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Neues Parlament, neue Lobbypässe und ein bisserl Transparenz

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Bestellung ZutrittskartenDie eidgenössischen Räte sind (fast) gewählt, bestehen zu einem Drittel aus neuen Parlamentariern und treten am 5. Dezember zur ersten Session in der neuen Legislatur zusammen. Nun kommt für Lobbyisten wieder die Jagdzeit: Einer der zwei Besucherausweise (“Lobbypässe”), die jeder Parlamentarier vergeben kann und den freien Zugang zur Wandelhalle ermöglichen, muss her.

Nach wie vor gibt es nämlich keine Akkreditierungslösung für Lobbyisten, das etwas seltsame System der 2 Besucherausweise pro Parlamentarier wird auch in der neuen Legislatur weitergeführt. Ein bisserl Transparenz wird aber trotzdem geschaffen: Neu wird die Liste der Inhaber dieser Besucherausweise ab Wintersession 2011 auf der Website des Parlamentes veröffentlicht – bis dato konnte man diese nur physisch vorhandene Liste zwar einsehen, durfte sie aber nicht kopieren (abschreiben war erlaubt!). Zudem wird künftig auf dem Besucherausweis und im Interneintrag vermerkt (und das ist neu!), zu welcher der folgenden drei Kategorien der Besitzer gehört:

  • “Gast” (Familienmitglied, Freund/in, Lebenspartner/in usw.)
  • “Persönliche/r Mitarbeiter/in”
  • “Interessenvertreter/in”: ……………… (wobei die Interessenvertreter gehalten sind, ihren Auftrags- bzw. Arbeitgeber, den Verband oder die politische Organisation anzugeben. Public Affairs-Berater weisen sich mit ihrem Firmennamen aus)

Man darf gespannt sein, welche Früchte diese auf Selbstdeklaration basierende Kategorisierung tragen wird und welche Kollegen es sich nicht verkneifen können, als “Gäste” durchzugehen…

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Kategorien : Allgemeines

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