Archiv für August, 2010

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates will ohne Gesetzesänderung mehr Transparenz bei den Lobbyisten schaffen. Die Angst vor der Lobbyistenschwemme bleibt aber bestehen.
Die in diesem Blog bereits mehrfach vorgestellte parlamentarische Initiative „Lobbying und Transparenz“ von SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher verlangt, dass mittels Änderung des Parlamentsgesetzes die Akkreditierung für Lobbyisten einzuführen sei, gekoppelt an ein öffentlich einsehbares Register und dem Zugangsrecht zur Wandelhalle. In diesem öffentlichen Lobbyregister wären dann zwingend die Mandate der akkreditierten Lobbyisten inklusive Mandatshöhe anzugeben.

Letzte Woche hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) die Initiative erneut behandelt, nachdem sie im Januar die Initiative  bereits unterstützt hat und im März die ständerätliche Kommission die Initiative hingegen abgelehnt hat. Die SPK-N hat sich dafür entschieden, durch Massnahmen auf Verwaltungsebene mehr Transparenz bei den Lobbyisten herzustellen, ohne dabei bestehende Gesetze ändern zu müssen. Zu diesem Zweck sucht die Kommission nun das Gespräch mit der Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte, welche die Geschäftsführung der Parlamentsdienste überwacht.

SPK-Sekretär Martin Graf bestätigte gegenüber wandelhalle.ch, dass die Kommission durchaus mehr Transparenz bei den Lobbyisten wünsche, aber prüfen möchte, ob dies ohne Gesetzesänderung erreicht werden kann: „Die Kommission will mehr Transparenz, aber nicht mehr Lobbyisten“, so Graf. Damit schliesst sich die nationalrätliche Kommission der Argumentation ihrer ständerätlichen Schwesterkommission an, welche im März die Initiative abgelehnt hat und der Befürchtung Ausdruck gegeben hat, dass sich mit einem Lobbyregister die Zahl der Lobbyisten deutlich erhöhen könnte. Gleichzeitig hielt die ständerätliche Kommission im März fest, es bleibe zu prüfen, “ob eine grössere Transparenz nicht auch ohne Gesetzesrevision erreicht werden kann, indem z.B. die Ausweise für den Zutritt zum Parlamentsgebäude mit genaueren Angaben über die Funktion ihrer Trägerinnen und Träger versehen werden.” Über diesen Weg scheint nun Konsens zu herrschen.

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Die Mitglieder der schweizerischen Bundesversammlung sollen nach Ansicht der staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) ihre Einkünfte und Entschädigungen nicht öffentlich angeben müssen. Die Kommission ist der Ansicht, dass dies ein zu grosser Eingriff in die Privatsphäre der Parlamentsmitglieder darstellen würde.

Mit einer parlamentarischen Initiative verlangten Nationalrat Jean-Charles Rielle (SP/Genf) und 27 Mitunterzeichner, dass die Mitglieder der Bundesversammlung ihre Einkünfte aus beruflichen und anderen Tätigkeiten angeben müssen. Die SPK lehnte an ihrer letzten Sitzung vom 20. August diese Initiative mit 15 zu 10 Stimmen ab.

Die Initiative gehe gemäss Ansicht der Kommission “von der falschen Auffassung aus, dass sich ein Ratsmitglied umso mehr einem bestimmten Unternehmen oder einer bestimmten Organisation verpflichtet fühlt, je mehr Geld es von dort bezieht. Die Parlamentsmitglieder müssen sich jedoch ihren Wählerinnen und Wählern zur Wiederwahl stellen und nicht ihren Geldgebern. Somit steht die Interessensvertretung der Wählerschaft im Vordergrund.” (aus der Medienmitteilung der SPK-N).

Dieser Satz ist seiner Stringenz nicht zu übertreffen, doch ob damit der Kern des Problems erkannt wurde, bleibe dahingestellt. Es ist sicherlich wenig zielführend, Milizparlamentarier zur Offenlegung ihrer Saläre und Honorare zu verpflichten. Gleichzeitig ist aber auch je länger je offensichtlicher, dass die heute exisitierende Liste der Interessenbindungen der Parlamentarier den heutigen Transparenzanforderungen nicht genügt.

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