Archiv für Parlament

Wie die Debatten sich gleichen: Der deutsche Bundestag hat am 10. Juni die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters abgelehntDie links-grünen Oppositionsfraktionen sind mit ihren Anträgen (Linksfraktion: 18/3842, Bündnis 90/Die Grünen:18/3920) an den Stimmen der Koalitionsfraktionen gescheitert. Im Bundestag wurde über das Geschäft gewohnt heftig debattiert. Vonseiten der CDU wurde kritisiert, die Anträge befeuerten ein verzerrtes „Bild eines undurchsichtigen Parlamentes mit von Lobbyisten gesteuerten Abgeordneten“. Vergeblich versuchte die Ratslinke, die Vorteile eines Transparenzregisters herauszustreichen und die Tatsache, dass auch der deutsche Lobbyistenverband degepol eine solches Lobbyregister befürworte.

Auch auf EU-Ebene, wo ein freiwilliges Lobbyregister existiert, kommt die seit mehreren Jahren geführte Debatte um Einführung eines verbindlichen Registers nicht vom Fleck: Zahlreiche Mitgliedsstaaten leisten hier starken Widerstand.

Vielleicht erleben wir ja noch den Tag, wo die Schweizerische Bundesversammlung als europäische Vorreiterin vor allen anderen Parlamenten ein verpflichtendes Lobbyregister einführt.

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Das ist eine Meldung ganz nach dem Gusto des “Blick”: Lobbyisten im US-Staat Missouri müssen künftig öffentlich deklarieren, wenn sie Sex mit einem Politiker oder einem Mitarbeiter eines Abgeordneten hatten, da das Parlament von Missouri Sex neu als «Geschenk» behandelt. In Missouri ist es Vorschrift, Geschenke an Politiker und deren Mitarbeiter in einem öffentlichen Register auszuweisen. Das Gesetz definiert knochentrocken: For purposes of subdivision (2) of this subsection, the term ‘gift’ shall include sexual relations between a registered lobbyist and a member of the general assembly or his or her staff”

Die Meldung wurde am Donnerstag im “Kansas City Star” aufgemacht, vom nationalen US-Blatt “USA Today” flugs übernommen und fand via virale Verbreitung seinen Weg in die heutige Ausgabe des “Blick”. Man darf gespannt sein, ob hiesige Transparenzwächter diesen Input aufnehmen. Unser deutscher Lobbyisten-Kollege Daniel Florian twitterte schon mal vorsorglich aus Berlin: “OMG, wenn das in Berlin kommt!”…

P.S. Leider ist der Link auf den Parlamentsbeschluss zurzeit nicht erreichbar – vielleicht ist der Parlaments-Server aufgrund der vielen Anfragen schlicht und einfach zusammengebrochen.

The Missouri House began the 2016 legislative session Wednesday in Jefferson City. File photo by Orlin Wagner The Associated Press

The Missouri House began the 2016 legislative session Wednesday in Jefferson City. File photo by Orlin Wagner The Associated Press

 

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Die Vertretung von Partikularinteressen ist ein zentrales Wesen unserer Politik und Lobbyisten üben dabei eine wichtige Aufgabe im politischen Prozess aus. Diese Arbeit in der Nähe der Macht bedingt aber verantwortungsvolles Handeln und Transparenz. Wie keine andere Dienstleistungsbranche setzt sich die Kommunikationsbranche aktiv dafür ein.

Wahrscheinlich wurde in der Schweiz noch nie so viel über Lobbying geschrieben, wie in den vergangenen Wochen. Ist das Unbehagen darüber, wie politische Entscheide in Bundesbern zustande kommen echt oder herbeigeschrieben? Oder geht es eher darum, dass wir uns wieder einmal darauf verständigen müssten, wie unser politisches System funktioniert und was wir (nicht) wollen? Wenn in der „Zeit“ darüber sinniert wird, dass unsere Politik dann problematisch werde, wenn Lobbyisten nur noch für die ganz spezifischen Ziele ihrer Kunden werben und „das Grössere Ganze“ ausblenden, dann spricht aus diesen besorgten Zeilen ein Staatsverständnis, welches davon ausgeht, dass unsere Politiker bei ihrer Arbeit ein abstraktes Streben nach dem “Schönen, Guten und Wahren” vor Augen haben und dass eine Politelite genau weiss, was dies sein soll. Das schweizerische Staatsverständnis ist indes im Gegenteil von einem gesunden Misstrauen gegenüber den staatlichen Institutionen geprägt und hat seit jeher Politik als Abgleich unterschiedlicher Interessen verstanden. Ein schönes Beispiel dafür ist unser Vernehmlassungssystem, welches es allen interessierten Interessensgruppierungen erlaubt, zu einem neuen Gesetz vor dem parlamentarischen Prozess Stellung zu nehmen. Unser Milizsystem baut auf der offenen Interessenvertretung und dem dauernden Abgleich unterschiedlicher Interessen auf, weil wir keine Parlamentarier wollen, die sich abgehoben im Elfenbeinturm um das Gute, Schöne, Wahre unseres Landes kümmern. Misstrauisch sollten wir nicht bei Interessensvertretern werden, die Partikularinteressen vertreten. Misstrauisch sollten wir werden, wenn „der Dienst am Allgemeinwohl“ eingefordert wird, ohne dass dieser spezifiziert wird.

Der direkte Abgleich der politischen Interessen zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ist in den letzten zwanzig Jahren aber immer schwieriger geworden. Wirtschaftsvertreter sind nicht mehr in der Politik aktiv und in Bern haben wir mindestens ein Halbberufsparlament. Politik und Wirtschaft sind auseinandergedriftet, die Gründe dafür sind vielfältig. In die entstandene Lücke sind professionelle Brückenbauer getreten, die als Lobbyisten zwischen den Welten der Politik, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft übersetzen und vermitteln. WWF, Greenpeace, Gewerkschaften, economiesuisse, Bauernverband, Pharmabranche und viele andere sind über eigene inhouse-Lobbyisten oder beauftragte Agenturen in Bundesbern vertreten und nehmen gegenüber Parlament, Verwaltung, Aufsicht und den Medien ihre Interessen wahr. Aus Sicht der Firmen, Verbände und NGO ist das nicht nur Kür, sondern auch Pflicht: das Obligationenrecht verlangt beispielsweise vom Verwaltungsrat einer Firma, dass er das politische und gesellschaftliche Umfeld einer Unternehmung überblickt und das Unternehmen darin günstig positioniert.

Früher sassen die Firmenchefs direkt im Parlament und in den Verbänden, heute mandatieren sie dazu professionelle Lobbyisten, welche  als Mandats- und Honorarnehmer den schlechten Ruf der klandestinen „hired guns“ haben, die im Dunklen an den Strippen der Macht ziehen. Dabei gibt es wohl kaum eine Dienstleistungsbranche, die mehr im Rampenlicht steht und transparenter ist, als die Lobbyisten: Am Ort mit der wohl höchsten Mediendichte der Schweiz – in der Wandelhalle in Bern – arbeitet die überwiegende Mehrheit nach den Verhaltensgrundsätzen der Branche, legt gegenüber den Parlamentarieren ihre Kunden offen und arbeitet moralisch integer. Dies gilt für sowohl für die inhouse-Lobbyisten der Firmen, Verbände und NGO als auch für die Agenturlobbyisten, die im Auftrag ihrer Kunden unterwegs sind.

Seit über sechs Jahren fordert die Branche zudem eine offizielle Akkreditierung für Lobbyisten im Bundeshaus, analog der Akkreditierung der Bundeshausjournalisten. Damit einher ginge eine Offenlegung der Mandate der Lobbyisten. Das Parlament wollte diese Akkreditierung nicht und hält bis heute am auch in der Branche ungeliebten „Götti-System“ der Zutrittsausweise fest. Wenn nun medial prominent die Verjagung der Lobbyisten aus dem Bundestempel gefordert wird, lässt sich aus Sicht Branche dazu festhalten: Der Wert der ominösen Zutrittsausweise zum Bundeshaus für die tägliche Arbeit der Lobbyisten wird massiv überschätzt. In unserem direktdemokratischen System findet Lobbying überall und immer statt, nicht nur während der Session und nicht nur im Bundeshaus.

Wer die Lobbyisten verteufeln und aus dem Bundeshaus werfen will, der bedenke: Viele parlamentarische Geschäfte wären für unsere Milizpolitiker ohne die Übersetzungsarbeit und Komplexitätsreduktion durch Lobbyisten gar nicht mehr zu bewältigen. Lobbyisten üben eine wichtige Aufgabe im politischen Prozess aus. Diese Arbeit in der Nähe der Macht bedingt aber verantwortungsvolles Handeln und Transparenz: Wirtschaft, Gesellschaft und Politik sind gut beraten, die ethisch und qualitativ nach hohen Standards arbeitenden Lobbyisten von den schwarzen Schafen auseinanderzuhalten: Sei es durch eine offizielle Akkreditierung durch das Parlament oder durch die Berücksichtigung der Verbandsmitgliedschaft im Bund der PR-Agenturen der Schweiz (BPRA) und/oder der Schweizerischen Public Affairs Gesellschaft (SPAG): Die Mitgliedschaft in diesen Verbänden ist ein Qualitätslabel für Lobbyisten und Auftraggeber wie Parlamentarier tun gut daran, nur mit diesen Lobbyisten zusammenzuarbeiten. Zudem ist wohl die soziale und mediale Kontrolle der Lobbyisten nirgends grösser als dort, wo sie heute schon anzutreffen sind: In der Wandelhalle.

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Profilfoto Andreas_HugiDie Schweizerische Gesellschaft für Public Affairs (SPAG) verpflichtet seit 1. Juli ihre Mitglieder dazu, alle Mandate offenzulegen. Andreas Hugi, Managing Partner von furrerhugi.publicaffairs und Präsident des BPRA, ist seit langem ein Verfechter der Transparenz.

Mit persoenlich.com sprach er Mitte Juli in einem Interview über die neuen Regelungen für Lobbyisten im Bundeshaus, den Meinungsbildungsprozess in der Schweizer Politik und das Verhältnis von PR und Journalismus. Zum Interview

Ausgewählte Zitate:

Die Gesellschaft hat ein legitimes Interesse zu wissen, wer bei politischen Entscheidungen mitdiskutiert und Einfluss nimmt.

Dabei ist es im politischen System der Schweiz anerkannt, dass der Einfluss von Firmen und Verbänden über Lobbyisten Teil des Gesetzgebungsprozesses ist

Mittelfristig wird man auch in der klassischen PR mehr über Transparenz diskutieren

Grundsätzlich haben Journalisten nach wie vor sehr viel mehr Macht als PR-Leute.

Als Lobbyist alleine habe ich keinen Einfluss. Wir sind immer nur so gut wie die Argumente unserer Kunden. 

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Gastbeitrag von Sabine Etter

Die Autorin hat Ende Dezember 2013 ihre Masterarbeit zum Thema “Lobbytransparenz – Möglichkeiten und Grenzen einer Regelung in der Schweiz” als Abschlussarbeit im Master of Advanced Studies in Communication and Leadership an der ZHAW in Winterthur eingereicht.

Transparenzregelungen im Lobbying haben in der Schweiz einen schweren Stand. Dies kommt nicht von ungefähr: Die besonderen politischen Bedingungen mit direktdemokratischen Elementen und Vernehmlassungsverfahren garantieren den Interessenausgleich und stärken das Vertrauen ins Politsystem. Die Lobbybranche ist vergleichsweise überschaubar und im Parlament hoch angesehen – Lobbyisten treten transparent und professionell auf. Zudem ist die Schweiz im Gegensatz zu anderen Staaten bisher von Lobbyskandalen verschont geblieben. Dennoch ist ein eigenes Akkreditierungssystem für den Zutritt zum Bundeshaus gegenüber einer Selbstregulierung der Branche vorzuziehen. Dies hat eine qualitative Befragung von Parlamentariern und Lobbyisten ergeben, die ich im Rahmen meiner Masterarbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) durchgeführt habe. Die Ergebnisse der Befragung zeigen eine weitgehende Übereinstimmung mit den Forderungen der parlamentarischen Initiative von Andrea Caroni (FDP) und ermöglichen deren Konkretisierung.

Akkreditierung und Transparenzregister

In Orientierung an die Akkreditierung für Medienschaffende sollte ein abgestuftes Akkreditierungssystem für Interessenvertreter geschaffen werden. Eine permanente Akkreditierung für die Dauer einer Legislatur könnten diejenigen beantragen, die sich im Umfang von mindestens 60 Prozent mit der Bundespolitik beschäftigen. Interessenvertreter würden für eine Session akkreditiert, wenn sie Interessen bezüglich in der Session behandelter Geschäfte vertreten. Einen Tagesausweis schliesslich könnten sporadische Interessenvertreter sowie Mitarbeiter permanenter Interessenvertreter beantragen. Voraussetzung für die Akkreditierung müsste in allen Kategorien die Verpflichtung zur Einhaltung des Verhaltenskodex sowie der Eintrag ins Transparenzregister unter Angabe von Name und Arbeitgeber sein. Agenturen und Selbstständige hätten zudem sämtliche Mandate offenzulegen, für die die Akkreditierung gewünscht wird. Das Register würde im Internet publiziert.

Akteure

In das Akkreditierungssystem sollten sämtliche Akteure aufgenommen werden, welche spezifische Interessen vertreten – neben Unternehmens-, Verbands- und Agenturlobbyisten auch Vertreter von NGOs und Institutionen sowie ehemalige Parlamentarier, sofern sie sich in Funktion der Interessenvertretung im Bundeshaus aufhalten. Ausgenommen von der Akkreditierung wären Ratsmitglieder, deren persönliche Mitarbeiter und Gäste sowie Vertreter der Bundesverwaltung und Kantone. Der Einbezug von Anwaltskanzleien und Rechtsanwälten in nicht anwaltschaftlicher Funktion könnte geprüft werden.

Umsetzung und Kontrolle

Für die Ausarbeitung des Verhaltenskodex – im Wesentlichen „Hausregeln“ und Ehrenkodex – sowie die Prüfung der Akkreditierungsanträge könnten Berufs- und Branchenverbände einbezogen werden. Fehlverhalten würde schriftlich verwarnt und im Wiederholungsfall der Entzug der Akkreditierung drohen. Auf Basis einer Auswertung der tatsächlich erfolgten Zutritte bliebe ein durch die Parlamentsdienste verfügter Kategorienwechsel vorbehalten, ebenso die Verpflichtung von Gästen und ehemaligen Parlamentariern zur Eintragung ins Transparenzregister. Nicht zu empfehlen ist eine zahlenmässige Beschränkung der Interessenvertreter. Lobbying ist zwar ein wachsender Trend, eine Lobbyistenflut aufgrund des eigenen Akkreditierungssystems ist hingegen kaum denkbar. Vielmehr ist ein deutlicher Rückgang bei der Vergabe von Gästebadges und bei den Tagesgästen zu erwarten.

Eine solche Regelung würde dem Trend zur Professionalisierung des Lobbyings Rechnung tragen und dürfte zweifelsohne der Reputation der Branche dienen. Die Auflösung der Abhängigkeiten über den Gästebadge käme aber auch dem Ansehen der Parlamentarier zugute und würde – auch ohne vorgängigen Skandal – die Prozesse der politischen Entscheidfindung in der Schweiz transparenter gestalten.

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Jul
22

Kommt das Bundeshaus-Facebook?

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Beispiel eines Sessionsanlasses: Die parlamentarische Gruppe "ePower für die Schweiz" führt jede Session einen Anlass zum Thema ICT durchDie Nationalräte Andrea Caroni und Balthasar Glättli haben genug von der unübersichtlichen Papierflut, welche die weit über 100 Einladungen zu Sessions-Anlässen, -Essen und -Apéros verursachen. Zum Ende der vergangenen Sommersession forderten Sie in einem Brief an die Verwaltungsdelegation des Parlamentes einen offenen Online-Kalender für Sessions-Veranstaltungen. Die Forderung fand praktischerweise auch ihren Weg zum Blick, der das Vorhaben, dass alle Interessierten ihre Sessions-Anlässe in einem Kalender publizieren sollen, flugs „Bundeshaus-Facebook“ taufte.

In der Tat ist es sowohl für Parlamentarier als auch für Veranstalter von Sessionsanlässen ein oft erwähntes Manko, dass kein zentraler Sessionsanlass-Kalender existiert: Jede Session fragen sich unzählige Parteien, Verbände, NPO und Firmen von neuem, wann allenfalls welche anderen Anlässe Friktionen und Kollisionen verursachen. Trotz dem eindeutigen Vorteil direkter, bilateraler Kaffee-Gespräche erfreut sich der klassische Sessionsanlass über Mittag oder abends nach wie vor grosser Beliebtheit.

Auch unsere Agentur organisiert jede Session mehrere Sessionsanlässe: Teils sind dies etablierte Veranstaltungen, welche seit Jahren am selben Abend einer Session stattfinden, teils einmalig oder erstmalig stattfindende Anlässe, bei welchen aufwändig das am wenigsten unpassende Datum gefunden werden muss. Wir haben deshalb Ende letzter Woche unter www.furrerhugi.ch/Sessions-Kalender einen frei zugänglichen Sessions-Kalender online gestellt und alle Organisatoren von Sessionsanlässen eingeladen, ihre Veranstaltungen zu publizieren: Mit wenigen Klicks, ohne Login und kostenlos. Nun sind wir gespannt, wie dieses Angebot in der Branche ankommt und freuen uns auf ein für Alle nützliches Tool. Die ersten Reaktionen sind vielversprechend.

Vielleicht wird das “Bundeshaus-Facebook” von Andrea Caroni und Balthasar Glättli nicht tel-quel umgesetzt, aber ein zentraler online-Kalender aller Sessionsanlässe wäre für Lobbyisten und Parlamentarier schon sehr praktisch. Und nebenbei wird hier auch noch etwas Transparenz geschaffen.

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Der Deutsche Bundestag hat gestern das bisherige System der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte seiner Abgeordneten verschärft: Ab der nächsten Wahlperiode müssen Nebeneinkünfte viel detaillierter als bisher offengelegt werden.

Mit der Verfeinerung des Systems von drei auf 10 Einkommensstufen müssen die deutschen Abgeordneten künftig genauer angeben, welche Nebeneinkünfte sie neben ihrem Bundestagsmandat erhalten. Keine Mehrheit fanden Anträge von SPD und Grüne, die Branchen der Mandate von Rechtsanwälten oder anderen „Berufsgeheimnisträger“ offenzulegen. Ebenso abgelehnt wurden Anträge auf vollständige Offenlegung der Nebeneinkünfte “auf Euro und Cent“.

Das deutsche Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Parlaments-Mandats „im Mittelpunkt der Tätigkeit“ eines Mitglieds des Bundestages steht, berufliche Tätigkeiten neben dem Mandat jedoch grundsätzlich zulässig sind.

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Der Ständerat führt die elektronische Abstimmung ein – 20 Jahre nach Einführung der ersten Anlage im Nationalratsaal. Die in den Medien breit ausgewalzten Zählpannen generierten einen derartigen Druck auf die kleine Kammer, dass dieser Entscheid unausweichlich wurde. Mit sichtbarem Unbehagen beugten sich die Damen und Herren Ständeräte gestern dem Transparenz-Imperativ.

Auch wenn sich trefflich darüber streiten lässt, ob Transparenz (k)ein Selbstzweck sei oder ob die politische Kultur jetzt leide oder nicht : Es ist nicht einzusehen, weshalb die Abstimmungsergebnisse der kleinen Kammer nicht elektronisch erhoben und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen. Es handelt sich dabei ja durchaus nicht um ein neumodisches Experiment, sondern um eine Abstimmungsmethode, welche seit 1993 in der grossen Kammer ohne Konflikte und Widersprüche praktiziert wird. Mit diesem Entscheid wird der Ständerat lediglich zum europäischen Normalfall – nichts mehr, aber auch nichts weniger.

Noch ein Wort zur speziellen politischen Kultur im Ständerat: Die viel beschworene “chambre de réflexion” verändert sich immer mehr zu einer “normalen zweiten Kammer”: Der Ständerat ist in der schweizerischen Ausprägung des Zweikammersystems eine gleichwertige zweite Kammer mit denselben Aufgaben wie der Nationalrat, im Gegensatz zum Beispiel zu Österreich, wo die kleine Kammer primär bei Verfassungsgesetzen oder Staatsverträgen in Erscheinung tritt. Aus dieser Optik mag man dem Ständerat eine qualitativ hochwertige “Reflexions”-Funktion weiterhin wünschen, ein Grund für eine gesonderte Behandlung bei der Abstimmungsmethode ist das jedoch nicht. Die Reflexion ist durchaus auch elektronisch möglich.

 

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Nationalrat Andrea Caroni (FDP/AR)FDP-Nationalrat Andrea Caroni (Bild) hat in (leider nicht online verfügbaren) Beiträgen im St. Galler Tagblatt sowie der Neuen Luzerner Zeitung vom 11. April angekündigt, eine parlamentarische Initiative zu lancieren, welche “eine Akkreditierungspflicht für Lobbyisten” fordert. “Ich ärgere mich vor allem über das heutige Zutrittskartensystem, welches Lobbyisten wie Politiker in die Schmuddelecke treibt. Das haben beide Seiten nicht verdient”, begründet Caroni seinen Vorstoss in den erwähnten Medien. Es wäre nicht der erste parlamentarische Vorstoss in diese Richtung, aber seit langer Zeit wieder einmal ein Vorstoss, der Chancen auf Erfolg hat, darf Caroni doch voraussichtlich auf prominente Unterstützung aus der eigenen Fraktion zählen: Laut Zeitungsberichten zählen bereits Fraktionschefin Gabi Huber, Ständeratspräsident Hans Altherr und der Zürcher Ständerat Felix Gutzwiller zu den Unterstützern eines solchen Vorstosses. Sollte auch noch eine überparteilich breite Abstützung gelingen, dann wäre eine Neulancierung des Themas politisch chancenreich. Der Ständerat hat in der Frühlingssession einen Transparanz-Vorstoss nur knapp abgelehnt und viele neu gewählte Parlamentsmitglieder scheinen dem Thema Lobbytransparenz gegenüber aufgeschlossener zu sein, als die Ratszusammensetzung der vergangenen Legislatur.

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Im Anhang von Berichten zu EU-Gesetzestexten soll künftig ein sogenannter “legislative Fussabdruck” ausgewiesen werden. Dieser besteht aus einer Liste der Lobbyisten, mit denen ein Abgeordneter bei seiner Arbeit zum Gesetz Kontakt hatte. So sieht es die verschärfte Transparenzregelung des EU-Parlamentes vor. Konkret soll in jedem Gesetzesentwurf ausgewiesen werden, wenn ein Parlamentarier Informationen von einem Lobbyisten übernimmt, damit ersichtlich ist, welche Idee und welcher Vorschlag von welchem Lobbyisten stammt. Am Ende des Dokuments sollen diejenigen Lobbyisten, die angehört und deren Ideen übernommen wurden, offengelegt werden, damit die Transparenz erhöht wird und Interessenskonflikte verhindert werden können.

Das EU-Parlament hat zudem beschlossen, dass Lobbyisten in Parlament und Kommission nur noch dann einen Zutritts-Ausweis ausgestellt bekommen, wenn sie im gemeinsamen Register von Kommission und Parlament aufgeführt sind. Dieses gemeinsame Lobbyregister soll – so der Wille von Parlament und Kommission – aus der Zusammenführung der bis dato getrennten Register entstehen. Das gemeinsame Lobby- und Transparenzregister umfasst Informationen zur Person, dem Budget, den Gesprächspartnern sowie dem Tätigkeitsfeld auf Ebene der Gesetzgebung. Das Register erfasst erstmals auch Einzelpersonen und sieht bei Verstössen gegen den Verhaltenskodex oder Falschangaben Sanktionen bis zur Streichung aus der Liste vor.
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