Transparenz-Forderung an Parlamentarier
von Andreas HugiDas Wahljahr 2011 hat eine weitere Volksinitiative: Die “Transparenzinitiative” fordert die Offenlegung sämtlicher Parlamentariereinkünfte. Sämtliche Einkünfte, Nebeneinkünfte und Spenden sollen durch die Parlamentarier offen gelegt und durch die Parlamentsdienste kontrolliert werden. Zudem soll jeder Parlamentarier in den Rats- und Kommissionsberatungen seine allfälligen Interessenbindungen zum besprochenen Geschäft offenlegen. Lanciert wurde die Initiative gemäss Sonntagsblick durch Ostschweizer Exponenten der Jungen SVP, allen voran Nationalrat Lukas Reimann (SVP/SG). Auf der offiziellen Website der Initiative gibt sich das Komitee hingegen bedeckt und kommuniziert lediglich eine Postfachadresse in Wil sowie den Namen des Vizepräsidenten des Komitees.
Nationalrat Lukas Reimann lässt sich in der Sonntagszeitung zitieren, die Initiative verbiete niemandem das Lobbying. “Das Volk hat aber ein Recht zu wissen, welche Beschlüsse aufgrund von welchen Beratungen und Bezahlungen zustande kommen”. Die schweizerischen National- und Ständeräte sind heute verpflichtet, im “Register der Interessenbindungen” ihre Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten und ähnlichen Gremien von schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts anzugeben. Zudem müssen sie Beratungs- oder Expertentätigkeiten für Bundesstellen, dauernden Leitungs- oder Beratungstätigkeiten für schweizerische und ausländische Interessengruppen sowie ihre Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes angeben. Nicht erfasst werden mit dieser Regelung Mandate als Berater oder Rechtsanwalt. Ebenfalls nicht erfasst wird die Höhe der Saläre resp. Vergütungen.
Die politisch interessierte Öffentlichkeit in der Schweiz scheint zunehmend für Fragen der Transparenz in unserem politischen System sensibilisiert zu sein. Es wird interessant werden, diese politische Debatte weiterzuverfolgen. Die Transparenzinitiative rüttelt an bisher unangetasteten Freiheiten unserer Milizparlamentariern, blendet aber gleichzeitig das Thema der Parteienfinanzierung aus, für die es in der Schweiz keine Regelung gibt.