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Keine “gläsernen Parlamentarier”?

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Die Mitglieder der schweizerischen Bundesversammlung sollen nach Ansicht der staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) ihre Einkünfte und Entschädigungen nicht öffentlich angeben müssen. Die Kommission ist der Ansicht, dass dies ein zu grosser Eingriff in die Privatsphäre der Parlamentsmitglieder darstellen würde.

Mit einer parlamentarischen Initiative verlangten Nationalrat Jean-Charles Rielle (SP/Genf) und 27 Mitunterzeichner, dass die Mitglieder der Bundesversammlung ihre Einkünfte aus beruflichen und anderen Tätigkeiten angeben müssen. Die SPK lehnte an ihrer letzten Sitzung vom 20. August diese Initiative mit 15 zu 10 Stimmen ab.

Die Initiative gehe gemäss Ansicht der Kommission “von der falschen Auffassung aus, dass sich ein Ratsmitglied umso mehr einem bestimmten Unternehmen oder einer bestimmten Organisation verpflichtet fühlt, je mehr Geld es von dort bezieht. Die Parlamentsmitglieder müssen sich jedoch ihren Wählerinnen und Wählern zur Wiederwahl stellen und nicht ihren Geldgebern. Somit steht die Interessensvertretung der Wählerschaft im Vordergrund.” (aus der Medienmitteilung der SPK-N).

Dieser Satz ist seiner Stringenz nicht zu übertreffen, doch ob damit der Kern des Problems erkannt wurde, bleibe dahingestellt. Es ist sicherlich wenig zielführend, Milizparlamentarier zur Offenlegung ihrer Saläre und Honorare zu verpflichten. Gleichzeitig ist aber auch je länger je offensichtlicher, dass die heute exisitierende Liste der Interessenbindungen der Parlamentarier den heutigen Transparenzanforderungen nicht genügt.

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Kategorien : Lobbying

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