initiative „Lobbying und Transparenz“ der erste Vorstoss, der eine transparente Regelung der Lobbyaktivitäten in der Wandelhalle verlangt. Das Thema scheint Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Vergangenheit nicht grossartig beschäftigt zu haben. Weshalb? Ändert das nun?

Graf-Litscher: Ich bin der Ansicht, dass die Interessenvertretung ein legitimes Element in einem demokratischen System ist. An der heutigen „Gotte/Götti-Regelung“ stört mich, dass sie unbefriedigend und nicht transparent ist. In vielen Gesprächen mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Parlament habe ich festgestellt, dass drei Haupthaltungen existieren. Die einen finden, es braucht überhaupt keine Lobbyisten im Bundeshaus, wir kennen uns selber bestens in den Geschäften aus. Die zweite Gruppe teilt meine Haltung, dass  Lobbyisten Teil eines demokratischen Systems sind und dass Handlungsbedarf bei der Transparenz und bei der Qualität besteht. Die dritte Gruppe sieht keinen Handlungsbedarf an der heutigen Situation etwas zu ändern.  Durch die Diskussion über die parlamentarische Initiative ist das Thema nun präsenter in Bundesbern.  

Am 19. August wird Ihre parlamentarische Initiative betreffend „Lobbying und Transparenz“ wieder in der nationalrätlichen Kommission (SPK) zur „Vorprüfung und Differenzbereinigung“ behandelt – nachdem die nationalrätliche Kommission im Januar Ihre Initiative  bereits unterstützt hat und im März die ständerätliche Kommission die Initiative hingegen abgelehnt hat. Wie beurteilen Sie die Chance, dass Ihr Anliegen schlussendlich eine Mehrheit findet und umgesetzt wird?

In verschiedenen Gesprächen, und da sind natürlich auch die Lobbyisten selber sehr wichtig, müssen wir gemeinsam aufzeigen, welche Vorteile eine transparente  Akkreditierung für Lobbyisten gegenüber der heutigen Regelung hat. Ich bin zuversichtlich, dass die Parlamentarische Initiative, vielleicht leicht modifiziert, eine  Mehrheit finden wird.

Mit Ihrer Initiative wollen Sie mittels Änderung des Parlamentsgesetzes die Akkreditierung für Lobbyisten einführen, gekoppelt an ein öffentlich einsehbares Register und dem Zugangsrecht zur Wandelhalle. In diesem öffentlichen Lobbyregister wären dann zwingend die Mandate der akkreditierten Lobbyisten inklusive Mandatshöhe anzugeben. Zudem verlangen Sie es eine klare Definition, wer Lobbyist ist und wie mit Rechtsanwälten zu verfahren ist, die Public Affairs-Mandate betreuen und sich auf ihr Anwaltsgeheimnis berufen. Gegen dieses Anliegen kann man doch nicht ernsthaft sein. Woher der Widerstand?

Mir geht es genau so, dass ich keine stichfesten Argumente sehe, welche gegen diese Lösung sprechen. Ich habe den Eindruck, dass der Widerstand aus dem Bauch kommt, so wie man vor etwas Angst hat, dass man aber gar nicht genau beschreiben kann. 

Was halten Sie von der Idee, dass die Branche – im Falle eines Scheiterns Ihrer Initiative – ein freiwilliges Lobbyregister lanciert?

Die Realisierung eines öffentlich zugänglichen Lobbyregisters ist ein zentrales Anliegen meines Vorstosses. Sollte dafür im Parlament keine Mehrheit gefunden werden, kann ein freiwilliges Register ein Schritt in die richtige Richtung sein.

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Die WELWOCHE hat zum zweiten Mal die Liste derjenigen Personen veröffentlicht, welche über einen Besucherausweis eines Parlamentariers verfügen und damit freien Zugang in die Wandelhalle haben. Damit hat die WELTWOCHE eine Art eines inoffiziellen “Lobyistenverzeichnisses” publiziert. Leider wird diese Liste nicht offiziell von Seiten der Parlamentsdienste veröffentlicht.

Jeder Schweizer Parlamentarier hat das Recht, zwei Besucherausweise zu vergeben – zum Beispiel an persönliche Mitarbeiter, Familienmitglieder, Verbandsvertreter oder Lobbyisten. Diese Besucherausweise ermöglichen den freien Zugang zur Wandelhalle und werden gemeinhin als “Lobbypässe” bezeichnet.

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Die FDP-Fraktion forderte in der letzte Woche zu Ende gegangenen Sommersession mehr Transparenz des Bundes bei Vergabe von PR-Mandaten. Dazu hat sie ein Postulat eingereicht, in welchem sie vom Bundesrat eine regelmässige Berichterstattung bei der Vergabe von Mandaten an PR-Agenturen fordert.

Die PR-Tätigkeiten und Informationskampagnen des Bundes seien – so die FDP-Fraktion in ihrem Postulat – immer wieder Gegenstand der Medienberichterstattung – leider fehle die Transparenz vollkommen. Weil bisher offenbar keine Daten zur Zusammenarbeit mit PR-Firmen erhoben würde, möchte die FDP-Fraktion den Bundesrat mit der regelmässigen Berichterstattung über die nachfolgenden Punkte beauftragen:

  • Wie viele Mandate werden vergeben, und was ist deren Inhalt? Welche Firmen werden berücksichtigt? Wie erfolgt das Auswahlverfahren? Weshalb werden externe Kommunikationsspezialisten beigezogen?
  • Existiert eine einheitliche Vergütungspraxis? Wie hoch sind die Saläre, und wie gross ist die Bandbreite zwischen geringstem und höchstem Stunden- resp. Tagesansatz?

Ursprung dieser parlamentarischen Intervention ist die Hörgeräte-Kampagne des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), welche viel medialen Wirbel erzeugt hatte.Die FDP-Fraktion schreibt in ihrer Begründung, dass angesichts der grossen Kommunikationsstäbe in der Verwaltung „der Beizug von Fachleuten (…) auf ein Minimum reduziert werden (soll)“.

Vertreter der EU-Kommission und des Parlaments nahmen Anfang Mai ihre Gespräche über mehr Transparenz im Brüsseler Lobbying wieder auf. Sie waren durch die Umbesetzung in der Kommission – nun ist der slowakische Kommissar und Vizepräsident der Kommission Maros Sefcovic zuständig – unterbrochen worden. „Wir sind nicht gegen Lobbyisten als solche. Wir brauchen sie, um Entscheidungen zu treffen. Aber wir wollen wissen, mit wem wir reden und wen Lobbyisten repräsentieren“, sagte Isabelle Durant, die grüne Vizepräsidentin des Europaparlamentes.

Kommissar Sefcovic´ Pressesprecher Michael Mann erklärte, ein verpflichtendes Register sei von der Kommission nicht geplant. Man denke eher an ein gemeinsames Lobbyisten-Register von Kommission und Parlament, wodurch es attraktiver werde, sich auch freiwillig zu registrieren. Maros Sefcovic selbst appellierte an Think Tanks, sich in größerem Ausmaß im freiwilligen Register einzutragen. Schließlich seien auch sie in den EU-Entscheidungsprozessen „sehr einflussreich“. (Quellen: Europolitics und onpublicaffairs.com)

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Mai
16

Vorurteile zum EU-Lobbying pflegen

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Die in diesem Blog auch schon vorgestellte EU-Transparenzorganisation Alter-EU hat kürzlich das Buch “Bursting the Brussels Bubble” herausgegeben, welches sich kritisch mit dem Lobbying auf EU-Ebene und der mangelnden Transparenz befasst (das Buch kann auch kostenlos als pdf heruntergeladen werden). Ausführlich zeichnen verschiedene Autoren von Greenpeace, Lobbycontrol und anderen lobbykritischen NPO in kurzen Beiträgen das Bild des “Brüsseler Lobbyparadieses”. Insbesondere die Banken und die Pharmabranche (Stichwort REACH!) kommen erwartungsgemäss schlecht weg. Trotz der naturgemäss kritischen (oder besser: kritisierenden) Grundhaltung der Beiträge, lohnt es sich auch für Lobbyisten, in die kostenlose pdf-Version reinzuschmökern und einzelne Beiträge zu lesen – zum Beispiel den Artikel “journalists caught in the lobbyists web” von Marc Gruber (European Federation of Journalists).

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Die KMU’s in der Schweiz und in Europa sind von der zunehmenden Regulierungsdichte und damit immer stärker von der Politik betroffen. Die Einflussnahme auf diese politischen Entscheide, also das Lobbying, trauen sich die meisten KMU’s hingegen nicht zu – oder vernachlässigen es schlicht: 75% der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe betreiben wenig bis gar kein Lobbying (Befragung von 134 österreichischen KMU’s durch Lusak Consulting), die Situation in Deutschland und der Schweiz dürfte ähnlich sein. In persönlichen Gesprächen weisen KMU-Inhaber oft darauf hin, dass sie sich – im Gegensatz zu Grosskonzernen – keine Inhous-Lobbyisten oder Public Affairs-Abteilungen und erst recht keine externe Agentur leisten können. Lobbying, so die landläufige Meinung, ist etwas für multinationale Firmen mit grossen Budgets. KMU’s vertrauen auf den eigenen Branchenverband oder arrangieren sich.

Dabei gehört politische Interessenvertretung für KMU’s, welche sich im politischen und regulatorischen Umfeld bewegen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Ein „Stand by“-Lobbying lässt sich schon auf einfache und wenig aufändige Art und Weise installieren: Die regelmässige Beobachtung der Themen, welche im nationalen Parlament behandelt werden, kann zur Not sogar der Inhaber oder ein Geschäftsleitungsmitglied quartalsweise vornehmen (in der Schweiz viermal pro Jahr vor den jeweiligen Parlamentssessionen, in Deutschland vor den jeweiligen Plenardebatten). Zusammen mit einem rudimentären Medienmonitoring hat man bereits ansatzweise ein taugliches Issues Monitoring etabliert. Das ist, mit etwas Mut zur Lücke, sicher keine perfekte, aber eine durchaus taugliche Lösung.

So ist man vorbereitet, bei Bedarf rechtzeitig den eigenen Berufs- oder Branchenverband kontaktieren zu können. Dieser ist nämlich für KMU’s die ideale Anlaufstelle, um im Falle eines operativen Lobbyprojektes rasch und effizient etwas für eigene Branche erreichen zu können. Bei Bedarf können sich auch einige KMU’s zu einer temporären Interessengemeinschaft zusammenschliessen, die – mit oder ohne externe kommunikative Unterstützung – ad hoc Lobbyarbeit betreiben kann und sich nach geführter Schlacht wieder auflösen kann. Solche Interessengemeinschaften („advocacy groups“) haben die Form eines Vereins oder können auch ganz formlos agieren. Sie haben den Vorteil, dass sie gegenüber der Politik sehr glaubwürdig auftreten können, da sie im Namen einer Gruppe oder Branche und nicht nur namens einer Firma sprechen können.

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36 wandelhalle.ch-Leserinnen und -Leser haben in den letzten Tagen an der ersten (und natürlich nicht repräsentativen) Umfrage dieses Blogs teilgenommen: 47% (17) befürworten ein vom Staat betriebenes, obligatorisches Lobbyistenregister, 33% (12) möchten ein freiwilliges Register der Branche  und 19% (7) wollen gar keine Regelung. Interpretieren lässt sich dieses Ergebnis selbstverständlich nicht. Nur soviel: Wenn man davon ausgeht, dass dieser Blog vor allem von in der PR-Branche tätigen Berufsleuten und Parlamentariern gelesen wird, dann erstaunt es doch, dass das vielgeschmähte, obligatorische und staatliche Register so gut abschneidet. Item: Das Thema bleibt so oder so auf dem Tapet – und wir bleiben dran.

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Nach verschiedenen Beiträgen zum Thema obligatorisches oder freiwilliges Lobbyregister sind die Leser von wandelhalle.ch respektive die aktiven Inhouse- und Aggenturlobbyisten gefragt: Gebt bitte Eure Meinung kund, ob die Schweiz ein öffentliches Lobbyistenregister braucht oder nicht:

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Im Zuge der aktuellen Transparenzdebatte auf EU-Ebene, in Deutschland, aber auch in der Schweiz, gewinnt Public Affairs „mit offenem Visier“ zunehmend an Bedeutung. In der Schweiz gibt es bis heute keine eigene Akkreditierung für Lobbyisten, ganz zu schweigen von einem öffentlich einsehbaren Register . Dass die Schweiz in diesen Belangen für einmal Europa nicht hinterher hinkt, ist zumindest ein schwacher Trost.

Der parlamentarische Versuch, eine solche Transparenz-Regelung im Parlamentsgesetz zu verankern, scheint gescheitert zu sein: Zu schwach war die Unterstützung in der nationalrätlichen Kommission und zu deutlich war die Ablehnung in der ständerätlichen Kommission. Man braucht kein Prophet zu sein, um der parlamentarischen Initiative von Edith Graf-Litscher in der kommenden Debatte im Plenum ein kurzes Leben vorauszusagen. Was tun?

Freiwilliges Branchenregister mit Q-Label-Status

Klare Transparenz-Regeln in der Kommunikationsbranche allgemein und speziell bei der politischen Interessenvertretung sind ein absolutes Muss. Die Schlussfolgerung scheint klar zus ein: Die Branche muss nun ein eigenes, freiwilliges Lobbyregister lancieren. Jeder Lobbyist, der etwas auf sich und seine Arbeit hält - ob inhouse (Verband/Firma) oder extern von einer Agentur – sollte ein grosses Interesse daran haben, dem Parlament und seinen Kunden zu zeigen, dass er transparent und professionell arbeitet. Damit würde sich die Branche in die bewährte schweizerische Tradition der Selbstregulierung und der Selbstorganisation der Branche stellen.

Ich bin überzeugt, dass der Eintrag in einem solchen öffentlich zugänglichen Register bei Parlamentariern und Kunden über kurz oder lang den Status eines Qualitätssiegels erlangen wird. Die Frage bleibt, wer einen solchen Schritt macht: Der Bund Schweizer PR-Agenturen (bpra), der Schweizerische PR-Verband prsuisse, der Berufsverband SPAG oder jemand anders – falls sich in nützlicher Frist nichts tut?

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