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Die Schweizerischen Public Affairs Gesellschaft SPAG ruft den Ständerat auf, heute Nachmittag mit einer modernen Akkreditierungsregelung endlich ein Lobbyregister zu schaffen, welches den Zugang der Lobbyisten zum Parlament regelt und Transparenz bei den Mandaten schafft. Dies fordert eine parlamentarische Initiative von Ständerat Berberat. Auch der PR-Agenturenverband BPRA fordert seit 2012 eine solche offizielle Akkreditierungslösung durch das Parlament.
Die Gründe für eine solche Akkreditierungslösung wurden schon vielfach erläutert. Zudem liegt mit der Masterarbeit von Sabine Etter bereits eine detaillierte Auslegeordnung vor, welche Punkte dabei berücksichtigt werden müssen. Zusammengefasst geht es um das Folgende:
- Interessenvertretung ist ein Fakt. Es geht darum, dies transparent und professionell vorzunehmen
- BPRA und SPAG befürworten eine durch die Parlamentsdienste oder die Bundeskanzlei geführte Akkreditierung für Lobbyisten. Diese soll in einem Transparenz- oder Lobbyregister öffentlich gemacht werden.
- Interessenvertreter erhalten bei einer solchen Lösung eine Akkreditierung und damit einen Zutrittsausweis zur Wandelhalle, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Eintrag in ein öffentliches Register auf der Basis der Selbstdeklaration
- Unterzeichnung eines Verhaltens-Codex
- Offenlegung der Arbeitgeber und Mandate, in dessen Auftrag man den Zutritt zum Parlament benötig
Die Selbstregulierung durch den Lobbyistenverband SPAG enthebt das Parlament nicht, eine Regelung für den Zugang zum Parlamentsgebäude zu treffen: Die SPAG-Standesordnung kann als private Abmachung unter Gleichgesinnten nicht mehr als spezifische Anstandsregeln kodifizieren, soweit diese von der überwiegenden Mehrheit der Beteiligten verinnerlicht und somit auch wie selbstverständlich gelebt werden. So ergibt sich auch eine natürliche Autorität, diese privaten Regeln durchzusetzen und generell Dritten gegenüber glaubwürdig zu vertreten.
Beim Parlament hingegen als öffentliche Institution gelten dessen Regeln, begründet im öffentlichen Recht. Es mag Standesregeln Zutrittswilliger wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Bestimmen muss und kann aber nur das Parlament selbst, was auf seinem Territorium gilt. Es allein bestimmt somit, wer für den Zutritt welchen Transparenzbestimmungen zu genügen hat.
Man darf auf die heutige Debatte im Ständerat gespannt sein.
Der Schweizer Lobbyisten-Verband SPAG diskutiert am Dienstag an seiner Generalversammlung Anpassungen der Statuten und Standesregeln. Wie es sich für einen Verband in der Kommunikationsbranche gehört, passiert dies in der Öffentlichkeit der (sozialen) Medien und zwar derart, dass der „Tages-Anzeiger“ seine neuste Geschichte dazu mit „Spaltung“, „Showdown“ und anderen klickträchtigen Hochwertworten anreichern konnte.
Im Zentrum der geplanten Änderungen steht die Frage, inwieweit die Tätigkeit des Lobbyings klarer definiert werden muss, respektive welche Kommunikationsmandate ein SPAG-Mitglied auf der Verbandsseite offenlegen muss. Der bis anhin gültige Passus, dass die „Namen aller Auftraggeber, die durch das jeweilige SPAG-Mitglied direkt betreut werden“ offengelegt werden müssen, ist zu unklar und zu offen formuliert, weshalb der SPAG-Vorstand eine Einschränkung vorschlägt, wonach Mandate „ohne Kontakte mit Dritten (insbesondere Politik, Verwaltung und Medien“ nicht offengelegt werden müssten. Diese leider nicht sehr verständliche und nicht auf den üblichen Methoden-Definitionen abstützende Formulierung hat offenbar zu derartigen Missverständnissen geführt, dass nun das Wort der „Verwässerung“ der Standesregeln die Runde in der Community macht. Wieder sind die bösen Agentur-Lobbyisten im Fokus, welche nun verdächtigt werden, die Transparenz-Bemühungen der SPAG verwedeln zu wollen, weil sie sich dagegen wehren, alle ihre PR-, Marketingskommunikations-, Werbe- oder Kampagnen-Mandate offenlegen zu müssen.
Dabei wäre alles relativ einfach zu regeln: Mitglieder der Schweizerischen Public Affairs-Gesellschaft sind Lobbyisten. Diese betreiben Lobbying und müssen in einem Lobby-Register ihre Lobbying-Mandate offenlegen. Und zwar nur diese. Keine Marketing-, keine PR- und keine sonstigen Beratungsmandate, bei denen sowieso kein gesellschaftliches Interesse nach Transparenz herrscht. Was ist nun Lobbying genau? In der Literatur finden sich zwar unzählige Definitionen von Lobbying. Im Kern ist ihnen aber allen gemein, dass sie Lobbying als Prozess der Artikulation von Interessen zur Beeinflussung politischer Entscheide beschreiben, wie Sabine Etter in ihrer Masterarbeit zu einem Lobbyregister gut zusammenfasst. Meine liebste Lobbying-Definition stammt nach wie vor von Peter Köppl: «Lobbying ist die beabsichtigte Beeinflussung von politischen Entscheidungen durch Personen, die nicht an diesen Entscheidungen beteiligt sind.» (in: Schmid, Beat. Unternehmenskommunikation. 2006, S: 183ff.). Nach Köppl ist Lobbying zudem gemäss der «Triple Eye»-Regel durch folgende drei Kernaspekte gekennzeichnet:
- punktuelle und systematische Vertretung der Interessen des Auftraggebers (Interest Representation),
- Informationsaustausch in Verbindung mit den legitimen Interessen zum Vorteil des Entscheidungsträgers und des Auftraggebers (Information Exchange)
- sowie informelles, d.h. nicht öffentliches Vorgehen (Informal Operations) (zusammengefasst durch Etter).
Natürlich kann in der Praxis eine Abgrenzung von Lobbying zu anderen Kommunikationsdisziplinen nie ganz messerscharf gezogen werden. Doch eine klare Differenz gibt es so gut wie immer: PR-Massnahmen richten sich an die Öffentlichkeit oder an Teilöffentlichkeiten, während sich Lobbying an politische Entscheidungsträger richtet und zumindest teilweise diskret und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Übrigens: Auch unsere österreichischen Kollegen regeln in ihrem Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz aus dem Jahre 2013 die Verhaltens- und Registrierungspflichten „bei Tätigkeiten, mit denen auf bestimmte Entscheidungsprozesse in der Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände unmittelbar Einfluss genommen werden soll”, wählen also auch den Weg einer relativ engen und präzisen Lobbying-Definition. Nur eine solche garantiert ein klar fassbares Lobbyregister welche mehr Fragen beantwortet als aufwirft.
Das ist eine Meldung ganz nach dem Gusto des “Blick”: Lobbyisten im US-Staat Missouri müssen künftig öffentlich deklarieren, wenn sie Sex mit einem Politiker oder einem Mitarbeiter eines Abgeordneten hatten, da das Parlament von Missouri Sex neu als «Geschenk» behandelt. In Missouri ist es Vorschrift, Geschenke an Politiker und deren Mitarbeiter in einem öffentlichen Register auszuweisen. Das Gesetz definiert knochentrocken: “For purposes of subdivision (2) of this subsection, the term ‘gift’ shall include sexual relations between a registered lobbyist and a member of the general assembly or his or her staff”.
Die Meldung wurde am Donnerstag im “Kansas City Star” aufgemacht, vom nationalen US-Blatt “USA Today” flugs übernommen und fand via virale Verbreitung seinen Weg in die heutige Ausgabe des “Blick”. Man darf gespannt sein, ob hiesige Transparenzwächter diesen Input aufnehmen. Unser deutscher Lobbyisten-Kollege Daniel Florian twitterte schon mal vorsorglich aus Berlin: “OMG, wenn das in Berlin kommt!”…
P.S. Leider ist der Link auf den Parlamentsbeschluss zurzeit nicht erreichbar – vielleicht ist der Parlaments-Server aufgrund der vielen Anfragen schlicht und einfach zusammengebrochen.
The Missouri House began the 2016 legislative session Wednesday in Jefferson City. File photo by Orlin Wagner The Associated Press
Dass die Verwaltung selbst lobbyiert, also Einfluss auf das Parlament nimmt, wird oft beklagt. Es ist indes eine Selbstverständlichkeit und – zumindest teilweise – nachvollziehbar. Die Grenzen scheinen aber dort erreicht, wo die Verwaltung Aufträge an sich selbst erteilt oder verhindert.
Der ehemalige economiesuisse-Chefökonom Rudolf Walser stellt in einem aktuellen avenir suisse – Blogbeitrag fest, dass es “gegenüber den Regulierungsaktivitäten der Verwaltung bisher keine Waffen” gebe, während Lobbyisten von Firmen und Verbänden über Standesregeln, Lobbyregister und die Offenlegung von Interessenbindungen unter Kontrolle gebracht werden sollen.
Das ist wohl richtig, wir müssen uns aber von der zu einfachen Sichtweise lösen, die Verwaltung sei lediglich ein ausführendes Organ der Regierung und habe keinen Einfluss auszuüben: Die Verwaltung ist seit Beginn des 20. Jahrhunderts nicht mehr nur eine Eingriffsverwaltung, sondern eine Leistungsverwaltung, die sich mit Aufgaben der Daseinsvorsorge befasst. Entsprechend ist sie auch ein Hort von teilweise hoch spezialisiertem Expertenwissen. Ergo spielt sie im Diskurs um politische Lösungen notwendigerweise eine wichtige Rolle. Umgekehrt sind Anspruchsgruppen, die aus der Optik von Wirtschaft oder Gesellschaft politische Ideen entwickeln, gut beraten, den Dialog auch mit der Verwaltung zu suchen. Kurz: Wirtschaft und Gesellschaft haben alles Recht, ihre Ideen geltend zu machen und mit der Verwaltung verhält es sich genau gleich. Mark A. Saxer hat diese Gedanken in einem lesenswerten Analysebeitrag im Buch “Innen- und Aussenpolitik von Unternehmen” im Detail ausgeführt.
Im Fazit ist Rudolf Walser zuzustimmen: “Lobbying ist kein Privileg der Wirtschaft”. Die Beteiligung von Interessengruppen ausserhalb von Verwaltung und Politik am Lösungs-Diskurs eine Frage maximaler Organisation und Beharrlichkeit bei gleichzeitig kluger Kompromissfähigkeit. Das heisst: Eine gute Governance von Unternehmen und Organisationen hat die Aufgabe, den kontinuierlichen Dialog mit der Verwaltung inhaltlich, organisatorisch und prozessual zu organisieren.
Nichts Neues in der zu Ende gehenden Legislatur: die staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat sich kürzlich, wie schon früher, gegen ein offizielles Akkreditierungssystem für Lobbyisten ausgesprochen – diesmal jedoch äusserst knapp mit 5 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung sowie dem Stichentscheid der Präsidentin, Ständerätin Verena Diener (glp/zh).
Die Argumente der ständerätliche Kommission gegen eine Akkreditierungslösung haben sich in den letzten Jahren nicht geändert: Schon 2013 befürchtete die Kommission, eine Akkreditierung würde eine Zunahme der Lobbyisten in der Wandelhalle nach sich ziehen. Neu ist hingegen das Argument, von einer Akkreditierungslösung sei „nur ein geringer Gewinn an Transparenz zu erwarten.“
Die ständerätliche Kommission hält hingegen fest, dass es vor dem Hintergrund der Diskussionen um die Kasachstan-Affäre im Frühling dieses Jahres durchaus „Massnahmen“ brauche, „um das Vertrauen in die Institution des Parlamentes zu stärken“. Die Kommission hält sich aber nicht nur mit dem Ruf nach “Massnahmen” auf, sie erachtet es sogar als „notwendig, ein Zeichen für mehr Transparenz zu setzen“. Der geneigte Leser darf wohl davon ausgehen, dass mit der aktuellen Medienmitteilung dieses Zeichen gesetzt worden ist.
Die Vertretung von Partikularinteressen ist ein zentrales Wesen unserer Politik und Lobbyisten üben dabei eine wichtige Aufgabe im politischen Prozess aus. Diese Arbeit in der Nähe der Macht bedingt aber verantwortungsvolles Handeln und Transparenz. Wie keine andere Dienstleistungsbranche setzt sich die Kommunikationsbranche aktiv dafür ein.
Wahrscheinlich wurde in der Schweiz noch nie so viel über Lobbying geschrieben, wie in den vergangenen Wochen. Ist das Unbehagen darüber, wie politische Entscheide in Bundesbern zustande kommen echt oder herbeigeschrieben? Oder geht es eher darum, dass wir uns wieder einmal darauf verständigen müssten, wie unser politisches System funktioniert und was wir (nicht) wollen? Wenn in der „Zeit“ darüber sinniert wird, dass unsere Politik dann problematisch werde, wenn Lobbyisten nur noch für die ganz spezifischen Ziele ihrer Kunden werben und „das Grössere Ganze“ ausblenden, dann spricht aus diesen besorgten Zeilen ein Staatsverständnis, welches davon ausgeht, dass unsere Politiker bei ihrer Arbeit ein abstraktes Streben nach dem “Schönen, Guten und Wahren” vor Augen haben und dass eine Politelite genau weiss, was dies sein soll. Das schweizerische Staatsverständnis ist indes im Gegenteil von einem gesunden Misstrauen gegenüber den staatlichen Institutionen geprägt und hat seit jeher Politik als Abgleich unterschiedlicher Interessen verstanden. Ein schönes Beispiel dafür ist unser Vernehmlassungssystem, welches es allen interessierten Interessensgruppierungen erlaubt, zu einem neuen Gesetz vor dem parlamentarischen Prozess Stellung zu nehmen. Unser Milizsystem baut auf der offenen Interessenvertretung und dem dauernden Abgleich unterschiedlicher Interessen auf, weil wir keine Parlamentarier wollen, die sich abgehoben im Elfenbeinturm um das Gute, Schöne, Wahre unseres Landes kümmern. Misstrauisch sollten wir nicht bei Interessensvertretern werden, die Partikularinteressen vertreten. Misstrauisch sollten wir werden, wenn „der Dienst am Allgemeinwohl“ eingefordert wird, ohne dass dieser spezifiziert wird.
Der direkte Abgleich der politischen Interessen zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ist in den letzten zwanzig Jahren aber immer schwieriger geworden. Wirtschaftsvertreter sind nicht mehr in der Politik aktiv und in Bern haben wir mindestens ein Halbberufsparlament. Politik und Wirtschaft sind auseinandergedriftet, die Gründe dafür sind vielfältig. In die entstandene Lücke sind professionelle Brückenbauer getreten, die als Lobbyisten zwischen den Welten der Politik, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft übersetzen und vermitteln. WWF, Greenpeace, Gewerkschaften, economiesuisse, Bauernverband, Pharmabranche und viele andere sind über eigene inhouse-Lobbyisten oder beauftragte Agenturen in Bundesbern vertreten und nehmen gegenüber Parlament, Verwaltung, Aufsicht und den Medien ihre Interessen wahr. Aus Sicht der Firmen, Verbände und NGO ist das nicht nur Kür, sondern auch Pflicht: das Obligationenrecht verlangt beispielsweise vom Verwaltungsrat einer Firma, dass er das politische und gesellschaftliche Umfeld einer Unternehmung überblickt und das Unternehmen darin günstig positioniert.
Früher sassen die Firmenchefs direkt im Parlament und in den Verbänden, heute mandatieren sie dazu professionelle Lobbyisten, welche als Mandats- und Honorarnehmer den schlechten Ruf der klandestinen „hired guns“ haben, die im Dunklen an den Strippen der Macht ziehen. Dabei gibt es wohl kaum eine Dienstleistungsbranche, die mehr im Rampenlicht steht und transparenter ist, als die Lobbyisten: Am Ort mit der wohl höchsten Mediendichte der Schweiz – in der Wandelhalle in Bern – arbeitet die überwiegende Mehrheit nach den Verhaltensgrundsätzen der Branche, legt gegenüber den Parlamentarieren ihre Kunden offen und arbeitet moralisch integer. Dies gilt für sowohl für die inhouse-Lobbyisten der Firmen, Verbände und NGO als auch für die Agenturlobbyisten, die im Auftrag ihrer Kunden unterwegs sind.
Seit über sechs Jahren fordert die Branche zudem eine offizielle Akkreditierung für Lobbyisten im Bundeshaus, analog der Akkreditierung der Bundeshausjournalisten. Damit einher ginge eine Offenlegung der Mandate der Lobbyisten. Das Parlament wollte diese Akkreditierung nicht und hält bis heute am auch in der Branche ungeliebten „Götti-System“ der Zutrittsausweise fest. Wenn nun medial prominent die Verjagung der Lobbyisten aus dem Bundestempel gefordert wird, lässt sich aus Sicht Branche dazu festhalten: Der Wert der ominösen Zutrittsausweise zum Bundeshaus für die tägliche Arbeit der Lobbyisten wird massiv überschätzt. In unserem direktdemokratischen System findet Lobbying überall und immer statt, nicht nur während der Session und nicht nur im Bundeshaus.
Wer die Lobbyisten verteufeln und aus dem Bundeshaus werfen will, der bedenke: Viele parlamentarische Geschäfte wären für unsere Milizpolitiker ohne die Übersetzungsarbeit und Komplexitätsreduktion durch Lobbyisten gar nicht mehr zu bewältigen. Lobbyisten üben eine wichtige Aufgabe im politischen Prozess aus. Diese Arbeit in der Nähe der Macht bedingt aber verantwortungsvolles Handeln und Transparenz: Wirtschaft, Gesellschaft und Politik sind gut beraten, die ethisch und qualitativ nach hohen Standards arbeitenden Lobbyisten von den schwarzen Schafen auseinanderzuhalten: Sei es durch eine offizielle Akkreditierung durch das Parlament oder durch die Berücksichtigung der Verbandsmitgliedschaft im Bund der PR-Agenturen der Schweiz (BPRA) und/oder der Schweizerischen Public Affairs Gesellschaft (SPAG): Die Mitgliedschaft in diesen Verbänden ist ein Qualitätslabel für Lobbyisten und Auftraggeber wie Parlamentarier tun gut daran, nur mit diesen Lobbyisten zusammenzuarbeiten. Zudem ist wohl die soziale und mediale Kontrolle der Lobbyisten nirgends grösser als dort, wo sie heute schon anzutreffen sind: In der Wandelhalle.
Die NZZ sitzt seit offenbar geraumer Zeit auf einem güldenen Datentopf, aus welchem sie zwischen Januar und heute mehrere Geschichten zum “Kasachstan-Lobbying” generiert hat und die geneigte Leserschaft darf wohl noch auf viele weitere Geschichten hoffen. Im Zentrum steht dabei die Arbeit von uns Lobbyistinnen und Lobbyisten. Wenn man Nebengeschichten zu rauchenden und Party feierenden Parlamentarierinnen ausblendet, geht es im Wesentlichen für unsere Branche um das Folgende:
- Ist politische Interessenvertretung durch Kommunikationsagenturen, die für ihre Arbeit Geld erhalten, legitim? Wenn ja:
- Im Rahmen welcher Vorschriften und Kodizes hat sich diese Arbeit zu bewegen?
Unsere Arbeit als Lobbyisten besteht unter anderem darin, im Auftrag von Kunden das Gespräch mit Parlamentariern zu suchen. Zum Verhaltenskodex unserer Branche (“Kodex von Lissabon“) gehört es, dem Gesprächspartner die Auftraggeber und deren Interessen transparent zu machen. Zudem müssen Zahlen und Fakten stimmen, mit denen Lobbyisten für ein Anliegen werben. Natürlich liefern Agentur-Lobbyisten, Verbände, Gewerkschaften und andere Interessenvertreter den Parlamentariern unter Anderem Grundlagenmaterialien und Vorlagen, um Vorstösse oder Anträge zu formulieren. Aber am Schluss muss der Parlamentarier die Vorstösse schreiben, einreichen und für diese verantwortlich zeichnen. Der Lobbyist selbst – und diese Bescheidenheit sei uns gestattet – ist am Ende des Tages ein “Informationsbroker” und um einiges weniger wichtig, als zurzeit wieder einmal kolportiert wird.
In der laufenden Sondersession war diese Woche das Thema Lobbytransparenz natürlich wieder in aller Munde und es fehlt nicht an Forderungen nach Transparenz. Hoffentlich geht dabei nicht ganz vergessen, dass sich unsere National- und Ständeräte in den vergangenen sechs Jahren standhaft geweigert haben, eine saubere Akkreditierung für Lobbyisten einzuführen, so dass unser Berufsverband selbst aktiv geworden ist. Wer mag, kann hier nachlesen, wer 2014 den letzten entsprechenden Vorstoss (nicht) unterstützt hat.
Eine neue Version des seit 2010 existierenden gemeinsamen EU-Transparenzregisters von Kommission und Parlament, ist seit Ende Januar 2015 online. Neu werden von den Lobbyisten, welche auf EU-Ebene präsent sind, Änderungen in Bezug auf die Angaben über die für Lobbying eingesetzten Personalressourcen verlangt und zusätzliche Informationen über die Beteiligung an Ausschüssen, Foren, Arbeitsgruppen und ähnlichen Strukturen der EU sowie über die derzeit beobachteten Rechtsetzungsvorhaben. Darüber hinaus sind nun alle registrierten Organisationen und Einzelpersonen verpflichtet, die geschätzten Kosten ihrer Lobbying-Aktivitäten anzugeben. Wer in diesem Register eingetragen ist, kann im Gegenzug an Treffen und Anhörungen von EU-Institutionen teilnehmen.
Alle Organisationen, welche sich im EU-Transparenzregister eintragen, unterzeichnen zudem einen Verhaltenskodex. Dieser umfasst vor allem die Pflicht, offen und unter Angabe der eigenen Organisation und der Namen der Mandanten aufzutreten.
Per heute haben sich 7’785 Organisationen im EU-Transparenzregister eingetragen, davon 994 Agenturen und Beratungsfirmen, 3’816 Inhouse-Lobbyisten und Verbandsvertreter sowie 2’009 NGOs. Bei geschätzten 20’000 Lobbyisten in Brüssel haben sich also erst ein gutes Drittel in diesem freiwilligen EU-Transparenzregister erfasst. Das EU-Parlament fordert bereits seit langer Zeit ein verpflichtendes Register. Da aber alle Mitgliedstaaten im Ministerrat einem verpflichtenden Transparenz-Register zustimmen müssen, ist wohl auf absehbare Zeit nicht mit einem obligatorischen Register zu rechnen.
Ein verspäteter Rückblick auf die weihnächtliche Zeit des Schenkens: Ein Romanisch-Buch, Salz, Schokolade, eine Flasche Rotwein der US-Botschaft in Bern und einen Cava der katalanischen Nationalversammlung. Dies die soweit unspektakulären Lobbyisten-Geschenke, welche die grüne Nationalrätin Aline Trede auf ihrem Youtube-Kanal zur Weihnachtszeit präsentiert hatte. Auch bei unseren deutschen Kollegen lief es zum Jahresende nicht spektakulärer ab: „Tinnef-Alarm im Bundestagsbüro“ titelte kurz vor Weihnachten der SPIEGEL: In Berlin bekamen die Abgeordneten Jojos, Kugelschreiber und – origineller Höhepunkt – eine kleine Vodoo-Puppe geschenkt.
Der Deutsche Bundestag hat die „geldwerten Zuwendungen“ an die Parlamentarier detaillert festgelegt: Geschenke müssen dem Präsidenten angezeigt und ausgehändigt werden, soweit ihr materieller Wert 200 Euro übersteigt. Das „Vademecum“ der eidgenössischen Bundesversammlung bleibt da vager und setzt auf die Eigenverantwortung der Parlamentarier: „Die Büros beider Räte fordern die Ratsmitglieder dazu auf, bei der Annahme von Vorteilen grösste Sensibilität und Zurückhaltung zu wahren.“
Im Parlamentsbetrieb ist die Usanz zu beobachten, dass Einladungen zu Essen (zum Beispiel an Sessionsanlässen) oder zu Sportveranstaltungen als unproblematisch gelten (das Strafgesetzbuch spricht hier von der „Annahme geringfügiger, sozial üblicher Vorteile“). Einladungen zu Informationsreisen gelten als akzeptabel, sofern die Parlamentarier die Reisekosten selbst übernehmen.
Die Chlaussäcke der Lobbyisten sind also kleiner, als vielfach kolportiert. Ob dafür die Transparenz- und Offenlegungsvorschriften genügen, wird mutmasslich in der neuen Legislatur wieder zu reden geben.
Die im Schweizer PR-Branchenverband BPRA zusammengeschlossenen Agenturen blicken gemäss der aktueller Herbstumfrage des Verbandes zuversichtlich auf das zu Ende gehende Geschäftsjahr 2014: 86 Prozent der Agenturen werden voraussichtlich gleich gut oder besser abschliessen als im Vorjahr 2013. Als Begründung für den erwarteten guten Geschäftsgang wird unter anderem auch der “Wachstumsmarkt Public Affairs” genannt.
Die Profitabilität hat sich indes für über die Hälfte der
Agenturen im Vergleich zum Vorjahr kaum wesentlich verändert. Die Lohnkosten haben bei 54 Prozent der BPRA-Agenturen im Vergleich zum Vorjahr leicht abgenommen. Noch immer ist es für eine deutliche Mehrheit der Agenturen schwierig, qualifizierte PR-Beraterinnen und –Berater mit fundierter Erfahrung aus bestimmten Kundenbereichen zu finden. Eine der Erklärungen aus der Herbstumfrage 2014 lautet, dass erfahrene Kommunikationsberater lieber auf Kundenseite als bei Agenturen arbeiten würden.
Gesundheitswesen, Bildung und Konsumgüterindustrie als Wachstumstreiber
Eine deutliche Mehrheit der BPRA-Agenturen blickt zuversichtlich ins neue Jahr und geht von einer generell stabilen Nachfrage nach PR-Dienstleistungen aus, wobei das Projektgeschäft zulasten von Retainer-Mandaten weiterhin zunehmen wird. Im Gesundheitswesen, im Bildungsbereich, in der Konsumgüterindustrie und bei KMU-Kunden werden für 2015 die interessantesten Aussichten erwartet. Die Agenturen gehen zudem davon aus, dass die Disziplinen „strategic consulting“, „online communications/digital PR“ und Marketingkommunikation 2015 an Bedeutung deutlich zunehmen werden.