Mai
27

“Legislativer Fussabdruck” soll Lobbytransparenz in der EU schaffen

von
Im Anhang von Berichten zu EU-Gesetzestexten soll künftig ein sogenannter “legislative Fussabdruck” ausgewiesen werden. Dieser besteht aus einer Liste der Lobbyisten, mit denen ein Abgeordneter bei seiner Arbeit zum Gesetz Kontakt hatte. So sieht es die verschärfte Transparenzregelung des EU-Parlamentes vor. Konkret soll in jedem Gesetzesentwurf ausgewiesen werden, wenn ein Parlamentarier Informationen von einem Lobbyisten übernimmt, damit ersichtlich ist, welche Idee und welcher Vorschlag von welchem Lobbyisten stammt. Am Ende des Dokuments sollen diejenigen Lobbyisten, die angehört und deren Ideen übernommen wurden, offengelegt werden, damit die Transparenz erhöht wird und Interessenskonflikte verhindert werden können.

Das EU-Parlament hat zudem beschlossen, dass Lobbyisten in Parlament und Kommission nur noch dann einen Zutritts-Ausweis ausgestellt bekommen, wenn sie im gemeinsamen Register von Kommission und Parlament aufgeführt sind. Dieses gemeinsame Lobbyregister soll – so der Wille von Parlament und Kommission – aus der Zusammenführung der bis dato getrennten Register entstehen. Das gemeinsame Lobby- und Transparenzregister umfasst Informationen zur Person, dem Budget, den Gesprächspartnern sowie dem Tätigkeitsfeld auf Ebene der Gesetzgebung. Das Register erfasst erstmals auch Einzelpersonen und sieht bei Verstössen gegen den Verhaltenskodex oder Falschangaben Sanktionen bis zur Streichung aus der Liste vor.
Be Sociable, Share!
Kategorien : Lobbying

Kommentare

  1. Gabriella Ralphs sagt:

    Thanks your for help. Saying and doing are two things8)

    Like or Dislike: Daumen hoch 0 Daumen runter 0

Mein Echo