Archiv für Akkreditierung

Apr
01

Heiteres Lobbyistenzählen…

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Statt Lobbytransparenz mit einer Akkreditierungslösung zu schaffen, lässt die ständerätliche Kommission (SPK) zuerst einmal in der nächsten Session die Lobbyisten zählen – und zählt Journalisten und persönliche Mitarbeiter gleich mit. Den diesbezüglichen Auftrag an die Verwaltung publizierte auf Twitter gestern der persönliche Mitarbeiter von Ständerat, SPK-Mitglied und Lobbyisten-Kritiker Thomas Minder.

Das Vorgehen hat zwei Vorteile: 1. muss man bis mindestens Ende Juni nichts machen und 2. kann man dann trefflich über die “Lobbyistenschwemme” jammern und das Geschäft weiter vertagen. Man darf gespannt sein, ob sich diese News von gestern als verfrühter April-Scherz entpuppen wird, oder ob es wirklich ernst gemeint ist.

 

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Nach jahrelangem Stillstand geht es in den eidgenössischen Räten in Sachen Lobbytransparenz plötzlich Schlag auf Schlag: Nachdem im April sowohl der Ständerat als auch die staatspolitische Kommission des Nationalrates die Schaffung eines Lobbyregisters, welches den Zugang der Lobbyisten zum Parlament regelt (PaIv Berberat), erstaunlich deutlich unterstützt hatten, hat heute die staatspolitische Kommission des Ständerates nachgelegt: Die parlamentarische Initiative Caroni (PaIv Caroni), welche die Offenlegung von Lobby-Mandaten als Voraussetzung zum Zugang zur Wandelhalle fordert, wurde mit erstaunlichen 10 zu 1 Stimmen unterstützt, nachdem ähnliche Vorstösse in früheren Jahren chancenlos waren. Die ständerätliche Kommission wird nun, basierend auf diesen beiden Initiativen, eine “Vorlage mit Gesetzesbestimmungen betreffend Lobbytätigkeit im Parlamentsgebäude” ausarbeiten, wie es in einer Mitteilung von heute heisst.

Damit rückt eine vom Parlament verordnete Lösung eines Lobbyregisters, welche den Zugang von Agentur- und Firmenlobbyisten ins Bundeshaus regelt und die Bedingungen dazu definiert, in greifbare Nähe. Nach Auskunft des Kommissionssekretariates (SPK-S) ist bis Mitte 2017 mit einem Gesetzesentwurf (Änderung Parlamentsgesetz) zu rechnen, der in die Vernehmlassung geschickt werden kann, so dass mutmasslich die neue Lobbytransparenz-Lösung Mitte 2018 in Kraft gesetzt werden könnte.

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Wie die Debatten sich gleichen: Der deutsche Bundestag hat am 10. Juni die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters abgelehntDie links-grünen Oppositionsfraktionen sind mit ihren Anträgen (Linksfraktion: 18/3842, Bündnis 90/Die Grünen:18/3920) an den Stimmen der Koalitionsfraktionen gescheitert. Im Bundestag wurde über das Geschäft gewohnt heftig debattiert. Vonseiten der CDU wurde kritisiert, die Anträge befeuerten ein verzerrtes „Bild eines undurchsichtigen Parlamentes mit von Lobbyisten gesteuerten Abgeordneten“. Vergeblich versuchte die Ratslinke, die Vorteile eines Transparenzregisters herauszustreichen und die Tatsache, dass auch der deutsche Lobbyistenverband degepol eine solches Lobbyregister befürworte.

Auch auf EU-Ebene, wo ein freiwilliges Lobbyregister existiert, kommt die seit mehreren Jahren geführte Debatte um Einführung eines verbindlichen Registers nicht vom Fleck: Zahlreiche Mitgliedsstaaten leisten hier starken Widerstand.

Vielleicht erleben wir ja noch den Tag, wo die Schweizerische Bundesversammlung als europäische Vorreiterin vor allen anderen Parlamenten ein verpflichtendes Lobbyregister einführt.

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Apr
15

Lobbyregister nimmt zweite Hürde

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Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Was niemand erwartet hat, ist doch noch eingetreten: Nachdem am 14. März der Ständerat sein (knappes) Ja zu einem Lobbyregister gegeben hat, hat heute auch die nationalrätliche Kommission einer solchen Akkreditierungslösung für Lobbyisten zugestimmt - und zwar überraschend deutlich mit 14 zu 9 Stimmen.

Die parlamentarische Initiative von Didier Berberat, welche nun die beiden entscheidenden Hürden genommen hat (siehe grafische Darstellung zur history einer parlamentarischen Initiative), fordert ein Lobbyregister, welches den Zugang der Lobbyisten zum Parlament regelt und Transparenz bei den Mandaten schafft. Sowohl der PR-Agenturenverband BPRA als auch der Lobbyisten-Berufsverband SPAG unterstützen eine solche Akkreditierungslösung.

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Mit der Unterstützung durch beide Kommissionen geht die parlamentarische Initiative nun zurück an die ständerätliche Kommission zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfes. Danach beginnt der ordentliche Gesetzgebungsprozess: Es werden also noch viele Hürden zu nehmen sein, bis man dereinst eventuell eine saubere und für unser Staatswesen sinnvolle Akkreditierungslösung für Lobbyisten haben wird.

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Die Schweizerischen Public Affairs Gesellschaft SPAG ruft den Ständerat auf, heute Nachmittag mit einer modernen Akkreditierungsregelung endlich ein Lobbyregister zu schaffen, welches den Zugang der Lobbyisten zum Parlament regelt und Transparenz bei den Mandaten schafft. Dies fordert eine parlamentarische Initiative von Ständerat Berberat. Auch der PR-Agenturenverband BPRA fordert seit 2012 eine solche offizielle Akkreditierungslösung durch das Parlament.

Die Gründe für eine solche Akkreditierungslösung wurden schon vielfach erläutert. Zudem liegt mit der Masterarbeit von Sabine Etter bereits eine detaillierte Auslegeordnung vor, welche Punkte dabei berücksichtigt werden müssen. Zusammengefasst geht es um das Folgende:

  1. Interessenvertretung ist ein Fakt. Es geht darum, dies transparent und professionell vorzunehmen
  2. BPRA und SPAG befürworten eine durch die Parlamentsdienste oder die Bundeskanzlei geführte Akkreditierung für Lobbyisten. Diese soll in einem Transparenz- oder Lobbyregister öffentlich gemacht werden.
  3. Interessenvertreter erhalten bei einer solchen Lösung eine Akkreditierung und damit einen Zutrittsausweis zur Wandelhalle, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
    • Eintrag in ein öffentliches Register auf der Basis der Selbstdeklaration
    • Unterzeichnung eines Verhaltens-Codex
    • Offenlegung der Arbeitgeber und Mandate, in dessen Auftrag man den Zutritt zum Parlament benötig

Die Selbstregulierung durch den Lobbyistenverband SPAG enthebt das Parlament nicht, eine Regelung für den Zugang zum Parlamentsgebäude zu treffen: Die SPAG-Standesordnung kann als private Abmachung unter Gleichgesinnten nicht mehr als spezifische Anstandsregeln kodifizieren, soweit diese von der überwiegenden Mehrheit der Beteiligten verinnerlicht und somit auch wie selbstverständlich gelebt werden. So ergibt sich auch eine natürliche Autorität, diese privaten Regeln durchzusetzen und generell Dritten gegenüber glaubwürdig zu vertreten.

Beim Parlament hingegen als öffentliche Institution gelten dessen Regeln, begründet im öffentlichen Recht. Es mag Standesregeln Zutrittswilliger wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Bestimmen muss und kann aber nur das Parlament selbst, was auf seinem Territorium gilt. Es allein bestimmt somit, wer für den Zutritt welchen Transparenzbestimmungen zu genügen hat.

Man darf auf die heutige Debatte im Ständerat gespannt sein.

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Die Vertretung von Partikularinteressen ist ein zentrales Wesen unserer Politik und Lobbyisten üben dabei eine wichtige Aufgabe im politischen Prozess aus. Diese Arbeit in der Nähe der Macht bedingt aber verantwortungsvolles Handeln und Transparenz. Wie keine andere Dienstleistungsbranche setzt sich die Kommunikationsbranche aktiv dafür ein.

Wahrscheinlich wurde in der Schweiz noch nie so viel über Lobbying geschrieben, wie in den vergangenen Wochen. Ist das Unbehagen darüber, wie politische Entscheide in Bundesbern zustande kommen echt oder herbeigeschrieben? Oder geht es eher darum, dass wir uns wieder einmal darauf verständigen müssten, wie unser politisches System funktioniert und was wir (nicht) wollen? Wenn in der „Zeit“ darüber sinniert wird, dass unsere Politik dann problematisch werde, wenn Lobbyisten nur noch für die ganz spezifischen Ziele ihrer Kunden werben und „das Grössere Ganze“ ausblenden, dann spricht aus diesen besorgten Zeilen ein Staatsverständnis, welches davon ausgeht, dass unsere Politiker bei ihrer Arbeit ein abstraktes Streben nach dem “Schönen, Guten und Wahren” vor Augen haben und dass eine Politelite genau weiss, was dies sein soll. Das schweizerische Staatsverständnis ist indes im Gegenteil von einem gesunden Misstrauen gegenüber den staatlichen Institutionen geprägt und hat seit jeher Politik als Abgleich unterschiedlicher Interessen verstanden. Ein schönes Beispiel dafür ist unser Vernehmlassungssystem, welches es allen interessierten Interessensgruppierungen erlaubt, zu einem neuen Gesetz vor dem parlamentarischen Prozess Stellung zu nehmen. Unser Milizsystem baut auf der offenen Interessenvertretung und dem dauernden Abgleich unterschiedlicher Interessen auf, weil wir keine Parlamentarier wollen, die sich abgehoben im Elfenbeinturm um das Gute, Schöne, Wahre unseres Landes kümmern. Misstrauisch sollten wir nicht bei Interessensvertretern werden, die Partikularinteressen vertreten. Misstrauisch sollten wir werden, wenn „der Dienst am Allgemeinwohl“ eingefordert wird, ohne dass dieser spezifiziert wird.

Der direkte Abgleich der politischen Interessen zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ist in den letzten zwanzig Jahren aber immer schwieriger geworden. Wirtschaftsvertreter sind nicht mehr in der Politik aktiv und in Bern haben wir mindestens ein Halbberufsparlament. Politik und Wirtschaft sind auseinandergedriftet, die Gründe dafür sind vielfältig. In die entstandene Lücke sind professionelle Brückenbauer getreten, die als Lobbyisten zwischen den Welten der Politik, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft übersetzen und vermitteln. WWF, Greenpeace, Gewerkschaften, economiesuisse, Bauernverband, Pharmabranche und viele andere sind über eigene inhouse-Lobbyisten oder beauftragte Agenturen in Bundesbern vertreten und nehmen gegenüber Parlament, Verwaltung, Aufsicht und den Medien ihre Interessen wahr. Aus Sicht der Firmen, Verbände und NGO ist das nicht nur Kür, sondern auch Pflicht: das Obligationenrecht verlangt beispielsweise vom Verwaltungsrat einer Firma, dass er das politische und gesellschaftliche Umfeld einer Unternehmung überblickt und das Unternehmen darin günstig positioniert.

Früher sassen die Firmenchefs direkt im Parlament und in den Verbänden, heute mandatieren sie dazu professionelle Lobbyisten, welche  als Mandats- und Honorarnehmer den schlechten Ruf der klandestinen „hired guns“ haben, die im Dunklen an den Strippen der Macht ziehen. Dabei gibt es wohl kaum eine Dienstleistungsbranche, die mehr im Rampenlicht steht und transparenter ist, als die Lobbyisten: Am Ort mit der wohl höchsten Mediendichte der Schweiz – in der Wandelhalle in Bern – arbeitet die überwiegende Mehrheit nach den Verhaltensgrundsätzen der Branche, legt gegenüber den Parlamentarieren ihre Kunden offen und arbeitet moralisch integer. Dies gilt für sowohl für die inhouse-Lobbyisten der Firmen, Verbände und NGO als auch für die Agenturlobbyisten, die im Auftrag ihrer Kunden unterwegs sind.

Seit über sechs Jahren fordert die Branche zudem eine offizielle Akkreditierung für Lobbyisten im Bundeshaus, analog der Akkreditierung der Bundeshausjournalisten. Damit einher ginge eine Offenlegung der Mandate der Lobbyisten. Das Parlament wollte diese Akkreditierung nicht und hält bis heute am auch in der Branche ungeliebten „Götti-System“ der Zutrittsausweise fest. Wenn nun medial prominent die Verjagung der Lobbyisten aus dem Bundestempel gefordert wird, lässt sich aus Sicht Branche dazu festhalten: Der Wert der ominösen Zutrittsausweise zum Bundeshaus für die tägliche Arbeit der Lobbyisten wird massiv überschätzt. In unserem direktdemokratischen System findet Lobbying überall und immer statt, nicht nur während der Session und nicht nur im Bundeshaus.

Wer die Lobbyisten verteufeln und aus dem Bundeshaus werfen will, der bedenke: Viele parlamentarische Geschäfte wären für unsere Milizpolitiker ohne die Übersetzungsarbeit und Komplexitätsreduktion durch Lobbyisten gar nicht mehr zu bewältigen. Lobbyisten üben eine wichtige Aufgabe im politischen Prozess aus. Diese Arbeit in der Nähe der Macht bedingt aber verantwortungsvolles Handeln und Transparenz: Wirtschaft, Gesellschaft und Politik sind gut beraten, die ethisch und qualitativ nach hohen Standards arbeitenden Lobbyisten von den schwarzen Schafen auseinanderzuhalten: Sei es durch eine offizielle Akkreditierung durch das Parlament oder durch die Berücksichtigung der Verbandsmitgliedschaft im Bund der PR-Agenturen der Schweiz (BPRA) und/oder der Schweizerischen Public Affairs Gesellschaft (SPAG): Die Mitgliedschaft in diesen Verbänden ist ein Qualitätslabel für Lobbyisten und Auftraggeber wie Parlamentarier tun gut daran, nur mit diesen Lobbyisten zusammenzuarbeiten. Zudem ist wohl die soziale und mediale Kontrolle der Lobbyisten nirgends grösser als dort, wo sie heute schon anzutreffen sind: In der Wandelhalle.

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Profilfoto Andreas_HugiDie Schweizerische Gesellschaft für Public Affairs (SPAG) verpflichtet seit 1. Juli ihre Mitglieder dazu, alle Mandate offenzulegen. Andreas Hugi, Managing Partner von furrerhugi.publicaffairs und Präsident des BPRA, ist seit langem ein Verfechter der Transparenz.

Mit persoenlich.com sprach er Mitte Juli in einem Interview über die neuen Regelungen für Lobbyisten im Bundeshaus, den Meinungsbildungsprozess in der Schweizer Politik und das Verhältnis von PR und Journalismus. Zum Interview

Ausgewählte Zitate:

Die Gesellschaft hat ein legitimes Interesse zu wissen, wer bei politischen Entscheidungen mitdiskutiert und Einfluss nimmt.

Dabei ist es im politischen System der Schweiz anerkannt, dass der Einfluss von Firmen und Verbänden über Lobbyisten Teil des Gesetzgebungsprozesses ist

Mittelfristig wird man auch in der klassischen PR mehr über Transparenz diskutieren

Grundsätzlich haben Journalisten nach wie vor sehr viel mehr Macht als PR-Leute.

Als Lobbyist alleine habe ich keinen Einfluss. Wir sind immer nur so gut wie die Argumente unserer Kunden. 

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Man könnte sagen, dem Berufsverband der Lobbyisten sei der Kragen geplatzt: Nach sechsjähriger Nicht-Debatte im Parlament und mehreren parlamentarischen Nicht-Entscheiden in Sachen Lobbytransparenz ist die Schweizerische Public Affairs-Gesellschaft SPAG selbst aktiv geworden und hat gestern an ihrer Mitgliederversammlung ein Selbstregulierungsmodell verabschiedet (siehe auch NZZ-Beiträge vom 11.3. und 12.3. dazu). Zentrales Element ist dabei ein öffentliches online-Register der SPAG-Mitglieder, in welchem die inhouse-Lobbyisten den Namen ihres Arbeitgebers resp. die Agenturlobbyisten “alle Auftraggeber, die durch das jeweilige SPAG-Mitglied direkt betreut werden” offenlegen müssen.

Die frisch überarbeitete Website der SPAG sieht im Mitgliederbereich bereits die Möglichkeit vor, Auftraggeber aufführen zu können. In der praktischen Umsetzung wird die SPAG gar nicht anders können, als auf das Prinzip der Selbstdeklaration zu setzen und wird wohl ihre Mitglieder regelmässig auffordern, ihre Kundenliste à jour zu halten. Untenstehender Prinscreen zeigt, wie das Transparenzregister am Beispiel des Autors dieses Beitrages aussehen könnte.

Geregelt ist das Transparenzregister in den am Dienstag verabschiedeten neuen Standesregeln des Verbandes. Diese formulieren auch klar und eindeutig, dass die Angaben im Transparenzregister (also auch die Offenlegung der Mandate) “Voraussetzung einer Mitgliedschaft” sind.

Diese Initiative des Berufsverbandes der Lobbyisten ist zu begrüssen und die klare Verabschiedung der neuen Standesregeln ist ein starkes Signal der Branche – vor allem gegenüber dem sich in dieser Frage windenden Parlament. Trotzdem wäre es nach wie vor wünschbar, dass das Parlament selbst mit einem Transparenzregister vorwärts macht und damit den unseligen “Badge-Basar” durch eine saubere Akkreditierungslösung ersetzt. Man darf gespannt sein, ob die Selbstregulierung durch die Branche hier Tempo in diesen Prozess bringt.

Printscreen der SPAG-Mitgliederinformationen des Blogautors.

Printscreen der SPAG-Mitgliederinformationen des Blogautors.

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Gastbeitrag von Sabine Etter

Die Autorin hat Ende Dezember 2013 ihre Masterarbeit zum Thema “Lobbytransparenz – Möglichkeiten und Grenzen einer Regelung in der Schweiz” als Abschlussarbeit im Master of Advanced Studies in Communication and Leadership an der ZHAW in Winterthur eingereicht.

Transparenzregelungen im Lobbying haben in der Schweiz einen schweren Stand. Dies kommt nicht von ungefähr: Die besonderen politischen Bedingungen mit direktdemokratischen Elementen und Vernehmlassungsverfahren garantieren den Interessenausgleich und stärken das Vertrauen ins Politsystem. Die Lobbybranche ist vergleichsweise überschaubar und im Parlament hoch angesehen – Lobbyisten treten transparent und professionell auf. Zudem ist die Schweiz im Gegensatz zu anderen Staaten bisher von Lobbyskandalen verschont geblieben. Dennoch ist ein eigenes Akkreditierungssystem für den Zutritt zum Bundeshaus gegenüber einer Selbstregulierung der Branche vorzuziehen. Dies hat eine qualitative Befragung von Parlamentariern und Lobbyisten ergeben, die ich im Rahmen meiner Masterarbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) durchgeführt habe. Die Ergebnisse der Befragung zeigen eine weitgehende Übereinstimmung mit den Forderungen der parlamentarischen Initiative von Andrea Caroni (FDP) und ermöglichen deren Konkretisierung.

Akkreditierung und Transparenzregister

In Orientierung an die Akkreditierung für Medienschaffende sollte ein abgestuftes Akkreditierungssystem für Interessenvertreter geschaffen werden. Eine permanente Akkreditierung für die Dauer einer Legislatur könnten diejenigen beantragen, die sich im Umfang von mindestens 60 Prozent mit der Bundespolitik beschäftigen. Interessenvertreter würden für eine Session akkreditiert, wenn sie Interessen bezüglich in der Session behandelter Geschäfte vertreten. Einen Tagesausweis schliesslich könnten sporadische Interessenvertreter sowie Mitarbeiter permanenter Interessenvertreter beantragen. Voraussetzung für die Akkreditierung müsste in allen Kategorien die Verpflichtung zur Einhaltung des Verhaltenskodex sowie der Eintrag ins Transparenzregister unter Angabe von Name und Arbeitgeber sein. Agenturen und Selbstständige hätten zudem sämtliche Mandate offenzulegen, für die die Akkreditierung gewünscht wird. Das Register würde im Internet publiziert.

Akteure

In das Akkreditierungssystem sollten sämtliche Akteure aufgenommen werden, welche spezifische Interessen vertreten – neben Unternehmens-, Verbands- und Agenturlobbyisten auch Vertreter von NGOs und Institutionen sowie ehemalige Parlamentarier, sofern sie sich in Funktion der Interessenvertretung im Bundeshaus aufhalten. Ausgenommen von der Akkreditierung wären Ratsmitglieder, deren persönliche Mitarbeiter und Gäste sowie Vertreter der Bundesverwaltung und Kantone. Der Einbezug von Anwaltskanzleien und Rechtsanwälten in nicht anwaltschaftlicher Funktion könnte geprüft werden.

Umsetzung und Kontrolle

Für die Ausarbeitung des Verhaltenskodex – im Wesentlichen „Hausregeln“ und Ehrenkodex – sowie die Prüfung der Akkreditierungsanträge könnten Berufs- und Branchenverbände einbezogen werden. Fehlverhalten würde schriftlich verwarnt und im Wiederholungsfall der Entzug der Akkreditierung drohen. Auf Basis einer Auswertung der tatsächlich erfolgten Zutritte bliebe ein durch die Parlamentsdienste verfügter Kategorienwechsel vorbehalten, ebenso die Verpflichtung von Gästen und ehemaligen Parlamentariern zur Eintragung ins Transparenzregister. Nicht zu empfehlen ist eine zahlenmässige Beschränkung der Interessenvertreter. Lobbying ist zwar ein wachsender Trend, eine Lobbyistenflut aufgrund des eigenen Akkreditierungssystems ist hingegen kaum denkbar. Vielmehr ist ein deutlicher Rückgang bei der Vergabe von Gästebadges und bei den Tagesgästen zu erwarten.

Eine solche Regelung würde dem Trend zur Professionalisierung des Lobbyings Rechnung tragen und dürfte zweifelsohne der Reputation der Branche dienen. Die Auflösung der Abhängigkeiten über den Gästebadge käme aber auch dem Ansehen der Parlamentarier zugute und würde – auch ohne vorgängigen Skandal – die Prozesse der politischen Entscheidfindung in der Schweiz transparenter gestalten.

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Enttäuschender Entscheid der staatspolitischen Kommission des Ständerates: Die Kommission will – anders als ihre nationalrätliche Schwesterkommission – kein Transparenz-Register für Lobbyisten. Eine Akkreditierung für Lobbyisten, welche das bisherige Badgesystem ablösen würde, wäre ein Garant für Transparenz. So müssten akkreditierte Lobbyisten ihre Mandate resp. ihre Auftraggeber offenlegen. Die Kommission befürchtet einmal mehr eine Lobbyistenschwemme und bezweifelt, dass es möglich ist, „brauchbare Kriterien für die Zulassung von Lobbyisten zu finden“. Damit ist die parlamentarische Initiative von Andrea Caroni (FDP) noch nicht gescheitert, hat jedoch einen empfindlichen Dämpfer erlitten.

Zu diesem Entscheid passt auch die Ablehnung einer weiteren Initiative, welche noch mehr Transparenz beim Interessenregister der Räte schaffen wollte. Der Ständerat scheint nach wie vor kein allzu grosses Musikgehör bei Fragen der Transparenz in der Politik zu haben.

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