Lobbyisten schärfen Lobbyingbegriff und erweitern Offenlegungskriterien
von Andreas HugiDie Schweizerische Public Affairs – Vereinigung (SPAG) hat heute an einer ausserordentlichen Generalversammlung die Definition, was sie unter Lobbying versteht, geschärft und zudem in den Standesregeln definiert, welche Mandate ihre Mitglieder offenzulegen haben. Damit beendet sie eine im Verband seit längerer Zeit schwelende Diskussion zwischen Agenturvertretern, welche eine klare Beschränkung der offenzulegenden Mandate auf Lobbymandate forderten und Anhängern einer sehr weitgehenden und schwammigen Definition, dass ein SPAG-Mitglied jede Form von Kommunikationsmandaten offenzulegen habe.
Die SPAG definiert neu in ihren Statuten Lobbying wie folgt:
«Lobbying oder Lobby-Mandate sind alle Tätigkeiten, die direkt oder indirekt politische Meinungsbildungs- bzw. Entscheidungsprozesse während der gesamten Phase der Gesetzgebung oder im Vollzug beeinflussen sollen.»
Damit verfügt nun auch der Schweizer Lobbyistenverband über eine adäquate Lobbying-Definition, die von sämtlichen, an der heutigen Generalversammlung anwesenden, Mitgliedern mitgetragen wird.
In den Standesregeln hingegen leistet sich der Verband eine eher extensive Auslegung der Beschreibung der Tätigkeiten resp. Mandate, welche SPAG-Mitglieder ab 1. Januar 2017 auf der Verbandsseite offenlegen müssen: Unbestritten war, dass jede Form von Informationsvermittlung und Einflussnahme bei Parlamentariern, Regierungsvertretern und Verwaltung offenzulegen ist (resp. die Mandate, welche diese Tätigkeit auslösen).
Diskussionen löste der Passus aus, wonach auch “Medienarbeit mit dem Ziel der Beeinflussung von Akteuren” neu zu den Offenlegungskriterien gezählt werden. Nach Ansicht verschiedener Verbands- und Agenturvertreter öffnet der Verband damit Grauzonen und Unklarheiten unnötig Tür und Tor. Die Versammlung folgte aber in diesem Passus ebenso dem Vorschlag des Vorstandes, wie beim Vorschlag, dass auch die Unterstützung von Wahl- und Abstimmungskämpfen offenzulegen seien. Vergeblich versuchten Verbandsmitglieder darauf hin zu weisen, dass es nicht Aufgabe des Lobbyistenverbandes sei, eine künftige politische Diskussion um die Transparenz von Wahlkampffinanzierungen vorwegzunehmen.
Positiv ist zu vermerken, dass die SPAG nun über eine adäquate und scharfe Lobbying-Definition verfügt und sich auf verbindliche Offenlegungskriterien geeinigt hat. Ob es dem Verband dienlich sein wird, dass letztere deutlich erweitert worden sind, wird die Zukunft zeigen.