Archiv für Lobbyregister

Die Schweizerische Public Affairs – Vereinigung (SPAG) hat heute an einer ausserordentlichen Generalversammlung die Definition, was sie unter Lobbying versteht, geschärft und zudem in den Standesregeln definiert, welche Mandate ihre Mitglieder offenzulegen haben. Damit beendet sie eine im Verband seit längerer Zeit schwelende Diskussion zwischen Agenturvertretern, welche eine klare Beschränkung der offenzulegenden Mandate auf Lobbymandate forderten und Anhängern einer sehr weitgehenden und schwammigen Definition, dass ein SPAG-Mitglied jede Form von Kommunikationsmandaten offenzulegen habe.

Die SPAG definiert neu in ihren Statuten Lobbying wie folgt:

«Lobbying oder Lobby-Mandate sind alle Tätigkeiten, die direkt oder indirekt politische Meinungsbildungs- bzw. Entscheidungsprozesse während der gesamten Phase der Gesetzgebung oder im Vollzug beeinflussen sollen.»

Damit verfügt nun auch der Schweizer Lobbyistenverband über eine adäquate Lobbying-Definition, die von sämtlichen, an der heutigen Generalversammlung anwesenden, Mitgliedern mitgetragen wird.

In den Standesregeln hingegen leistet sich der Verband eine eher extensive Auslegung der Beschreibung der Tätigkeiten resp. Mandate, welche SPAG-Mitglieder ab 1. Januar 2017 auf der Verbandsseite offenlegen müssen: Unbestritten war, dass jede Form von Informationsvermittlung und Einflussnahme bei Parlamentariern, Regierungsvertretern und Verwaltung offenzulegen ist (resp. die Mandate, welche diese Tätigkeit auslösen).

Diskussionen löste der Passus aus, wonach auch “Medienarbeit mit dem Ziel der Beeinflussung von Akteuren” neu zu den Offenlegungskriterien gezählt werden. Nach Ansicht verschiedener Verbands- und Agenturvertreter öffnet der Verband damit Grauzonen und Unklarheiten unnötig Tür und Tor. Die Versammlung folgte aber in diesem Passus ebenso dem Vorschlag des Vorstandes, wie beim Vorschlag, dass auch die Unterstützung von Wahl- und Abstimmungskämpfen offenzulegen seien. Vergeblich versuchten Verbandsmitglieder darauf hin zu weisen, dass es nicht Aufgabe des Lobbyistenverbandes sei, eine künftige politische Diskussion um die Transparenz von Wahlkampffinanzierungen vorwegzunehmen.

Positiv ist zu vermerken, dass die SPAG nun über eine adäquate und scharfe Lobbying-Definition verfügt und sich auf verbindliche Offenlegungskriterien geeinigt hat. Ob es dem Verband dienlich sein wird, dass letztere deutlich erweitert worden sind, wird die Zukunft zeigen.

 

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Nach jahrelangem Stillstand geht es in den eidgenössischen Räten in Sachen Lobbytransparenz plötzlich Schlag auf Schlag: Nachdem im April sowohl der Ständerat als auch die staatspolitische Kommission des Nationalrates die Schaffung eines Lobbyregisters, welches den Zugang der Lobbyisten zum Parlament regelt (PaIv Berberat), erstaunlich deutlich unterstützt hatten, hat heute die staatspolitische Kommission des Ständerates nachgelegt: Die parlamentarische Initiative Caroni (PaIv Caroni), welche die Offenlegung von Lobby-Mandaten als Voraussetzung zum Zugang zur Wandelhalle fordert, wurde mit erstaunlichen 10 zu 1 Stimmen unterstützt, nachdem ähnliche Vorstösse in früheren Jahren chancenlos waren. Die ständerätliche Kommission wird nun, basierend auf diesen beiden Initiativen, eine “Vorlage mit Gesetzesbestimmungen betreffend Lobbytätigkeit im Parlamentsgebäude” ausarbeiten, wie es in einer Mitteilung von heute heisst.

Damit rückt eine vom Parlament verordnete Lösung eines Lobbyregisters, welche den Zugang von Agentur- und Firmenlobbyisten ins Bundeshaus regelt und die Bedingungen dazu definiert, in greifbare Nähe. Nach Auskunft des Kommissionssekretariates (SPK-S) ist bis Mitte 2017 mit einem Gesetzesentwurf (Änderung Parlamentsgesetz) zu rechnen, der in die Vernehmlassung geschickt werden kann, so dass mutmasslich die neue Lobbytransparenz-Lösung Mitte 2018 in Kraft gesetzt werden könnte.

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Die Schweiz. Public Affairs Gesellschaft SPAG (der Berufsverband der Lobbyisten) hat mit heutiger Medienmitteilung den Ausschluss von 5 Mitgliedern kommuniziert, weil diese nach Ansicht des Vorstandes nicht sämtliche Public Affairs – Mandate auf der Verbandswebsite offenlegen, wie dies die Standesregeln der SPAG vorschreiben. Der Verband hat anfangs Juni öffentlich angekündigt, fehlbare Mitglieder auszuschliessen.

Verschiedene Medien kolportierten, dass die Ausschlussankündigung durch den SPAG-Vorstand “fast zur Spaltung der SPAG” geführt hätte und dass vor allem die Kommunikations-Agenturen sich gegen eine “harte Auslegung” der Standesregeln wehren würden. Dies ist eine falsche oder zumindest extrem verkürzte Darstellung des tatsächlichen Sachverhaltes: Seit anfangs dieses Jahres wird in der SPAG diskutiert, welche Kommunikationsmandate offengelegt werden müssen und welche nicht: Konkret geht es um die Frage, ob auch Marketing-, Corporate communications- oder Werbemandate oder nur Public Affairs-Mandate offengelegt werden müssen. Zurzeit ist eine verbandsinterne Arbeitsgruppe daran, den in den Standesregeln unglücklich formulierte Lobbying-Begriff zu schärfen (Details dazu hier).

Dabei wäre alles relativ einfach zu regeln: Mitglieder der Schweizerischen Public Affairs-Gesellschaft sind Lobbyisten. Diese betreiben Lobbying und müssen in einem Lobby-Register ihre Lobbying-Mandate offenlegen. Und zwar nur diese. Keine Marketing-, keine PR- und keine sonstigen Beratungsmandate, bei denen sowieso kein gesellschaftliches Interesse nach Transparenz herrscht. Die Agenturen, zuvorderst der PR-Agenturenverband BPRA, bieten Hand zu einer solchen Lösung und wehren sich auch nicht gegen eine harte Anwendung klarer Standesregeln.

Parallel und eigentlich komplett unabhängig von diesem Prozess der Schärfung der Standesregeln hat der SPAG-Vorstand im Verlauf des Juni Mitglieder, welche nicht sämtliche Public Affairs-Mandate offengelegt haben, angemahnt und hat nun per heute 1. Juli Ausschlüsse vollzogen. Dies ist grundsätzlich konsequent und richtig, auch wenn die zeitliche Überschneidung der Überarbeitung der Standesregeln und des Ausschlusses einzelner Mitglieder eine kommunikativ anspruchsvolle Aufgabe für die SPAG schafft. Besser wäre es gewesen, zuerst Klarheit betreffend der Regeln zu schaffen und dann diese hart anzuwenden.

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Wie die Debatten sich gleichen: Der deutsche Bundestag hat am 10. Juni die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters abgelehntDie links-grünen Oppositionsfraktionen sind mit ihren Anträgen (Linksfraktion: 18/3842, Bündnis 90/Die Grünen:18/3920) an den Stimmen der Koalitionsfraktionen gescheitert. Im Bundestag wurde über das Geschäft gewohnt heftig debattiert. Vonseiten der CDU wurde kritisiert, die Anträge befeuerten ein verzerrtes „Bild eines undurchsichtigen Parlamentes mit von Lobbyisten gesteuerten Abgeordneten“. Vergeblich versuchte die Ratslinke, die Vorteile eines Transparenzregisters herauszustreichen und die Tatsache, dass auch der deutsche Lobbyistenverband degepol eine solches Lobbyregister befürworte.

Auch auf EU-Ebene, wo ein freiwilliges Lobbyregister existiert, kommt die seit mehreren Jahren geführte Debatte um Einführung eines verbindlichen Registers nicht vom Fleck: Zahlreiche Mitgliedsstaaten leisten hier starken Widerstand.

Vielleicht erleben wir ja noch den Tag, wo die Schweizerische Bundesversammlung als europäische Vorreiterin vor allen anderen Parlamenten ein verpflichtendes Lobbyregister einführt.

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Apr
15

Lobbyregister nimmt zweite Hürde

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Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Was niemand erwartet hat, ist doch noch eingetreten: Nachdem am 14. März der Ständerat sein (knappes) Ja zu einem Lobbyregister gegeben hat, hat heute auch die nationalrätliche Kommission einer solchen Akkreditierungslösung für Lobbyisten zugestimmt - und zwar überraschend deutlich mit 14 zu 9 Stimmen.

Die parlamentarische Initiative von Didier Berberat, welche nun die beiden entscheidenden Hürden genommen hat (siehe grafische Darstellung zur history einer parlamentarischen Initiative), fordert ein Lobbyregister, welches den Zugang der Lobbyisten zum Parlament regelt und Transparenz bei den Mandaten schafft. Sowohl der PR-Agenturenverband BPRA als auch der Lobbyisten-Berufsverband SPAG unterstützen eine solche Akkreditierungslösung.

paIv

Mit der Unterstützung durch beide Kommissionen geht die parlamentarische Initiative nun zurück an die ständerätliche Kommission zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfes. Danach beginnt der ordentliche Gesetzgebungsprozess: Es werden also noch viele Hürden zu nehmen sein, bis man dereinst eventuell eine saubere und für unser Staatswesen sinnvolle Akkreditierungslösung für Lobbyisten haben wird.

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Die Schweizerischen Public Affairs Gesellschaft SPAG ruft den Ständerat auf, heute Nachmittag mit einer modernen Akkreditierungsregelung endlich ein Lobbyregister zu schaffen, welches den Zugang der Lobbyisten zum Parlament regelt und Transparenz bei den Mandaten schafft. Dies fordert eine parlamentarische Initiative von Ständerat Berberat. Auch der PR-Agenturenverband BPRA fordert seit 2012 eine solche offizielle Akkreditierungslösung durch das Parlament.

Die Gründe für eine solche Akkreditierungslösung wurden schon vielfach erläutert. Zudem liegt mit der Masterarbeit von Sabine Etter bereits eine detaillierte Auslegeordnung vor, welche Punkte dabei berücksichtigt werden müssen. Zusammengefasst geht es um das Folgende:

  1. Interessenvertretung ist ein Fakt. Es geht darum, dies transparent und professionell vorzunehmen
  2. BPRA und SPAG befürworten eine durch die Parlamentsdienste oder die Bundeskanzlei geführte Akkreditierung für Lobbyisten. Diese soll in einem Transparenz- oder Lobbyregister öffentlich gemacht werden.
  3. Interessenvertreter erhalten bei einer solchen Lösung eine Akkreditierung und damit einen Zutrittsausweis zur Wandelhalle, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
    • Eintrag in ein öffentliches Register auf der Basis der Selbstdeklaration
    • Unterzeichnung eines Verhaltens-Codex
    • Offenlegung der Arbeitgeber und Mandate, in dessen Auftrag man den Zutritt zum Parlament benötig

Die Selbstregulierung durch den Lobbyistenverband SPAG enthebt das Parlament nicht, eine Regelung für den Zugang zum Parlamentsgebäude zu treffen: Die SPAG-Standesordnung kann als private Abmachung unter Gleichgesinnten nicht mehr als spezifische Anstandsregeln kodifizieren, soweit diese von der überwiegenden Mehrheit der Beteiligten verinnerlicht und somit auch wie selbstverständlich gelebt werden. So ergibt sich auch eine natürliche Autorität, diese privaten Regeln durchzusetzen und generell Dritten gegenüber glaubwürdig zu vertreten.

Beim Parlament hingegen als öffentliche Institution gelten dessen Regeln, begründet im öffentlichen Recht. Es mag Standesregeln Zutrittswilliger wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Bestimmen muss und kann aber nur das Parlament selbst, was auf seinem Territorium gilt. Es allein bestimmt somit, wer für den Zutritt welchen Transparenzbestimmungen zu genügen hat.

Man darf auf die heutige Debatte im Ständerat gespannt sein.

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Die Vertretung von Partikularinteressen ist ein zentrales Wesen unserer Politik und Lobbyisten üben dabei eine wichtige Aufgabe im politischen Prozess aus. Diese Arbeit in der Nähe der Macht bedingt aber verantwortungsvolles Handeln und Transparenz. Wie keine andere Dienstleistungsbranche setzt sich die Kommunikationsbranche aktiv dafür ein.

Wahrscheinlich wurde in der Schweiz noch nie so viel über Lobbying geschrieben, wie in den vergangenen Wochen. Ist das Unbehagen darüber, wie politische Entscheide in Bundesbern zustande kommen echt oder herbeigeschrieben? Oder geht es eher darum, dass wir uns wieder einmal darauf verständigen müssten, wie unser politisches System funktioniert und was wir (nicht) wollen? Wenn in der „Zeit“ darüber sinniert wird, dass unsere Politik dann problematisch werde, wenn Lobbyisten nur noch für die ganz spezifischen Ziele ihrer Kunden werben und „das Grössere Ganze“ ausblenden, dann spricht aus diesen besorgten Zeilen ein Staatsverständnis, welches davon ausgeht, dass unsere Politiker bei ihrer Arbeit ein abstraktes Streben nach dem “Schönen, Guten und Wahren” vor Augen haben und dass eine Politelite genau weiss, was dies sein soll. Das schweizerische Staatsverständnis ist indes im Gegenteil von einem gesunden Misstrauen gegenüber den staatlichen Institutionen geprägt und hat seit jeher Politik als Abgleich unterschiedlicher Interessen verstanden. Ein schönes Beispiel dafür ist unser Vernehmlassungssystem, welches es allen interessierten Interessensgruppierungen erlaubt, zu einem neuen Gesetz vor dem parlamentarischen Prozess Stellung zu nehmen. Unser Milizsystem baut auf der offenen Interessenvertretung und dem dauernden Abgleich unterschiedlicher Interessen auf, weil wir keine Parlamentarier wollen, die sich abgehoben im Elfenbeinturm um das Gute, Schöne, Wahre unseres Landes kümmern. Misstrauisch sollten wir nicht bei Interessensvertretern werden, die Partikularinteressen vertreten. Misstrauisch sollten wir werden, wenn „der Dienst am Allgemeinwohl“ eingefordert wird, ohne dass dieser spezifiziert wird.

Der direkte Abgleich der politischen Interessen zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ist in den letzten zwanzig Jahren aber immer schwieriger geworden. Wirtschaftsvertreter sind nicht mehr in der Politik aktiv und in Bern haben wir mindestens ein Halbberufsparlament. Politik und Wirtschaft sind auseinandergedriftet, die Gründe dafür sind vielfältig. In die entstandene Lücke sind professionelle Brückenbauer getreten, die als Lobbyisten zwischen den Welten der Politik, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft übersetzen und vermitteln. WWF, Greenpeace, Gewerkschaften, economiesuisse, Bauernverband, Pharmabranche und viele andere sind über eigene inhouse-Lobbyisten oder beauftragte Agenturen in Bundesbern vertreten und nehmen gegenüber Parlament, Verwaltung, Aufsicht und den Medien ihre Interessen wahr. Aus Sicht der Firmen, Verbände und NGO ist das nicht nur Kür, sondern auch Pflicht: das Obligationenrecht verlangt beispielsweise vom Verwaltungsrat einer Firma, dass er das politische und gesellschaftliche Umfeld einer Unternehmung überblickt und das Unternehmen darin günstig positioniert.

Früher sassen die Firmenchefs direkt im Parlament und in den Verbänden, heute mandatieren sie dazu professionelle Lobbyisten, welche  als Mandats- und Honorarnehmer den schlechten Ruf der klandestinen „hired guns“ haben, die im Dunklen an den Strippen der Macht ziehen. Dabei gibt es wohl kaum eine Dienstleistungsbranche, die mehr im Rampenlicht steht und transparenter ist, als die Lobbyisten: Am Ort mit der wohl höchsten Mediendichte der Schweiz – in der Wandelhalle in Bern – arbeitet die überwiegende Mehrheit nach den Verhaltensgrundsätzen der Branche, legt gegenüber den Parlamentarieren ihre Kunden offen und arbeitet moralisch integer. Dies gilt für sowohl für die inhouse-Lobbyisten der Firmen, Verbände und NGO als auch für die Agenturlobbyisten, die im Auftrag ihrer Kunden unterwegs sind.

Seit über sechs Jahren fordert die Branche zudem eine offizielle Akkreditierung für Lobbyisten im Bundeshaus, analog der Akkreditierung der Bundeshausjournalisten. Damit einher ginge eine Offenlegung der Mandate der Lobbyisten. Das Parlament wollte diese Akkreditierung nicht und hält bis heute am auch in der Branche ungeliebten „Götti-System“ der Zutrittsausweise fest. Wenn nun medial prominent die Verjagung der Lobbyisten aus dem Bundestempel gefordert wird, lässt sich aus Sicht Branche dazu festhalten: Der Wert der ominösen Zutrittsausweise zum Bundeshaus für die tägliche Arbeit der Lobbyisten wird massiv überschätzt. In unserem direktdemokratischen System findet Lobbying überall und immer statt, nicht nur während der Session und nicht nur im Bundeshaus.

Wer die Lobbyisten verteufeln und aus dem Bundeshaus werfen will, der bedenke: Viele parlamentarische Geschäfte wären für unsere Milizpolitiker ohne die Übersetzungsarbeit und Komplexitätsreduktion durch Lobbyisten gar nicht mehr zu bewältigen. Lobbyisten üben eine wichtige Aufgabe im politischen Prozess aus. Diese Arbeit in der Nähe der Macht bedingt aber verantwortungsvolles Handeln und Transparenz: Wirtschaft, Gesellschaft und Politik sind gut beraten, die ethisch und qualitativ nach hohen Standards arbeitenden Lobbyisten von den schwarzen Schafen auseinanderzuhalten: Sei es durch eine offizielle Akkreditierung durch das Parlament oder durch die Berücksichtigung der Verbandsmitgliedschaft im Bund der PR-Agenturen der Schweiz (BPRA) und/oder der Schweizerischen Public Affairs Gesellschaft (SPAG): Die Mitgliedschaft in diesen Verbänden ist ein Qualitätslabel für Lobbyisten und Auftraggeber wie Parlamentarier tun gut daran, nur mit diesen Lobbyisten zusammenzuarbeiten. Zudem ist wohl die soziale und mediale Kontrolle der Lobbyisten nirgends grösser als dort, wo sie heute schon anzutreffen sind: In der Wandelhalle.

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transparenzregisterEine neue Version des seit 2010 existierenden gemeinsamen EU-Transparenzregisters von Kommission und Parlament, ist seit Ende Januar 2015 online. Neu werden von den Lobbyisten, welche auf EU-Ebene präsent sind, Änderungen in Bezug auf die Angaben über die für Lobbying eingesetzten Personalressourcen verlangt und zusätzliche Informationen über die Beteiligung an Ausschüssen, Foren, Arbeitsgruppen und ähnlichen Strukturen der EU sowie über die derzeit beobachteten Rechtsetzungsvorhaben. Darüber hinaus sind nun alle registrierten Organisationen und Einzelpersonen verpflichtet, die geschätzten Kosten ihrer Lobbying-Aktivitäten anzugeben. Wer in diesem Register eingetragen ist, kann im Gegenzug an Treffen und Anhörungen von EU-Institutionen teilnehmen.

Alle Organisationen, welche sich im EU-Transparenzregister eintragen, unterzeichnen zudem einen Verhaltenskodex. Dieser umfasst vor allem die Pflicht, offen und unter Angabe der eigenen Organisation und der Namen der Mandanten aufzutreten.

Per heute haben sich 7’785 Organisationen im EU-Transparenzregister eingetragen, davon 994 Agenturen und Beratungsfirmen, 3’816 Inhouse-Lobbyisten und Verbandsvertreter sowie 2’009 NGOs. Bei geschätzten 20’000 Lobbyisten in Brüssel haben sich also erst ein gutes Drittel in diesem freiwilligen EU-Transparenzregister erfasst. Das EU-Parlament fordert bereits seit langer Zeit ein verpflichtendes Register. Da aber alle Mitgliedstaaten im Ministerrat einem verpflichtenden Transparenz-Register zustimmen müssen, ist wohl auf absehbare Zeit nicht mit einem obligatorischen Register zu rechnen.

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lobbywatch-eye-transparent-bg-cut-75px-tinyDie Plattform lobbywatch.ch ist nach neun Monaten zum Leben erwacht: Ein webbasiertes Recherchetool für Medienschaffende sowie ein Online-Magazin sollen Transparenz bei den Interessenbindungen der Bundesparlamentarier sowie ihren Gästen (Badgeinhabern) schaffen. Zum heutigen Auftakt wurden die Verbindungen der Mitglieder der Gesundheitskommissionen (SGK) von National- und Ständerat aufgeführt. 

Nach eigenen Angaben will der hinter lobbywatch.ch stehende gleichnamige Verein ein “publizistisches Medium zur Förderung des Diskurses über das Zusammenspiel zwischen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren durch periodische redaktionelle Beiträge” sein. Vorstandsmitglieder und Redaktoren sind Journalisten des “Beobachter” und von SRF. Der Verein hat zudem eine Ombudsstelle eingerichtet.

Ähnliche Projekte werden zurzeit mit lobbyFacts.eu auf EU-Ebene, mit lobbycontrol.de in Deutschland oder mit lobbywatch.org in Grossbritannien aufgebaut.

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Profilfoto Andreas_HugiDie Schweizerische Gesellschaft für Public Affairs (SPAG) verpflichtet seit 1. Juli ihre Mitglieder dazu, alle Mandate offenzulegen. Andreas Hugi, Managing Partner von furrerhugi.publicaffairs und Präsident des BPRA, ist seit langem ein Verfechter der Transparenz.

Mit persoenlich.com sprach er Mitte Juli in einem Interview über die neuen Regelungen für Lobbyisten im Bundeshaus, den Meinungsbildungsprozess in der Schweizer Politik und das Verhältnis von PR und Journalismus. Zum Interview

Ausgewählte Zitate:

Die Gesellschaft hat ein legitimes Interesse zu wissen, wer bei politischen Entscheidungen mitdiskutiert und Einfluss nimmt.

Dabei ist es im politischen System der Schweiz anerkannt, dass der Einfluss von Firmen und Verbänden über Lobbyisten Teil des Gesetzgebungsprozesses ist

Mittelfristig wird man auch in der klassischen PR mehr über Transparenz diskutieren

Grundsätzlich haben Journalisten nach wie vor sehr viel mehr Macht als PR-Leute.

Als Lobbyist alleine habe ich keinen Einfluss. Wir sind immer nur so gut wie die Argumente unserer Kunden. 

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