Jan
18

“revolving door”-Regelung in der Schweiz?

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Die Tatsache, dass Beamte oder Regierungsmitglieder in die Privatwirtschaft wechseln wird in den USA seit Längerem mit dem Schlagwort “revolving door” bezeichnet: Dieser sog. “Drehtüreffekt” wird nicht erst seit alt Bundesrat Leuenbergers Einsitz im Implenia-Verwaltungsrat auch in der Schweiz kritisch beobachtet.

Die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat nun zwei parlamentarische Initiativen von links und rechts aufgenommen und schlägt eine Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) vor: Ehemalige Mitglieder des Bundesrates sollen während zwei Jahren nach Ausscheiden aus ihrem Amt keine bezahlten Mandate von Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren Unternehmen übernehmen dürfen. Diese Regelung soll jedoch nur für zurückgetretene, nicht jedoch für nicht wiedergewählte Mitglieder des Bundesrates gelten. Zudem soll eine solche “Karenzfrist” auch auch für die Angehörigen des obersten Kaders der Bundesverwaltung gelten.

In Deutschland wird das Thema spätestens seit Gerhard Schröders Ablösung als Bundeskanzler und seinem Einstieg an die Spitze des Aufsichtsrates einer Tochterfirma der Firma Gasprom im Jahr 2005 heiss diskutiert. Eine Karenz-Regelung existiert hingegen nicht. Die lobbykritische Plattform LobbyPedia führt eine Übersicht der wichtigsten “Seitenwechsler” und plädiert für eine dreijährige “Abkühlphase” (Karenzfrist).

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