Jan
09
Milizparlamente brauchen Transparenzregeln nicht Berufsverbote
von Andreas HugiDiese Woche tappte wieder einmal ein Schweizer Milizparlamentarier in die Transparenzfalle: Der betroffene Parlamentarier ist hauptberuflich als selbständiger Sicherheitsberater tätig (wogegen im Sinne des schweizerischen Milizsystems nichts einzuwenden ist) und beriet in der Vergangenheit eine deutsche Firma, welche elektronische Waffensicherungs-Systeme für Schusswaffen vertreibt (wogegen grundsätzlich auch nichts einzuwenden ist). Auch die Tatsache, dass er mit einem parlamentarischen Vorstoss ein Waffengesetz initiieren wollte, welches diesen Sicherheitssystemen Auftrieb verliehen hätte, wäre an sich nichts Ehrenrühriges – wenn er seine Interessenbindung transparent offengelegt hätte, wie dies mittlerweile viele Lobbyisten tun.
Der betroffene Nationalrat hat dieses Mandat übrigens absolut zu recht nicht offengelegt: Parlamentarier sind gemäss Parlamentsgesetz nicht dazu verpflichtet, befristete Mandate („einfache Aufträge“ im Sinne des schweizerischen Obligationenrechts) in die Liste ihrer Interessenbindungen einzutragen. Dort sind nur Einsitznahmen in Vereinsvorständen, Verwaltungsräten und Stiftungen anzugeben. Das Parlament hat mehrfach Vorschläge abgelehnt, klare Transparenzregeln für Lobbyisten und Parlamentarier (die ja oft selbst als Lobbyisten tätig sind) zu schaffen.
Offenbar ist die Erkenntnis im schweizerischen Parlament noch nicht so weit gereift, dass Transparenzvorschriften gerade für Milizparlamente zwingend sind, will man nicht politischen Kräften Vorschub leisten, welche Berufsverbote für Parlamentarier fordern. Berufsparlament oder Transparenz lautet die Losung der Stunde. Wir sind gespannt, welche Dynamik das Wahljahr 2011 in diese Diskussion bringen mag.
Kategorien : Lobbying
[...] er im Blog (wandelhalle.ch, insbesondere hier und hier) moderate Töne anschlägt (»Berufsparlament oder Transparenz lautet die Losung der Stunde.«), [...]
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