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Umgang mit Lobbyisten in USA und EU – ein Vergleich

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Die USA liessen sich Zeit, den Umgang der Lobbyisten im Parlament zu regeln: Erst 1995 erliess der US-amerikanische Kongress den sog. „Lobbying Disclosure Act” (LDA), welcher Lobbyisten verpflichtet, sich bei den Parlamentsdiensten halbjährlich zu registrieren. Unter dem Einfluss des Skandals um den Lobbyisten Jack Abramoff wurde im Frühling 1996 zudem der “Legislative Transparency and Accountability Act” erlassen. Darin wurden u.a. Geschenke und Einladungen zu Essen und Reisen für Parlamentarier verboten. Dieses Gesetz wurde 1998 technisch angepasst: Nun waren registrierte Lobbyisten verpflichtet, ihre grösseren Einkünfte anzugeben sowie die Gesetze, bei denen sie Einfluss nahmen. Auf der Website des Senates kann jedermann die deklarierten Einkünfte und Auftraggeber der akkreditierten Lobbyisten einsehen. Neben dem offiziellen Lobbyregister gibt es analoge Register von NGO’s, welche die Daten des offiziellen Lobbyregisters separat publizieren und ergänzen. Das bekannteste ist dasjenige von opensecrets.org, dem „center for responsive politics”. Zusammenfassen kann gesagt werden, dass die USA ihr unverkrampftes Verhältnis zu den Lobbyisten durch eine maximale Transparenz geregelt hat, die aber offensichtlich eine Vielzahl von Nischen offen lässt. Es wird interessant sein zu beobachten, inwieweit Präsident Obama sein Versprechen, die Lobbyisten stärker an die Kandare zu nehmen, auch tatsächlich umsetzen wird.

Unklare Transparenz-Diskussion in der EU erst am Start

Die Debatte um Kontrolle und Registrierung von Lobbyisten bei den EU-Institutionen ist noch sehr jung: Sim Kallas, EU-Kommissar für Verwaltung, Audit und Betrugsbekämpfung hat am 3. März 2005 in einer Rede an der Nottingham University Business School erstmals die Idee einer Initiative für mehr Transparenz vorgestellt – die „European Transparency Initiative“ (ETI). Erst am 23. Juni 2008 hat die EU-Kommission ein freiwilliges Lobbyisten-Register eröffnet, das die Beziehungen zwischen Lobbys und Kommission transparenter machen soll.

Die beiden anderen EU-Institutionen – der Ministerrat und das Europaparlament – sind von dieser Initiative jedoch ausgeschlossen resp. verfolgen eigene Pläne. Unternehmen, Verbände, Berater, NGO, Anwälte und andere Organisationen, die auf die Politikgestaltung und die Entscheidungsprozesse der EU-Kommission Einfluss nehmen wollen, sind aufgefordert, sich einzutragen. Die Registrierung ist freiwillig. Bei der Registrierung müssen die Lobbyisten angeben, wer sie sind, welche Ziele und Aufgaben sie verfolgen und welche Politikbereiche für sie von besonderem Interesse sind. Zudem müssen sie Finanzinformationen offenlegen und bei Lobbyarbeit im Auftrag von Dritten die Namen der Auftraggeber nennen. Wer sich im Register einträgt, muss zudem einem Verhaltenskodex zustimmen. Verstösse dagegen kann die Kommission mit dem vorübergehenden oder endgültigen Ausschluss aus dem Register ahnden. Als Anreiz zur Registrierung soll neben dem Ansehen auch die privilegierte Behandlung bei Vernehmlassungen wirken. Die Kommission will die Teilnahme an der freiwilligen Registrierung 2009 überprüfen und bei ungenügenden Resultaten eine obligatorische Lösung in Betracht ziehen.

Der unklare und indifferente Umgang der EU-Institutionen mit dem Phänomen der Lobbyisten widerspiegelt die uneinheitlichen Staatsauffassungen, welche typisch für den Brüsseler Schmelztiegel sind: Da prallen staatsgläubige Franzosen auf liberale Angelsachsen. Zudem sind die Institutionen im Wandel: Das Parlament gewinnt gegenüber der Kommission seit dem Abkommen von Lissabon ständig an Bedeutung.

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Kategorien : International, Lobbying

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