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Der Bundesrat will keine “Abkühlungsphase” für ehemalige Magistraten, wie es die staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) fordert: “Bundesräte üben vor ihrer Wahl und Amtsaufnahme einen Beruf aus und sollen dies auch nach der Amtsniederlegung wieder tun können”, meint die Landesregierung und erteilt dem Ansinnen nach einer “cooling off-”Phase eine deutliche Abfuhr.

Ex-Bundesräte sollen nach Ansicht der SPK-N während zwei Jahren keine bezahlten Auftrags- und Arbeitsverhältnisse mit Kapitalgesellschaften eingehen dürfen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat zwei parlamentarische Initiativen von links und rechts aufgenommen und ein Bundesgesetz über die Karenzfrist für ehemalige Bundesratsmitglieder und oberste Kader der Bundesverwaltung ausgearbeitet. Die vorgeschlagene zweijährige “Abkühlungsphase” bezieht sich jedoch nur auf Firmen, deren Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben des betroffenen Departementsvorsteher steht oder die während der letzten vier Jahre für mehr als vier Millionen Franken Aufträge des Bundes erhalten haben.

Der Bundesrat hat nun in einem Bericht mit deutlichen Worten Stellung zu diesem Gesetzgebungsprojekt genommen: Die Annahme von einzelnen Mandaten durch ehemalige Mitglieder des Bundesrates oder hohe Kaderangestellte  habe in den vergangenen Jahren für Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit gesorgt. Diese Einzelfälle rechtfertigen nach Ansicht des Bundesrates aber “keine gesetzgeberische Aktivität. Weder Moral noch Ethik kann gesetzlich verankert werden. Das Vertrauen in die Bundesbehörden ist in der Schweiz weiterhin hoch. Der Bundesrat beantragt deshalb, auf die Vorlage nicht einzutreten oder sie gegebenenfalls abzulehnen.”

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​Ex-Bundesräte sollen inskünftig während zwei Jahren keine bezahlten Auftrags- und Arbeitsverhältnisse mit Kapitalgesellschaften eingehen dürfen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat Nägel mit Köpfen gemacht: Nachdem sie im Januar zwei parlamentarische Initiativen von links und rechts aufgenommen hatte, legt sie nun ein Bundesgesetz über die Karenzfrist für ehemalige Bundesratsmitglieder und oberste Kader der Bundesverwaltung vor.

Die vorgeschlagene zweijährige “Abkühlungsphase” bezieht sich jedoch nur auf Firmen, deren Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben des betroffenen Departementsvorsteher steht oder die während der letzten vier Jahre für mehr als vier Millionen Franken Aufträge des Bundes erhalten haben.

Die Tatsache, dass Beamte oder Regierungsmitglieder in die Privatwirtschaft wechseln wird in den USA seit Längerem mit dem Schlagwort “revolving door” bezeichnet: Dieser sog. “Drehtüreffekt” wird nicht erst seit alt Bundesrat Leuenbergers Einsitz im Implenia-Verwaltungsrat auch in der Schweiz kritisch beobachtet. In Deutschland wird das Thema spätestens seit Gerhard Schröders Ablösung als Bundeskanzler und seinem Einstieg an die Spitze des Aufsichtsrates einer Tochterfirma der Firma Gasprom im Jahr 2005 heiss diskutiert. Eine Karenz-Regelung existiert hingegen nicht. Die lobbykritische Plattform LobbyPedia führt eine Übersicht der wichtigsten “Seitenwechsler” und plädiert für eine dreijährige “Abkühlphase” (Karenzfrist).

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Die Tatsache, dass Beamte oder Regierungsmitglieder in die Privatwirtschaft wechseln wird in den USA seit Längerem mit dem Schlagwort “revolving door” bezeichnet: Dieser sog. “Drehtüreffekt” wird nicht erst seit alt Bundesrat Leuenbergers Einsitz im Implenia-Verwaltungsrat auch in der Schweiz kritisch beobachtet.

Die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat nun zwei parlamentarische Initiativen von links und rechts aufgenommen und schlägt eine Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) vor: Ehemalige Mitglieder des Bundesrates sollen während zwei Jahren nach Ausscheiden aus ihrem Amt keine bezahlten Mandate von Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren Unternehmen übernehmen dürfen. Diese Regelung soll jedoch nur für zurückgetretene, nicht jedoch für nicht wiedergewählte Mitglieder des Bundesrates gelten. Zudem soll eine solche “Karenzfrist” auch auch für die Angehörigen des obersten Kaders der Bundesverwaltung gelten.

In Deutschland wird das Thema spätestens seit Gerhard Schröders Ablösung als Bundeskanzler und seinem Einstieg an die Spitze des Aufsichtsrates einer Tochterfirma der Firma Gasprom im Jahr 2005 heiss diskutiert. Eine Karenz-Regelung existiert hingegen nicht. Die lobbykritische Plattform LobbyPedia führt eine Übersicht der wichtigsten “Seitenwechsler” und plädiert für eine dreijährige “Abkühlphase” (Karenzfrist).

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