Archiv für Parlamentarier
Ein verspäteter Rückblick auf die weihnächtliche Zeit des Schenkens: Ein Romanisch-Buch, Salz, Schokolade, eine Flasche Rotwein der US-Botschaft in Bern und einen Cava der katalanischen Nationalversammlung. Dies die soweit unspektakulären Lobbyisten-Geschenke, welche die grüne Nationalrätin Aline Trede auf ihrem Youtube-Kanal zur Weihnachtszeit präsentiert hatte. Auch bei unseren deutschen Kollegen lief es zum Jahresende nicht spektakulärer ab: „Tinnef-Alarm im Bundestagsbüro“ titelte kurz vor Weihnachten der SPIEGEL: In Berlin bekamen die Abgeordneten Jojos, Kugelschreiber und – origineller Höhepunkt – eine kleine Vodoo-Puppe geschenkt.
Der Deutsche Bundestag hat die „geldwerten Zuwendungen“ an die Parlamentarier detaillert festgelegt: Geschenke müssen dem Präsidenten angezeigt und ausgehändigt werden, soweit ihr materieller Wert 200 Euro übersteigt. Das „Vademecum“ der eidgenössischen Bundesversammlung bleibt da vager und setzt auf die Eigenverantwortung der Parlamentarier: „Die Büros beider Räte fordern die Ratsmitglieder dazu auf, bei der Annahme von Vorteilen grösste Sensibilität und Zurückhaltung zu wahren.“
Im Parlamentsbetrieb ist die Usanz zu beobachten, dass Einladungen zu Essen (zum Beispiel an Sessionsanlässen) oder zu Sportveranstaltungen als unproblematisch gelten (das Strafgesetzbuch spricht hier von der „Annahme geringfügiger, sozial üblicher Vorteile“). Einladungen zu Informationsreisen gelten als akzeptabel, sofern die Parlamentarier die Reisekosten selbst übernehmen.
Die Chlaussäcke der Lobbyisten sind also kleiner, als vielfach kolportiert. Ob dafür die Transparenz- und Offenlegungsvorschriften genügen, wird mutmasslich in der neuen Legislatur wieder zu reden geben.
Die Nationalräte Andrea Caroni und Balthasar Glättli haben genug von der unübersichtlichen Papierflut, welche die weit über 100 Einladungen zu Sessions-Anlässen, -Essen und -Apéros verursachen. Zum Ende der vergangenen Sommersession forderten Sie in einem Brief an die Verwaltungsdelegation des Parlamentes einen offenen Online-Kalender für Sessions-Veranstaltungen. Die Forderung fand praktischerweise auch ihren Weg zum Blick, der das Vorhaben, dass alle Interessierten ihre Sessions-Anlässe in einem Kalender publizieren sollen, flugs „Bundeshaus-Facebook“ taufte.
In der Tat ist es sowohl für Parlamentarier als auch für Veranstalter von Sessionsanlässen ein oft erwähntes Manko, dass kein zentraler Sessionsanlass-Kalender existiert: Jede Session fragen sich unzählige Parteien, Verbände, NPO und Firmen von neuem, wann allenfalls welche anderen Anlässe Friktionen und Kollisionen verursachen. Trotz dem eindeutigen Vorteil direkter, bilateraler Kaffee-Gespräche erfreut sich der klassische Sessionsanlass über Mittag oder abends nach wie vor grosser Beliebtheit.
Auch unsere Agentur organisiert jede Session mehrere Sessionsanlässe: Teils sind dies etablierte Veranstaltungen, welche seit Jahren am selben Abend einer Session stattfinden, teils einmalig oder erstmalig stattfindende Anlässe, bei welchen aufwändig das am wenigsten unpassende Datum gefunden werden muss. Wir haben deshalb Ende letzter Woche unter www.furrerhugi.ch/Sessions-Kalender einen frei zugänglichen Sessions-Kalender online gestellt und alle Organisatoren von Sessionsanlässen eingeladen, ihre Veranstaltungen zu publizieren: Mit wenigen Klicks, ohne Login und kostenlos. Nun sind wir gespannt, wie dieses Angebot in der Branche ankommt und freuen uns auf ein für Alle nützliches Tool. Die ersten Reaktionen sind vielversprechend.
Vielleicht wird das “Bundeshaus-Facebook” von Andrea Caroni und Balthasar Glättli nicht tel-quel umgesetzt, aber ein zentraler online-Kalender aller Sessionsanlässe wäre für Lobbyisten und Parlamentarier schon sehr praktisch. Und nebenbei wird hier auch noch etwas Transparenz geschaffen.
Der Deutsche Bundestag hat gestern das bisherige System der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte seiner Abgeordneten verschärft: Ab der nächsten Wahlperiode müssen Nebeneinkünfte viel detaillierter als bisher offengelegt werden.
Mit der Verfeinerung des Systems von drei auf 10 Einkommensstufen müssen die deutschen Abgeordneten künftig genauer angeben, welche Nebeneinkünfte sie neben ihrem Bundestagsmandat erhalten. Keine Mehrheit fanden Anträge von SPD und Grüne, die Branchen der Mandate von Rechtsanwälten oder anderen „Berufsgeheimnisträger“ offenzulegen. Ebenso abgelehnt wurden Anträge auf vollständige Offenlegung der Nebeneinkünfte “auf Euro und Cent“.
Das deutsche Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Parlaments-Mandats „im Mittelpunkt der Tätigkeit“ eines Mitglieds des Bundestages steht, berufliche Tätigkeiten neben dem Mandat jedoch grundsätzlich zulässig sind.
Der Ständerat führt die elektronische Abstimmung ein – 20 Jahre nach Einführung der ersten Anlage im Nationalratsaal. Die in den Medien breit ausgewalzten Zählpannen generierten einen derartigen Druck auf die kleine Kammer, dass dieser Entscheid unausweichlich wurde. Mit sichtbarem Unbehagen beugten sich die Damen und Herren Ständeräte gestern dem Transparenz-Imperativ.
Auch wenn sich trefflich darüber streiten lässt, ob Transparenz (k)ein Selbstzweck sei oder ob die politische Kultur jetzt leide oder nicht : Es ist nicht einzusehen, weshalb die Abstimmungsergebnisse der kleinen Kammer nicht elektronisch erhoben und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen. Es handelt sich dabei ja durchaus nicht um ein neumodisches Experiment, sondern um eine Abstimmungsmethode, welche seit 1993 in der grossen Kammer ohne Konflikte und Widersprüche praktiziert wird. Mit diesem Entscheid wird der Ständerat lediglich zum europäischen Normalfall – nichts mehr, aber auch nichts weniger.
Noch ein Wort zur speziellen politischen Kultur im Ständerat: Die viel beschworene “chambre de réflexion” verändert sich immer mehr zu einer “normalen zweiten Kammer”: Der Ständerat ist in der schweizerischen Ausprägung des Zweikammersystems eine gleichwertige zweite Kammer mit denselben Aufgaben wie der Nationalrat, im Gegensatz zum Beispiel zu Österreich, wo die kleine Kammer primär bei Verfassungsgesetzen oder Staatsverträgen in Erscheinung tritt. Aus dieser Optik mag man dem Ständerat eine qualitativ hochwertige “Reflexions”-Funktion weiterhin wünschen, ein Grund für eine gesonderte Behandlung bei der Abstimmungsmethode ist das jedoch nicht. Die Reflexion ist durchaus auch elektronisch möglich.
Der Ständerat packt heute Nachmittag ein heisses Eisen an: Ehemalige Ratsmitglieder, welche einen Lobby-Auftrag wahrnehmen, sollen diese Mandate in “das Register der Lobbyisten mit Parlamentszugang” eintragen, wie eine Motion von Alt-Nationalrat J. Alexander Baumann (SVP) fordert. Die Motion wurde von SVP-Nationalrat Lukas Reimann übernommen und vom Nationalrat oppositionslos unterstützt. Auch die ständerätliche Kommission (SPK) unterstützt das Anliegen, allerdings in leicht modifizierter Form: Sie ist der Ansicht, dass die ehemaligen Ratsmitglieder nur “bezahlte Lobbytätigkeiten in das Register eintragen müssen”.
Man darf auf die Debatte gespannt sein, liegt doch sowohl im Motionstext als auch in den Ausführungen der ständerätlichen Kommission ein gut versteckter aber relevanter Irrtum begraben: Das geforderte “Register der Lobbyisten” ist nach wie vor lediglich eine Liste der Träger eines Zutrittsausweises zum Bundeshaus. Die darin aufgeführten Lobbyisten legen dabei lediglich ihren Arbeitgeber, nicht aber ihre Mandate offen. Man darf gespannt sein, ob heute in der kleinen Kammer dieser kleine, aber feine Unterschied diskutiert wird.
Nachtrag von Dienstag, 27. November 2012:
Der Ständerat hat heute Vormittag mit 17 zu 22 Stimmen knapp dagegen votiert, dass ehemalige Parlamentarier ihre Lobbymandate offenlegen müssen. Trotz klaren Bekenntnissen aus der Branche und aus dem Nationalrat blockt die kleine Kammer beim Thema Lobbytransparenz weiterhin alle Vorschläge ab.
„Die Top Ten Mandatsträger“ titelt der Tagesanzeiger und auch die NZZ publiziert seit längerer Zeit auf ihrer Website stolz eine Liste der „Interessenverbindungen“ der Schweizer Parlamentarier. Die Daten beziehen beide Medien vom „Wirtschaftsinformationsdienst“ Credita AG, der mit den erhobenen Daten über die eidgenössischen Parlamentarier reichlich freihändig umgeht: da werden ehrenamtliche Mandate und Verwaltungsratsmandate von Parlamentariern bunt gewürfelt und in einem Topf zusammengezählt und so kommt Ständerat Felix Gutzwiller auf stolze 21 Mandate, wovon aber lediglich 4 kommerziell sind (Verwaltungsräte). 19 Mandate Gutzwillers sind ehrenamtliche Tätigkeiten für die Krebsliga des Kantons Zürich oder das Alzheimer Forum Schweiz. Zum anderen wird auf der Website der NZZ das „Kapital“ zusammengezählt, welches Parlamentarier „vertreten“, was unter anderem zur Topplatzierung des Zürcher glp-Nationalrates Thomas Maier führt, der in der Zürcher Kantonalbank als Teamleiter für die Unix-Systeme zuständig ist und deshalb natürlich das gesamte Kapital der Bank in Bern „vertritt“. Solche windigen „Studien“, die vor allem eine knackige Liste produzieren wollen, tragen natürlich überhaupt nichts zu den berechtigten Transparenzbemühungen verschiedenster Organisationen und Politiker bei. Im Gegenteil. (Anmerkung: Der Autor und seine Agentur arbeiten weder für Ständerat Gutzwiller noch für Nationalrat Maier).
Das Wahljahr 2011 hat eine weitere Volksinitiative: Die “Transparenzinitiative” fordert die Offenlegung sämtlicher Parlamentariereinkünfte. Sämtliche Einkünfte, Nebeneinkünfte und Spenden sollen durch die Parlamentarier offen gelegt und durch die Parlamentsdienste kontrolliert werden. Zudem soll jeder Parlamentarier in den Rats- und Kommissionsberatungen seine allfälligen Interessenbindungen zum besprochenen Geschäft offenlegen. Lanciert wurde die Initiative gemäss Sonntagsblick durch Ostschweizer Exponenten der Jungen SVP, allen voran Nationalrat Lukas Reimann (SVP/SG). Auf der offiziellen Website der Initiative gibt sich das Komitee hingegen bedeckt und kommuniziert lediglich eine Postfachadresse in Wil sowie den Namen des Vizepräsidenten des Komitees.
Nationalrat Lukas Reimann lässt sich in der Sonntagszeitung zitieren, die Initiative verbiete niemandem das Lobbying. “Das Volk hat aber ein Recht zu wissen, welche Beschlüsse aufgrund von welchen Beratungen und Bezahlungen zustande kommen”. Die schweizerischen National- und Ständeräte sind heute verpflichtet, im “Register der Interessenbindungen” ihre Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten und ähnlichen Gremien von schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts anzugeben. Zudem müssen sie Beratungs- oder Expertentätigkeiten für Bundesstellen, dauernden Leitungs- oder Beratungstätigkeiten für schweizerische und ausländische Interessengruppen sowie ihre Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes angeben. Nicht erfasst werden mit dieser Regelung Mandate als Berater oder Rechtsanwalt. Ebenfalls nicht erfasst wird die Höhe der Saläre resp. Vergütungen.
Die politisch interessierte Öffentlichkeit in der Schweiz scheint zunehmend für Fragen der Transparenz in unserem politischen System sensibilisiert zu sein. Es wird interessant werden, diese politische Debatte weiterzuverfolgen. Die Transparenzinitiative rüttelt an bisher unangetasteten Freiheiten unserer Milizparlamentariern, blendet aber gleichzeitig das Thema der Parteienfinanzierung aus, für die es in der Schweiz keine Regelung gibt.
Diese Woche tappte wieder einmal ein Schweizer Milizparlamentarier in die Transparenzfalle: Der betroffene Parlamentarier ist hauptberuflich als selbständiger Sicherheitsberater tätig (wogegen im Sinne des schweizerischen Milizsystems nichts einzuwenden ist) und beriet in der Vergangenheit eine deutsche Firma, welche elektronische Waffensicherungs-Systeme für Schusswaffen vertreibt (wogegen grundsätzlich auch nichts einzuwenden ist). Auch die Tatsache, dass er mit einem parlamentarischen Vorstoss ein Waffengesetz initiieren wollte, welches diesen Sicherheitssystemen Auftrieb verliehen hätte, wäre an sich nichts Ehrenrühriges – wenn er seine Interessenbindung transparent offengelegt hätte, wie dies mittlerweile viele Lobbyisten tun.
Der betroffene Nationalrat hat dieses Mandat übrigens absolut zu recht nicht offengelegt: Parlamentarier sind gemäss Parlamentsgesetz nicht dazu verpflichtet, befristete Mandate („einfache Aufträge“ im Sinne des schweizerischen Obligationenrechts) in die Liste ihrer Interessenbindungen einzutragen. Dort sind nur Einsitznahmen in Vereinsvorständen, Verwaltungsräten und Stiftungen anzugeben. Das Parlament hat mehrfach Vorschläge abgelehnt, klare Transparenzregeln für Lobbyisten und Parlamentarier (die ja oft selbst als Lobbyisten tätig sind) zu schaffen.
Offenbar ist die Erkenntnis im schweizerischen Parlament noch nicht so weit gereift, dass Transparenzvorschriften gerade für Milizparlamente zwingend sind, will man nicht politischen Kräften Vorschub leisten, welche Berufsverbote für Parlamentarier fordern. Berufsparlament oder Transparenz lautet die Losung der Stunde. Wir sind gespannt, welche Dynamik das Wahljahr 2011 in diese Diskussion bringen mag.
Für den Public Affairs – Blog “onpublicaffairs” unserer oesterreichischen Kollegen von Kovar.Köppl durften wir in diesen Tagen ausführen, warum das Schweizer Parlament kein Interesse an Transparenz bei Lobbyisten hat. Obwohl der Beitrag lediglich Bekanntes und bereits mehrfach Gelesenes zusammenfasst, bleibt das Erstaunen nach erneuter Lektüre: Mehr Transparenz bei Lobbyisten ist in den eidgenössischen Räten nicht nur nicht mehrheitsfähig, sondern scheint auch diffuse Ängste zu wecken. Mein Lieblingszitat diesbezüglich stammt aus der Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates, die befürchtet „dass eine Neuregelung (des Zugangs der Lobbyisten zum Bundeshaus) eine unerwünschte Aufwertung des Lobbyismus mit sich bringt. Im Übrigen habe der Lobbyismus im Parlamentsgebäude eine viel geringere Bedeutung als die Öffentlichkeit und die Lobbyisten selbst glauben.”
Aktuelle Beiträge über Parlamentarier als Lobbyisten generieren in kürzester Zeit sehr viele online-Kommentare: Das Thema Interessenvertretung scheint zu bewegen und zu interessieren. Transparenz scheint eben mehr als Zeitgeist oder Selbstdarstellung einer Branche zu sein – es ist ein Gebot der politischen Fairness.
Der “Beobachter” listet in seiner neusten Ausgabe sämtliche Mandate auf, welche die neun Bundesratskandidaten von SP und FDP auf sich vereinen. Davon sind einige Mandate nicht auf der offiziellen Liste der Interessenbindungen der Parlamentarier (NR / SR) zu finden – ein Versäumnis, aber mit Blick auf die “vergessen gegangenen” Mandate kein schwerwiegendes: Zwar hat Favorit Schneider-Ammann ganze neun Mandate, welche er nicht offiziell angegeben hat, doch darunter findet sich kein einziges, welches auch nur annährend politisch heikel wäre. Die gut aufgearbeitete Liste des Beobachters zeigt hingegen den recht legeren und “unkomplizierten” Umgang unserer Milizparlamentarier mit Interessenbindungen: Eine Tatsache, die für unser Milizsystem spricht, in der heutigen Zeit aber auch nicht mehr ganz adäquat zu sein scheint. Mehr professionell gepflegte Transparenz wäre sicherlich zu begrüssen.
Beobachter-Redaktor Thomas Angeli hat übrigens die Gelegenheit benützt, um im Zuge seiner Recherchen zu den Interessenbindung der Bundesrats-”Papabili” wieder einmal die berühmte “Lobbyliste” zu aktualisieren (Liste der Personen, welche von einem Mitglied der eidgenössischen Räte einen Zugangsausweis zur Wandelhalle erhalten haben).