Archiv für August, 2013
Ständerat ab nächstem Frühling elektronisch
Posted by: | CommentsDer Ständerat wird ab Frühling 2014 elektronisch abstimmen - über 20 Jahre nach Einführung der ersten Anlage im Nationalratssaal. Die in den Medien breit ausgewalzten Zählpannen der vergangenen Session generierten einen derartigen Druck auf die kleine Kammer, dass dieser Entscheid im Frühling dieses Jahres unausweichlich wurde.
Wie im Nationalratssaal wird ab nächstem Frühling jedes Ratsmitglied von seinem Pult aus abstimmen. Die Ergebnisse werden auf drei Bildschirmen im Saal angezeigt. Wie beim Nationalrat werden die Daten nach den Abstimmungen in Form von Namenslisten auf der Website des Parlamentes veröffentlicht, wie das Büro des Ständerates gestern mitteilte.
Offenbar lässt sich die Installation aus dem Nationalratssaal nicht einfach duplizieren. Gemäss Mitteilung des Büros des Ständerates müssen „sämtliche Elemente“ der 600‘000 Franken teuren Anlage „spezifisch entwickelt“ werden.
Auch wenn sich trefflich darüber streiten lässt, ob Transparenz (k)ein Selbstzweck sei oder ob die politische Kultur jetzt leide oder nicht : Es ist nicht einzusehen, weshalb die Abstimmungsergebnisse der kleinen Kammer nicht elektronisch erhoben und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen. Es handelt sich dabei ja durchaus nicht um ein neumodisches Experiment, sondern um eine Abstimmungsmethode, welche seit 1993 in der grossen Kammer ohne Konflikte und Widersprüche praktiziert wird. Mit diesem Entscheid wird der Ständerat lediglich zum europäischen Normalfall – nichts mehr, aber auch nichts weniger.
Noch ein Wort zur speziellen politischen Kultur im Ständerat: Die viel beschworene “chambre de réflexion” verändert sich immer mehr zu einer “normalen zweiten Kammer”: Der Ständerat ist in der schweizerischen Ausprägung des Zweikammersystems eine gleichwertige zweite Kammer mit denselben Aufgaben wie der Nationalrat, im Gegensatz zum Beispiel zu Österreich, wo die kleine Kammer primär bei Verfassungsgesetzen oder Staatsverträgen in Erscheinung tritt. Aus dieser Optik mag man dem Ständerat eine qualitativ hochwertige “Reflexions”-Funktion weiterhin wünschen, ein Grund für eine gesonderte Behandlung bei der Abstimmungsmethode ist das jedoch nicht. Die Reflexion ist durchaus auch elektronisch möglich.
Bundesrat will keine “Abkühlungsphase” für Ex-Magistraten
Posted by: | CommentsDer Bundesrat will keine “Abkühlungsphase” für ehemalige Magistraten, wie es die staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) fordert: “Bundesräte üben vor ihrer Wahl und Amtsaufnahme einen Beruf aus und sollen dies auch nach der Amtsniederlegung wieder tun können”, meint die Landesregierung und erteilt dem Ansinnen nach einer “cooling off-”Phase eine deutliche Abfuhr.
Ex-Bundesräte sollen nach Ansicht der SPK-N während zwei Jahren keine bezahlten Auftrags- und Arbeitsverhältnisse mit Kapitalgesellschaften eingehen dürfen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat zwei parlamentarische Initiativen von links und rechts aufgenommen und ein Bundesgesetz über die Karenzfrist für ehemalige Bundesratsmitglieder und oberste Kader der Bundesverwaltung ausgearbeitet. Die vorgeschlagene zweijährige “Abkühlungsphase” bezieht sich jedoch nur auf Firmen, deren Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben des betroffenen Departementsvorsteher steht oder die während der letzten vier Jahre für mehr als vier Millionen Franken Aufträge des Bundes erhalten haben.
Der Bundesrat hat nun in einem Bericht mit deutlichen Worten Stellung zu diesem Gesetzgebungsprojekt genommen: Die Annahme von einzelnen Mandaten durch ehemalige Mitglieder des Bundesrates oder hohe Kaderangestellte habe in den vergangenen Jahren für Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit gesorgt. Diese Einzelfälle rechtfertigen nach Ansicht des Bundesrates aber “keine gesetzgeberische Aktivität. Weder Moral noch Ethik kann gesetzlich verankert werden. Das Vertrauen in die Bundesbehörden ist in der Schweiz weiterhin hoch. Der Bundesrat beantragt deshalb, auf die Vorlage nicht einzutreten oder sie gegebenenfalls abzulehnen.”