Archiv für Lobbying
Lobbyisten schärfen Lobbyingbegriff und erweitern Offenlegungskriterien
Posted by: Andreas Hugi | Comments (0)Die Schweizerische Public Affairs – Vereinigung (SPAG) hat heute an einer ausserordentlichen Generalversammlung die Definition, was sie unter Lobbying versteht, geschärft und zudem in den Standesregeln definiert, welche Mandate ihre Mitglieder offenzulegen haben. Damit beendet sie eine im Verband seit längerer Zeit schwelende Diskussion zwischen Agenturvertretern, welche eine klare Beschränkung der offenzulegenden Mandate auf Lobbymandate forderten und Anhängern einer sehr weitgehenden und schwammigen Definition, dass ein SPAG-Mitglied jede Form von Kommunikationsmandaten offenzulegen habe.
Die SPAG definiert neu in ihren Statuten Lobbying wie folgt:
«Lobbying oder Lobby-Mandate sind alle Tätigkeiten, die direkt oder indirekt politische Meinungsbildungs- bzw. Entscheidungsprozesse während der gesamten Phase der Gesetzgebung oder im Vollzug beeinflussen sollen.»
Damit verfügt nun auch der Schweizer Lobbyistenverband über eine adäquate Lobbying-Definition, die von sämtlichen, an der heutigen Generalversammlung anwesenden, Mitgliedern mitgetragen wird.
In den Standesregeln hingegen leistet sich der Verband eine eher extensive Auslegung der Beschreibung der Tätigkeiten resp. Mandate, welche SPAG-Mitglieder ab 1. Januar 2017 auf der Verbandsseite offenlegen müssen: Unbestritten war, dass jede Form von Informationsvermittlung und Einflussnahme bei Parlamentariern, Regierungsvertretern und Verwaltung offenzulegen ist (resp. die Mandate, welche diese Tätigkeit auslösen).
Diskussionen löste der Passus aus, wonach auch “Medienarbeit mit dem Ziel der Beeinflussung von Akteuren” neu zu den Offenlegungskriterien gezählt werden. Nach Ansicht verschiedener Verbands- und Agenturvertreter öffnet der Verband damit Grauzonen und Unklarheiten unnötig Tür und Tor. Die Versammlung folgte aber in diesem Passus ebenso dem Vorschlag des Vorstandes, wie beim Vorschlag, dass auch die Unterstützung von Wahl- und Abstimmungskämpfen offenzulegen seien. Vergeblich versuchten Verbandsmitglieder darauf hin zu weisen, dass es nicht Aufgabe des Lobbyistenverbandes sei, eine künftige politische Diskussion um die Transparenz von Wahlkampffinanzierungen vorwegzunehmen.
Positiv ist zu vermerken, dass die SPAG nun über eine adäquate und scharfe Lobbying-Definition verfügt und sich auf verbindliche Offenlegungskriterien geeinigt hat. Ob es dem Verband dienlich sein wird, dass letztere deutlich erweitert worden sind, wird die Zukunft zeigen.
Lobbyisten-Ausschluss: Agenturen sind für die harte Anwendung klarer Regeln
Posted by: Andreas Hugi | Comments (0)Die Schweiz. Public Affairs Gesellschaft SPAG (der Berufsverband der Lobbyisten) hat mit heutiger Medienmitteilung den Ausschluss von 5 Mitgliedern kommuniziert, weil diese nach Ansicht des Vorstandes nicht sämtliche Public Affairs – Mandate auf der Verbandswebsite offenlegen, wie dies die Standesregeln der SPAG vorschreiben. Der Verband hat anfangs Juni öffentlich angekündigt, fehlbare Mitglieder auszuschliessen.
Verschiedene Medien kolportierten, dass die Ausschlussankündigung durch den SPAG-Vorstand “fast zur Spaltung der SPAG” geführt hätte und dass vor allem die Kommunikations-Agenturen sich gegen eine “harte Auslegung” der Standesregeln wehren würden. Dies ist eine falsche oder zumindest extrem verkürzte Darstellung des tatsächlichen Sachverhaltes: Seit anfangs dieses Jahres wird in der SPAG diskutiert, welche Kommunikationsmandate offengelegt werden müssen und welche nicht: Konkret geht es um die Frage, ob auch Marketing-, Corporate communications- oder Werbemandate oder nur Public Affairs-Mandate offengelegt werden müssen. Zurzeit ist eine verbandsinterne Arbeitsgruppe daran, den in den Standesregeln unglücklich formulierte Lobbying-Begriff zu schärfen (Details dazu hier).
Dabei wäre alles relativ einfach zu regeln: Mitglieder der Schweizerischen Public Affairs-Gesellschaft sind Lobbyisten. Diese betreiben Lobbying und müssen in einem Lobby-Register ihre Lobbying-Mandate offenlegen. Und zwar nur diese. Keine Marketing-, keine PR- und keine sonstigen Beratungsmandate, bei denen sowieso kein gesellschaftliches Interesse nach Transparenz herrscht. Die Agenturen, zuvorderst der PR-Agenturenverband BPRA, bieten Hand zu einer solchen Lösung und wehren sich auch nicht gegen eine harte Anwendung klarer Standesregeln.
Parallel und eigentlich komplett unabhängig von diesem Prozess der Schärfung der Standesregeln hat der SPAG-Vorstand im Verlauf des Juni Mitglieder, welche nicht sämtliche Public Affairs-Mandate offengelegt haben, angemahnt und hat nun per heute 1. Juli Ausschlüsse vollzogen. Dies ist grundsätzlich konsequent und richtig, auch wenn die zeitliche Überschneidung der Überarbeitung der Standesregeln und des Ausschlusses einzelner Mitglieder eine kommunikativ anspruchsvolle Aufgabe für die SPAG schafft. Besser wäre es gewesen, zuerst Klarheit betreffend der Regeln zu schaffen und dann diese hart anzuwenden.
Die Vertretung von Partikularinteressen ist ein zentrales Wesen unserer Politik und Lobbyisten üben dabei eine wichtige Aufgabe im politischen Prozess aus. Diese Arbeit in der Nähe der Macht bedingt aber verantwortungsvolles Handeln und Transparenz. Wie keine andere Dienstleistungsbranche setzt sich die Kommunikationsbranche aktiv dafür ein.
Wahrscheinlich wurde in der Schweiz noch nie so viel über Lobbying geschrieben, wie in den vergangenen Wochen. Ist das Unbehagen darüber, wie politische Entscheide in Bundesbern zustande kommen echt oder herbeigeschrieben? Oder geht es eher darum, dass wir uns wieder einmal darauf verständigen müssten, wie unser politisches System funktioniert und was wir (nicht) wollen? Wenn in der „Zeit“ darüber sinniert wird, dass unsere Politik dann problematisch werde, wenn Lobbyisten nur noch für die ganz spezifischen Ziele ihrer Kunden werben und „das Grössere Ganze“ ausblenden, dann spricht aus diesen besorgten Zeilen ein Staatsverständnis, welches davon ausgeht, dass unsere Politiker bei ihrer Arbeit ein abstraktes Streben nach dem “Schönen, Guten und Wahren” vor Augen haben und dass eine Politelite genau weiss, was dies sein soll. Das schweizerische Staatsverständnis ist indes im Gegenteil von einem gesunden Misstrauen gegenüber den staatlichen Institutionen geprägt und hat seit jeher Politik als Abgleich unterschiedlicher Interessen verstanden. Ein schönes Beispiel dafür ist unser Vernehmlassungssystem, welches es allen interessierten Interessensgruppierungen erlaubt, zu einem neuen Gesetz vor dem parlamentarischen Prozess Stellung zu nehmen. Unser Milizsystem baut auf der offenen Interessenvertretung und dem dauernden Abgleich unterschiedlicher Interessen auf, weil wir keine Parlamentarier wollen, die sich abgehoben im Elfenbeinturm um das Gute, Schöne, Wahre unseres Landes kümmern. Misstrauisch sollten wir nicht bei Interessensvertretern werden, die Partikularinteressen vertreten. Misstrauisch sollten wir werden, wenn „der Dienst am Allgemeinwohl“ eingefordert wird, ohne dass dieser spezifiziert wird.
Der direkte Abgleich der politischen Interessen zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ist in den letzten zwanzig Jahren aber immer schwieriger geworden. Wirtschaftsvertreter sind nicht mehr in der Politik aktiv und in Bern haben wir mindestens ein Halbberufsparlament. Politik und Wirtschaft sind auseinandergedriftet, die Gründe dafür sind vielfältig. In die entstandene Lücke sind professionelle Brückenbauer getreten, die als Lobbyisten zwischen den Welten der Politik, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft übersetzen und vermitteln. WWF, Greenpeace, Gewerkschaften, economiesuisse, Bauernverband, Pharmabranche und viele andere sind über eigene inhouse-Lobbyisten oder beauftragte Agenturen in Bundesbern vertreten und nehmen gegenüber Parlament, Verwaltung, Aufsicht und den Medien ihre Interessen wahr. Aus Sicht der Firmen, Verbände und NGO ist das nicht nur Kür, sondern auch Pflicht: das Obligationenrecht verlangt beispielsweise vom Verwaltungsrat einer Firma, dass er das politische und gesellschaftliche Umfeld einer Unternehmung überblickt und das Unternehmen darin günstig positioniert.
Früher sassen die Firmenchefs direkt im Parlament und in den Verbänden, heute mandatieren sie dazu professionelle Lobbyisten, welche als Mandats- und Honorarnehmer den schlechten Ruf der klandestinen „hired guns“ haben, die im Dunklen an den Strippen der Macht ziehen. Dabei gibt es wohl kaum eine Dienstleistungsbranche, die mehr im Rampenlicht steht und transparenter ist, als die Lobbyisten: Am Ort mit der wohl höchsten Mediendichte der Schweiz – in der Wandelhalle in Bern – arbeitet die überwiegende Mehrheit nach den Verhaltensgrundsätzen der Branche, legt gegenüber den Parlamentarieren ihre Kunden offen und arbeitet moralisch integer. Dies gilt für sowohl für die inhouse-Lobbyisten der Firmen, Verbände und NGO als auch für die Agenturlobbyisten, die im Auftrag ihrer Kunden unterwegs sind.
Seit über sechs Jahren fordert die Branche zudem eine offizielle Akkreditierung für Lobbyisten im Bundeshaus, analog der Akkreditierung der Bundeshausjournalisten. Damit einher ginge eine Offenlegung der Mandate der Lobbyisten. Das Parlament wollte diese Akkreditierung nicht und hält bis heute am auch in der Branche ungeliebten „Götti-System“ der Zutrittsausweise fest. Wenn nun medial prominent die Verjagung der Lobbyisten aus dem Bundestempel gefordert wird, lässt sich aus Sicht Branche dazu festhalten: Der Wert der ominösen Zutrittsausweise zum Bundeshaus für die tägliche Arbeit der Lobbyisten wird massiv überschätzt. In unserem direktdemokratischen System findet Lobbying überall und immer statt, nicht nur während der Session und nicht nur im Bundeshaus.
Wer die Lobbyisten verteufeln und aus dem Bundeshaus werfen will, der bedenke: Viele parlamentarische Geschäfte wären für unsere Milizpolitiker ohne die Übersetzungsarbeit und Komplexitätsreduktion durch Lobbyisten gar nicht mehr zu bewältigen. Lobbyisten üben eine wichtige Aufgabe im politischen Prozess aus. Diese Arbeit in der Nähe der Macht bedingt aber verantwortungsvolles Handeln und Transparenz: Wirtschaft, Gesellschaft und Politik sind gut beraten, die ethisch und qualitativ nach hohen Standards arbeitenden Lobbyisten von den schwarzen Schafen auseinanderzuhalten: Sei es durch eine offizielle Akkreditierung durch das Parlament oder durch die Berücksichtigung der Verbandsmitgliedschaft im Bund der PR-Agenturen der Schweiz (BPRA) und/oder der Schweizerischen Public Affairs Gesellschaft (SPAG): Die Mitgliedschaft in diesen Verbänden ist ein Qualitätslabel für Lobbyisten und Auftraggeber wie Parlamentarier tun gut daran, nur mit diesen Lobbyisten zusammenzuarbeiten. Zudem ist wohl die soziale und mediale Kontrolle der Lobbyisten nirgends grösser als dort, wo sie heute schon anzutreffen sind: In der Wandelhalle.
Die Plattform lobbywatch.ch ist nach neun Monaten zum Leben erwacht: Ein webbasiertes Recherchetool für Medienschaffende sowie ein Online-Magazin sollen Transparenz bei den Interessenbindungen der Bundesparlamentarier sowie ihren Gästen (Badgeinhabern) schaffen. Zum heutigen Auftakt wurden die Verbindungen der Mitglieder der Gesundheitskommissionen (SGK) von National- und Ständerat aufgeführt.
Nach eigenen Angaben will der hinter lobbywatch.ch stehende gleichnamige Verein ein “publizistisches Medium zur Förderung des Diskurses über das Zusammenspiel zwischen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren durch periodische redaktionelle Beiträge” sein. Vorstandsmitglieder und Redaktoren sind Journalisten des “Beobachter” und von SRF. Der Verein hat zudem eine Ombudsstelle eingerichtet.
Ähnliche Projekte werden zurzeit mit lobbyFacts.eu auf EU-Ebene, mit lobbycontrol.de in Deutschland oder mit lobbywatch.org in Grossbritannien aufgebaut.
Heute eröffnen wir ein neues methodisches Kapitel in der Public Affairs-Landschaft: Es gilt, den sogenannten Bling-Bling-Lobbyisten zu definieren. Gefunden hat ihn die schweizerische “Handelszeitung” bei furrerhugi. Gemäss diesem Axel Springer-Blatt (Artikel von heute, online nicht verfügbar) haben ein zwinglianischer Zürcher und ein Party-Berner mit gütiger Unterstützung von Freunden in den letzten Jahren einen steilen Aufstieg als „Bling-Bling-Lobbyisten“ hingelegt. Der Erfolg kam sozusagen von alleine und fusst – so nicht genannt sein wollende Mitkonkurrenten – ausschliesslich auf Parties und Connections – eben auf bling bling, wie die Romands und die Franzosen die leichtfüssige, reiche und sich mit viel Schmuck zur Schau stellende Partyszene bezeichnen. Die Rede ist von furrerhugi und seinen beiden Gründern Lorenz Furrer und Andreas Hugi.
Mitkonkurrenten und Neider bei einem Firmenportrait zu Wort kommen lassen, gehört sicherlich zur journalistischen Basisarbeit. Die Qualifizierung als „Bling-Bling-Lobyisten“ in Grundidee und Titel dieses Artikels hat uns heute Vormittag zuerst verärgert, dann etwas ratlos gemacht und zuletzt belustigt. Klar ist: Wir stehen mit Stolz zu unserem grossen Netzwerk, zu unserer offenen (und in der Schweiz vielleicht neuen) Art, mit dem Thema Lobbying transparent und offen umzugehen und ja, auch zu unseren schönen und stilvollen Netzwerkanlässen.
Aber furrerhugi ist natürlich viel mehr, wie unsere langjährigen, anspruchsvollen und zufriedenen Kunden beweisen: Die “Bling-Bling-Lobbyisten” haben als erste Agentur das Thema Lobbytransparez offensiv vorangetrieben, als erste und einzige Agentur ein online-Politmonitoring Tool (politoscope) entwickelt, als erste und einige Schweizer Agentur ein Büro in Brüssel eröffnet und haben eine eigene Public Affairs-Methodik entwickelt, wenden diese erfolgreich an und vermitteln sie in unzähligen Vorlesungen inklusiv eigenem Buch.
Vor allem: Die Bling-Bling-Lobbyisten arbeiten in anspruchsvollen Branchen auf Augehöhe mit ihre Kunden, indem sie auch bei komplexen Themen inhaltlich sattelfest sind. En bref: Die Bling-Bling-Lobbyisten sind nicht ein Sündenstall von Party-Lobbyisten sondern primär ein kompetentes Team, das von unseren Kunden sehr geschätzt wird.
Im Lead des Artikels wird angerissen, furrerhugi „wolle mehr“. Zumindest das stimmt. Und es wäre schön gewesen, wenn auch der Handelszeitungs-Journalist etwas „mehr“ gewollt hätte. Aber wir ärgern uns ja schon bereits nicht mehr. Wie hat heute ein Branchenkollege aufmunternd auf Facebook gepostet: “Nicht ärgern, freuen! Du weisst ja: Hauptsache, sie schreiben Eure Namen richtig!”
Die Schweizerische Gesellschaft für Public Affairs (SPAG) verpflichtet seit 1. Juli ihre Mitglieder dazu, alle Mandate offenzulegen. Andreas Hugi, Managing Partner von furrerhugi.publicaffairs und Präsident des BPRA, ist seit langem ein Verfechter der Transparenz.
Mit persoenlich.com sprach er Mitte Juli in einem Interview über die neuen Regelungen für Lobbyisten im Bundeshaus, den Meinungsbildungsprozess in der Schweizer Politik und das Verhältnis von PR und Journalismus. Zum Interview
Ausgewählte Zitate:
Die Gesellschaft hat ein legitimes Interesse zu wissen, wer bei politischen Entscheidungen mitdiskutiert und Einfluss nimmt.
Dabei ist es im politischen System der Schweiz anerkannt, dass der Einfluss von Firmen und Verbänden über Lobbyisten Teil des Gesetzgebungsprozesses ist
Mittelfristig wird man auch in der klassischen PR mehr über Transparenz diskutieren
Grundsätzlich haben Journalisten nach wie vor sehr viel mehr Macht als PR-Leute.
Als Lobbyist alleine habe ich keinen Einfluss. Wir sind immer nur so gut wie die Argumente unserer Kunden.
Ein neues Lobbytransparenz-Projekt in Brüssel ist aufgetaucht: Die Internettplattform Lobbycloud hat es sich zum Ziel gesetzt, die politische Einflussnahme in Brüssel transparent zu machen. Dazu will sie tausende Dokumente von Lobbyisten veröffentlichen, die bei den EU-Parlamentariern eingehen. Sie ruft Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, ihnen zugesandte Dokumente, Positionspapiere und Briefe von Lobbyorganisationen auf die Lobbycloud-Plattform zu laden.
Das Ziel der Plattform, welche von den europäischen Grünen unterstützt wird, ist es, “das bessere Transparenzregister zu schaffen”. An der Netzkonferenz re:publica 14 anfangs Mai in Berlin haben die Macher von Lobbycloud ihr Projekt vorgestellt.
Man könnte sagen, dem Berufsverband der Lobbyisten sei der Kragen geplatzt: Nach sechsjähriger Nicht-Debatte im Parlament und mehreren parlamentarischen Nicht-Entscheiden in Sachen Lobbytransparenz ist die Schweizerische Public Affairs-Gesellschaft SPAG selbst aktiv geworden und hat gestern an ihrer Mitgliederversammlung ein Selbstregulierungsmodell verabschiedet (siehe auch NZZ-Beiträge vom 11.3. und 12.3. dazu). Zentrales Element ist dabei ein öffentliches online-Register der SPAG-Mitglieder, in welchem die inhouse-Lobbyisten den Namen ihres Arbeitgebers resp. die Agenturlobbyisten “alle Auftraggeber, die durch das jeweilige SPAG-Mitglied direkt betreut werden” offenlegen müssen.
Die frisch überarbeitete Website der SPAG sieht im Mitgliederbereich bereits die Möglichkeit vor, Auftraggeber aufführen zu können. In der praktischen Umsetzung wird die SPAG gar nicht anders können, als auf das Prinzip der Selbstdeklaration zu setzen und wird wohl ihre Mitglieder regelmässig auffordern, ihre Kundenliste à jour zu halten. Untenstehender Prinscreen zeigt, wie das Transparenzregister am Beispiel des Autors dieses Beitrages aussehen könnte.
Geregelt ist das Transparenzregister in den am Dienstag verabschiedeten neuen Standesregeln des Verbandes. Diese formulieren auch klar und eindeutig, dass die Angaben im Transparenzregister (also auch die Offenlegung der Mandate) “Voraussetzung einer Mitgliedschaft” sind.
Diese Initiative des Berufsverbandes der Lobbyisten ist zu begrüssen und die klare Verabschiedung der neuen Standesregeln ist ein starkes Signal der Branche – vor allem gegenüber dem sich in dieser Frage windenden Parlament. Trotzdem wäre es nach wie vor wünschbar, dass das Parlament selbst mit einem Transparenzregister vorwärts macht und damit den unseligen “Badge-Basar” durch eine saubere Akkreditierungslösung ersetzt. Man darf gespannt sein, ob die Selbstregulierung durch die Branche hier Tempo in diesen Prozess bringt.
“Den Stand dieser Dinge (in Sachen Lobbying) beleuchtet ein bemerkenswertes Buch, das von Insidern geschrieben wurde.” Claude Longchamp.
Im Zuge des Sessions-Startes waren die Lobbyisten anfangs letzter Woche wieder in allen Medien (u.a. NZZ, SRF Eco oder TA newsnetz). Da trifft es sich inhaltlich ausgezeichnet, dass unser Public Affairs- und Corporate Governance-Buch “Innen- und Aussenpolitik von Unternehmen” seit Mitte letzter Woche im Buchhandel erhältlich ist. Am 4. März wurde es in einer Buchvernissage der Öffentlichkeit vorgestellt. Hier ein paar Einblicke in das Buch, die Liste wird bei Bedarf erweitert:
- Kurzinformation mit Bezugsquelle auf der Website von Furrer.Hugi
- Rede von Claude Longchamp (gfs.bern) anlässlich der Buchvernissage vom 4. März (Kurzversion als Blog)
- Kurzbeschreibung der einzelnen Buch-Beiträge in diesem Blog
Gastbeitrag von Sabine Etter
Die Autorin hat Ende Dezember 2013 ihre Masterarbeit zum Thema “Lobbytransparenz – Möglichkeiten und Grenzen einer Regelung in der Schweiz” als Abschlussarbeit im Master of Advanced Studies in Communication and Leadership an der ZHAW in Winterthur eingereicht.
Transparenzregelungen im Lobbying haben in der Schweiz einen schweren Stand. Dies kommt nicht von ungefähr: Die besonderen politischen Bedingungen mit direktdemokratischen Elementen und Vernehmlassungsverfahren garantieren den Interessenausgleich und stärken das Vertrauen ins Politsystem. Die Lobbybranche ist vergleichsweise überschaubar und im Parlament hoch angesehen – Lobbyisten treten transparent und professionell auf. Zudem ist die Schweiz im Gegensatz zu anderen Staaten bisher von Lobbyskandalen verschont geblieben. Dennoch ist ein eigenes Akkreditierungssystem für den Zutritt zum Bundeshaus gegenüber einer Selbstregulierung der Branche vorzuziehen. Dies hat eine qualitative Befragung von Parlamentariern und Lobbyisten ergeben, die ich im Rahmen meiner Masterarbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) durchgeführt habe. Die Ergebnisse der Befragung zeigen eine weitgehende Übereinstimmung mit den Forderungen der parlamentarischen Initiative von Andrea Caroni (FDP) und ermöglichen deren Konkretisierung.
Akkreditierung und Transparenzregister
In Orientierung an die Akkreditierung für Medienschaffende sollte ein abgestuftes Akkreditierungssystem für Interessenvertreter geschaffen werden. Eine permanente Akkreditierung für die Dauer einer Legislatur könnten diejenigen beantragen, die sich im Umfang von mindestens 60 Prozent mit der Bundespolitik beschäftigen. Interessenvertreter würden für eine Session akkreditiert, wenn sie Interessen bezüglich in der Session behandelter Geschäfte vertreten. Einen Tagesausweis schliesslich könnten sporadische Interessenvertreter sowie Mitarbeiter permanenter Interessenvertreter beantragen. Voraussetzung für die Akkreditierung müsste in allen Kategorien die Verpflichtung zur Einhaltung des Verhaltenskodex sowie der Eintrag ins Transparenzregister unter Angabe von Name und Arbeitgeber sein. Agenturen und Selbstständige hätten zudem sämtliche Mandate offenzulegen, für die die Akkreditierung gewünscht wird. Das Register würde im Internet publiziert.
Akteure
In das Akkreditierungssystem sollten sämtliche Akteure aufgenommen werden, welche spezifische Interessen vertreten – neben Unternehmens-, Verbands- und Agenturlobbyisten auch Vertreter von NGOs und Institutionen sowie ehemalige Parlamentarier, sofern sie sich in Funktion der Interessenvertretung im Bundeshaus aufhalten. Ausgenommen von der Akkreditierung wären Ratsmitglieder, deren persönliche Mitarbeiter und Gäste sowie Vertreter der Bundesverwaltung und Kantone. Der Einbezug von Anwaltskanzleien und Rechtsanwälten in nicht anwaltschaftlicher Funktion könnte geprüft werden.
Umsetzung und Kontrolle
Für die Ausarbeitung des Verhaltenskodex – im Wesentlichen „Hausregeln“ und Ehrenkodex – sowie die Prüfung der Akkreditierungsanträge könnten Berufs- und Branchenverbände einbezogen werden. Fehlverhalten würde schriftlich verwarnt und im Wiederholungsfall der Entzug der Akkreditierung drohen. Auf Basis einer Auswertung der tatsächlich erfolgten Zutritte bliebe ein durch die Parlamentsdienste verfügter Kategorienwechsel vorbehalten, ebenso die Verpflichtung von Gästen und ehemaligen Parlamentariern zur Eintragung ins Transparenzregister. Nicht zu empfehlen ist eine zahlenmässige Beschränkung der Interessenvertreter. Lobbying ist zwar ein wachsender Trend, eine Lobbyistenflut aufgrund des eigenen Akkreditierungssystems ist hingegen kaum denkbar. Vielmehr ist ein deutlicher Rückgang bei der Vergabe von Gästebadges und bei den Tagesgästen zu erwarten.
Eine solche Regelung würde dem Trend zur Professionalisierung des Lobbyings Rechnung tragen und dürfte zweifelsohne der Reputation der Branche dienen. Die Auflösung der Abhängigkeiten über den Gästebadge käme aber auch dem Ansehen der Parlamentarier zugute und würde – auch ohne vorgängigen Skandal – die Prozesse der politischen Entscheidfindung in der Schweiz transparenter gestalten.