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Der Bund Schweizer Public Relations Agenturen (BPRA) bekennt sich zur Transparenz beim Lobbying und befürwortet eine offizielle Akkreditierung für Lobbyisten mit Offenlegung der beim Lobbying vertretenen Mandate. Der Verband hat dazu erstmals ein Positionspapier verabschiedet.

Der Bund Schweizer Public Relations Agenturen (BPRA) setzt sich für eine transparente und professionelle Interessenvertretung von Firmen, Verbänden und NPO ein. Anlässlich ihrer letzten Mitgliederversammlung haben die 25 im BPRA zusammengefassten Agenturen einstimmig ein Positionspapier verabschiedet, welches ein klares Bekenntnis zur Transparenz beim Lobbying ablegt: Der BPRA befürwortet darin eine offizielle Akkreditierung für Lobbyisten, ein öffentlich einsehbares Lobbyisten-Register sowie die Offenlegung der beim Lobbying vertretenen Mandate.

“Die Lobbying-Unterstützung durch Kommunikationsagenturen wird durch Unternehmen und Verbände in der Schweiz immer mehr nachgefragt”, sagt Roman Geiser, Präsident des BPRA und CEO von Farner Consulting. “Gleichzeitig ist der Trend zu Standardisierung und Professionalisierung des Lobbying-Angebotes feststellbar. Dazu gehört auch, dass sich die Kommunikationsbranche den ethischen und politischen Fragen zur eigenen Rolle und zur Transparenz stellt”.

Zudem ist es – so die Meinung des BPRA – an der Zeit, professionelle politische Interessenvertretung in der Schweiz als Realität anzuerkennen. Diese schmälert keineswegs die Position und das Ansehen des politischen Systems. Sie leistet vielmehr, wenn sie transparent und offen erfolgt, einen wichtigen Beitrag zur politischen Debatte und Meinungsbildung.

Das BPRA-Positionspapier zur Lobbytransparenz konzentriert sich auf Transparenzmassnahmen in der politischen Interessenvertretung durch externe Berater auf eidgenössischer Ebene. Im Detail setzt sich der Verband für folgende Regelungen ein:

  1. Der BPRA setzt sich für eine transparente und professionelle Interessenvertretung von Firmen, Verbänden und NPO ein, sei dies durch diese Organisationen selbst oder mittels Unterstützung durch Agenturen.
  2. Der BPRA befürwortet eine durch die Parlamentsdienste oder die Bundeskanzlei geführte Akkreditierung für Lobbyisten. Diese soll in einem Transparenz- oder Lobbyregister öffentlich gemacht werden.
  3. Interessenvertreter erhalten eine Akkreditierung und damit einen Zutrittsausweis zur Wandelhalle, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
    • Eintrag in ein öffentliches Register auf der Basis der Selbstdeklaration
    • Unterzeichnung eines Verhaltens-Codex
    • Offenlegung derjenigen Public Affairs – Mandate des Arbeitgebers (Agentur), in dessen Auftrag man den Zutritt zum Parlament benötigt
    • Offenlegung des Arbeitgebers bei Public Affairs-Mitarbeitern von Firmen, Verbänden und NPO

(Der Autor ist Vorstandmitglied des BPRA und leitet dessen Public Affairs Chapter).

Categories : Lobbying
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