Dieses Interview zu den neusten Lobbytransparenz-Versuchen des Ständerates erschien am 8. Februar 2018 in der Tessiner Tageszeitung “Giornale di Popolo”. Übersetzung: Angelo Geninazzi
Eine neue parlamentarische Initiative zur Lobby-Transparenz verlangt, dass jedem Mitglied der Bundesversammlung nur ein Badge für die Lobbyisten zur Verfügung steht, und dass dieser die Mandate sowie die Auftraggeber offen legen muss. Was meinen Sie zu dieser Initiative und dessen Inhalten?
Wir setzen uns für transparentes Lobbying ein, publizieren alle unsere politischen Mandate auf der Website unserer Agentur und fordern schon seit Jahren ein transparentes Lobbyregister: Wir möchten, dass sich Lobbyisten offiziell im Bundeshaus akkreditieren können und dafür alle ihre Mandate offenlegen müssen. Der aktuelle Vorschlag des Ständerates ist aber ein mutloses Festhalten am bisherigen intransparenten System, verbunden mit dem Versuch, die Anzahl Lobbyisten zu begrenzen, obwohl wir gar kein Mengenproblem haben.
Die Initiative verlangt letztlich mehr Transparenz im Lobbying im Bundeshaus. Sind Sie mit dieser Vision einverstanden?
Absolut. Dass Firmen, Verbände und Stiftungen ihre Interessen via Lobbying im politischen Prozess wahrnehmen ist fester Teil unseres politischen Systems und wir erachten das als wichtig und richtig. Die Öffentlichkeit hat aber ein Anrecht darauf zu erfahren, wer in die politischen Entscheidungsprozesse involviert ist. Darum würden wir ein öffentliches Lobbyregister begrüssen, nicht zuletzt auch, um dem notorisch schlechten Ruf der Lobbyisten etwas entgegen zu setzen: Dabei gibt es aber wohl kaum eine Dienstleistungsbranche, die mehr im Rampenlicht steht und transparenter ist, als die Lobbyisten: Am Ort mit der wohl höchsten Mediendichte der Schweiz – in der Wandelhalle in Bern – arbeitet die überwiegende Mehrheit nach den Verhaltensgrundsätzen der Branche, legt gegenüber den Parlamentarieren ihre Kunden offen und arbeitet moralisch integer. Dies gilt für sowohl für die inhouse-Lobbyisten der Firmen, Verbände und NGO als auch für die Agenturlobbyisten, die im Auftrag ihrer Kunden unterwegs sind.
Unter den Gegner der Interessenvertreter (Lobbyisten) im Parlament ist man der Meinung, dass die Parlamentarier zu den notwendigen Informationen kommen via Internet oder durch den direkten Kontakt mit Interessengruppen, jederzeit und ortsunabhängig. Sind sie einverstanden?
Ja, natürlich und eben dieser „direkte Kontakt mit Interessengruppen“ nennt man Lobbying: Lobbying wird nicht nur von Grosskonzernen betrieben, sondern auch von Gewerkschaften, Umweltverbänden, Bauernverbänden, Kantonen und Sportorganisationen. Sie alle sorgen dafür, dass unsere Politiker die unterschiedlichen Positionen zu politischen Geschäften erfahren um diese dann gegeneinander abwägen zu können. Wer die Lobbyisten verteufeln und aus dem Bundeshaus werfen will, der bedenke: Viele parlamentarische Geschäfte wären für unsere Milizpolitiker ohne die Übersetzungsarbeit und Komplexitätsreduktion durch Lobbyisten gar nicht mehr zu bewältigen. Lobbyisten üben eine wichtige Aufgabe im politischen Prozess aus. Diese Arbeit in der Nähe der Macht bedingt aber verantwortungsvolles Handeln und Transparenz.
Es gibt noch einen weiteren Grund, der gegen die Verlagerung des Lobbying ausserhalb des Bundeshauses spricht. Lobbying kann man nicht verbieten – und es ist auch nicht wünschenswert – und genau aus Transparenzgründen ist es für alle gut, wenn dieses stattfindet wo auch Medien und weitere Akteuren dabei sind. Falls das nicht mehr möglich sein wird, werden Lobbying Aktivitäten ausserhalb des Bundehauses stattfinden, in Orten die „wenig kennen und niemand sieht“. Unter dem Argument der Transparenz wäre das sicherlich ein Rückschritt.
Statt Lobbytransparenz mit einer Akkreditierungslösung zu schaffen, lässt die ständerätliche Kommission (SPK) zuerst einmal in der nächsten Session die Lobbyisten zählen – und zählt Journalisten und persönliche Mitarbeiter gleich mit. Den diesbezüglichen Auftrag an die Verwaltung publizierte auf Twitter gestern der persönliche Mitarbeiter von Ständerat, SPK-Mitglied und Lobbyisten-Kritiker Thomas Minder.
Das Vorgehen hat zwei Vorteile: 1. muss man bis mindestens Ende Juni nichts machen und 2. kann man dann trefflich über die “Lobbyistenschwemme” jammern und das Geschäft weiter vertagen. Man darf gespannt sein, ob sich diese News von gestern als verfrühter April-Scherz entpuppen wird, oder ob es wirklich ernst gemeint ist.
Wollen sie oder wollen sie nicht? National- und Ständerat und ihre staatspolitischen Kommissionen diskutieren seit vielen Jahren die Frage, ob ein Akkreditierungssystem für Lobbyisten geschaffen werden soll. Seit 2013 hat sich die Haltung vom knappen nein zu einem knappen ja verschoben:
- Am 17. November 2015 sagt die staatspolitische Kommission des Ständerates äusserst knapp nein zu einem Akkreditierungssystem für Lobbyisten, ist aber dafür “ein Zeichen” zu setzen. Welches sagt sie nicht. Damit bestätigt sie ihre ablehnende Haltung aus dem Jahr 2013
- Am 14. März 2016 sagt der Ständerat knapp ja zu einem Lobbyregister
- Am 15. April 2016 sagt auch die staatspolit. Kommission des Nationalrates (SPK-N) ja zur parlamentarischen Initiative Berberat, welche ein Lobbyregister fordert. Damit unterstützen beide Kommissionen diese Initiative, die nun ausgearbeitet wird: Die Verwaltung erhält den Auftrag, einen Vorschlag auszuarbeiten.
- Am 26. August 2016 sagt die SPK des Ständerates auch ja zur parlamentarischen Initiative Caroni, welche die Offenlegung von Lobbymandaten als Voraussetzung zum Zugang zur Wandelhalle fordert.
- Genau ein Jahr nach dem knappen ja zum Lobbyregister sagt der Ständerat am 16. März 2017 erneut knapp ja dazu: Seine Kommission lehnte den konkreten Umsetzungsvorschlag zur Schaffung eines Lobbyregister ab, da er zu kompliziert sei und wollte die gesamt Initiative beerdigen. Die Ständeräte erinnerten sich in der Plenumsdebatte dann aber daran, dass sie sich ja selbst Aufträge erteilen können und beauftragte ihre Kommission damit, die Flinte nicht ins Korn zu werfen, sondern einen praktikableren Vorschlag auszuarbeiten. Morgen Freitag, 31. März 2017 werden wir erfahren, wie die staatspolitische Kommission des Ständerates gedenkt, hier weiter vorzugehen.
In der Zwischenzeit festigt die Schweizerische Public Affairs – Gesellschaft SPAG ihr Selbstregulierungsmodell weiter und die SPAG-Lobbyistinnen und -Lobbyisten sind die einzigen Berater in der Schweiz, die offensiv ihre Mandate offenlegen.
Die Schweizerische Public Affairs – Vereinigung (SPAG) hat heute an einer ausserordentlichen Generalversammlung die Definition, was sie unter Lobbying versteht, geschärft und zudem in den Standesregeln definiert, welche Mandate ihre Mitglieder offenzulegen haben. Damit beendet sie eine im Verband seit längerer Zeit schwelende Diskussion zwischen Agenturvertretern, welche eine klare Beschränkung der offenzulegenden Mandate auf Lobbymandate forderten und Anhängern einer sehr weitgehenden und schwammigen Definition, dass ein SPAG-Mitglied jede Form von Kommunikationsmandaten offenzulegen habe.
Die SPAG definiert neu in ihren Statuten Lobbying wie folgt:
«Lobbying oder Lobby-Mandate sind alle Tätigkeiten, die direkt oder indirekt politische Meinungsbildungs- bzw. Entscheidungsprozesse während der gesamten Phase der Gesetzgebung oder im Vollzug beeinflussen sollen.»
Damit verfügt nun auch der Schweizer Lobbyistenverband über eine adäquate Lobbying-Definition, die von sämtlichen, an der heutigen Generalversammlung anwesenden, Mitgliedern mitgetragen wird.
In den Standesregeln hingegen leistet sich der Verband eine eher extensive Auslegung der Beschreibung der Tätigkeiten resp. Mandate, welche SPAG-Mitglieder ab 1. Januar 2017 auf der Verbandsseite offenlegen müssen: Unbestritten war, dass jede Form von Informationsvermittlung und Einflussnahme bei Parlamentariern, Regierungsvertretern und Verwaltung offenzulegen ist (resp. die Mandate, welche diese Tätigkeit auslösen).
Diskussionen löste der Passus aus, wonach auch “Medienarbeit mit dem Ziel der Beeinflussung von Akteuren” neu zu den Offenlegungskriterien gezählt werden. Nach Ansicht verschiedener Verbands- und Agenturvertreter öffnet der Verband damit Grauzonen und Unklarheiten unnötig Tür und Tor. Die Versammlung folgte aber in diesem Passus ebenso dem Vorschlag des Vorstandes, wie beim Vorschlag, dass auch die Unterstützung von Wahl- und Abstimmungskämpfen offenzulegen seien. Vergeblich versuchten Verbandsmitglieder darauf hin zu weisen, dass es nicht Aufgabe des Lobbyistenverbandes sei, eine künftige politische Diskussion um die Transparenz von Wahlkampffinanzierungen vorwegzunehmen.
Positiv ist zu vermerken, dass die SPAG nun über eine adäquate und scharfe Lobbying-Definition verfügt und sich auf verbindliche Offenlegungskriterien geeinigt hat. Ob es dem Verband dienlich sein wird, dass letztere deutlich erweitert worden sind, wird die Zukunft zeigen.
Die Bundeshaus-Band bei einem ihrer Auftritte (Bild: Twitter-Account von Nationalrätin Jacqueline Badran, SP/ZH).
Die informellen “Parlamentariergruppen” im schweizerischen Parlament (nicht zu verwechseln mit den Fraktionen!) führen ein weitgehend unbeachtetes Eigenleben, sind aber wichtig für den sozialen Zusammenhalt der Parlamentsmitglieder und den informellen Austausch unter den Fraktionen zu einzelnen Themen. Weitgehend unbeachtet sind sie, weil sie einerseits einen informellen Charakter haben und anderseits, weil es zurzeit ganze 128 solcher Gruppen gibt, welche – transparent auf der Parlamentswebsite publiziert – vom Artenschutz über die Feuerwehr oder die Pfadfinder bis zu aussenpolitischen Beziehungen Themen besprechen, zusammen Sport betreiben oder in der Bundeshaus-Band Musik machen. Die Bundeshaus-Band war heute auch der Aufhänger in einem Sonntagsblick-Artikel über die Parlamentariergruppen.
Das Parlamentswörterbuch definiert die parlamentarischen Gruppen wie folgt: “Ratsmitglieder, die sich für einen bestimmten Sachbereich interessieren, können sich zu parlamentarischen Gruppen zusammenschliessen. Gruppen müssen allen Ratsmitgliedern offen stehen. Die Parlamentsdienste führen ein öffentliches Register dieser Gruppen.” Trotz ihres informellen Charakters sind sie wichtige Plattformen für den interfraktionellen Austausch zu Themen und üben hier durchaus die Funktion von advocacy groups aus. Daneben ist, gerade in Zeiten der zunehmenden politischen Polarisierung, die soziale Funktion und der informelle Austausch neben dem täglichen Parlamentsbetrieb eine nicht zu unterschätzende Rolle der Parlamentariergruppen.
Nach jahrelangem Stillstand geht es in den eidgenössischen Räten in Sachen Lobbytransparenz plötzlich Schlag auf Schlag: Nachdem im April sowohl der Ständerat als auch die staatspolitische Kommission des Nationalrates die Schaffung eines Lobbyregisters, welches den Zugang der Lobbyisten zum Parlament regelt (PaIv Berberat), erstaunlich deutlich unterstützt hatten, hat heute die staatspolitische Kommission des Ständerates nachgelegt: Die parlamentarische Initiative Caroni (PaIv Caroni), welche die Offenlegung von Lobby-Mandaten als Voraussetzung zum Zugang zur Wandelhalle fordert, wurde mit erstaunlichen 10 zu 1 Stimmen unterstützt, nachdem ähnliche Vorstösse in früheren Jahren chancenlos waren. Die ständerätliche Kommission wird nun, basierend auf diesen beiden Initiativen, eine “Vorlage mit Gesetzesbestimmungen betreffend Lobbytätigkeit im Parlamentsgebäude” ausarbeiten, wie es in einer Mitteilung von heute heisst.
Damit rückt eine vom Parlament verordnete Lösung eines Lobbyregisters, welche den Zugang von Agentur- und Firmenlobbyisten ins Bundeshaus regelt und die Bedingungen dazu definiert, in greifbare Nähe. Nach Auskunft des Kommissionssekretariates (SPK-S) ist bis Mitte 2017 mit einem Gesetzesentwurf (Änderung Parlamentsgesetz) zu rechnen, der in die Vernehmlassung geschickt werden kann, so dass mutmasslich die neue Lobbytransparenz-Lösung Mitte 2018 in Kraft gesetzt werden könnte.
Die Schweiz. Public Affairs Gesellschaft SPAG (der Berufsverband der Lobbyisten) hat mit heutiger Medienmitteilung den Ausschluss von 5 Mitgliedern kommuniziert, weil diese nach Ansicht des Vorstandes nicht sämtliche Public Affairs – Mandate auf der Verbandswebsite offenlegen, wie dies die Standesregeln der SPAG vorschreiben. Der Verband hat anfangs Juni öffentlich angekündigt, fehlbare Mitglieder auszuschliessen.
Verschiedene Medien kolportierten, dass die Ausschlussankündigung durch den SPAG-Vorstand “fast zur Spaltung der SPAG” geführt hätte und dass vor allem die Kommunikations-Agenturen sich gegen eine “harte Auslegung” der Standesregeln wehren würden. Dies ist eine falsche oder zumindest extrem verkürzte Darstellung des tatsächlichen Sachverhaltes: Seit anfangs dieses Jahres wird in der SPAG diskutiert, welche Kommunikationsmandate offengelegt werden müssen und welche nicht: Konkret geht es um die Frage, ob auch Marketing-, Corporate communications- oder Werbemandate oder nur Public Affairs-Mandate offengelegt werden müssen. Zurzeit ist eine verbandsinterne Arbeitsgruppe daran, den in den Standesregeln unglücklich formulierte Lobbying-Begriff zu schärfen (Details dazu hier).
Dabei wäre alles relativ einfach zu regeln: Mitglieder der Schweizerischen Public Affairs-Gesellschaft sind Lobbyisten. Diese betreiben Lobbying und müssen in einem Lobby-Register ihre Lobbying-Mandate offenlegen. Und zwar nur diese. Keine Marketing-, keine PR- und keine sonstigen Beratungsmandate, bei denen sowieso kein gesellschaftliches Interesse nach Transparenz herrscht. Die Agenturen, zuvorderst der PR-Agenturenverband BPRA, bieten Hand zu einer solchen Lösung und wehren sich auch nicht gegen eine harte Anwendung klarer Standesregeln.
Parallel und eigentlich komplett unabhängig von diesem Prozess der Schärfung der Standesregeln hat der SPAG-Vorstand im Verlauf des Juni Mitglieder, welche nicht sämtliche Public Affairs-Mandate offengelegt haben, angemahnt und hat nun per heute 1. Juli Ausschlüsse vollzogen. Dies ist grundsätzlich konsequent und richtig, auch wenn die zeitliche Überschneidung der Überarbeitung der Standesregeln und des Ausschlusses einzelner Mitglieder eine kommunikativ anspruchsvolle Aufgabe für die SPAG schafft. Besser wäre es gewesen, zuerst Klarheit betreffend der Regeln zu schaffen und dann diese hart anzuwenden.
Wie die Debatten sich gleichen: Der deutsche Bundestag hat am 10. Juni die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters abgelehnt. Die links-grünen Oppositionsfraktionen sind mit ihren Anträgen (Linksfraktion: 18/3842, Bündnis 90/Die Grünen:18/3920) an den Stimmen der Koalitionsfraktionen gescheitert. Im Bundestag wurde über das Geschäft gewohnt heftig debattiert. Vonseiten der CDU wurde kritisiert, die Anträge befeuerten ein verzerrtes „Bild eines undurchsichtigen Parlamentes mit von Lobbyisten gesteuerten Abgeordneten“. Vergeblich versuchte die Ratslinke, die Vorteile eines Transparenzregisters herauszustreichen und die Tatsache, dass auch der deutsche Lobbyistenverband degepol eine solches Lobbyregister befürworte.
Auch auf EU-Ebene, wo ein freiwilliges Lobbyregister existiert, kommt die seit mehreren Jahren geführte Debatte um Einführung eines verbindlichen Registers nicht vom Fleck: Zahlreiche Mitgliedsstaaten leisten hier starken Widerstand.
Vielleicht erleben wir ja noch den Tag, wo die Schweizerische Bundesversammlung als europäische Vorreiterin vor allen anderen Parlamenten ein verpflichtendes Lobbyregister einführt.
Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Was niemand erwartet hat, ist doch noch eingetreten: Nachdem am 14. März der Ständerat sein (knappes) Ja zu einem Lobbyregister gegeben hat, hat heute auch die nationalrätliche Kommission einer solchen Akkreditierungslösung für Lobbyisten zugestimmt - und zwar überraschend deutlich mit 14 zu 9 Stimmen.
Die parlamentarische Initiative von Didier Berberat, welche nun die beiden entscheidenden Hürden genommen hat (siehe grafische Darstellung zur history einer parlamentarischen Initiative), fordert ein Lobbyregister, welches den Zugang der Lobbyisten zum Parlament regelt und Transparenz bei den Mandaten schafft. Sowohl der PR-Agenturenverband BPRA als auch der Lobbyisten-Berufsverband SPAG unterstützen eine solche Akkreditierungslösung.
Mit der Unterstützung durch beide Kommissionen geht die parlamentarische Initiative nun zurück an die ständerätliche Kommission zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfes. Danach beginnt der ordentliche Gesetzgebungsprozess: Es werden also noch viele Hürden zu nehmen sein, bis man dereinst eventuell eine saubere und für unser Staatswesen sinnvolle Akkreditierungslösung für Lobbyisten haben wird.
Der im vorangegangenen Blogbeitrag von heute erwähnte Vorstoss zur Einführung eines Lobbyregisters hat heute Nachmittag mit knappen 17 zu 20 Stimmen im Ständerat die erste Hürde genommen.
Die Argumente in der Ratsdebatte verliefen in den bekannten Bahnen (Kurzbericht Tages-Anzeiger). Das Geschäft geht nun in die vorberatende Kommission des Nationalrates.